Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Zuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt diese bisherige Zuteilung jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist laut BVerfG deshalb ein Gesetz zur Regelung der staatlichen Förderung politischer Stiftungen erforderlich.
Es wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen politische Stiftungen gefördert werden können und nach welchem Maßstab eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln gegebenenfalls erfolgt. Gefördert werden demzufolge nur Stiftungen, deren nahestehende Parteien mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten sind. Sie müssen in der Gesamtschau aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintreten. Beispielsweise darf die politische Stiftung nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft werden oder die nahestehende Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Prüfung stehen, ob eine politische Stiftung auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, sollen bei einer zentralen Stelle im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gebündelt werden.
Der Gesetzesentwurf enthält auch besondere Vorgaben für die Rücknahme und den auch teilweisen Widerruf von Förderbewilligungen. Weiter werden Regelungen zur Transparenz, zur Zuständigkeit und zur Anerkennung bereits geförderter Stiftungen getroffen. Die Grundzüge des Verfahrens sind im Wesentlichen an das bisherige bewährte Verfahren angelehnt. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag, bestimmt durch das Haushaltsgesetz die Gesamthöhe der Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr.
Den entsprechenden Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.
Für die Förderung des Breitbandausbaus in Unna hat der Bund weitere Millionen zugesagt. “Die Stadt kann sich in diesen Tagen über einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.996.102 Mio. Euro freuen”, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.
650 Haushalte und 14 Unternehmen in der Stadt werden künftig mit mindestens 1 Gigabit pro Sekunde erschlossen. Dafür werden 358 Glasfaserkilometer und 159 Leerrohrkilometer neu verlegt. Der Gesamtbedarf für die Maßnahme beträgt 3.897.152 Mio. Euro. Neben der 50-prozentigen Bundesförderung erhält die Stadt zudem Landesmittel in Höhe von 1.520.839 Mio. Euro. Der Eigenanteil liegt bei 380.211 Euro.
“Das sind wirklich gute Nachrichten”, erklärt Kaczmarek. Die Förderung sei wichtig, damit die Kommune sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibe.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/08/Glasfaserkabel.jpg8531280Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2023-10-10 10:04:092024-03-01 13:31:48Kaczmarek: „Bund fördert Breitbandausbau in Unna mit fast 2 Mio. Euro“
Eine Frage, die in den vergangenen Wochen in den Kommunen sehr kontrovers diskutiert worden ist, wird nun mit einem Kompromiss aufgelöst: Die Betreuung von Arbeitssuchenden unter 25 Jahren in der Grundsicherung (SGBII) bleibt bei den Jobcentern vor Ort. Damit kommt Arbeitsminister Hubertus Heil dem Wunsch der SPD-Bundestagsfraktion und vielen Akteuren aus der Praxis nach. In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche konstruktive Gespräche geführt, in denen Beteiligte fachliche Bedenken am Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erhoben haben. Am Ende stand die Bitte, eine gangbare Alternative zu suchen.
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und im Hinblick auf die Kindergrundsicherung hatte das BMAS eine Regelung in das Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht, mit der die Verantwortlichkeit zur Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt von unter 25-jährigen von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen werden soll. Damit wäre auch die Kostenträgerschaft auf den Rechtskreis SGB III übergegangen.
Jetzt liegt als gangbare Lösung der Vorschlag auf dem Tisch, stattdessen die Aufgaben der Weiterbildung und der Rehabilitation an die Bundesagenturen für Arbeit zu übertragen. Alle Leistungsberechtigten jeden Alters bleiben in der Integrationsverantwortung der Jobcenter und werden dort ganzheitlich betreut. Soweit das Jobcenter einen Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, verweist es aber an die Arbeitsagentur.
Oliver Kaczmarek, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Unna, begrüßt den neuen Vorschlag ausdrücklich: „Die Jobcenter vor Ort haben die beste Expertise und längste Erfahrung, um junge Menschen schnell und nachhaltig in gute Arbeit zu bringen. Es freut mich, wenn auf der Grundlage des neuen Vorschlags von Arbeitsminister Heil gemeinsam mit allen Beteiligten eine gute Lösung gesucht und gefunden wird.”
