Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bundestag diesen Freitag entschieden.
Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.
Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, war die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Abgeordnete der unterschiedlichen Fraktionen haben Anträge erarbeitet und über Monate Gespräche geführt, Diskussionsveranstaltungen in ihren Wahlkreisen organisiert und im Bundestag debattiert. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.
Ich habe den Antrag von Michael Brand und Kerstin Griese unterstützt, der am Freitag 360 von 602 abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Er sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, wie ihn etwa Vereine anbieten, unter Strafe zu stellen und stellt eine Ergänzung des bislang geltenden Regelungskonzeptes der Straffreiheit der Selbsttötung dar. Der Antrag möchte verhindern, dass das Lebensende zu einer Dienstleistung wird, mit der Profite erzielt werden. Auch sollen kranke Menschen nicht in einen Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten.
Die von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.
Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.
Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf
Mit 1 Mrd. Euro zusätzlich werden Länder und Kommunen in diesem Jahr bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise unterstützt. So geht es aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 hervor, den die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen haben. Für die Energiewende werden weitere 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt.
Kern des Nachtragshaushalts 2015 ist die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern am 24. September getroffenen Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der flüchtlingspolitischen Aufgaben im Bundeshaushalt. In diesem Rahmen wird insbesondere die Soforthilfe um 1 Mrd. Euro erhöht und damit verdoppelt, sodass Länder und Kommunen insgesamt um 2 Mrd. Euro im laufenden Jahr entlastet werden. Darüber hinaus soll eine Rücklage gebildet werden, in die zunächst 5 Mrd. Euro und künftig die Haushaltsüberschüsse fließen, um die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben im Jahr 2016 möglichst ohne neue Schulden zu finanzieren.
Daneben fließen einmalig 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an den „Energie- und Klimafonds“. Die zusätzlichen Mittel werden für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie eingesetzt.
Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Bundestag mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine Reform zur Verbesserung Situation für die Krankenhäuser verabschiedet. Zuvor haben sich die Koalitionsfraktionen mit Bundesgesundheitsminister Gröhe und den Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform geeinigt.
Nachdem es in der Sommerpause sowohl von Krankenhausseite als auch von Seiten der Krankenkassen Proteste gegen die Reform gegeben hatte, haben wir uns auf ausgewogene Lösungen verständigt. Auch ich habe in meinem Wahlkries zahlreiche Gespräche geführt und die Kritik und Sorgen mit aufgenommen. Ich habe unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte und VertreterInnen der Knappschaft Bahn-See geführt. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.
Hier sind die wichtigsten Punkte aus der Krankenhausreform:
Der bisherige Versorgungszuschlag bleibt in vollem Umfang erhalten und wird durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Damit kommen jedes Jahr 500 Mio. Euro vor allem den Häusern zu Gute, die in der Vergangenheit keine Pflegestellen abgebaut haben. Die SPD hat durchgesetzt, dass die 500 Mio. vollständig erhalten bleiben.
Eine Expertenkommission überprüft bis Ende 2017, wie der Pflegebedarf der Krankenhauspatientinnen und -patienten auch bei der Bezahlung der Krankenhäuser richtig abgebildet wird. Wir können dann endlich Personalmindeststandards erreichen, die die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern verbessern. In der Zwischenzeit (2016, 2017, 2018) werden insgesamt 660 Mio. Euro für ein Pflegestellenförderprogramm bereitgestellt, mit denen bis zu 6350 neue Stellen in der Krankenhauspflege geschaffen werden können.
Das bisherige Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre (2017 bis 2019) verlängert. Das Programm wird auf den Bereich Infektionsmedizin ausgedehnt. Damit können die Krankenhäuser zusätzliches Personal ausbilden und auch neue Stellen schaffen.
Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Außerdem werden die Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe verbessert. Somit wird endlich die bisher bestehende Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung geschlossen. Für diese Verbesserungen hat die SPD lange gekämpft.
Die Krankenhäuser erhalten einen Ausgleich für den Fall, dass Tarifabschlüsse die Obergrenze für die Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Die SPD verbindet damit die Erwartung, dass Tarifverträge im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Durch ein Bündel an Maßnahmen wird die ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern verbessert. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und der Verzicht auf den bisherigen Investitionskostenabschlag in Höhe von 10 %.
Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern.
Zum Abschluss seiner Gespräche mit Vertretern örtlicher Krankenhausträger und Krankenversicherungen traf sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkasse Knappschaft Bahn-See, darunter der Leiter des Referates Geschäftsführung, Martin Böckmann, und der Leiter des Dezernates Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Thorsten Schindler. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren entscheidende Korrekturen erreicht, die den Krankenhäusern entgegenkommen, die einen klaren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Pflege legen und die gleichzeitig einen hohen Qualitätsanspruch der medizinischen Versorgung untermauern“, fasst Kaczmarek lange und kontroverse Beratungen zusammen. Das Gesetz soll noch 2015 in die Schlussberatung gehen.
Volker Menne, Leiter des Referates Beteiligungsgesellschaften, Betriebsführung der Eigenbetriebe der RV, Thorsten Schindler, Leiter des Dezernats Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Sandra Baumeister, Referentin im Referat Geschäftsführung, Manoah Beckhoff, Mitarbeiter im Dezernat Leistungsmanagement, Grundsatz, Verträge, Oliver Kaczmarek MdB, Martin Böckmann, Leiter des Referates Geschäftsführung (v.l.).
Gesprächsgrundlage war der Bund-Länder-Kompromiss, der einige Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz vorsieht. „Natürlich wird es nicht alle Krankenhäuser und Krankenversicherungen gleichermaßen zufriedenzustellen. Dafür sind die Voraussetzungen und Zielsetzungen der Betroffenen zu unterschiedlich. Das Gespräch mit der Knappschaft hat aber auch gezeigt, dass wir einen Weg eingeschlagen haben, der für alle Beteiligten gangbar ist“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete. Kaczmarek hatte mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte sowie mit der Regionaldirektion Nord-West der AOK in Unna und eben der Knappschaft Gespräche geführt. Bei einem Praxistag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hat er einen Einblick in die Situation in der Pflege bekommen.
