Das Fracking-Verbot kommt!

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„Nach einjähriger Blockade kann am Freitag endlich ein Fracking-Verbot im Deutschen Bundestag verabschiedet werden! Dank der harten Verhandlungslinie der SPD ist auch klar: nur der Deutsche Bundestag kann und wird in Zukunft über Fracking entscheiden.“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek über die Einigung in der Großen Koalition auf ein Fracking-Verbot.

Die Einigung sieht im Einzelnen vor: Das sogenannte unkonventionelle Fracking, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Im Jahr 2021 nimmt der Bundestag das Thema im Lichte der dann vorhandenen Erkenntnisse in die Hand und kann über Fracking erneut abstimmen. Bis dahin werden zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen erlaubt. Dazu ist die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zwingend erforderlich.

Erlaubt bleibt die seit Jahrzehnten insbesondere in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung, allerdings unter deutlich verschärften Umweltauflagen.

25 Petitionen aus dem Wahlkreis Unna I

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Insgesamt 25 Petitionen aus dem Wahlkreis 144 (aus der Region Unna I) erreichten den Bundestag im vergangenen Jahr, teilt Oliver Kaczmarek aus Anlass der Debatte zum Jahresbericht des Petitionsausschusses des Bundestages für das Jahr 2015 mit. Insgesamt waren es 13.137 Petitionen.

„Ich bin seit 2009 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss und schätze seine Arbeit sehr. Das Besondere am Petitionsausschuss ist für mich, dass er eine breite Palette unterschiedlichster Anliegen von Bürgerinnen und Bürger berät. Aus meiner Sicht ist der Petitionsausschuss einerseits Vermittler zwischen den Behörden und Menschen. Andererseits ist er auch Vermittler von politischen Vorschlägen. Er ist ein Element der direkten Demokratie – beide Rollen des Petitionsausschusses sind für mich wichtig. Ich werbe dafür, dass Bürgerinnen und Bürger das parlamentarische Petitionsrecht nutzen, ob sie nun ein persönliches Einzelfallanliegen oder eine Anregung zur Gesetzgebung einbringen möchten“, so Kaczmarek abschließend.

Unter den 25 Petitionen aus dem Wahlkreis waren unterschiedliche Anliegen. So forderte eine Bürgerin aus Schwerte die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner sowie die Anrechnung bzw. Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei freiwillig Versicherten zu ändern. Der Petitionsausschuss hat sich gegen eine Änderung der Zugangsvoraussetzungen ausgesprochen. Er sah aber Handlungsbedarf soweit es darum geht, frühzeitig hinzuweisen auf die Konsequenzen hinsichtlich des Krankenversicherungsstatus, sowohl privat als auch gesetzlich, und der rentenrechtlichen Folgen – auch für Familienmitglieder.

In einer öffentlichen Petition forderte ein Bürger aus Fröndenberg, dass Fahrzeuge, die mit einem H-Kennzeichen zugelassen sind (Oldtimer), nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Der Petitionsausschuss hat das Anliegen nicht unterstützt.

Mit dem Roten Rucksack durch Bergkamens Kleingartenvereine

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Auch im achten Jahr seiner Roter Rucksack-Kampagne sucht der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek wieder Orte auf, an denen Besonderes geleistet wird. „Leben im Schrebergarten“ ist diesmal das Thema einer Wanderung in Bergkamen, zu der Kaczmarek Bürgerinnen und Bürger am Samstag, 25. Juni, einlädt. Dabei sollen auch Aspekte wie Vandalismus, Parzellenvergabe oder die Integration ausländischer Mitbürger erörtert werden.

Die Tour startet um 10 Uhr am Kleingartenverein Grüne Insel, Büscherstr. 31 a, und führt über die Kleingärten „Immergrün“ und „Im Krähenwinkel“ zum KGV Bergkamen, wo es einen gemütlichen Ausklang bei Bratwurst und Getränk gibt.

