Mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes das Anwachsen des Bundestags verhindern

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Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten erreicht, eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und beeinträchtigt schon jetzt die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung.

Der vorliegende Gesetzentwurf, der in dieser Woche eingebracht wird, hält am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest, bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist. Durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate wird der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt. Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhungen zum Ausgleich von Überhangmandaten wird festgehalten. Weiterhin erfolgt eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Um der Bundestagsvergrößerung entgegenzuwirken, wird ab der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert. Bereits für die nächste Bundestagswahl soll gelten, dass mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und ein weiterer Aufwuchs durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden wird. Dabei wird der erste Zuteilungsschritt so modifiziert, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt. Abschließend wird dem Deutschen Bundestag aufgegeben, eine Reform-kommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen erarbeitet.

Die SPD hat weitergehende Vorstellungen. So haben wir als einzige Fraktion einen Vorschlag mit einer maximalen Größe für den Bundestag (690) und der paritätischen Besetzung durch Frauen und Männer vorgelegt. Leider hat sich dafür weder unser Koalitionspartner noch die Opposition erwärmen können.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf

Den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf

Bundeswehreinsatz im Irak

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Die Menschen im Irak und Syrien sehnen sich nach einer Perspektive, nach Frieden und Stabilität. Jahrelang litt die Bevölkerung beider Staaten unter der Terrorherrschaft der Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) – und noch immer ist der IS in der Lage, Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge in Syrien, Irak und Europa zu verüben. Erschwerend kommt hinzu, dass die Region unter einem rasanten Anstieg von COVID-19-Infektionen leidet. Um die Stabilität im Irak zu unterstützen, ein Wiedererstarken des IS in der Region zu verhindern sowie Versöhnung zu fördern, haben wir diese Woche den Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak fortzusetzen. Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundesregierung auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Die Obergrenze beim Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten wird von 700 auf 500 reduziert. Wegen der anstehenden Bundestagswahlen im nächsten Jahr wird das Mandat dieses Mal um 15 Monate verlängert.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/222/1922207.pdf

1,67 Millionen Euro vom Bund für schnelles Internet in Fröndenberg

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Mehr als eineinhalb Millionen Euro fließen von Berlin nach Fröndenberg für den Breitbandausbau. Diese positive Nachricht erhielt jetzt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe der Stadt Fröndenberg den Zuwendungsbescheid am Dienstag, 16. September, zugesandt, so Kaczmarek. Der Gesamtbedarf dieses Ausbauprojekts beträgt etwa 3,36 Mio. Euro, die Hälfte davon, rund 1,67 Mio. Euro, zahlt der Bund.

1.367 Haushalte und 144 Unternehmen u.a. in Langeschede, Ardey, Strickherdicke, Dellwig und Altendorf sollen in naher Zukunft mit Internetanschlüssen mit Datengeschwindigkeiten von mindestens 50 Megabits in der Sekunde (Mbit/s) versorgt werden. Dafür sollen 203 Kilometer Glasfaser und 94 Kilometer Leerrohre verlegt werden.

Kaczmarek begrüßt die vom Bund zugesagte Förderung: „Schnelles Internet ist für Unternehmen ein wichtiges Kriterium zur Standortwahl. Aber auch für Privathaushalte ist es von zentraler Bedeutung. Das hat gerade die Corona-Krise gezeigt. Ich freue mich, dass wir vom Bund mithelfen können, die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum auszubauen.“

Steuerliche Entlastung von Familien; Auszahlung Kinderbonus beginnt

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Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Der Regierungsentwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz reiht sich ein in zahlreiche familienpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre. Nach dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, bekommen Familien ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld– das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Mit dieser zweiten Erhöhung gehen wir über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus. Das Geld kommt direkt bei den Familien an.

Das gilt auch für den Kinderbonus, der seit Anfang dieser Woche ausgezahlt wird. Die erste Teilauszahlung beträgt 200 Euro. Weitere 100 Euro folgen im Oktober. Insgesamt 300 Euro erhalten Familien für jedes Kind, für das dieses Jahr in mindestens einem Monat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Lockdown zu Beginn der Corona-Krise war gerade für junge Eltern eine große Herausforderung. Der Kinderbonus ist dafür natürlich keine Entschädigung, aber eine Anerkennung. Der Kinderbonus wird nicht mit der Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen verrechnet. So profitieren gerade Familien davon, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Er muss auch nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt.

Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs gleichen wir die Effekte der „kalten Progression“ aus. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden.

Auch erhöhen wir den Grundfreibetrag. So werden die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Familien gestärkt. Darüber hinaus möchten wir auch weiterhin Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen. Deshalb wollen wir die Behinderten-Pauschbeträge verdoppeln und steuerliche Nachweispflichten für den Erhalt der Beträge verschlanken.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

Weitere Informationen zum Kinderbonus gibt es hier: http://bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus

Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischindustrie

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Die Corona-Pandemie hat nicht nur unmittelbare Folgen für die Menschen in unserem Land und die Wirtschaft. Sie hat den Blick auch für Probleme geschärft, die schon lange schwelen. So haben die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und den betroffenen Gemeinden in jüngster Zeit das Augenmerk verstärkt auf die Arbeitsbedingungen dieser Branche gelenkt. Doch schon vor der Pandemie hatte sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer Verantwortungslosigkeit etabliert. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiten, ist am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine menschenwürdige Unterbringung trägt. Es ist deshalb gut, dass wir in dieser Woche das Arbeitsschutzkontrollgesetz in erster Lesung beraten haben. Danach sollen künftig nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten dürfen. Die Arbeitszeit soll elektronisch erfasst werden, einheitliche Kontrollstandards eingeführt und bei Verstößen schmerzliche Bußgelder erhoben werden.

Dass gute Lebensmittel, gute Produktionsbedingungen und gute Arbeit bei der Fleischzerlegung nicht im Widerspruch zueinander stehen, habe ich Mitte August während eines Besuchs mit Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei der Neuland Fleischvertriebsgesellschaft in der Ökostation in Bergkamen-Heil gesehen. Neben starken Arbeitsnehmerrechten und guten Arbeitsbedingungen brauchen wir aber auch mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Denn nur so kann an der Theke eine wirkliche Entscheidung für mehr Tierwohl, Umweltschutz und Arbeitnehmerschutz getroffen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921978.pdf

Zukunftsprogramm Krankenhäuser

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist. Vor allem in Krankenhäusern. Damit Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit.

Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unterstützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Wir erhöhen die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 von 10 auf 15 Tage, für Alleinerziehende auf 30 Tage. Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, haben wir im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Einführung eines Lobbyregisters

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Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer demokratischen Gesellschaft. Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und -vertreter unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungspflicht („Lobbyregister“) für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreterinnen und -vertreter werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit Ordnungsgeld sanktioniert. Die SPD wäre gerne noch einen Schritt weiter gegangen. Aus unserer Sicht sollte das Lobbyregister auch auf die Bundesregierung ausgeweitet werden. Hier gibt es aber Vorbehalte seitens der Ministerinnen und Minister von CDU und CSU.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf

Unser Land gestalten – Beschlüsse der Fraktionsklausur

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Wir alle haben in den vergangenen Monaten erlebt, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat ist. Jetzt kommt es darauf an, Schlussfolgerungen zu ziehen und unser Land mittel- und langfristig zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Woche hierzu eine Klausur abgehalten. Die Sozialdemokratie sieht sich in der Verantwortung, unseren Sozialstaat so zu organisieren, dass er den Menschen in den Mittelpunkt seiner Anstrengungen stellt. Das gelingt uns, wenn wir diese Herausforderungen annehmen als das, was sie ist: Eine Chance, Vieles für viele besser zu machen als bisher. Der Sozialstaat und eine starke Sozialpartnerschaft sind hierfür wichtiger denn je. Mit dem Positionspapier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“ unterstreicht die SPD-Bundestagsfraktion: Wir stehen ein für eine Gesellschaft, die zusammenhält.

Für die SPD bedeutet das gleichzeitig, dass Nachhaltigkeit und Sozialstaat nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, ebenso wenig wie die Unterstützung von Unternehmen in der Krise und der Strukturwandel. Dass wir all das zusammenführen und miteinander in Einklang bringen können – das zeigt das Papier „Gestärkt aus der Krise: eine soziale und ökologische Industriepolitik für unsere Schlüsselindustrie“. Über die Kofinanzierung von Zukunftsinvestitionen sowie den Ausbau von Infrastruktur und Forschung wollen wir die Transformation begleiten, Wachstum und Arbeit sichern. Wo es nötig ist, wollen wir den Beschäftigten durch verlässliche Weiterbildung und Qualifizierung (neue) Perspektiven eröffnen. Denn feststeht: Die deutsche Automobilindustrie wird weiter Leitindustrie bleiben.

Im Oktober feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit – trotz aller Schwierigkeiten ein Erfolgsmodell für die Menschen in unserem Land. Natürlich konnten sich so verschieden ausgeprägte Lebensrealitäten nicht von einem auf den anderen Tag annähern. Deshalb wollen wir auch weiterhin verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen Raum geben und den Transformationsprozess in ganz Deutschland begleiten. Dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier „30 Jahre Deutsche Einheit – Transformationsprozess in ganz Deutschland gestalten“ beschlossen.

Die Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_lehren-aus-der-krise_20200904.pdf

hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_industriepolitik_20200903_0.pdf

und hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss_30-jahre-einheit_20200904.pdf

Wettbewerb “Aktiv für Demokratie und Toleranz” geht in die 20. Runde

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Zum 20. Mal schreibt das von der Bundesregierung gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ aus. Zur Teilnahme ruft der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek auf. Gesucht werden erfolgreiche und übertragbare zivilgesellschaftliche Projekte für eine lebendige und demokratische Gesellschaft. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von bis zu 5.000 Euro, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, das die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Das Bündnis will Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen.

In diesem Jahr werden vor allem Projekte gesucht, die:

  • sich gegen Hate Speech und / oder für Love Speech engagieren;
  • gemeinsam aktiv und kreativ gegen Antiziganismus und Antisemitismus sind;
  • den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Vielfalt fördern;
  • sich couragiert gegen politischen Extremismus und Gewalt stellen;
  • sich gegen eine Pandemie der Desinformation richten und der Diskriminierung von Minderheiten entgegentreten.

„Im Kreis Unna gibt es viele Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und tolle Projekte durchführen. Ich bin mir sicher, dass ihre Arbeit auch für andere beispielhaft sein und im Wettbewerb bestehen kann“, so Kaczmarek.

Der Einsendeschluss der Bewerbungen für den Wettbewerb ist der 27. September 2020 (Datum des Poststempels!). Alle zur Bewerbung benötigten Informationen finden Interessierte auf der Homepage www.buendnis-toleranz.de/aktiv-wettbewerb.

Oliver Kaczmarek lädt zum Polit-Talk mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Sesekepark

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Der Umgang mit dem Klimawandel ist mittlerweile auch ein bestimmendes Thema der Kommunalpolitik. Viele Städte beschäftigen sich damit und haben bereits sehr gute Konzepte erarbeitet. Dabei haben sie erhebliche Möglichkeiten, klimarelevante Versorgungsbereiche wie Stadt- und Raumplanung, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur oder Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft zu steuern.

Wie können Städte den Klimawandel erträglich machen und welche Möglichkeiten, dem Klimawandel weiter vorzubeugen, haben wir in den Städten? Welchen unterstützenden Beitrag kann der Bund dazu leisten? Diesen Fragen geht die  Veranstaltung “Klima schonen, Klimawandel gestalten” nach, zu der der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek interessierte Bürgerinnen und Bürger am Montag, 17. August, um 18 Uhr im Sesekepark (Höhe Volleyballfeld) in Kamen einlädt.

Mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich der Abgeordnete dazu prominente Unterstützung eingeladen. Nach einer Rede von Bundesministerin Schulze wird der Dialog eröffnet: Neben Kaczmarek sprechen Silvia Lippert vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Matthias Fischer vom kreiseigenen Wohnungsunternehmen UKBS und SPD-Landratskandidat Mario Löhr in moderierten Gesprächen mit der Ministerin über Wohnungsbau, Flächenfraß oder Verkehrswende.

Für einen Grill- und Getränkestand ist gesorgt. Besucher*Innen werden gebeten, die allgemein geltenden Corona-Schutzmaßnahmen (wie u.a. das Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung) zu beachten.