Kaczmarek: „Die Zielsetzung der SPD-Bundestagsfraktion war und ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Es werden mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegekräfteprogramm neue Anreize durch das Krankenhausstrukturgesetz geschaffen, diese Ziele auch zu erfüllen.“
Die Vertreterinnen und Vertreter der Knappschaft wiesen aber auch auf Probleme bei der praktischen Umsetzung einiger Gesetzesänderungen hin. „Ich bin dankbar für die vielen Hinweise aus dem Tagesgeschäft der Krankenkassen und Krankenhausbetreiber und werde diese in die weiteren Beratungen des Gesetzes einfließen lassen“, so Oliver Kaczmarek abschließend.
00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2015-11-03 12:27:322015-11-03 12:27:32Oliver Kaczmarek: „Haben das Krankenhausstrukturgesetz im Sinne der Pflege verbessert“
Auf Einladung von Oliver Kaczmarek besuchte Bundesarbeitsminsterin Andreas Nahles in der vergangenen Woche das Startup-Unternehmen UNIQ in Holzwickede. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens:
Flipflops für die Ministerin: Mit einem recht ungewöhnlichen Geschenk haben heute Daniel Krahn und Daniel Marx, die Erfinder von Urlaubsguru.de und Gründer der UNIQ GmbH, Arbeitsministerin Andrea Nahles in Holzwickede begrüßt. Sie überreichten der Spitzenpolitikerin eine Holzkiste, die üblicherweise neue Mitarbeiter des Jungunternehmens erhalten. Inhalt: Eine Flaschenpost mit persönlicher Nachricht, ein USB-Stick mit einem Firmenvideo und Badeschlappen Marke Urlaubsguru.de.
Andreas Nahles und Oliver Kaczmarek im Gespräch mit UNIQ-Mitarbeitern. Fotos: Ulrich Bonke
Über dieses originelle Geschenk freute sich die SPD-Politikerin sehr; es sollte nicht das einzige Präsent bleiben. Nach einer kurzen Einführung der beiden Unternehmensgründer, die Urlaubsguru.de eher als Hobby begonnen hatten, sahen die etwa zwei Dutzend Gäste – darunter auch der Landrat des Kreises Unna, Michael Makiolla, und Bürgermeisterin Ulrike Drossel – ein zwölfminütiges ImageVideo, das vom UNIQ-Team eigens für den Besuch der Ministerin gedreht wurde.
Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek lobte nach dem Besuch den Film: „So viel Mühe und Engagement – das ist wirklich einzigartig.“ Der Kamener Politiker hatte den Besuch der Ministerin organisiert, die zuvor Flüchtlingsprojekte im Rheinland besucht hatte. Nach dem Termin am Dortmunder Airport bei UNIQ ging es zum IG Metall-Kongress nach Frankfurt. In dem Video zeichnet UNIQ-Kreativchef David Zabel ein Bild von Andrea Nahles – nach dem Film übergab er es im Blitzlichtgewitter der Fotografen an die Ministerin. Ein Portrait, gezeichnet mit Bleistift.
Nach dem Pressegespräch traf Andrea Nahles noch mit Mitarbeitern der Firma zusammen. Sie erkundigte sich über die Arbeit der Personalabteilung, die Suche nach Fachkräften, sprach über das Arbeiten 4.0 und unterhielt sich angeregt mit dem FeelgoodManager und diversen weiteren Mitarbeitern. Gut gelaunt ließ sie sich sogar zu einer Partie Tischtennis hinreißen. Die Begegnung mit Gründer Daniel Marx endete unentschieden; gegen Daniel Krahn erreichte sie mit einem gekonnten Backspin einen Punkt mehr. Das Team von Urlaubsguru.de ließ sie wissen, wo sie gern Urlaub macht.
Die internationalen Kolleginnen und Kollegen lernte sie kennen, ging auf jeden individuell ein und fasste den Besuch auf ihre ganz eigene Weise zusammen: „Ich begegne nicht oft Startups, die komplett ohne Fremdkapital auskommen. Um ehrlich zu sein – Sie sind die ersten Gründer, von denen ich höre, die kein Venture Capital benötigen und die keine Förderung brauchen. Das ist wirklich großartig. Vielen Dank für die tollen Geschenke und diesen Termin.“ Auch die Gründer bedankten sich: „Es war uns Freude und Ehre zugleich, dass Sie heute hier waren, Frau Nahles“, sagten Daniel Krahn und Daniel Marx und überreichten zum Abschied einen Blumenstrauß.
00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2015-10-28 12:19:072015-10-28 12:19:07Oliver Kaczmarek und Ministerin Nahles beeindruckt von jungem Unternehmen
MdB Oliver Kaczmarek hat nachgehakt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt noch im November nach Unna-Massen
Auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Unna-Massen soll eine Nebenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angesiedelt werden. Damit entsteht eine Erstaufnahmeeinrichtung neuen Typs. Konkret bedeutet es, dass über Asylanträge direkt vor Ort in der Erstaufnahmeeinrichtung entschieden werden kann. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat beim BAMF nachgehakt und die Information erhalten, dass das BAMF seine Nebenstelle noch im November in Unna-Massen eröffnen wird. Zunächst als Interimslösung mit 20 Mitarbeitern, da auf dem Gelände umfangreiche Bauarbeiten vorgenommen werden sollen, die Mitte 2016 abgeschlossen sein werden. Dann wird die Nebenstelle in einem bestehenden Gebäude ansässig, das derzeit noch umgebaut wird. Zudem wird das BAMF, wie schon bekannt gegeben, im Frühjahr 2016 ein Entscheidungszentrum in Unna-Massen errichten, in dem bestehende Anträge abgearbeitet und entschieden werden.