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2023/09/Kaczmarek_Oliver_IHa18_20x30-scaled.jpg17072560Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2023-09-29 16:18:562024-03-01 13:37:16SPD-Bundestagsabgeordneter Kaczmarek mit guten Neuigkeiten: Betreuung von unter 25-Jährigen bleibt bei den Jobcentern
Seit 2015 engagiert sich Deutschland im Irak. Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern hat die Bundeswehr dabei einige Erfolge erzielt. Die irakischen Sicherheitskräfte wurden gestärkt, die Anschläge des Islamischen Staates (IS) sind zurückgegangen. Wir wollen an die Fortschritte der letzten Jahre anknüpfen und den Irak dabei unterstützen, ein Wiedererstarken des IS in der Region zu verhindern und einen Beitrag für mehr Versöhnung im Land zu leisten. Denn obwohl das selbsternannte „Kalifat“ 2019 zerschlagen wurde, stellt der IS nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für den Irak und die Region dar. Begünstigt durch den Bürgerkrieg im Nachbarland Syrien ist die Terror-Organisation weiterhin in der Lage, entlegene Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge auch darüber hinaus zu verüben.
Der Einsatz der Bundeswehr in der Region bleibt weiterhin gefragt – das haben Anfang 2023 sowohl die irakische Regierung als auch die kurdische Regionalregierung bekräftigt und eine fortgesetzte militärische Unterstützung erbeten.
Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzusetzen. Das Mandat umfasst ausschließlich den Irak als Einsatzgebiet und wird im Mandatszeitraum umfassend überprüft. Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von 500 Soldat:innen und wird bis 31. Oktober 2024 verlängert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2023-09-29 15:55:552023-09-29 15:55:55Engagement der Bundeswehr im Irak wird fortgesetzt
Zu den größten globalen Veränderungen der letzten Jahrzehnte gehört der Aufstieg Chinas. Dieser bringt Herausforderungen, aber auch Chancen für Deutschland und die Europäische Union mit sich. Damit Deutschland seine Werte und Interessen in Bezug auf China besser verwirklichen kann, hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag auf eine umfassende China-Strategie verständigt. In dieser Woche wurde sie im Plenum des Bundestags beraten.
Die Strategie soll Wege und Instrumente aufzeigen, wie Deutschland mit China zusammenarbeiten kann, ohne dabei Werte, Souveränität, Wohlstand und Sicherheit zu gefährden. Ausgehend vom strategischen Dreiklang der europäischen China-Politik wird China als Partner, Wettbewerber und systemischer Rivale zugleich betrachtet. Wie sich dieser Dreiklang auswirkt, wird in der Strategie anhand verschiedener Bereiche wie Klimaschutz, Menschenrechte, Außen- und Sicherheitspolitik oder Wirtschaft veranschaulicht. Unter anderem sollen Exporte im Bereich der Dual-Use-Güter stärker kontrolliert und Direktinvestitionen chinesischer Unternehmen in Deutschland vermehrt überprüft werden.
Die Bundesregierung hat eine Weiterentwicklung der Nationalen Datenstrategie vorgelegt, die in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde. Als Leitbild der künftigen Datenpolitik liegt der Fokus auf der Bereitstellung von mehr und besseren Daten und setzt auf eine neue Kultur der Datennutzung und des Datenteilens. Die Nutzung von Daten kann so zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse und der Bildung neue Möglichkeiten, verbessert Produktionsabläufe, unterstützt Beschäftigte und Unternehmen, fördert innovatives Verwaltungshandeln, hilft, Ressourcen zu schonen und erleichtert vielfach den Alltag.
Die Strategie spricht alle gesellschaftlichen Bereiche an – Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Viele Daten in Deutschland bleiben ungenutzt. Etwa 80 Prozent der in der Industrie erzeugten Daten werden derzeit nicht weiterverwendet. Viele der Daten sind in unzureichender Qualität, nicht interoperabel, nicht auffindbar, nicht zugänglich oder nicht nachnutzbar. Das gilt es zu verbessern und das Potenzial von Daten besser zu nutzen, betont die vorgelegte Strategie. Technologischer Fortschritt und datengetriebene Innovationen müssen dabei die Grund- und Schutzrechte in angemessen berücksichtigen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat aktiv an der Entwicklung der Strategie mitgewirkt und sich insbesondere für die Ermöglichung und Weiterentwicklung des Datenteilens und den Auf- und Ausbau der Datenkompetenz eingesetzt. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein Dateninstitut gegründet, welches die Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren soll.
