Am 14. Mai in NRW ein Zeichen für soziale Gerechtigkeit setzen – Zur Sitzungswoche vom 24.-29.04.2017

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Am 14. Mai gilt es: Nordrhein-Westfalen wählt einen neuen Landtag und entscheidet darüber, wie es in unserem Land weitergehen soll. Die Wählerinnen und Wähler haben es in der Hand, ob Hannelore Kraft ihre erfolgreiche Politik fortsetzen kann. Damit das klappt, müssen wir hartnäckig und leidenschaftlich für unsere Errungenschaften aus den letzten sieben Jahren werben: Wir in NRW haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit zwanzig Jahren, seit 2010 gibt es rund 730 000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Noch nie wurde so viel in Kinder, Bildung und Familien investiert: seit 2010 über 200 Mrd. Euro. Und trotzdem konnte unser Finanzminister Norbert Walter-Borjans 2016 erstmals seit mehr als vierzig Jahren einen Haushalt ohne neue Schulden vorweisen.

 

Unser Ziel ist deshalb, dass Hannelore Kraft Ministerpräsidentin in NRW bleibt. Die 18 Mio. Bürgerinnen und Bürger an Ruhr und Rhein weisen mit ihrer Stimme aber auch den Weg für die Bundestagswahl. Wenn die SPD die Landtagswahl gewinnt, dann setzen wir gemeinsam mit Martin Schulz an der Spitze das Signal für einen Wechsel im Kanzleramt.

 

Die SPD steht für mehr soziale Gerechtigkeit. Wie notwendig das ist, zeigt der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung: Die reichsten zehn Prozent verfügen über die Hälfte des Vermögens, die untere Hälfte verfügt jedoch nur über ein Prozent des Vermögens insgesamt. Trotz der positiven Wirtschaftsentwicklung ändert sich nichts daran, dass sich die ungleichen Verhältnisse in Deutschland verfestigt haben. CDU und CSU versuchen zu verschleiern, wie stark dies auch eine gerechte politische Teilhabe aller Schichten an unserer Gesellschaft beeinflusst. Die Union verschließt die Augen vor der Wirklichkeit und gefährdet damit unseren sozialen Zusammenhalt. Deshalb werbe ich für die SPD bei der Landtagswahl und für Hannelore Kraft.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

  1. Ausbau der Kindertagesbetreuung
  2. Unfairen Steuerwettbewerb verhindern
  3. Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten
  4. Förderung von Radschnellwegen
  5. Polizei und Rettungskräfte im Einsatz schützen
  6. Sicherstellung von Netzneutralität und Leistung von Breitbandanschlüssen
  7. Rehabilitierung von Opfern des Paragraphen 175 StGB
  8. Terminhinweise

 

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Kaczmarek

Ausbau der Kindertagesbetreuung

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Für die SPD sind Kindertagesstätten kein Selbstzweck. Eltern, die ihre Kinder allein betreuen wollen, sollen das auch weiterhin tun dürfen. Aber klar ist auch:  Alle Eltern, die aus beruflichen oder anderen Gründen auf Betreuungsplätze für ihre Kinder angewiesen sind, müssen Zugang dazu bekommen. Das ist eine Frage der Chancengleichheit. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist deswegen ein sozialdemokratisches Herzensanliegen, um Familien in ihrem Alltag zu entlasten. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie zur besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.

 

In dieser Woche verabschiedete der Bundestag deswegen ein Gesetz, das den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter vorantreiben soll. Im Rahmen des mittlerweile vierten Investitionsprogramms stellt der Bund bis 2020 weitere 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung, die gemeinsam mit den Ländern und Kommunen zusätzlich 100 000 Betreuungsplätze schaffen werden. Mit diesen Mitteln wird erstmalig auch die Betreuung von Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Zudem verbessern wir gezielt die Qualität der Angebote, z. B. durch bessere Gesundheitsversorgung und Bewegungsförderung.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Unfairen Steuerwettbewerb verhindern

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Steuervermeidung multinationaler Unternehmen ist keine Bagatelle. Nach Angaben der EU-Kommission verlieren die europäischen Mitgliedsstaaten jährlich 50 bis 70 Milliarden Euro durch die Steuermodelle von Apple, Google und Co. In dieser Woche wurde daher im Bundestag ein Gesetzentwurf eingereicht, der die Forderung der SPD aufgreift, eine Niedrigbesteuerung bestimmter Einkommensarten, z.B. aus Lizenzen und Patenten, einzudämmen. In der Vergangenheit führte dies zu einem unfairen Steuerwettbewerb unter Staaten, den multinationale Konzerne für Gewinnverlagerungen nutzten. Mit dem geplanten Gesetz soll deswegen die steuerliche Abzugsmöglichkeit für konzerninterne Lizenzzahlungen eingeschränkt werden.