Oliver Kaczmarek ist zufrieden, dass das BAMF seine Nebenstelle jetzt bald in Unna-Massen in Betrieb nehmen wird: „Der Bund hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Verfahren für Asylsuchende und Flüchtlinge verabschiedet. Nun ist es wichtig, dass das auch vor Ort umgesetzt werden kann. In der jetzigen Situation ist es wichtig, dass konkret an der Lösung von Problemen zum Beispiel bei der Beschleunigung der Asylverfahren gearbeitet wird, statt immer wieder neue Grundsatzdiskussionen loszutreten. Das BAMF leistet dazu schon bald in Unna-Massen seinen Beitrag.“
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-10-26 12:14:222015-10-26 12:14:22„Nebenstelle des BAMF nimmt den Betrieb auf“
Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:
Wie vor einem Jahr verrechnen sich die Grünen bei der Zahl der BAföG-Bezieher und schüren so Verunsicherung. Die Große Koalition hat mit ihrer BAföG-Reform bereits jetzt konkrete Verbesserungen im Alltag der Studierenden erreicht und wird mit der Erhöhung ab dem Wintersemester zusätzliche 110.000 potenzielle BAföG-Empfänger erreichen.
„Die im vergangenen Jahr verabschiedete 25. BAföG-Novelle sorgte bereits zum 1. August 2015 für die ersten deutlichen Verbesserungen für die Studierenden. Beispielsweise werden die Abschlagszahlungen bei längerer Bearbeitungszeit erhöht und die Förderung bei vorläufiger Zulassung zu einem Masterstudium ermöglicht. Zum Wintersemester 2016/17 folgen dann die Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils sieben Prozent sowie die Anhebung von Wohnpauschale und Kinderzuschlägen und zahlreiche weitere Leistungsverbesserungen. Durch die Anhebung der Freibeträge werden dabei etwa 110.000 Personen zusätzlich BAföG-Förderung erhalten können.
Dies ist alles andere als eine „Schrumpfkur“ wie die Grünen heute behaupten, sondern die erste substanzielle Erhöhung des BAföG seit Jahren. Die Grünen wollen diese BAföG-Reform schlecht reden und nehmen dabei in Kauf, dass junge Menschen grundlos verunsichert werden. Sie verschweigen bewusst, dass einige BAföG-Bezieher mit geringer Teilförderung aus dem BAföG fallen, weil ihre Eltern, deren Einkommenssituation die zentrale Bezugsgröße für das BAföG ist, die Einkommensgrenzen nach oben durchstoßen. Selbst wenn man diesen Effekt herausrechnet, werden immer noch über 70.000 Menschen zusätzlich Anspruch auf BAföG haben. Weil die Grünen wieder einmal Jahresdurchschnittszahlen und Jahresfallzahlen im BAföG durcheinander bringen, operieren sie wieder mit falschen Zahlen und grundloser Panikmache. Das ist durchschaubar und unprofessionell.“
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-10-23 10:32:072015-10-23 10:32:07Grüne sorgen mit falschen BAföG-Zahlen für Verunsicherung bei Studierenden
Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zu einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten mit großer Mehrheit zugestimmt. Ich habe dem Gesetz ebenfalls zugestimmt und möchte wegen der Vielzahl von Zuschriften, die mich zu diesem Thema erreicht haben, meine Beweggründe kurz darlegen.
Was wird eingeführt?
Telekommunikationsunternehmen werden verpflichtet Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten, sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse zu speichern. Inhalte von E-Mails dürfen nicht gespeichert werden. Für die Verkehrsdaten sieht das Gesetz eine zehnwöchige Speicherpflicht vor. Für die Standortdaten ist eine Höchstspeicherdauer von vier Wochen vorgesehen. Nach diesen Fristen werden alle Daten gelöscht. Es dürfen mit diesen Standortdaten keine Bewegungsprofile erstellt werden. Die Speicherung der Daten erfolgt auf Servern in Deutschland.
Beim Verdacht auf eine schwere Straftat erhalten die Ermittlungsbehörden innerhalb der Speicherfrist die Möglichkeit, auf diese Daten für Ermittlungszwecke zuzugreifen. Hierbei geht es um einen klar umrissenen Katalog schwerer und schwerster Straftaten, für die der Zugriff auf die Vorratsdaten überhaupt nur in Frage kommt. Voraussetzung ist eine Richterentscheidung, die die Glaubwürdigkeit des Verdachts bestätigt. Es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und sog. Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Journalisten, Anwälte, Seelsorger usw.) sind von der Verwendung ihrer Daten gesetzlich ausgenommen. Ausführliche Erläuterungen zum Gesetzentwurf habe ich in einem früheren Info-Dienst bereits zusammengestellt, die Sie hier abrufen können.
Was wird am Gesetz kritisiert?
Die Kritiker des Gesetzes wenden insbesondere ein, dass damit ein Eingriff in die Grundrechte vorgenommen wird. Das ist unbestritten der Fall, denn in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Daten, also auf den selbstbestimmten und individuellen Umgang mit den eigenen Daten, wird damit eingegriffen. Zudem befürchten manche Kritiker, dass damit eine Entwicklung eingeleitet wird, bei der immer mehr Eingriffe in dieses Grundrecht zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung folgen werden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die aus Sicht vieler nicht nachgewiesene Wirksamkeit der Maßnahme in der Verbrechensbekämpfung. Es wird ausgeführt, dass in Ländern, in denen es bereits eine Vorratsdatenspeicherung gibt, schwerste Verbrechen und Terroranschläge nicht verhindert werden konnten. So richtig und wichtig die Feststellung einerseits ist, damit keine überhöhten Erwartungen an das Instrument geweckt werden, so muss andererseits auch darauf hingewiesen werden, dass das Instrument bei der Aufklärung von Verbrechen wichtige Hinweise lieferte.