Vor 50 Jahren wurden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik als Vollmitglieder in die Vereinten Nationen (VN) aufgenommen. Seither hat sich Deutschland inner- wie außerhalb der VN für ein friedliches und nachhaltiges Miteinander auf der Erde eingesetzt. Die internationale Staatengemeinschaft steht vor großen Herausforderungen, die nur gemeinsam gelöst werden können – von Hunger und Armut, über den Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.
Hinzu kommt der seit anderthalb Jahren andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die daraus resultierende Blockade im Sicherheitsrat sowie die stärkere Rolle der Generalversammlung als entscheidungsfähigeres und repräsentativeres Gremium unterstreicht, wie überfällig Reformen der VN sind. Es ist notwendig, innerhalb der Staatengemeinschaft Brücken zu schlagen, breite Allianzen für die Akzeptanz des Völkerrechts und die multilaterale Zusammenarbeit zu schaffen und Partnerschaften auf Augenhöhe zu fördern. Dies wird in einem Antrag der Koalitionsfraktionen adressiert, der in dieser Woche im Bundestag beraten wurde.
Informationen über Vergiftungen werden in Deutschland vor allem von Ärzt:innen, Unfallversicherungen und individuell Betroffenen gemeldet und müssen laut Chemikaliengesetz beim Bundesamt für Risikobewertung (BfR) registriert und ausgewertet werden. Dabei arbeitet das BfR eng mit den Giftinformationszentren (GIZ) der Länder zusammen. Bisher können die bei den GIZ und im BfR eingegangenen Daten nur für dringende Fragestellungen zusammengeführt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der diese Woche im Bundes-tag abschließend beraten wurde, sieht nun die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters beim BfR vor. Ziel ist ein verbesserter Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland.
Im Vergiftungsregister werden erstmals bundesweit zentral Informationen über das Vergiftungsrisiko von chemischen Produkten gesammelt. Ausgenommen sind Vergiftungen durch Arzneimittel, Betäubungsmittel und alkoholische Getränke, deren Wirkung ohnehin bekannt ist bzw. andernorts erfasst wird. Das Register soll eine frühzeitige Erkennung von Vergiftungsrisiken ermöglichen, die die Risikobewertung verbessert und dadurch den Gesundheits- und Verbraucherschutz stärkt.
Wir haben in dieser Woche erstmals die Nationale Strategie der Bundesregierung für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Bundestag beraten.
Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen. Ob sie sich damit beschäftigen, faire Lieferketten zu etablieren, erneuerbare Energien gemeinschaftlich zu erzeugen, Menschen mit vorher ungleichen Startbedingungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder Produkte in der Kreislaufwirtschaft herzustellen – für sie steht eine positive gesellschaftliche Wirkung vor der Maximierung des monetären eigenen Gewinns. Häufig entstehen dabei soziale Innovationen, gleichzeitig schaffen die Unternehmen damit Arbeitsplätze und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Besonders oft sind es Frauen, die als Gründerinnen wirtschaftlichen Erfolg und Gemeinsinn miteinander verbinden.
Der Fokus der Strategie richtet sich darauf, die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer gemeinwohlorientierter Unternehmen zu fördern. Dafür und um die bisherigen Aktivitäten besser mit denen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Kapitalmarktes zu verbinden, wird die Bundesregierung Möglichkeiten und Strukturen für den sektorübergreifenden Austausch und zum gemeinsamen Handeln schaffen. Hierbei wird sie die relevanten Stakeholder einbinden, Kompetenzen bündeln und deren Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie nutzen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2023-09-29 15:48:362023-09-29 15:48:36Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken
Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von elf Milliarden Euro vorgesehen.
Der Wirtschaftsplan sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung sowie Stipendien an Student:innen, junge Wissenschaftler:innen sowie langfristig Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikator:innen nach Deutschland. Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben.
Stiftungsfinanzierung regeln
Berlin, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenPolitische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Zuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt diese bisherige Zuteilung jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist laut BVerfG deshalb ein Gesetz zur Regelung der staatlichen Förderung politischer Stiftungen erforderlich.