 

Im selben Gesetz leisten wir darüber hinaus einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie, indem wir für Unternehmen den Schwellenwert für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter erhöhen, nämlich ab dem 1. Januar 2018 von 410 auf 800 Euro. Für Anschaffungen über 410 Euro gab es bisher nur eine Abschreibungsmöglichkeit über mehrere Jahre. Künftig fallen auch wieder Tablets oder Smartphones unter die Schwelle geringwertiger Wirtschaftsgüter und können sofort abgeschrieben werden. Das ist gerade für kleinere Betriebe spürbare Erleichterung, die auch für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung sorgen wird.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten

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Nach den Verbesserungen im Rentenpaket 2014 wollen wir diejenigen weiter entlasten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Der Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf beraten, der künftig Erwerbsgeminderte langfristig so stellt, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018 bis 2024.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Förderung von Radschnellwegen

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Abschließend beraten wurde diese Woche auch ein Gesetzentwurf im Bundestag, der es dem Bund ermöglichen soll, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände finanziell beim Bau von Radschnellwegen zu unterstützen. Dies steht im Einklang mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030. Zusätzlich wird die Liste der Bundesfernstraßenvorhaben angepasst, damit Bauvorhaben mit besonderem, bundesweitem Interesse zügiger geplant werden können.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

 

Ich selbst freue mich darauf, am 30. April mit Landesminister Mike Groschek und dem Landtagsabgeordneten Rüdiger Weiß den zukünftigen Radschnellweg Ruhr zu befahren, den längsten seiner Art in Deutschland. Wir starten um 16 Uhr am Bahnhof Kamen und radeln bis Bergkamen. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen, sich uns anzuschließen!

 

Weitere Infos zum Ruhrradschnellweg finden Sie hier.

Polizei und Rettungskräfte im Einsatz schützen

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Gewalt gegen Polizei und Einsatzkräfte ist inakzeptabel und der Gesetzgeber hat die Verpflichtung, für ihren Schutz zu sorgen. Deshalb soll ein neuer, eigenständiger Tatbestand im Strafrecht eingeführt werden, der Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute betrifft. Wer sie tätlich angreift, der muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem weiter für mehr Personal und eine bessere Ausstattung von Sicherheitskräften (z.B. Bodycams) einsetzen. Prävention und Sanktion, beides ist notwendig, um Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wirksamer zu unterbinden.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Sicherstellung von Netzneutralität und Leistung von Breitbandanschlüssen

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In Zeiten der Digitalisierung ist Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Daten bei der Übertragung im Internet, ein Anliegen der Gerechtigkeit. Niemand soll im Internet bevorzugt oder benachteiligt werden. Diese Woche beriet der Bundestag daher eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, das die Netzneutralität stärken soll. Damit setzen wir Vorgabe der Europäischen Union um, die in jedem Mitgliedsland den Zugang zu offenem Internet einfordert.

 

Das Gesetz schafft die Grundlage für Sanktionen zur Durchsetzung der Netzneutralität und stärkt die Transparenz gegenüber den Endnutzern. Die Bundesnetzagentur muss künftig in jedem Jahr berichten, wie weit die vertraglich zugesagten Übertagungsraten im Internet von den tatsächlichen abweichen und was als eine nicht vertragskonforme Leistung angesehen werden muss, wenn die zugesagte Geschwindigkeit beim Internetanschluss nicht erreicht wird. Damit stärken wir den Verbraucherschutz, denn darauf aufbauend kann jeder Kunde seinen Vertrag anpassen, kündigen oder den Rechtsweg einschlagen. Künftig steht ihm dafür ein Messverfahren der Bundesnetzagentur zur Verfügung, das verlässliche und verbindliche Daten liefert.

 

Die Gesetzesänderung finden Sie hier.

Rehabilitierung von Opfern des Paragraphen 175 StGB

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Auch viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Männer in Deutschland strafrechtlich verfolgt, die homosexuelle Handlungen begingen. Grundlage dafür war der, wohlgemerkt von den Nazis verschärfte, §175 StGB, den erst die SPD-Bundesregierung in den siebziger Jahren deutlich einschränkte und der 1994 schließlich ganz abgeschafft wurde. Bis heute warten die Verurteilten auf Rehabilitierung und Entschädigung. Jetzt endlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dieses Unrecht beheben soll.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal per Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3 000 Euro und zusätzlich 1 500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen.

 

Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Terminhinweise

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Besonders hinweisen möchte ich in dieser Woche auf zwei Termine. Zum einen auf die DGB-Maikundgebungen in Oberaden, Unna, Kamen und Bönen. Weitere Hinweise zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie hier.  Zum anderen auf das einstündige TV-Duell am 2. Mai zwischen Hannelore Kraft und Armin Laschet, das ab 20:15 Uhr im WDR übertragen wird.

Studentisches Wohnen mit sozialem Hochschulpakt fördern

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Wohnraum für Studierende wird immer teurer. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt deutlichen Handlungsbedarf. In Hochschulstädten sind die Preise pro Quadratmeter rasant gestiegen. Teilweise erhöhte sich die Miete seit 2010 um über 50 Prozent. Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum wird für Studierende zur neuen sozialen Frage. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt deswegen die Forderung eines sozialen Hochschulpakts zur Förderung des studentischen Wohnens.

„Die vorliegende Studie unterstreicht erneut die Dringlichkeit eines sozialen Hochschulpakts. Es kann nicht sein, dass junge Menschen von einem Studium abgehalten werden, weil sie sich eine Wohnung an ihrem gewünschten Studienort nicht mehr leisten können. Deswegen will die SPD-Bundestagsfraktion soziale Dimensionen des Studiums in die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern bei der Hochschulfinanzierung integrieren. Mit dem neugefassten Artikel 91b des Grundgesetzes hat der Bund die Chance, sich auch in diesem Bereich zu engagieren.

Bund und Länder konnten bereits erste Weichen stellen. Beispielsweise ist hier das Programm Vario-Wohnungen des Bundesministeriums für Umwelt und Bau zu nennen, das Wohnraum für Studierende mit flexibler Nutzung schafft. Mit dem sozialen Hochschulpakt wollen wir noch einen Schritt weiter gehen, indem wir den Neubau von Wohnheimen für Studierende gezielt fördern. Damit bauen wir nicht nur soziale Hürden bei der Aufnahme eines Studiums ab, sondern leisten auch einen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarkts in den Hochschulstädten.“