Meine Entscheidung
Ich habe diese Argumente in meine Entscheidungsfindung einbezogen und erachte die Diskussion, die um die Vorratsdatenspeicherung geführt wurde, für einen wichtigen Beitrag für die Sensibilisierung im Umgang mit Daten durch den Staat. In der digitalisierten Welt werden wir über diese Frage immer wieder neu zu entscheiden haben. Die Entscheidung für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht widerspruchsfrei und so konnte ich auch nicht alle Zweifel komplett ausräumen. In der Abwägung bin ich jedoch zu einem anderen Ergebnis als die Kritiker gekommen.
Ich habe dem Gesetz zugestimmt,
weil ich Höchstspeicherfristen für geboten halte,
Das Gesetz beschreibt im Gegensatz zur öffentlichen Debatte insbesondere in der Netz-Community nicht nur den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf Daten bei begründetem Verdacht auf eine schwere Straftat, sondern legt eben auch hohe Ansprüche mit Blick auf die Datensicherheit an die Speicherung von Daten bei den Telekommunikationsunternehmen an und beschreibt Zeiträume, in denen diese Daten wieder gelöscht werden müssen. Ich halte es für wichtig, dass die Telekommunikationsunternehmen nun einen verbindlichen Standard für meine Daten einhalten müssen und auch mit Bußgeld belegt werden können, wenn sie meine Daten zum Beispiel länger als gesetzlich geregelt speichern.
weil der Zugriff auf die Daten eng und klar durch staatliche Institutionen geregelt wird,
Unter den beschriebenen Voraussetzungen können nur staatliche Organe nach einem Richterbeschluss auf die Daten zugreifen. Mir ist diese Unterscheidung wichtig: im Gegensatz zu den Daten, die wir alle freiwillig bei Facebook, Google, WhatsApp usw. hinterlassen, werden bei der Vorratsdatenspeicherung meine Daten nicht für kommerzielle Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU zum Zweck der Gewinnerzeugung freigegeben. Die Vorratsdatenspeicherung regelt einen klar umrissenen Sachverhalt mit dem Zugriff durch demokratisch legitimierte Institutionen des Rechtsstaates. Gerade mit Blick auf die Sorglosigkeit der Datenspuren im Internet finde ich die generelle Verdachtshaltung gegen den Rechtsstaat nicht nachvollziehbar.
Diesen Punkt halte ich übrigens für einen zentralen Schwachpunkt des netzpolitischen Diskurses. Die wachsende Marktmacht weniger Anbieter und deren grenzenloser Datenhunger allein zum Zweck der Gewinnerzeugung wird kaum in Frage gestellt. Es gehört zwar nur am Rande zur Vorratsdatenspeicherung und klingt vielleicht altmodisch, aber ich möchte nicht, dass der Offline-Kapitalismus mit noch enthemmteren Kräften einfach auf die Online-Welt übertragen wird. Es geht darum, den digitalen Wandel zu gestalten und das betrifft nicht nur Arbeit und Bildung, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse.
weil ich den Grundrechtseingriff bei allen Bauchschmerzen unter der Voraussetzung eines Verdachts auf schwere Straftat und Richterbeschluss für vertretbar halte.
In der Praxis werden selbst Grundrechte gelegentlich eingeschränkt. Beispielsweise wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung einer Versammlung nicht garantiert werden kann. In der Praxis werden diese Grundrechte aber vor allem mit großem Aufwand gesichert. So auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht aufgehoben. Deshalb und vor dem Hintergrund der hohen Auflagen an die Nutzung der Vorratsdaten mal anders herum gefragt: warum soll eigentlich die Polizei nicht auf die Daten eines Menschen zugreifen können, der einer schweren Straftat begründet und richterlich bestätigt verdächtigt wird? Diese Daten können wertvolle Hinweise auf Täter und Täternetzwerk liefern. Möglicherweise beweisen sie aber auch die Unschuld. Und sie können Hinweise liefern, wie zukünftig Straftaten verhindert werden können.
Die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung ist getroffen. Wir müssen nun gut aufpassen, dass der gesetzlich gesteckte Rahmen eingehalten wird und bei Fehlentwicklungen auch zu Korrekturen bereit sein.
In den letzten Tagen hat die Diskussion um sogenannte Transitzonen die Debatte in der Flüchtlingspolitik bestimmt. Aktuell kommen viele Flüchtlinge ohne Registrierung nach Deutschland. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, Warte- und Verteilzentren einzurichten, in denen eine erste Aufnahme und Registrierung erfolgt. Das finde ich richtig. Falsch finde ich jedoch Vorschläge, zehntausende Flüchtlinge an den deutschen Grenzen zu inhaftieren. Genau das würden Transitzonen aber mit sich bringen. Das ist weder praktikabel noch verantwortbar. Wir brauchen vielmehr eine Rückkehr zu geordneten Asylverfahren in Europa. Konkret bedeutet das: Griechenland und Italien brauchen beim Aufbau von Ankunftszentren rasch finanzielle und logistische Unterstützung. Denn nur wenn Flüchtlinge bei ihrer Ankunft konsequent registriert werden, ist eine faire Verteilung auf die Mitgliedstaaten überhaupt möglich. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern müssen wir die EU-Außengrenzen besser sichern und ein europäisches Grenzmanagement schaffen. Wir werden außerdem Jordanien, den Libanon und die Türkei, stärker unterstützen, um auch dort die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern. Wir wissen aber auch: Der Kampf gegen die Fluchtursachen in den Heimatländern erfordert einen langen Atem. Das gilt insbesondere auch für den blutigen Bürgerkrieg in Syrien.
In Deutschland wollen wir von Anfang an die richtigen Weichen stellen, damit sich Flüchtlinge, die hier bleiben, rasch integrieren. Sprache, Bildung und Ausbildung sowie ausreichend Wohnraum sind hierfür elementare Voraussetzungen. Gleichzeitig werden wir unmissverständlich die Werte unserer Verfassung vermitteln: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land. Wenn wir diese Integrationsleistung schaffen, dann wird Deutschland auch von den Chancen profitieren, die der Zuzug mehrheitlich junger Menschen bedeutet.
Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Kommunen leisten seit Monaten wichtige Arbeit in den Kommunen. Der Bundestag will dieses Engagement natürlich unterstützen und hat in dieser Woche ein Maßnahmepaket verabschiedet, um die Akteure vor Ort zu entlasten.
Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-10-16 14:41:452015-10-16 14:41:45Asylgesetz und Vorratsdatenspeicherung – Zur Sitzungswoche vom 12.-16.10.2015
Sterbehilfe gesetzlich geregelt
Gesundheit und Pflege, InfodienstIm Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bundestag diesen Freitag entschieden.
Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.
Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, war die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Abgeordnete der unterschiedlichen Fraktionen haben Anträge erarbeitet und über Monate Gespräche geführt, Diskussionsveranstaltungen in ihren Wahlkreisen organisiert und im Bundestag debattiert. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.
Ich habe den Antrag von Michael Brand und Kerstin Griese unterstützt, der am Freitag 360 von 602 abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Er sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, wie ihn etwa Vereine anbieten, unter Strafe zu stellen und stellt eine Ergänzung des bislang geltenden Regelungskonzeptes der Straffreiheit der Selbsttötung dar. Der Antrag möchte verhindern, dass das Lebensende zu einer Dienstleistung wird, mit der Profite erzielt werden. Auch sollen kranke Menschen nicht in einen Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten.
Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf
Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
Arbeit und Soziales, InfodienstDie von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.
Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.
Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf
Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet
InfodienstMit 1 Mrd. Euro zusätzlich werden Länder und Kommunen in diesem Jahr bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise unterstützt. So geht es aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 hervor, den die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen haben. Für die Energiewende werden weitere 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt.
Kern des Nachtragshaushalts 2015 ist die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern am 24. September getroffenen Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der flüchtlingspolitischen Aufgaben im Bundeshaushalt. In diesem Rahmen wird insbesondere die Soforthilfe um 1 Mrd. Euro erhöht und damit verdoppelt, sodass Länder und Kommunen insgesamt um 2 Mrd. Euro im laufenden Jahr entlastet werden. Darüber hinaus soll eine Rücklage gebildet werden, in die zunächst 5 Mrd. Euro und künftig die Haushaltsüberschüsse fließen, um die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben im Jahr 2016 möglichst ohne neue Schulden zu finanzieren.
Daneben fließen einmalig 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an den „Energie- und Klimafonds“. Die zusätzlichen Mittel werden für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie eingesetzt.
Hier geht es zum Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806090.pdf
Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet
Gesundheit und Pflege, InfodienstAm Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Bundestag mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine Reform zur Verbesserung Situation für die Krankenhäuser verabschiedet. Zuvor haben sich die Koalitionsfraktionen mit Bundesgesundheitsminister Gröhe und den Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform geeinigt.
Nachdem es in der Sommerpause sowohl von Krankenhausseite als auch von Seiten der Krankenkassen Proteste gegen die Reform gegeben hatte, haben wir uns auf ausgewogene Lösungen verständigt. Auch ich habe in meinem Wahlkries zahlreiche Gespräche geführt und die Kritik und Sorgen mit aufgenommen. Ich habe unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte und VertreterInnen der Knappschaft Bahn-See geführt. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.
Hier sind die wichtigsten Punkte aus der Krankenhausreform:
Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern.
Die Reform tritt zum 1.1.2016 in Kraft.
Den verabschiedeten Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805372.pdf
Oliver Kaczmarek: „Haben das Krankenhausstrukturgesetz im Sinne der Pflege verbessert“
Gesundheit und Pflege, Im Gespräch, Kreis Unna, UnnaZum Abschluss seiner Gespräche mit Vertretern örtlicher Krankenhausträger und Krankenversicherungen traf sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkasse Knappschaft Bahn-See, darunter der Leiter des Referates Geschäftsführung, Martin Böckmann, und der Leiter des Dezernates Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Thorsten Schindler. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren entscheidende Korrekturen erreicht, die den Krankenhäusern entgegenkommen, die einen klaren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Pflege legen und die gleichzeitig einen hohen Qualitätsanspruch der medizinischen Versorgung untermauern“, fasst Kaczmarek lange und kontroverse Beratungen zusammen. Das Gesetz soll noch 2015 in die Schlussberatung gehen.
Volker Menne, Leiter des Referates Beteiligungsgesellschaften, Betriebsführung der Eigenbetriebe der RV, Thorsten Schindler, Leiter des Dezernats Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Sandra Baumeister, Referentin im Referat Geschäftsführung, Manoah Beckhoff, Mitarbeiter im Dezernat Leistungsmanagement, Grundsatz, Verträge, Oliver Kaczmarek MdB, Martin Böckmann, Leiter des Referates Geschäftsführung (v.l.).
Gesprächsgrundlage war der Bund-Länder-Kompromiss, der einige Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz vorsieht. „Natürlich wird es nicht alle Krankenhäuser und Krankenversicherungen gleichermaßen zufriedenzustellen. Dafür sind die Voraussetzungen und Zielsetzungen der Betroffenen zu unterschiedlich. Das Gespräch mit der Knappschaft hat aber auch gezeigt, dass wir einen Weg eingeschlagen haben, der für alle Beteiligten gangbar ist“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete. Kaczmarek hatte mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte sowie mit der Regionaldirektion Nord-West der AOK in Unna und eben der Knappschaft Gespräche geführt. Bei einem Praxistag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hat er einen Einblick in die Situation in der Pflege bekommen.
