Für mehr Transparenz und bessere Qualität in Krankenhäusern

, ,

Wer eine OP vor sich hat, braucht verlässliche Infos darüber, in welchem Krankenhaus die bestmögliche Behandlung zu erwarten ist. Mit dem Krankenhaus-Transparenzgesetz wird es ab dem kommenden Jahr ein Online-Infoportal geben, in dem die Patient:innen alle verfügbaren Krankenhausdaten einsehen können – etwa wie oft Eingriffe vorgenommen werden und wie viele Fachärzt:innen und Pflegende in der Klinik arbeiten. Viele dieser Daten sind bisher nur schwer einzusehen.

Konkret soll das Transparenzverzeichnis folgende Informationen enthalten: Fallzahlen von Leistungen (also beispielsweise Knie-OPs), personelle Ausstattung, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe sowie die vorläufige Zuordnung der einzelnen Standorte zu Versorgungsstufen.

Mit dem Info-Portal packen wir den ersten Teil der Krankenhausreform an, die derzeit vorbereitet wird. In einem zweiten Schritt strukturieren wir das Krankenhauswesen neu. Unser Ziel ist dabei, die Qualität der Behandlungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Kliniken nur das anbieten, was sie am besten können. Dazu werden gemeinsam mit den Ländern 65 Leistungsgruppen definiert. Die Länder, die für die Krankenhausplanung zuständig sind, weisen ihren Krankenhäusern bestimmte Leistungsgruppen zu. Für jede Leistung gibt es bundeseinheitliche Kriterien, sodass sichergestellt ist, dass Patient:innen unabhängig von der Größe des Krankenhauses die beste Versorgung bekommen.

Um den Krankenhäusern den wirtschaftlichen Druck zu nehmen, steigen wir aus dem Hamsterrad der Fallpauschalen aus. Stattdessen erhalten Kliniken Vorhaltepauschalen für die Leistungen, die sie anbieten. So steht künftig Qualität und nicht Quantität im Fokus der medizinischen Versorgung.

Außerdem unterstützen wir die Krankenhäuser in ihrer derzeit schwierigen finanziellen Situation weiter, ohne dass zusätzlicher Druck auf die Beitragssätze entsteht. Dazu wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 auf 250 Euro erhöht. Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal werden auch unterjährig in den Pflegeentgeltwerten berücksichtigt und mögliche Mindererlöse schneller ausgeglichen, wenn die Pflegekosten einer Klinik zuvor unterfinanziert waren.

Wir haben den Gesetzesentwurf in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Lobbyregister wird verschärft

,

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Wir haben es noch in der Großen Koalition, nach langem Widerstand der CDU/CSU-Fraktion, eingeführt. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages für jede:n zugänglich.

Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System.

Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Auch müssen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen darlegen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Zur Registrierungspflicht führen nach der Reform auch Kontakte zu Ministerien bereits ab Referatsleitungsebene. Offengelegt wird ebenfalls, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt. Umfassende Angaben zur Finanzierung können künftig nicht mehr verweigert werden. Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen, und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

Diese Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf abschließend beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Entkriminalisierung von Cannabis

,

Wir wollen Cannabis wirksam entkriminalisieren und sorgen deshalb durch einen kontrollierten Umgang, mehr Aufklärung und effektivere Suchtprävention für mehr Gesundheitsschutz. Ziel ist, den privaten Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren und zugleich Suchtprävention und Jugendschutz weiter zu stärken. Damit sollen auch der Schwarzmarkt für Cannabis und die Drogenkriminalität zurückgedrängt werden.

Konkret ist geplant, den Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen daheim und zum Eigenkonsum sowie den nicht-gewerblichen Eigenanbau in Vereinigungen oder Genossenschaften – sogenannten Cannabis Clubs – zu ermöglichen. Diese Clubs benötigen eine behördliche Erlaubnis und müssen umfassende gesetzliche Vorschriften einhalten. Cannabis darf nur an volljährige Mitglieder der Clubs weitergegeben werden.