Es wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen politische Stiftungen gefördert werden können und nach welchem Maßstab eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln gegebenenfalls erfolgt. Gefördert werden demzufolge nur Stiftungen, deren nahestehende Parteien mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten sind. Sie müssen in der Gesamtschau aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintreten. Beispielsweise darf die politische Stiftung nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft werden oder die nahestehende Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Prüfung stehen, ob eine politische Stiftung auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, sollen bei einer zentralen Stelle im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gebündelt werden.
Der Gesetzesentwurf enthält auch besondere Vorgaben für die Rücknahme und den auch teilweisen Widerruf von Förderbewilligungen. Weiter werden Regelungen zur Transparenz, zur Zuständigkeit und zur Anerkennung bereits geförderter Stiftungen getroffen. Die Grundzüge des Verfahrens sind im Wesentlichen an das bisherige bewährte Verfahren angelehnt. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag, bestimmt durch das Haushaltsgesetz die Gesamthöhe der Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr.
Den entsprechenden Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.
Kaczmarek: „Bund fördert Breitbandausbau in Unna mit fast 2 Mio. Euro“
Im Gespräch, Presse und Co., UnnaFür die Förderung des Breitbandausbaus in Unna hat der Bund weitere Millionen zugesagt. “Die Stadt kann sich in diesen Tagen über einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.996.102 Mio. Euro freuen”, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.
650 Haushalte und 14 Unternehmen in der Stadt werden künftig mit mindestens 1 Gigabit pro Sekunde erschlossen. Dafür werden 358 Glasfaserkilometer und 159 Leerrohrkilometer neu verlegt. Der Gesamtbedarf für die Maßnahme beträgt 3.897.152 Mio. Euro. Neben der 50-prozentigen Bundesförderung erhält die Stadt zudem Landesmittel in Höhe von 1.520.839 Mio. Euro. Der Eigenanteil liegt bei 380.211 Euro.
“Das sind wirklich gute Nachrichten”, erklärt Kaczmarek. Die Förderung sei wichtig, damit die Kommune sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibe.
SPD-Bundestagsabgeordneter Kaczmarek mit guten Neuigkeiten: Betreuung von unter 25-Jährigen bleibt bei den Jobcentern
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Eine Frage, die in den vergangenen Wochen in den Kommunen sehr kontrovers diskutiert worden ist, wird nun mit einem Kompromiss aufgelöst: Die Betreuung von Arbeitssuchenden unter 25 Jahren in der Grundsicherung (SGBII) bleibt bei den Jobcentern vor Ort. Damit kommt Arbeitsminister Hubertus Heil dem Wunsch der SPD-Bundestagsfraktion und vielen Akteuren aus der Praxis nach. In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche konstruktive Gespräche geführt, in denen Beteiligte fachliche Bedenken am Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erhoben haben. Am Ende stand die Bitte, eine gangbare Alternative zu suchen.
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und im Hinblick auf die Kindergrundsicherung hatte das BMAS eine Regelung in das Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht, mit der die Verantwortlichkeit zur Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt von unter 25-jährigen von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen werden soll. Damit wäre auch die Kostenträgerschaft auf den Rechtskreis SGB III übergegangen.
Jetzt liegt als gangbare Lösung der Vorschlag auf dem Tisch, stattdessen die Aufgaben der Weiterbildung und der Rehabilitation an die Bundesagenturen für Arbeit zu übertragen. Alle Leistungsberechtigten jeden Alters bleiben in der Integrationsverantwortung der Jobcenter und werden dort ganzheitlich betreut. Soweit das Jobcenter einen Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, verweist es aber an die Arbeitsagentur.
Oliver Kaczmarek, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Unna, begrüßt den neuen Vorschlag ausdrücklich: „Die Jobcenter vor Ort haben die beste Expertise und längste Erfahrung, um junge Menschen schnell und nachhaltig in gute Arbeit zu bringen. Es freut mich, wenn auf der Grundlage des neuen Vorschlags von Arbeitsminister Heil gemeinsam mit allen Beteiligten eine gute Lösung gesucht und gefunden wird.”
Engagement der Bundeswehr im Irak wird fortgesetzt
Infodienst, InternationalesSeit 2015 engagiert sich Deutschland im Irak. Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern hat die Bundeswehr dabei einige Erfolge erzielt. Die irakischen Sicherheitskräfte wurden gestärkt, die Anschläge des Islamischen Staates (IS) sind zurückgegangen. Wir wollen an die Fortschritte der letzten Jahre anknüpfen und den Irak dabei unterstützen, ein Wiedererstarken des IS in der Region zu verhindern und einen Beitrag für mehr Versöhnung im Land zu leisten. Denn obwohl das selbsternannte „Kalifat“ 2019 zerschlagen wurde, stellt der IS nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für den Irak und die Region dar. Begünstigt durch den Bürgerkrieg im Nachbarland Syrien ist die Terror-Organisation weiterhin in der Lage, entlegene Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge auch darüber hinaus zu verüben.
Der Einsatz der Bundeswehr in der Region bleibt weiterhin gefragt – das haben Anfang 2023 sowohl die irakische Regierung als auch die kurdische Regionalregierung bekräftigt und eine fortgesetzte militärische Unterstützung erbeten.
Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzusetzen. Das Mandat umfasst ausschließlich den Irak als Einsatzgebiet und wird im Mandatszeitraum umfassend überprüft. Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von 500 Soldat:innen und wird bis 31. Oktober 2024 verlängert.
Weitere Informationen gibt es hier.
Bundestag berät China-Strategie
Infodienst, InternationalesZu den größten globalen Veränderungen der letzten Jahrzehnte gehört der Aufstieg Chinas. Dieser bringt Herausforderungen, aber auch Chancen für Deutschland und die Europäische Union mit sich. Damit Deutschland seine Werte und Interessen in Bezug auf China besser verwirklichen kann, hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag auf eine umfassende China-Strategie verständigt. In dieser Woche wurde sie im Plenum des Bundestags beraten.
Die Strategie soll Wege und Instrumente aufzeigen, wie Deutschland mit China zusammenarbeiten kann, ohne dabei Werte, Souveränität, Wohlstand und Sicherheit zu gefährden. Ausgehend vom strategischen Dreiklang der europäischen China-Politik wird China als Partner, Wettbewerber und systemischer Rivale zugleich betrachtet. Wie sich dieser Dreiklang auswirkt, wird in der Strategie anhand verschiedener Bereiche wie Klimaschutz, Menschenrechte, Außen- und Sicherheitspolitik oder Wirtschaft veranschaulicht. Unter anderem sollen Exporte im Bereich der Dual-Use-Güter stärker kontrolliert und Direktinvestitionen chinesischer Unternehmen in Deutschland vermehrt überprüft werden.
Weitere Informationen gibt es hier.
Nationale Datenstrategie der Bundesregierung
Digitales, Infodienst, VerbraucherschutzDie Bundesregierung hat eine Weiterentwicklung der Nationalen Datenstrategie vorgelegt, die in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde. Als Leitbild der künftigen Datenpolitik liegt der Fokus auf der Bereitstellung von mehr und besseren Daten und setzt auf eine neue Kultur der Datennutzung und des Datenteilens. Die Nutzung von Daten kann so zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse und der Bildung neue Möglichkeiten, verbessert Produktionsabläufe, unterstützt Beschäftigte und Unternehmen, fördert innovatives Verwaltungshandeln, hilft, Ressourcen zu schonen und erleichtert vielfach den Alltag.
Die Strategie spricht alle gesellschaftlichen Bereiche an – Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Viele Daten in Deutschland bleiben ungenutzt. Etwa 80 Prozent der in der Industrie erzeugten Daten werden derzeit nicht weiterverwendet. Viele der Daten sind in unzureichender Qualität, nicht interoperabel, nicht auffindbar, nicht zugänglich oder nicht nachnutzbar. Das gilt es zu verbessern und das Potenzial von Daten besser zu nutzen, betont die vorgelegte Strategie. Technologischer Fortschritt und datengetriebene Innovationen müssen dabei die Grund- und Schutzrechte in angemessen berücksichtigen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat aktiv an der Entwicklung der Strategie mitgewirkt und sich insbesondere für die Ermöglichung und Weiterentwicklung des Datenteilens und den Auf- und Ausbau der Datenkompetenz eingesetzt. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein Dateninstitut gegründet, welches die Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren soll.