Kaczmarek: „Die Zielsetzung der SPD-Bundestagsfraktion war und ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Es werden mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegekräfteprogramm neue Anreize durch das Krankenhausstrukturgesetz geschaffen, diese Ziele auch zu erfüllen.“
Die Vertreterinnen und Vertreter der Knappschaft wiesen aber auch auf Probleme bei der praktischen Umsetzung einiger Gesetzesänderungen hin. „Ich bin dankbar für die vielen Hinweise aus dem Tagesgeschäft der Krankenkassen und Krankenhausbetreiber und werde diese in die weiteren Beratungen des Gesetzes einfließen lassen“, so Oliver Kaczmarek abschließend.
Oliver Kaczmarek und Ministerin Nahles beeindruckt von jungem Unternehmen
Holzwickede, Im Gespräch, Kreis UnnaAuf Einladung von Oliver Kaczmarek besuchte Bundesarbeitsminsterin Andreas Nahles in der vergangenen Woche das Startup-Unternehmen UNIQ in Holzwickede. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens:
Flipflops für die Ministerin: Mit einem recht ungewöhnlichen Geschenk haben heute Daniel Krahn und Daniel Marx, die Erfinder von Urlaubsguru.de und Gründer der UNIQ GmbH, Arbeitsministerin Andrea Nahles in Holzwickede begrüßt. Sie überreichten der Spitzenpolitikerin eine Holzkiste, die üblicherweise neue Mitarbeiter des Jungunternehmens erhalten. Inhalt: Eine Flaschenpost mit persönlicher Nachricht, ein USB-Stick mit einem Firmenvideo und Badeschlappen Marke Urlaubsguru.de.
Andreas Nahles und Oliver Kaczmarek im Gespräch mit UNIQ-Mitarbeitern. Fotos: Ulrich Bonke
Über dieses originelle Geschenk freute sich die SPD-Politikerin sehr; es sollte nicht das einzige Präsent bleiben. Nach einer kurzen Einführung der beiden Unternehmensgründer, die Urlaubsguru.de eher als Hobby begonnen hatten, sahen die etwa zwei Dutzend Gäste – darunter auch der Landrat des Kreises Unna, Michael Makiolla, und Bürgermeisterin Ulrike Drossel – ein zwölfminütiges ImageVideo, das vom UNIQ-Team eigens für den Besuch der Ministerin gedreht wurde.
Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek lobte nach dem Besuch den Film: „So viel Mühe und Engagement – das ist wirklich einzigartig.“ Der Kamener Politiker hatte den Besuch der Ministerin organisiert, die zuvor Flüchtlingsprojekte im Rheinland besucht hatte. Nach dem Termin am Dortmunder Airport bei UNIQ ging es zum IG Metall-Kongress nach Frankfurt. In dem Video zeichnet UNIQ-Kreativchef David Zabel ein Bild von Andrea Nahles – nach dem Film übergab er es im Blitzlichtgewitter der Fotografen an die Ministerin. Ein Portrait, gezeichnet mit Bleistift.
Nach dem Pressegespräch traf Andrea Nahles noch mit Mitarbeitern der Firma zusammen. Sie erkundigte sich über die Arbeit der Personalabteilung, die Suche nach Fachkräften, sprach über das Arbeiten 4.0 und unterhielt sich angeregt mit dem FeelgoodManager und diversen weiteren Mitarbeitern. Gut gelaunt ließ sie sich sogar zu einer Partie Tischtennis hinreißen. Die Begegnung mit Gründer Daniel Marx endete unentschieden; gegen Daniel Krahn erreichte sie mit einem gekonnten Backspin einen Punkt mehr. Das Team von Urlaubsguru.de ließ sie wissen, wo sie gern Urlaub macht.
Die internationalen Kolleginnen und Kollegen lernte sie kennen, ging auf jeden individuell ein und fasste den Besuch auf ihre ganz eigene Weise zusammen: „Ich begegne nicht oft Startups, die komplett ohne Fremdkapital auskommen. Um ehrlich zu sein – Sie sind die ersten Gründer, von denen ich höre, die kein Venture Capital benötigen und die keine Förderung brauchen. Das ist wirklich großartig. Vielen Dank für die tollen Geschenke und diesen Termin.“ Auch die Gründer bedankten sich: „Es war uns Freude und Ehre zugleich, dass Sie heute hier waren, Frau Nahles“, sagten Daniel Krahn und Daniel Marx und überreichten zum Abschied einen Blumenstrauß.
„Nebenstelle des BAMF nimmt den Betrieb auf“
Kreis Unna, Presse und Co., UnnaMdB Oliver Kaczmarek hat nachgehakt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt noch im November nach Unna-Massen
Auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Unna-Massen soll eine Nebenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angesiedelt werden. Damit entsteht eine Erstaufnahmeeinrichtung neuen Typs. Konkret bedeutet es, dass über Asylanträge direkt vor Ort in der Erstaufnahmeeinrichtung entschieden werden kann. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat beim BAMF nachgehakt und die Information erhalten, dass das BAMF seine Nebenstelle noch im November in Unna-Massen eröffnen wird. Zunächst als Interimslösung mit 20 Mitarbeitern, da auf dem Gelände umfangreiche Bauarbeiten vorgenommen werden sollen, die Mitte 2016 abgeschlossen sein werden. Dann wird die Nebenstelle in einem bestehenden Gebäude ansässig, das derzeit noch umgebaut wird. Zudem wird das BAMF, wie schon bekannt gegeben, im Frühjahr 2016 ein Entscheidungszentrum in Unna-Massen errichten, in dem bestehende Anträge abgearbeitet und entschieden werden.
