SPD-Integrationskonzept: Neustart für umfassende Gesellschaftspolitik

Die SPD-Bundesministerinnen Barbara Hendricks, Andrea Nahles und Manuela Schwesig, die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz sowie die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer haben einen „Integrationsplan“ für Deutschland vorgelegt. Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt sind für alle Menschen in unserem Land wichtig. Deshalb gilt es, ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik zu beginnen.

Viele, die Anrecht auf Asyl haben oder als Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention anerkannt sind, werden lange bei uns bleiben oder sogar dauerhaft eine neue Lebensperspektive in Deutschland finden. Diese Menschen wollen wir fördern und fordern. Sie müssen die Chance bekommen, ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft zu werden. Damit einher gehen bestimmte Pflichten. Es gibt bereits die Verpflichtung, an einem Integrationskurs und damit Sprachunterricht teilzunehmen, um Sprachbarrieren abzubauen. Zugleich sehen wir aber auch die Verpflichtung, gemeinsame Werte auf Grundlage unseres Grundgesetzes anzuerkennen: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung bilden das unverrückbare Fundament für ein friedliches Zusammenleben, sie gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land.

Um von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen, müssen wir jetzt investieren. Wir brauchen in eine gute Infrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung, müssen für berufliche Qualifikation und schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt sorgen sowie ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnungsraum schaffen. Aus den Fehlern der Vergangenheit haben wir gelernt: Was wir jetzt investieren, zahlt sich später mit hoher Rendite doppelt aus, aber was wir jetzt versäumen, lässt sich nicht mehr aufholen.

In den kommenden Jahren muss Deutschland eine enorme Integrationsleistung vollbringen. Sie wird die Menschen, die zu uns kommen ebenso fordern wie diejenigen, die schon bei uns leben. Um diese doppelte Integration zu schaffen, müssen wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und eine soziale Spaltung verhindern. Wenn uns das gelingt, haben wir die große Chance, dass unser Land von der Zuwanderung profitiert.

Das SPD-Impulspapier „Neustart in Deutschland. Für ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik“ lesen Sie hier: http://www.spd.de/linkableblob/131430/data/20151201_integrationsplan_pdf.pdf

Klima-Gipfel in Paris

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Bis zum 11. Dezember tagen in Paris die Delegierten der UN-Klimakonferenz. Die SPD hat eine klare Erwartungshaltung: Das Ergebnis des Gipfels muss eine rechtlich verbindliche Zielvereinbarung sein, um die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen.

Schon heute ist der Klimawandel für viele Menschen eine existenzielle Bedrohung. Extreme Wetterlagen verschärfen die Konkurrenz einer wachsenden Weltbevölkerung um knappe Ressourcen und verstärken weltweit Fluchtbewegungen. Die Zeit drängt, aber noch kann die Weltgemeinschaft handeln, bevor die Dynamik des Klimawandels droht, unbeherrschbar zu werden. Dafür muss jedes Land seinen Beitrag leisten, auch die großen Schwellenländer China und Brasilien.

In einem gemeinsamen Antrag mit der Union haben wir unsere klare Erwartungshaltung für das Ergebnis des Gipfels in Paris zum Ausdruck gebracht: Das neue Abkommen soll ein rechtlich verbindliches Regelwerk sein, das für alle Staaten gilt. Bestandteil des Abkommens muss auch eine Kontrolle der Umsetzung auf der Basis von Berichterstattungen und Überprüfungen sein.

Tatsache ist: Um eine Erderwärmung von mehr als zwei Grad zu verhindern, ist eine entschlossene Klimapolitik unabdingbar. Deshalb wird Deutschland auch weiterhin eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Mit der nun erzielten Einigung auf ein Energiepaket, sorgen wir für mehr Ordnung bei der Energiewende in Deutschland und senden zudem das Signal: Wir meinen es ernst mit unserem ambitionierten nationalen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen „Klimakonferenz in Paris muss ehrgeiziges Abkommen beschließen“ können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf

Modernisierung des Vergaberechts

Der Bundestag hat die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen EU-Vergaberechts umfassend modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.

Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.

Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806281.pdf

Energiepolitische Leitentscheidungen gefällt

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Am Donnerstag wurden der Energiewende und den deutschen Anstrengungen zum Klimaschutz mit der Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Energieleitungsgesetz wichtige Bausteine hinzugefügt.

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Wärme und Strom, die bei bestimmten industriellen Prozessen als Nebenprodukte anfallen, weiterverwertet und so der Nutzungsgrad der eingebrachten Rohstoffe erhöht. Diese umweltfreundliche Technologie soll in Deutschland künftig einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Dazu wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung droht. Den Zeitraum der Förderung haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2022 verlängert. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren unsere Forderung durchsetzen, dass Mieterstrom weiterhin gefördert wird.

Damit sich auch ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wieder rechnet, werden insbesondere neue Gas-KWK-Anlagen sowie der Umstieg von Kohle auf Gas-KWK besser gefördert. Um Fehlanreize zu vermeiden, wird KWK-Technologie dort, wo sie auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre, nicht mehr unterstützt. Dies betrifft insbesondere selbst verbrauchten KWK-Strom aus größeren Anlagen. Im Rahmen einer Evaluierung wollen wir 2017 prüfen, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt.

Änderungen beim Ausbau der Energienetze

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Energiewende ist der Ausbau der Energienetze. Der ursprünglich von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus wurde im parlamentarischen Verfahren umfassend geändert, um die Beschlüsse des Energiegipfels vom 1. Juli umzusetzen.

Dort wurde ein genereller Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen beschlossen, auch um die Akzeptanz des Ausbaus der Übertragungsnetze und damit der Energiewende insgesamt sicherzustellen. Dieser Vorrang der Erdverkabelung wird bei Gleichstromleitungen gesetzlich festgeschrieben, bei Wechselstromleitungen bleibt es bei den im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Pilotprojekten für eine Teilerdverkabelung – inklusive aller von den Bundesländern über den Bundesrat eingebrachten Erdkabel-Pilotprojekten.

Das Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806419.pdf

Hier geht es zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804655.pdf

Bundeshaushalt 2016 und flexibler Renteneintritt – Zur Sitzungswoche vom 23.-27. November 2015

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Die schrecklichen und heimtückischen Anschläge von Paris sind ein Angriff auf uns alle gewesen: Auf unsere Freiheit, unsere Werte und unsere offene Gesellschaft. Die Attentäter wollen uns in Angst und Schrecken versetzen. Sie spekulieren darauf, dass sich unsere Gesellschaft spaltet und dadurch geschwächt wird.

Viele fragen sich: Wie lautet unsere Antwort auf den Terror?

Einen hundertprozentigen Schutz erreichen wir durch keine Maßnahme der Welt, erst recht nicht durch politische Schnellschüsse. Aber wir werden das Notwendige tun, um unsere Freiheit und unsere Sicherheit zu verteidigen. Deutschland hat bereits scharfe Anti-Terror-Gesetze. Wir haben die Sicherheitsbehörden (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz) personell verstärkt. Wer Deutschland verlassen will, um etwa in Syrien oder im Irak terroristische Organisationen zu unterstützen, macht sich schon nach geltendem Recht strafbar. Zudem haben wir einen eigenen Straftatbestand für Terrorismusfinanzierung geschaffen, um die Finanzquellen terroristischer Organisationen trocken zu legen.

Nun kommt es darauf an, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden. Denn neue Gesetze schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit. Sondern konkrete Ermittlungserfolge und eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte über nationale Grenzen hinweg.

Wir können über Terror und Angst siegen. Indem wir weiterhin selbstbewusst unsere Vorstellung von Recht, Freiheit und Gleichheit leben. Indem wir uns nicht instrumentalisieren lassen, sondern zusammenstehen und uns jeder Form von Gewalt, egal ob von fundamentalen Islamisten oder Rechtsextremen, entschlossen entgegenstellen. Und indem wir verhindern, dass sich junge Menschen in Deutschland radikalisieren und anfällig für die Propaganda von Extremisten werden.

