Den Meisterbrief erhalten und stärken

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag einen Antrag von SPD und CDU/CSU zur Stärkung des Meisterbriefes beraten.

Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende Säule des deutschen Mittelstandes. Das Handwerk ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene. In über 130 Gewerken bilden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen aus. Jährlich werden rund 120.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen. Über 60 Prozent derjenigen, die im Handwerk eine Ausbildung genossen haben, gehen später als hochqualifizierte Fachkräfte in andere Wirtschaftsbereiche.

Für den Erfolg der dualen Ausbildung im Handwerk ist der Erwerb der Meisterqualifikation als Zugangsvoraussetzung zu den 41 reglementierten Berufen ein bestimmender Faktor. Erst der Meisterbrief befähigt Handwerker neben dem Erwerb einer hohen Fachkompetenz gleichzeitig zum erfolgreichen Unternehmer, zum Ausbilder und zur Führungsperson.

Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Handwerks im Ausbildungsbereich ist es von enormer Bedeutung, dass die meisterliche Befähigung der Betriebsleiter gesetzlich geregelt ist. Nur so werden nachhaltig die Qualität der Ausbildung, die Produkt- und Dienstleistungsqualität und der überproportional hohe Beitrag zur Fachkräftesicherung gewährleistet.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diese Menschen sollen besser unterstützt werden. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet, das mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität für pflegende Angehörige schafft. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der die Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern im Bundesgebiet verbessert. Mit dem Gesetz sollen humanitäre Verbesserungen geschaffen werden.

Dazu gehört die Aufhebung der so genannten Residenzpflicht (eine Auflage für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten). Nun besteht künftig ab dem dritten Monat keine räumliche Beschränkung für Geduldete und Asylbewerber mehr.

Die Wohnsitzauflage soll dabei bestehen bleiben, um eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Ländern sowie Kommunen zu gewährleisten. Ausnahmen gelten bei Straftaten, hinreichendem Tatverdacht und konkret bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen.

Außerdem ist Asylbewerbern und Geduldeten nach 15 Monaten ohne Vorrangprüfung der Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlauben. Künftig sollen Geldleistungen gegenüber Sachleistungen vorrangig sein.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Jugendliche geben Bundespolitikern neue Impulse

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141203 Planspiel

Das Thema Energiewende war Sophie Disselhoff aus Bönen wichtig beim Treffen mit Oliver Kaczmarek in Berlin.

Auf Einladung des heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahm Sophie Disselhoff, Schülerin am Marie-Curie-Gymnasium in Bönen, am Planspiel „Zukunftsdialog“ der SPD-Bundestagsfraktion teil. Gemeinsam mit anderen Nachwuchspolitikern entwickelte sie Konzepte zu verschiedenen Politikbereichen wie Wirtschaft oder Arbeit, Integration oder Bildung. Sophie Disselhoff war Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales.

Ihre Beratungsergebnisse präsentierten die Jugendlichen am Ende des Planspiels den „echten“ Abgeordneten. „Es gab spannende Diskussionen“, so Kaczmarek, „die Jugendlichen haben oft einen anderen Blickwinkel auf die Frage, was Politik im Alltag leisten muss. Dies ist auch für uns Abgeordnete  immer wieder wichtig zu erfahren und ich nehme für meine Arbeit einige Impulse mit.“

Ein Treffen mit Oliver Kaczmarek nutzte die Schülerin, um sich mit ihm über das Thema Energiewende auszutauschen. Für Sophie Disselhoff eines der zentralen Projekte, das ihre Generation betrifft.

Das Planspiel ist eine spielerische, aber realistische Simulation der Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion. „Ziel ist es, jungen Menschen einen Eindruck von der Arbeit einer Fraktion im Deutschen Bundestag zu vermitteln“, sagt Oliver Kaczmarek. Drei Tage lang konnten rund 100 Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende aus ganz Deutschland in die Rolle der Abgeordneten schlüpfen und über politische Zukunftsfragen diskutieren.