Oliver Kaczmarek ist zufrieden, dass das BAMF seine Nebenstelle jetzt bald in Unna-Massen in Betrieb nehmen wird: „Der Bund hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Verfahren für Asylsuchende und Flüchtlinge verabschiedet. Nun ist es wichtig, dass das auch vor Ort umgesetzt werden kann. In der jetzigen Situation ist es wichtig, dass konkret an der Lösung von Problemen zum Beispiel bei der Beschleunigung der Asylverfahren gearbeitet wird, statt immer wieder neue Grundsatzdiskussionen loszutreten. Das BAMF leistet dazu schon bald in Unna-Massen seinen Beitrag.“
Grüne sorgen mit falschen BAföG-Zahlen für Verunsicherung bei Studierenden
Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungOliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:
Wie vor einem Jahr verrechnen sich die Grünen bei der Zahl der BAföG-Bezieher und schüren so Verunsicherung. Die Große Koalition hat mit ihrer BAföG-Reform bereits jetzt konkrete Verbesserungen im Alltag der Studierenden erreicht und wird mit der Erhöhung ab dem Wintersemester zusätzliche 110.000 potenzielle BAföG-Empfänger erreichen.
„Die im vergangenen Jahr verabschiedete 25. BAföG-Novelle sorgte bereits zum 1. August 2015 für die ersten deutlichen Verbesserungen für die Studierenden. Beispielsweise werden die Abschlagszahlungen bei längerer Bearbeitungszeit erhöht und die Förderung bei vorläufiger Zulassung zu einem Masterstudium ermöglicht. Zum Wintersemester 2016/17 folgen dann die Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils sieben Prozent sowie die Anhebung von Wohnpauschale und Kinderzuschlägen und zahlreiche weitere Leistungsverbesserungen. Durch die Anhebung der Freibeträge werden dabei etwa 110.000 Personen zusätzlich BAföG-Förderung erhalten können.
Dies ist alles andere als eine „Schrumpfkur“ wie die Grünen heute behaupten, sondern die erste substanzielle Erhöhung des BAföG seit Jahren. Die Grünen wollen diese BAföG-Reform schlecht reden und nehmen dabei in Kauf, dass junge Menschen grundlos verunsichert werden. Sie verschweigen bewusst, dass einige BAföG-Bezieher mit geringer Teilförderung aus dem BAföG fallen, weil ihre Eltern, deren Einkommenssituation die zentrale Bezugsgröße für das BAföG ist, die Einkommensgrenzen nach oben durchstoßen. Selbst wenn man diesen Effekt herausrechnet, werden immer noch über 70.000 Menschen zusätzlich Anspruch auf BAföG haben. Weil die Grünen wieder einmal Jahresdurchschnittszahlen und Jahresfallzahlen im BAföG durcheinander bringen, operieren sie wieder mit falschen Zahlen und grundloser Panikmache. Das ist durchschaubar und unprofessionell.“
Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung
Im Gespräch, ProgrammatischDer Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zu einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten mit großer Mehrheit zugestimmt. Ich habe dem Gesetz ebenfalls zugestimmt und möchte wegen der Vielzahl von Zuschriften, die mich zu diesem Thema erreicht haben, meine Beweggründe kurz darlegen.
Was wird eingeführt?
Telekommunikationsunternehmen werden verpflichtet Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten, sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse zu speichern. Inhalte von E-Mails dürfen nicht gespeichert werden. Für die Verkehrsdaten sieht das Gesetz eine zehnwöchige Speicherpflicht vor. Für die Standortdaten ist eine Höchstspeicherdauer von vier Wochen vorgesehen. Nach diesen Fristen werden alle Daten gelöscht. Es dürfen mit diesen Standortdaten keine Bewegungsprofile erstellt werden. Die Speicherung der Daten erfolgt auf Servern in Deutschland.
Beim Verdacht auf eine schwere Straftat erhalten die Ermittlungsbehörden innerhalb der Speicherfrist die Möglichkeit, auf diese Daten für Ermittlungszwecke zuzugreifen. Hierbei geht es um einen klar umrissenen Katalog schwerer und schwerster Straftaten, für die der Zugriff auf die Vorratsdaten überhaupt nur in Frage kommt. Voraussetzung ist eine Richterentscheidung, die die Glaubwürdigkeit des Verdachts bestätigt. Es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und sog. Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Journalisten, Anwälte, Seelsorger usw.) sind von der Verwendung ihrer Daten gesetzlich ausgenommen. Ausführliche Erläuterungen zum Gesetzentwurf habe ich in einem früheren Info-Dienst bereits zusammengestellt, die Sie hier abrufen können.
Was wird am Gesetz kritisiert?
Die Kritiker des Gesetzes wenden insbesondere ein, dass damit ein Eingriff in die Grundrechte vorgenommen wird. Das ist unbestritten der Fall, denn in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Daten, also auf den selbstbestimmten und individuellen Umgang mit den eigenen Daten, wird damit eingegriffen. Zudem befürchten manche Kritiker, dass damit eine Entwicklung eingeleitet wird, bei der immer mehr Eingriffe in dieses Grundrecht zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung folgen werden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die aus Sicht vieler nicht nachgewiesene Wirksamkeit der Maßnahme in der Verbrechensbekämpfung. Es wird ausgeführt, dass in Ländern, in denen es bereits eine Vorratsdatenspeicherung gibt, schwerste Verbrechen und Terroranschläge nicht verhindert werden konnten. So richtig und wichtig die Feststellung einerseits ist, damit keine überhöhten Erwartungen an das Instrument geweckt werden, so muss andererseits auch darauf hingewiesen werden, dass das Instrument bei der Aufklärung von Verbrechen wichtige Hinweise lieferte.
Meine Entscheidung
Ich habe diese Argumente in meine Entscheidungsfindung einbezogen und erachte die Diskussion, die um die Vorratsdatenspeicherung geführt wurde, für einen wichtigen Beitrag für die Sensibilisierung im Umgang mit Daten durch den Staat. In der digitalisierten Welt werden wir über diese Frage immer wieder neu zu entscheiden haben. Die Entscheidung für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht widerspruchsfrei und so konnte ich auch nicht alle Zweifel komplett ausräumen. In der Abwägung bin ich jedoch zu einem anderen Ergebnis als die Kritiker gekommen.