Deshalb haben wir zum einen die Aufstockung der Mittel für Prävention und politische Bildung im neuen Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Über weitere Schwerpunkte des Haushalts informiere ich im Info-Dienst und in meinem neuen Video unter https://www.youtube.com/watch?v=kPA2tlJIZO0.

Zum anderen hat Frankreichs Regierung Deutschland um Beistand im Kampf gegen den Terror gebeten. Vorgesehen sind die Entsendung eines Schiffes der Marine, eines Tankflugzeuges sowie die Entsendung von RECCE-Tornado-Aufklärungsflugzeugen. Zudem sind Maßnahmen zur Satellitenaufklärung angefragt. In der kommenden Woche werden wir im Bundestag über das Mandat beraten. Selbstverständlich berichte ich davon in meinem nächsten Info-Dienst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Bundeshaushalt 2016: Soziale Schwerpunkte, keine neuen Schulden
2. Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente

 

Bundeshaushalt 2016: Soziale Schwerpunkte, keine neuen Schulden

In dieser Woche hat der Bundestag den Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Während der Beratungen und in der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss haben die Koalitionsfraktionen wichtige Impulse setzen können.

Die Einnahmen bzw. Ausgaben für das Jahr 2016 belaufen sich auf 316,9 Milliarden Euro. Trotz der Ausgaben für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten ist es gelungen, erneut einen Haushalt ohne neue Schulden zu beschließen.

Schwerpunkte: Sozialer Wohnungsbau, Personennahverkehr und Kinderbetreuung

Die SPD-Fraktion hat dabei eine ganze Reihe Anliegen durchsetzen können, die vielen Menschen in unserem Land unmittelbar zu Gute kommen: Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir bis 2019 zwei Milliarden Euro mehr bereit. Die Mittel für den Öffentlichen Personennahverkehr werden im kommenden Jahr um 700 Mio. Euro auf insgesamt 8 Mrd. Euro aufgestockt. Und die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld werden auf unser Drängen hin nun für die Verbesserung der Kinderbetreuung verwendet – allein im kommenden Jahr sind dies fast 400 Mio. Euro.

Bewältigung der Flüchtlingskrise

Gleichzeitig gehen wir die Herausforderungen der steigenden Flüchtlingszahlen offensiv an und stellen hierfür erhebliche Mittel – insgesamt etwa 7,5 Milliarden Euro – bereit. Allein die Länder und Kommunen erhalten 3,3 Milliarden Euro als Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Finanziell gestärkt werden das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium für die Ausgaben für Beratung, Integration, Soziales und die innere Sicherheit. Daneben stellen wir mehr Mittel zur Bekämpfung von Fluchtursachen bereit.

Diese Maßnahmen gehen aber, das belegen die oben genannten Zahlen, nicht zulasten von Investitionen, von denen alle Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Daneben konnte die SPD-Fraktion folgende Impulse setzen:

  • Stärkung der Kulturin Deutschland für verschiedene Projekte mit rund 120 Millionen Euro
  • Für die Flüchtlingsarbeitsetzen wir im Familienministerium verschiedene Leuchttürme: 15 Millionen Euro mehr für die Sprachkurse für ausländische Hochschulabsolventen, 8 Millionen Euro mehr für die Jugendmigrationsdienste, 8 Millionen Euro mehr für die Koordinierung der Ehrenamtlichen im Bereich Flüchtlinge und 6 Millionen Euro mehr für die allgemeine Flüchtlingsberatung.
  • Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratieim Programm „Demokratie leben!“ gibt es 10 Millionen Euro zusätzlich (insbesondere gegen Islamismus, Salafismus, Antisemitismus).
  • Für das Deutsch-Griechische Jugendwerkstehen 3 Millionen Euro bereit.
  • Für die Stärkung der digitalen Kompetenz beim Mittelstand (Industrie 4.0) gibt es nächstes Jahr 11 Millionen Euro mehr.
  • Für die Entwicklung der ländlichen Räumestellt der Bund 30 Millionen Euro bereit, außerdem erhält die Unfallversicherung der Landwirte einen einmaligen Zuschuss von 78 Millionen Euro.
  • Die THW Ortsverbändeerhalten für die Selbstbewirtschaftung 24 Millionen Euro in den Jahren 2016-2018.
  • Die wichtige Arbeit der Auslandsschulenwird mit mehr als 20 Millionen Euro gestärkt.
  • Die Bundeszentrale für Politische Bildungerhält zusätzlich 5 Millionen Euro für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Salafismus.