Wer mitwandern möchte, kann sich anmelden unter oliver.kaczmarek.ma04@bundestag.de oder unter 02303 25314 30.

Exzellenzstrategie kann jetzt noch mehr exzellente Forschung an Universitäten fördern

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den wegweisenden Beschluss für die Exzellenzstrategie. Damit kann das Erfolgskonzept fortgesetzt und noch mehr Exzellenz gefördert werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat durchgesetzt, dass die Exzellenzstrategie keinen abgeschlossenen Elite-Klub fördert und hat ein Signal für mehr Dynamik in der Hochschulförderung im Sinne eines fairen und offenen Wettbewerbs in der Breite des deutschen Wissenschaftssystems gegeben.

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Bund und Länder in der Ministerpräsidentenkonferenz den Weg freigemacht haben für die neue Exzellenzstrategie für Förderung exzellenter Wissenschaft und internationale Sichtbarkeit deutscher Hochschulen als Nachfolgeprogramm zur erfolgreichen Exzellenzinitiative. Ein Großteil der Forderungen der SPD findet sich in der beschlossenen Verwaltungsvereinbarung wieder.

Die Debatte der vergangenen Wochen für mehr Dynamik bei den Plätzen für die Exzellenzuniversitäten hat sich gelohnt: Die Zahl der Spitzenplätze ist auf vorerst elf festgelegt worden. Forderungen, die Förderung von exzellenten Standorten auf drei bis fünf zu begrenzen, sind damit zu den Akten gelegt.

Die SPD hat sich stets dafür eingesetzt, dass das Programm nicht zu einem Elite-Klub führt und dafür breite Unterstützung bei den Expertinnen und Experten erhalten. Die verbesserte Vereinbarung ist ein wichtiger Beitrag dazu und ergänzt sinnvoll die Ende 2014 getroffenen Beschlüsse zur Breitenförderung der Hochschulen über den Hochschulpakt.“

Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek begrüßt zügigen Ausbau der B236

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Eine gute Nachricht erreicht den heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek. Auf seine Nachfrage teilte der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit, dass der Ausbau der B236 zwischen der Stadtgrenze Dortmund/Schwerte und der BAB 1 Anschlussstelle Schwerte sich bereits in der konkreten Vorbereitung befindet. Aktuell laufe das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ziel noch in 2016 den Beschluss herbeizuführen. Parallel arbeitet die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH bereits an der Ausführungsplanung, so die Auskunft des Landesbetriebs. Das bedeutet, dass unmittelbar nach Planfeststellungsbeschluss ein Baubeginn möglich ist.

„Ich freue mich, dass der überfällige Ausbau der B236 wieder einen Schritt näher kommt. Es ist jetzt wichtig, dass alle Beteiligten den zügigen Planfeststellungsbeschluss ermöglichen“, bewertet Oliver Kaczmarek das Projekt.

Der Ausbau der B236 hatte sich immer wieder aufgrund von Klagen der Betroffenen verschoben. Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist das Projekt als „laufendes und fest disponiertes Projekt“ eingestuft. Damit sind die Finanzierung und die Umsetzung des Projekts gesichert.

Bundesteilhabegesetz und Berufbildungsbericht 2016 – Zur Sitzungswoche vom 6. – 10.6.2016

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Mit dem Bundesteilhabegesetz hat sich die Bundesregierung auf eine der wichtigsten sozialen Reformen in dieser Legislaturperiode verständigt. Ich bin überzeugt: Es ist ein bedeutender Schritt hin zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen. Nach dem Motto „nicht über uns ohne uns“ wurde der Referentenentwurf auf der Grundlage eines achtmonatigen Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung von Betroffenenverbänden, Ländern, Kommunen und Sozialpartnern erstellt. Er schafft den Rahmen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und Unterstützung zur individuellen Lebensplanung.

Künftig sollen Leistungen aus der Eingliederungshilfe getrennt von Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung erbracht werden. Damit erhalten die Betroffenen mehr Autonomie, z.B. weil sie ihren Lebensmittelpunkt eigenständig bestimmen können. Zudem werden die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen erheblich verbessert: Bereits 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Vermögen von heute 2.600 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Diese Beträge ihres Einkommens bzw. ihres Vermögens können Menschen künftig behalten, ohne dass sie auf die Eingliederungshilfe angerechnet werden. 2020 werden weitere Verbesserungen kommen, u.a. durch eine weitere Anhebung der Vermögensfreigrenze auf dann 50.000 Euro und insbesondere durch den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens. Auch wenn nicht alle Forderungen der Fachverbände umgesetzt werden können, ist der jetzige Stand ein großer Schritt in Richtung mehr Teilhabe.

Ein weiterer Erfolg: Wir haben durchgesetzt, dass die Mehrkosten für die Reform der Eingliederungshilfe nicht auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro angerechnet werden.

Für Ende September ist nun die 1. Lesung im Bundestag vorgesehen. Im Dezember soll die 2./3. Lesung erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.


  1. Berufsbildungsbericht 2016
  2. Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015
  3. Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen
  4. Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte

Berufsbildungsbericht 2016

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Der Berufsbildungsbericht 2016 wurde diese Woche am Donnerstag im Plenum beraten. Er untersucht die Entwicklungen des deutschen Berufsbildungssystems für das Jahr 2015. Seit 1977 erscheint der Berufsbildungsbericht jährlich. Die Analyse für 2015 zeigt: Die deutsche Wirtschaft investiert maßgeblich in die duale Berufsausbildung mit mehr als 500.000 neuen betrieblichen Ausbildungsverträgen. Die Sozialpartner und die Kammern übernehmen neben Bund und Ländern ihre bildungspolitische Verantwortung. Die Qualität der dualen Ausbildung wird gesichert durch hunderttausende von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Prüferinnen und Prüfern, die sich, häufig ehrenamtlich, engagieren.

Insgesamt lässt sich für 2015 eine etwas bessere Bilanz ziehen: Seit 1995 gab es kein Jahr in dem junge Menschen bessere Chancen darauf hatten, einen Ausbildungsplatz zu erhalten – es gab im Schnitt 103,7 Ausbildungsplätze auf 100 ausbildungsplatzsuchende Jugendliche. Auch haben mehr junge Menschen erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen.

Zugleich haben sich jedoch leider die Passungsprobleme von betrieblichen Ausbildungen und jungen Menschen verschlechtert: Für 2015 war eine Rekordzahl von 41.000 unbesetzten Ausbildungsstellen zu verzeichnen, während zugleich etwa 20.700 Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsplatz blieben. Um dem Abhilfe zu schaffen, sind ausbildungsbegleitende Programme, wie z.B. die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte „Assistierte Ausbildung“, wichtige Instrumente um Schülerinnen und Schülern bei einem erfolgreichen Berufsabschluss zu unterstützen. Allein im ersten halben Jahr nach ihrer Einführung ist die „Assistierte Ausbildung“ schon über 5000 Mal in Anspruch genommen worden. Mit Hilfe solcher Programme wollen wir die im letzten Jahr um 7,2 Prozent gestiegene Zahl der Jugendlichen in Übergangsmaßnahmen wieder erheblich reduzieren.

Zum Berufsbildungsbericht 2016 geht es hier. (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/083/1808300.pdf)

Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015

Öffentliche Petitionen sind das bislang einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Sie tragen politische Forderungen direkt an das Parlament heran. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

In seinem Jahresbericht 2015, den der Petitionsausschuss in dieser Woche dem Bundestagspräsidenten vorlegte, wird einmal mehr deutlich, wie viele Bürger dieses Instrument mittlerweile für sich nutzen: Insgesamt 13.137 Petitionen gingen im vergangenen Jahr beim Ausschuss ein, 31 Prozent davon in elektronischer Form. Zudem ist die Internetseite des Petitionsausschusses mit mehr als 1,8 Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestages. Die Online-Petitionen, die 2005 durch die rot-grüne Koalition eingeführt wurden, feierten im letzten Jahr ihr 10jähriges Jubiläum. Mit Abstand die meisten Petitionen, nämlich gut ein Fünftel, betrafen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Einen besonders hohen Aufwuchs von plus 19 Prozent hatte hingegen das Bundesministerium des Innern zu verzeichnen, auf das insgesamt 14 Prozent der eingereichten Petitionen entfielen.

Der gesamte Bericht des Petitionsausschuss 2015 mit Statistiken und Beispielen aus der Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier.

Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen

Auch fast drei Jahrzehnte nach der Friedlichen Revolution muss unser politisches Handeln den Interessen der Opfer der SED-Diktatur gerecht werden. Es gilt zukunftsfähige und stabile Strukturen zu erarbeiten, die einer weiteren Professionalisierung dienen. Darüber ist mit großer Sorgfalt, Sachverstand und Bedacht zu entscheiden. Der Zugang zu den Stasiakten, der besondere Charakter und Symbolwert des Stasiunterlagenarchivs sowie die internationale Vorbildwirkung des Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) müssen erhalten werden.

Die Auskunftserteilung für Betroffene, für die Wissenschaft und die Öffentlichkeit und die Erschließung des Aktenbestandes müssen gewährleistet sein. 26 Jahre nach Gründung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden monatlich noch rund 5.000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Die Aufgabenfelder der Stasiunterlagenbehörde bleiben ein wichtiger Teil der Aufarbeitung der SED-Diktatur, vor allem für das Demokratieverständnis nachfolgender Generationen und eine gesamtdeutsche Erinnerung.

Die Aufarbeitung des Erbes der SED-Diktatur bleibt eine fortdauernde, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zukünftige strukturelle Veränderungen dürfen daher nicht zu einer Verschlechterung bei der Nutzung der Akten durch Bürgerinnen und Bürger, Forschung, Bildung, Medien und öffentliche Stellen führen. Veränderungen dürfen kein Schlussstrich sein.

Deshalb hat der Bundestag den Antrag „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen“ verabschiedet, in dem die Bedeutung der Aufarbeitung der SED-Diktatur betont wird und man sich weiterhin zur Verpflichtung bekennt, authentische Erinnerungsorte zu erhalten, die Gedenkstättenkonzeption weiter zu entwickeln und die finanziellen und personellen Mittel der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur auf Grundlage des Koalitionsvertrages zu stärken.

Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte

Ich lade Sie im Namen der SPD-Bundestagsfraktion herzlich zur Fraktion vor Ort-Veranstaltung mit dem Titel „Herausforderung der Flüchtlingspolitik – Flüchtlingsursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am Mittwoch, den 15. Juni 2016 um 19 Uhr in das ev. Gemeindezentrum St. Viktor, Große Marktstraße 2 in Schwerte ein. Der Syrer Abdrrahman Ahmi wird über seine Flucht aus Syrien berichten. Er wird ab dem kommenden Semester als Dozent für Arabisch an der Volkshochschule Unna arbeiten. Dr. Rolf Mützenich,  stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Außen-, Verteidigungs- und Menschenrechtspolitik wird im Anschluss über Fluchtursachen referieren.

Wie können wir die Fluchtursachen bekämpfen? Was kann die Politik im Bund tun, um die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft zu unterstützen? Wie schaffen wir es, dass Deutschland ein offenes und solidarisches Land bleibt? Über diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Fraktion vor Ort“ mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Fragen zur Veranstaltung beantwortet das Bürgerbüro unter Telefon 02303 25314-30 oder unter der E-Mail oliver.kaczmarek.ma04@bundestag.de.