Weitere Informationen gibt es hier.
Vereinte Nationen reformieren und Multilateralismus stärken
Infodienst, InternationalesVor 50 Jahren wurden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik als Vollmitglieder in die Vereinten Nationen (VN) aufgenommen. Seither hat sich Deutschland inner- wie außerhalb der VN für ein friedliches und nachhaltiges Miteinander auf der Erde eingesetzt. Die internationale Staatengemeinschaft steht vor großen Herausforderungen, die nur gemeinsam gelöst werden können – von Hunger und Armut, über den Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.
Hinzu kommt der seit anderthalb Jahren andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die daraus resultierende Blockade im Sicherheitsrat sowie die stärkere Rolle der Generalversammlung als entscheidungsfähigeres und repräsentativeres Gremium unterstreicht, wie überfällig Reformen der VN sind. Es ist notwendig, innerhalb der Staatengemeinschaft Brücken zu schlagen, breite Allianzen für die Akzeptanz des Völkerrechts und die multilaterale Zusammenarbeit zu schaffen und Partnerschaften auf Augenhöhe zu fördern. Dies wird in einem Antrag der Koalitionsfraktionen adressiert, der in dieser Woche im Bundestag beraten wurde.
Weitere Informationen gibt es hier.
Vergiftungsrisiken frühzeitiger erkennen
Infodienst, VerbraucherschutzInformationen über Vergiftungen werden in Deutschland vor allem von Ärzt:innen, Unfallversicherungen und individuell Betroffenen gemeldet und müssen laut Chemikaliengesetz beim Bundesamt für Risikobewertung (BfR) registriert und ausgewertet werden. Dabei arbeitet das BfR eng mit den Giftinformationszentren (GIZ) der Länder zusammen. Bisher können die bei den GIZ und im BfR eingegangenen Daten nur für dringende Fragestellungen zusammengeführt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der diese Woche im Bundes-tag abschließend beraten wurde, sieht nun die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters beim BfR vor. Ziel ist ein verbesserter Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland.
Im Vergiftungsregister werden erstmals bundesweit zentral Informationen über das Vergiftungsrisiko von chemischen Produkten gesammelt. Ausgenommen sind Vergiftungen durch Arzneimittel, Betäubungsmittel und alkoholische Getränke, deren Wirkung ohnehin bekannt ist bzw. andernorts erfasst wird. Das Register soll eine frühzeitige Erkennung von Vergiftungsrisiken ermöglichen, die die Risikobewertung verbessert und dadurch den Gesundheits- und Verbraucherschutz stärkt.
Weitere Informationen gibt es hier.
Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenWir haben in dieser Woche erstmals die Nationale Strategie der Bundesregierung für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Bundestag beraten.
Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen. Ob sie sich damit beschäftigen, faire Lieferketten zu etablieren, erneuerbare Energien gemeinschaftlich zu erzeugen, Menschen mit vorher ungleichen Startbedingungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder Produkte in der Kreislaufwirtschaft herzustellen – für sie steht eine positive gesellschaftliche Wirkung vor der Maximierung des monetären eigenen Gewinns. Häufig entstehen dabei soziale Innovationen, gleichzeitig schaffen die Unternehmen damit Arbeitsplätze und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Besonders oft sind es Frauen, die als Gründerinnen wirtschaftlichen Erfolg und Gemeinsinn miteinander verbinden.
Der Fokus der Strategie richtet sich darauf, die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer gemeinwohlorientierter Unternehmen zu fördern. Dafür und um die bisherigen Aktivitäten besser mit denen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Kapitalmarktes zu verbinden, wird die Bundesregierung Möglichkeiten und Strukturen für den sektorübergreifenden Austausch und zum gemeinsamen Handeln schaffen. Hierbei wird sie die relevanten Stakeholder einbinden, Kompetenzen bündeln und deren Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie nutzen.
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Mittelstand fördern
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenDer Bundestag hat in dieser Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von elf Milliarden Euro vorgesehen.
Der Wirtschaftsplan sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung sowie Stipendien an Student:innen, junge Wissenschaftler:innen sowie langfristig Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikator:innen nach Deutschland. Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben.
Weitere Informationen gibt es hier.