Insgesamt schafft die Koalition durch starke Impulse aus der SPD einen Haushalt, der Ausgabendisziplin und Nullverschuldung mit politischer Schwerpunktsetzung und einer Verstärkung der Investitionen verbindet.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/055/1805500.pdf

Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente

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Über ein Jahr hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Unionsfraktion verhandelt, um die Übergänge in die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters und darüber hinaus flexibler als bislang zu gestalten. Nun liegen Ansätze vor, mit denen der Wechsel in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden kann. Im Ergebnis ist es gelungen, zentrale SPD-Forderungen durchzusetzen.

Mit den geplanten Neuregelungen entschärfen wir bestehende Gerechtigkeitslücken bei der Zwangsverrentung und geben älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, selbst zu wählen, in welchem Umfang sie künftig eine Teilrente und Teilerwerbstätigkeit miteinander kombinieren wollen. Um solche Teilzeitmodelle für ältere Menschen attraktiver zu machen, haben wir außerdem die bislang starren Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderungsrente flexibilisiert.

Darüber hinaus schaffen wir mit dem Prinzip „Prävention und Reha vor Rente“ die Grundlage dafür, dass mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Denn wir wollen, dass auch Beschäftigte, die viele Jahre unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, lange am Erwerbsleben teilhaben können. Auch angesichts drohenden Fachkräftemangels darf ihre Erfahrung und Expertise nicht ungewollt früh verloren gehen.

Wir haben ein sehr gutes Paket verhandelt, von dem viele Beschäftigte profitieren. Die Union hat ihrerseits durchgesetzt, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze befristet keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Dieser Regelung stehen wir weiterhin sehr skeptisch gegenüber. Aber wir rechnen nicht damit, dass es hierdurch zu einer signifikanten Verdrängung jüngerer Beschäftigter durch Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze kommt. Um sicher zu gehen, wird diese Regelung nach fünf Jahren evaluiert.

Den Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe sowie eine Kurzübersicht können Sie hier herunterladen: http://www.spdfraktion.de/themen/flexible-%C3%BCberg%C3%A4nge-die-rente-schaffen

Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ gestartet

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In der vergangenen Woche startete das neue Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“, für das von 2015 bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro (10 Millionen Euro jährlich) zur Verfügung stehen. „Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer, die sich gegen Einbruch schützen wollen, erhalten künftig Zuschüsse vom Bund, wenn sie in entsprechende Maßnahmen der Sicherheitstechnik investieren wollen“, erläutert dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Durchgeführt wird das Programm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Heißt: Ab sofort können Mieter und Eigentümer vor Beginn eines Umbaus Anträge direkt bei der KfW einreichen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Statistik macht es deutlich: Sicherheitstechnik in und an Häusern und Wohnungen können Einbrüche verhindern.

Im Rahmen des Kriminalpräventionsprogramms werden die Einbruchschutzmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestition gefördert. Dabei ist der Zuschuss auf 1.500 Euro begrenzt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Investition mindestens 500 Euro beträgt. Bezuschusst werden beispielsweise Alarmanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster oder entsprechende Gitter-Vorrichtungen.

„Die Statistik macht es deutlich: Sicherheitstechnik in und an Häusern und Wohnungen können Einbrüche verhindern“, sagt Oliver Kaczmarek. Das Förderprogramm des Bundes trage dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger schon durch geringe Investitionen zu steigern.