Verabschiedung des Bundeshaushalts 2015 – Zur Sitzungswoche vom 24.-28.12.2014

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Über 50 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen wurden 2010 im Kreis Unna geschaffen, als das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes in Kraft gesetzt wurde. Sie arbeiten in allen Schulformen im Kreis Unna und helfen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern bei Alltagsfragen und insbesondere bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Finanzierung dieser Stellen war bundesseitig nur bis Ende 2013 gesichert, der Kreistag hat durch einen Beschluss das laufende Schuljahr abgesichert. Jetzt hat die rot-grüne Landesregierung bekannt gegeben, dass sie die Stellen zunächst für weitere drei Jahre zum größten Teil weiter finanziert. Das ist ein großartiger Beschluss und eine gute Nachricht für alle Schulen im Kreis Unna!

Im Jahr 2010 hat es im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gegeben, 3.000 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen bundesweit einzuführen und bundesseitig bis 2013 zu finanzieren. Seitdem war strittig, wie die Finanzierung weiter laufen könnte. Die Kommunen sind nach meiner festen Überzeugung nicht in der Lage und in der Verantwortung für eine dauerhafte Finanzierung zu sorgen. Bund und Länder müssen sich einigen. Nachdem jedoch der Bund für die Komplettübernahme des BAföGs durch den Bund jährlich knapp 1,2 Mrd. Euro aufbringt, um die Länder zu entlasten, war in der Großen Koalition neben einigen verfassungsrechtlichen Bedenken bis jetzt keine Einigung über eine weitere Mittelaufstockung zugunsten der Länder zu erreichen. Dass das Land jetzt den Knoten durchschlägt, zeigt vor allem, dass die rot-grüne Landesregierung die Kommunen auch in diesem Fall nicht im Stich lässt und ihren Weg des vorbeugenden Sozialstaates („Kein Kind zurücklassen“) konsequent weiter verfolgt.

Weitere Informationen zum Beschluss der Landesregierung finden Sie hier. 

Die Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Bundeshaushalt 2015

2. Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz 

3. Vom Schein zum Sein in der Steuerdiskussion – Das Projekt Steuermythen.de

4. Weihnachtskarten vom Bundesverband für Alphabetisierung und Grundbildung

Bundeshaushalt 2015

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Die schwarze Null im Bundeshaushalt erreicht und trotzdem in die Zukunft investiert

Die Ausgaben und die Einnahmen des Bundes belaufen sich 2015 auf 299,7 Milliarden Euro. Damit hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche erstmals seit 46 Jahren einen ausgeglichenen Bundeshaushalt beschlossen. Darauf können wir stolz sein. Der ausgeglichene Haushalt ist notwendig, um auch nachfolgenden Generationen eine gerechte Chance auf Wohlstand, Teilhabe und Sicherheit zu bieten.

Unser Erfolg: Wir schaffen den Haushaltsausgleich, ohne am falschen Ende zu sparen. Denn wir erhöhen gleichzeitig die Mittel für Bildung und Forschung, für den Erhalt unserer Verkehrswege, für den sozialen Städtebau und für die Entlastung der Kommunen. Eine solide Finanzpolitik und mehr Investitionen – beides ist notwendig, um die richtigen Weichen für eine gute Zukunft zu stellen. Insbesondere wollen wir die Investitionskraft unserer Kommunen weiter stärken. Darauf wird die SPD-Bundestagsfraktion gezielt ein Augenmerk legen beim konkreten Einsatz der 10 Mrd. Euro, die ab 2016 für zusätzliche Investitionen im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen.

Wichtige Eckpunkte, die von der SPD-Fraktion durchgesetzt wurden

Auch im Bundeshaushalt 2015 konnte die SPD-Bundestagsfraktion wieder wichtige Impulse für Investitionen, Bildung und Betreuung setzen. Gute Haushaltspolitik bedeutet nicht nur Sparen, sondern auch Gestaltung.

 

  • Es geht weiter mit der Entlastung der Kommunen um 1 Mrd. Euro pro Jahr. Das entsprechende Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung werden wir in der ersten Dezemberwoche beschließen.
  • Es geht weiter mit der Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro über die Wahlperiode für Bildungsaufgaben, für Kinderkrippen, für Kitas, für Schulen und Hochschulen. Für 2015 heißt das vor allem: Ab dem 1. Januar 2015 finanziert der Bund das BAföG alleine. Für die Länder bedeutet das, eine Entlastung um mindestens 1,17 Mrd. Euro pro Jahr. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ werden wir im Laufe der Wahlperiode auf 1 Mrd. Euro aufstocken.
  • Für Forschung stellen wir in der Wahlperiode 3 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Nachdem Bund und Länder sich geeinigt haben, wie das am besten geschieht, sind jetzt die ersten 200 Mio. Euro im Haushalt 2015 eingeplant: für eine Steigerung beim Pakt für Forschung und Innovation, für erhöhte Forschungsausgaben im Bildungs- und Forschungsministerium, im Wirtschaftsministerium und in anderen Ministerien.
  • Kurs hält die Koalition auch bei den Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur: 5 Mrd. Euro zusätzlich in dieser Wahlperiode haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Im Bundeshaushalt 2015 bedeutet das: 1 Mrd. mehr als in der alten Finanzplanung vorgesehen, davon 700 Mio. Euro für die Straße, 200 Mio. Euro für die Schiene und 100 Mio. Euro für die Wasserstraße.
  • Die SPD hat auch durchgesetzt, dass die Große Koalition wieder mehr für den Städtebau tut: 600 Mio. Euro gibt es zusätzlich in der Wahlperiode, damit die Programmmittel in jedem einzelnen Jahr wieder auf 700 Mio. Euro ansteigen können. Das gilt auch für 2015. Investiert wird hier sowohl in konkrete Baumaßnahmen, aber auch in das Programm „Soziale Stadt“.
  • Mehr Geld gibt es wie versprochen auch für die Entwicklungszusammenarbeit: 400 Mio. Euro zusätzlich für 2015, den Löwenanteil von 323 Mio. Euro beim Entwicklungshilfeministerium.
  • Für die Eingliederung Arbeitsuchender stehen auch 2015 wieder 350 Mio. Euro zusätzlich zu Verfügung. Damit helfen wir den Menschen, die es trotz guter Wirtschaftslage schwer haben, einen Job zu finden.

 

Weitergehende Informationen zu den Einzelhaushalten der Ministerien für Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung

Arbeit und Soziales
Im Haushaltsjahr 2015 stehen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales insgesamt 125,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind 90,2 Mrd. Euro für die Rentenversicherung sowie 33,1 Mrd. Euro für die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Auch in diesem Jahr ist dieser Einzelplan wieder der mit Abstand größte Einzeletat des Bundeshaushaltes.

Der Arbeits- und Sozialhaushalt 2015 führt die Politik des Haushaltes 2014 fort: So erhalten die Jobcenter auch im kommenden Jahr wieder 350 Mio. Euro zusätzlich für die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Damit unterstreichen wir unser Ziel, Langzeitarbeitslosigkeit endlich effektiv zu bekämpfen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die signifikante Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Damit wächst die Entlastung der Kommunen von 5,5 Mrd. Euro in 2014 bis 2018 auf rund 7,2 Mrd. Euro jährlich an.

Außerdem haben wir die Mittel für das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft um insgesamt 1,2 Mrd. Euro bedarfsgerecht angepasst.

Bildung und Forschung

Auf unser Betreiben hin investiert die Große Koalition 2015 erheblich mehr in die berufliche Bildung in Deutschland als im Regierungsentwurf vorgesehen war. Der weitere Ausbau qualitativ hochwertiger Berufsorientierungstage für Schüler um bis zu 20.000 Plätze soll mit weiteren 12 Mio. Euro gefördert werden, bis zum Ende der Legislaturperiode darüber hinaus mit weiteren 55 Mio. Euro. Zudem werden die Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten mit zusätzlichen 10 Mio. Euro modernisiert und zu Kompetenzzentren ausgebaut.

Ein Programm, das den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen begleitet, soll künftig in der Verantwortung der Bundesländer fortgesetzt werden. Damit der Übergang klappt, ist für das nächste Jahr noch einmal die Finanzierung der Aktivitäten mit 1,9 Mio. Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Das Programm hätte ansonsten zum Jahresende vor dem Aus gestanden. Erheblich mehr Geld gibt es darüber hinaus für den Kampf gegen Analphabetismus. 2015 stehen dafür 6 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, weitere 12 Mio. Euro in den Folgejahren. Einen Akzent setzen wir auch bei den Digitalen Medien in der Bildung. Mit 2 Mio. Euro in 2015 und zunächst weiteren 5 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen stehen erste Anlaufbeträge für freie Lehr- und Lernmaterialien sowie Lernsoftware („Open Educational Resources“) im Haushalt 2015 bereit. Um eine weitere Million wird außerdem der Ansatz für das „Haus der kleinen Forscher“ erhöht. Dies ist ein Projekt, das Kinder in Kindertagesstätten spielerisch an Naturwissenschaften heranführt.

Im Forschungsbereich ist unter anderem die Anhebung der Ausgaben für sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung um 3 Mio. Euro vorgesehen – speziell für die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung. Darüber hinaus wird die Forschung an Fachhochschulen durch zusätzliche 4 Mio. Euro gestärkt. Erheblich ausgebaut wird die Arbeits- und Dienstleistungsforschung mit zusätzlichen 6 Mio. Euro in 2015 und 52 Millionen in den Folgejahren. Der Ausbau des Europäischen Forschungs- und Bildungsraums wird mit weiteren 3 Mio. Euro unterstützt. Für neue Produktentwicklungspartnerschaften stehen in der Gesundheitsforschung zusätzlich 1 Million Euro bereit.

Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz

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Der Schutz von Mensch und Umwelt haben absolute Priorität bei der Anwendung neuer Technologien. Dies gilt auch für die Gasförderung in tiefergelegenen Gesteinsschichten durch hydraulisches Aufbrechen von Gesteinsschichten, kurz „Fracking“. Es ist gut, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nun ein gemeinsames Regelpaket vorgelegt haben, das zeigt: Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung und die potenziellen Gefahren durch Fracking sehr ernst!

Das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – das beispielsweise in den USA angewendet wird – bleibt generell und auf Dauer verboten. Nach 2018 können kommerzielle Bohrungen bis zu einer Tiefe von 3000 Metern nur dann durch die Bergbau- und Wasserbehörden der Länder genehmigt werden, wenn eine unabhängige Expertenkommission zuvor deren Unbedenklichkeit bestätigt hat. Die Bundesländer erhalten einen Ermessensspielraum, diese Reglung noch zu verschärfen. Sensible Gebiete, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, oder Naturschutzgebiete sind von vornherein als potenzielle Fördergebiete ausgeschlossen. Damit werden in Deutschland insgesamt die weltweit strengsten Auflagen für Fracking gelten.

Der Blick auf die Gasvorkommen in Deutschland macht deutlich: Fracking kann keinen substanziellen Beitrag leisten, um unsere Energieversorgung zu sichern oder unsere Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und eine höhere Energieeffizienz bleiben hierfür unverzichtbar.

Vom Schein zum Sein in der Steuerdiskussion – Das Projekt steuermythen.de

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Die deutsche Debatte über Steuern und Finanzpolitik ist voll von Fehlannahmen, Irrtümern und falschen Schlussfolgerungen. Ob nun von Vertretern mächtiger Interessenverbände oder von wohlhabenden Privatpersonen: In der deutschen Steuerdiskussion werden oft irreführende Behauptungen aufgestellt und fragwürdige Dogmen bedient. Halb- und Unwahrheiten finden sich unhinterfragt an vielen Stellen.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich mit einigen Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion zusammengefunden, um das Projekt steuermythen.de zu initiieren. Mit dieser Internetseite möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die deutsche Steuerdebatte zu öffnen, indem gängige Steuermythen wissenschaftlich fundiert diskutiert und schließlich widerlegt werden.

Einige prominente Mythen haben wir uns bislang herausgegriffen, die entlang von Fakten anschaulich widerlegt werden. Zum Beispiel:

  • „Vermögensteuern treffen die Mittelschicht.“
  • „Der Staat verschwendet Steuergeld.“
  • „Unser Steuergeld versickert in der Sozialbürokratie.“

Die Ergebnisse finden Sie auf steuermythen.de. Unser Projekt richtet sich an eine breite Öffentlichkeit. Wir legen Wert auf Ihr Feedback auf das Angebot, Ihre Ideen und Fragen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion auf der Website, um mit uns ins Gespräch zu kommen.

Das Projekt finden Sie auf www.steuermythen.de 

Weihnachtskarten vom Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung

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Das Jahr 2014 neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor der Tür. Falls Sie noch auf der Suche nach Weihnachtskarten oder einem Weihnachtsgeschenk sind, möchte ich Ihnen den Online Shop des Bundesverbandes für Alphabetisierung und Grundbildung ans Herz legen. Seit über 30 Jahren engagiert sich der Verein für Erwachsene, die nicht richtig lesen und schreiben können.

Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer aus Lese- und Schreibkursen der Volkshochschule Bielefeld haben „Fröhliche Weihnachten“ geschrieben – so gut, wie sie es können. Diese authentischen Schreibversuche wurden von GREY Worldwide für die Gestaltung von Weihnachtskarten verwendet.

Ebenfalls empfehlenswert ist das Hörbuch „Unterwegs“. Seit vielen Jahren veranstaltet der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung einen Schreibwettbewerb für Erwachsene, die Lesen und Schreiben lernen. Die Gewinnertexte der letzten vier Jahre werden hier erstmalig als Hörbuch veröffentlicht. Vorleser ist Heio von Stetten, der sich seit Jahren für Alphabetisierung einsetzten.

Mit dem Kauf dieser Artikel leisten Sie eine wichtige Unterstützung für den Kampf gegen Analphabetismus.

Die Weihnachtskarten finden Sie hier und Informationen zum Hörbuch erhalten Sie hier.

Wachsende Studierendenzahlen bestätigen Bund-Länder Kooperation

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Im Wintersemester 2014/2015 waren nach der heute veröffentlichten Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes etwa 2,7 Millionen Studierenden an deutschen Hochschulen immatrikuliert und damit mehr als je zuvor. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese erfreuliche Entwicklung, die vor allem für eine gestiegene Bildungsbeteiligung steht.

Die heute veröffentlichte Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes zu den Studierendenzahlen im Wintersemester 2014/2015 dokumentiert eine erfreuliche Entwicklung. Mit 2,7 Millionen immatrikulierten Studierenden ist wie auch in den Jahren zuvor ein neues Rekordhoch an deutschen Hochschulen erreicht. Vor allem die Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen leisten einen wichtigen Beitrag, um der stetig steigenden Anzahl von Studierenden zu begegnen. Die Studienanfängerzahlen bleiben mit circa 500.000 erstmalig eingeschriebenen Studierenden weiterhin hoch, und dies auch ohne doppelte Abiturjahrgänge.

Aus den Zahlen der letzten Jahre wird somit deutlich, dass die Bildungsbeteiligung in Deutschland dauerhaft gestiegen ist und das ist gut so. Wir sind auf dem richtigen Weg, den wir nun konsequent weiter gehen müssen, damit die soziale Herkunft keinen Einfluss mehr auf die Bildungslaufbahn hat. Mit der 25. BAföG-Novelle, mit der pro Jahr zusätzlich zwei Milliarden Euro mehr vom Bund aufgewendet werden, haben wir dazu einen weiteren Beitrag geleistet.

Die gestiegenen Studierendenzahlen stehen aber auch für die Leistungsfähigkeit unseres Hochschulwesens, das diese Herausforderung erfolgreich angenommen hat. Mit der Aufstockung des laufenden Hochschulpaktes und der vereinbarten Fortsetzung unterstützen Bund und Länder die Hochschulen bei der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Studienangebote für die zusätzlichen Studienanfänger. Der Bund wird dafür in den Jahren 2015 bis 2023 bis zu 14 Milliarden Euro investieren.

Damit aus den immatrikulierten Studierenden auch erfolgreiche Absolventen werden, müssen sie an den Hochschulen bestmögliche Lehr-, Beratungs- und Betreuungsangebote erhalten. Der Hochschulpakt setzt hier in Zukunft einen besonderen Schwerpunkt und fördert Maßnahmen, die Studierende zu einem qualitätsgesicherten Studienabschluss führen sollen.

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