Laut Entwurf soll Cannabiskonsum in einem Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie in Sportstätten nicht gestattet und strafbewehrt sein. Es sind zudem Mengen-, Qualitäts- sowie Kinder- und Jugendschutzvorgaben geplant, die durch die Behörden kontrolliert werden. Für Cannabis oder deren Anbauvereinigungen soll auch nicht geworben oder Sponsoring betrieben werden dürfen.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig für Erwachsene außerhalb von Anbauvereinigungen straffrei. Für 18- bis 21-Jährige gelten strengere Regeln, etwa ein geringerer THC-Gehalt und eine geringere Abgabemenge pro Monat durch die Cannabis Clubs.

Nach vier Jahren soll das Cannabisgesetz mit Blick auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden. Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten sind in einem separaten Gesetzesvorhaben geplant.

Der Gesetzesentwurf wurde diese Woche in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Ausbildungsvergütung für Pflegestudierende

,

Gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege sind der Schlüssel für dringend benötigte Pflegekräfte. Wer Pflege an einer Hochschule studiert, soll künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Dies gilt auch für derzeitige Studierende. Die Finanzierung erfolgt über die Ausbildungsfonds nach dem Pflegeberufegesetz. Zudem werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. Damit soll dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt und das Pflegestudium attraktiver werden. Zudem werden die rechtlichen Bedingungen der beruflichen Pflegeausbildung verbessert und an aktuelle Entwicklungen, etwa hinsichtlich der Digitalisierung, angepasst.

Wir konnten erreichen, dass hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte künftig einige Tätigkeiten übernehmen dürfen, die derzeit noch Ärzten vorbehalten sind. Das ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Berufes.

Zudem wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld auf 15 oder 30 Tage (für Alleinerziehende) bis 2025 verlängert. Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln und die Ausweitung ambulanter Behandlungen, die bisher unnötig stationär erbracht wurden. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, werden vor zu hohen Versicherungsbeiträgen geschützt, wenn die Steuererklärung nicht nachgereicht wurde.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde von uns diese Woche in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Ausweitung der LKW-Maut

, ,

Seit 2005 wird in Deutschland eine LKW-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet.

Mit den nun vorgelegten Änderungen wird die LKW-Maut künftig stärker nach dem CO2-Ausstoß gestaffelt. So wird ein starker Anreiz gesetzt, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Nutzfahrzeuge verursachen derzeit rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehrssektor.

Das Mautänderungsgesetz sieht einen CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 vor. Darüber hinaus soll die LKW-Maut ab Juni 2024 auch für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen gelten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr prognostiziert durch diese Aufschläge Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von 7,62 Milliarden Euro jährlich, die sich bis einschließlich 2027 auf rund 30 Milliarden Euro addieren. Diese Summe soll überwiegend in die Schiene investiert werden. Damit wird der sogenannte Finanzierungskreislauf Straße endlich aufgebrochen – Straße finanziert künftig nicht mehr ausschließlich Straßeninfrastrukturvorhaben.

Der Gesetzesentwurf wurde in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Internationale Konzerne gerecht besteuern – Globale Mindestbesteuerung umsetzen

, ,

Jede Buchhandlung zahlt Steuern. Große internationale Konzerne wie zum Beispiel Amazon zahlen wenig. Für uns ist klar: Auch sie müssen sich angemessen daran beteiligen, dass Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Straßen gebaut werden können. Deshalb hat sich Olaf Scholz noch als Bundesfinanzminister seit 2018 für eine internationale Mindeststeuer für große Konzerne eingesetzt. Mit Erfolg: 2021 haben sich 141 Staaten darauf geeinigt, eine solche internationale Mindeststeuer von 15 Prozent einzuführen. Um dies innerhalb der EU einheitlich umzusetzen, haben die EU-Mitgliedstaaten sich im Dezember 2022 auf eine Richtlinie geeinigt. Diese muss bis Ende 2023 umgesetzt werden.

Die Mindestbesteuerung gilt für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen Euro. Bislang zahlen diejenigen Tochterunternehmen des Konzerns, die in Steueroasen sitzen, kaum Steuern und der Gesamtkonzern profitiert davon. Das ist künftig nicht mehr möglich. Die vorgesehenen Nachversteuerungsregelungen stellen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicher, wirken schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegen. Sie tragen damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit bei.

Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Flächendeckende Wärmeplanung – Die Wärmewende gemeinsam meistern

,

Bis 2045 wollen wir klimaneutral wirtschaften und leben. Das haben wir im Klimaschutzgesetz durchgesetzt. Nun müssen wir alles daransetzen, dieses Ziel auch zu erreichen. Das heißt vor allem, auf fossile Energieträger zu verzichten. Dabei spielt die Wärmewende eine entscheidende Rolle. Das Heizen in unseren Gebäuden ist für einen großen Teil unserer Treibhausgas-Emissionen verantwortlich, denn hier werden sehr viele fossile Energieträger verbraucht. Das heißt: Ohne Wärmewende im Gebäudesektor wird es keine Klimaneutralität geben. Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in erster Lesung beraten.

Laut Gesetzentwurf sind die Länder verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte beziehungsweise bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen  Wärmepläne zu erstellen. Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, die beispielsweise mittels Wärmepumpe erfolgen kann. Für die Erstellung der Wärmepläne sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die vorrangig aus Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden. Neben der Wärmeplanungspflicht legt der Gesetzentwurf das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Dies ergänzt die Vorgabe, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen.

Wir haben den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen stärken

, ,

Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen könnten künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden. Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Neben Personalkosten könnten künftig auch Sachkosten gefördert werden. Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen. Für kleine und mittlere Unternehmen würde sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen. Anpassungen quer durchs Steuerrecht sollen das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen sollen. Um die Liquidität von Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, zu verbessern, sollen die Abschreibungsbedingungen verbessert werden und die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages für vier Jahre angehoben werden. Die Übergangszeit bis zur vollständigen Besteuerung von Altersrenten soll bis 2058 verlängert werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.

Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Mehr Freiraum für die Agentur für Sprunginnovationen

,

Seit 2019 gibt es die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SprinD) mit Sitz in Leipzig. Ihre Aufgabe ist es, innovative Forschungsideen zu fördern und weiterzuentwickeln, die das Potenzial zu bahnbrechenden Erfindungen oder Technologien haben. Sprunginnovationen können Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend verändern und technologische, soziale oder ökologische Probleme lösen. Die Erfindung des Smartphones, des GPS oder des MP3-Formats sind einige Beispiele hierfür.

Konkret ist vorgesehen, dass die Agentur im Rahmen einer Beleihung die Kompetenz erhält, selbstständig zu handeln und zu investieren. Öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente sollen gleichermaßen genutzt werden dürfen. Die SprinD kann sich künftig auch in eigener Verantwortung an Unternehmen beteiligen. Durch Selbstbewirtschaftungsmittel wird eine flexiblere Wirtschaftsführung der SprinD über Jahresetats hinaus gewährleistet.

Damit die SprinD freier agieren und investieren kann, sollen die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die SprinD verbessert werden. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein SprinD-Freiheitsgesetz vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben.

Weitere Informationen gibt es hier.

Raumfahrtstrategie der Bundesregierung

, ,

Weltraumgestützte Infrastrukturen sind mittlerweile immer mehr auch Teil der kritischen Infrastruktur. Ihre Verfügbarkeit und die dafür benötigten Raumfahrttechnologien sind für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas essenziell. Umso wichtiger ist es, Kooperationen in Europa und auch international weiter auszubauen. Dafür muss das nationale Engagement gesteigert werden, um die Beitrags- und Partnerschaftsfähigkeit sicherzustellen. Deutschland und Europa brauchen in den relevanten Bereichen, die die Souveränität betreffen, eigene Kompetenzen, wie etwa die Fähigkeit, Satelliten ins All zu bringen, Kommunikation zwischen Satelliten und von den Satelliten zur Erde zu sichern und sich ein Bild über die Lage im Weltraum zu verschaffen.

Neben den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen in Deutschland arbeitet die Bundesregierung hierzu in der Europäischen Union mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA zusammen. Die deutsche Raumfahrtindustrie hat sich dabei als Hersteller und Zulieferer exzellenter Raumfahrttechnologien etabliert. In der neuen Raumfahrtstrategie geht es außer-dem um das Voranbringen von New Space, also von Geschäftsmodellen an der Schnittstelle von Raumfahrt und digitaler Wirtschaft, um die Bekämpfung des Klimawandels, die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten sowie um einen verantwortungsvollen Umgang von Raumfahrtanwendungen.

Über die neue Raumfahrtstrategie der Bundesregierung hat der Bundestag am Mittwoch erstmals beraten. Weitere Informationen gibt es hier.