Nachgehakt: Straßen.NRW erläutert, wie es zur Parallelität von Straßenbaustellen in Kamen und Unna kam

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Angesichts der aktuellen Vielzahl von Straßenbaustellen auf den Autobahnen und Bundesstraßen rund um Kamen und Unna hat der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beim Landesbetrieb Straßen.NRW nachgefragt, ob diese nicht hätten entzerrt werden können. „Straßen.NRW hat die Begründungen für und die Durchführung der Baustellen ausführlich dargelegt. Verkehrsstörungen waren leider nicht vermeidbar. Gezeigt hat sich jedenfalls, dass regelmäßige Investitionen in die Verkehrswege notwendig sind, damit die Schäden beherrschbar bleiben“, so Oliver Kaczmarek.

Fahrbahn- oder Brückenbausanierungen auf den Autobahnen 1, 2 und 44, Kreuzungsumbau Wilhelmshöhe auf der B 233 zwischen Unna und Fröndenberg, Sanierung der Kreuzung „Kamen Karree“ zwischen Kamen und Unna: Im Kreis Unna brauchen Autofahrer derzeit starke Nerven.

Welche Überlegungen zu diesen Parallelbaustellen, die für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgen, geführt haben, wollte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am 20. Oktober in einem Schreiben an den Landesbetrieb Straßen.NRW wissen. Der antwortet jetzt: „Wir können die öffentliche Diskussion anlässlich der Vielzahl der Baumaßnahmen im Kreis Unna nachvollziehen. […] Aus Gründen der Verkehrssicherheit beziehungsweise zur Vermeidung noch größerer Beschädigung der vorhandenen Infrastruktur ist der Landesbetrieb verpflichtet, notwendige Sanierungsarbeiten schnellstmöglich ausführen zu lassen.“

Der Landesbetrieb verweist auf erhebliche Fahrbahn- und Brückenbauwerkschäden, deren Sanierung längst überfällig war. Zur Reduzierung unvermeidlicher Belastungen in der „hochbelasteten Region“ sei beispielsweise die Anschlussstelle Kamen-Zentrum auf der A 1 in zwölf Nachteinsätzen zwischen 19 und 6 Uhr, die Sanierung von Brückenbauwerken auf der A 1 zwischen Kamen und Unna rund um die Uhr vom 11. bis 15. September unter Einsatz eines neuen und zeitsparenden Abdichtungsverfahrens sowie die Sanierung der Fahrbahn auf der A 44 zwischen Dortmund/Unna und Werl in 50 Nachteinsätzen zwischen 19 und 6 Uhr durchgeführt worden.

Der Umbau der Kreuzung Wilhelmshöhe auf der B 233 in Fröndenberg verzögerte sich durch die Bearbeitung einer Petition beim Landtag und fiel dadurch zeitlich parallel auf den Umbautermin der Kreuzung Kamen Karree auf der B 233 in Kamen, der wegen des schlechten Fahrbahnzustands und der daraus resultierenden Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht aufschiebbar war.

Oliver Kaczmarek verweist darauf, dass es kontinuierlicher Investitionen in die Verkehrswege bedarf, damit der Reparaturbedarf beherrschbar bleibt. In Berlin laufen derzeit die Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015, in dem auch wichtige Ausbauvorhaben auf den Bundesverkehrswegen für den Kreis Unna bis 2030 festgeschrieben werden sollen.

Vorlesen macht Spaß, zuhören auch

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Oliver liest der Klasse 1a der Friedrich-Ebert-Schule in Kamen vorVorlesen macht Spaß und regt die Phantasie an – daher nahm der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Freitag, 20. November, wieder teil am bundesweiten Vorlesetag. Diesmal besuchte er Jungen und Mädchen der ersten Klasse der Friedrich-Ebert-Grundschule in Kamen. Begeistert lauschten die Kinder der mehrsprachigen Bilderbuchgeschichte „Otto – die kleine Spinne“, in der es um Respekt und Toleranz geht.