Ich habe dem Gesetz zugestimmt,
weil ich Höchstspeicherfristen für geboten halte,
Das Gesetz beschreibt im Gegensatz zur öffentlichen Debatte insbesondere in der Netz-Community nicht nur den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf Daten bei begründetem Verdacht auf eine schwere Straftat, sondern legt eben auch hohe Ansprüche mit Blick auf die Datensicherheit an die Speicherung von Daten bei den Telekommunikationsunternehmen an und beschreibt Zeiträume, in denen diese Daten wieder gelöscht werden müssen. Ich halte es für wichtig, dass die Telekommunikationsunternehmen nun einen verbindlichen Standard für meine Daten einhalten müssen und auch mit Bußgeld belegt werden können, wenn sie meine Daten zum Beispiel länger als gesetzlich geregelt speichern.
weil der Zugriff auf die Daten eng und klar durch staatliche Institutionen geregelt wird,
Unter den beschriebenen Voraussetzungen können nur staatliche Organe nach einem Richterbeschluss auf die Daten zugreifen. Mir ist diese Unterscheidung wichtig: im Gegensatz zu den Daten, die wir alle freiwillig bei Facebook, Google, WhatsApp usw. hinterlassen, werden bei der Vorratsdatenspeicherung meine Daten nicht für kommerzielle Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU zum Zweck der Gewinnerzeugung freigegeben. Die Vorratsdatenspeicherung regelt einen klar umrissenen Sachverhalt mit dem Zugriff durch demokratisch legitimierte Institutionen des Rechtsstaates. Gerade mit Blick auf die Sorglosigkeit der Datenspuren im Internet finde ich die generelle Verdachtshaltung gegen den Rechtsstaat nicht nachvollziehbar.
Diesen Punkt halte ich übrigens für einen zentralen Schwachpunkt des netzpolitischen Diskurses. Die wachsende Marktmacht weniger Anbieter und deren grenzenloser Datenhunger allein zum Zweck der Gewinnerzeugung wird kaum in Frage gestellt. Es gehört zwar nur am Rande zur Vorratsdatenspeicherung und klingt vielleicht altmodisch, aber ich möchte nicht, dass der Offline-Kapitalismus mit noch enthemmteren Kräften einfach auf die Online-Welt übertragen wird. Es geht darum, den digitalen Wandel zu gestalten und das betrifft nicht nur Arbeit und Bildung, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse.
weil ich den Grundrechtseingriff bei allen Bauchschmerzen unter der Voraussetzung eines Verdachts auf schwere Straftat und Richterbeschluss für vertretbar halte.
In der Praxis werden selbst Grundrechte gelegentlich eingeschränkt. Beispielsweise wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung einer Versammlung nicht garantiert werden kann. In der Praxis werden diese Grundrechte aber vor allem mit großem Aufwand gesichert. So auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht aufgehoben. Deshalb und vor dem Hintergrund der hohen Auflagen an die Nutzung der Vorratsdaten mal anders herum gefragt: warum soll eigentlich die Polizei nicht auf die Daten eines Menschen zugreifen können, der einer schweren Straftat begründet und richterlich bestätigt verdächtigt wird? Diese Daten können wertvolle Hinweise auf Täter und Täternetzwerk liefern. Möglicherweise beweisen sie aber auch die Unschuld. Und sie können Hinweise liefern, wie zukünftig Straftaten verhindert werden können.
Die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung ist getroffen. Wir müssen nun gut aufpassen, dass der gesetzlich gesteckte Rahmen eingehalten wird und bei Fehlentwicklungen auch zu Korrekturen bereit sein.
Asylgesetz und Vorratsdatenspeicherung – Zur Sitzungswoche vom 12.-16.10.2015
Im Gespräch, InfodienstIn den letzten Tagen hat die Diskussion um sogenannte Transitzonen die Debatte in der Flüchtlingspolitik bestimmt. Aktuell kommen viele Flüchtlinge ohne Registrierung nach Deutschland. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, Warte- und Verteilzentren einzurichten, in denen eine erste Aufnahme und Registrierung erfolgt. Das finde ich richtig. Falsch finde ich jedoch Vorschläge, zehntausende Flüchtlinge an den deutschen Grenzen zu inhaftieren. Genau das würden Transitzonen aber mit sich bringen. Das ist weder praktikabel noch verantwortbar. Wir brauchen vielmehr eine Rückkehr zu geordneten Asylverfahren in Europa. Konkret bedeutet das: Griechenland und Italien brauchen beim Aufbau von Ankunftszentren rasch finanzielle und logistische Unterstützung. Denn nur wenn Flüchtlinge bei ihrer Ankunft konsequent registriert werden, ist eine faire Verteilung auf die Mitgliedstaaten überhaupt möglich. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern müssen wir die EU-Außengrenzen besser sichern und ein europäisches Grenzmanagement schaffen. Wir werden außerdem Jordanien, den Libanon und die Türkei, stärker unterstützen, um auch dort die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern. Wir wissen aber auch: Der Kampf gegen die Fluchtursachen in den Heimatländern erfordert einen langen Atem. Das gilt insbesondere auch für den blutigen Bürgerkrieg in Syrien.
In Deutschland wollen wir von Anfang an die richtigen Weichen stellen, damit sich Flüchtlinge, die hier bleiben, rasch integrieren. Sprache, Bildung und Ausbildung sowie ausreichend Wohnraum sind hierfür elementare Voraussetzungen. Gleichzeitig werden wir unmissverständlich die Werte unserer Verfassung vermitteln: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land. Wenn wir diese Integrationsleistung schaffen, dann wird Deutschland auch von den Chancen profitieren, die der Zuzug mehrheitlich junger Menschen bedeutet.
Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Kommunen leisten seit Monaten wichtige Arbeit in den Kommunen. Der Bundestag will dieses Engagement natürlich unterstützen und hat in dieser Woche ein Maßnahmepaket verabschiedet, um die Akteure vor Ort zu entlasten.
Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
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Die Themen: