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Asylpaket II und Meister-BAföG – Zur Sitzungswoche vom 22.-26.2.2016

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Die Berliner Sitzungswoche begann diesmal mit einer vereinbarten Debatte zu den Ereignissen im sächsischen Clausnitz und Bautzen. Das augenscheinlich fehlende Unrechtsbewusstsein der Beteiligten an der „Protestaktion“ in Clausnitz, die Beifall-klatschende Menge vor dem brennenden Flüchtlingswohnheim in Bautzen – die vollständig fehlende Empathie für geflüchtete Menschen schockiert. Es sind nicht die ersten Vorfälle dieser Art in Sachsen. Eine Debatte über Ursachen und Konsequenzen ist notwendig, wie mein Kollege Uli Grötsch für die SPD-Bundestagsfraktion in seiner Rede deutlich gemacht hat. Denn nichts ist falscher als der von dem wütenden Mob in Clausnitz vorgetragene Satz: „Wir sind das Volk“!

Als SPD-Bundestagsfraktion arbeiten wir indes weiter daran, den Menschen, die bei uns bleiben können, Perspektiven zu bieten. Und mittel- und langfristig betrachtet werden die zugewanderten Menschen einen positiven Beitrag zur Volkswirtschaft und zur Entlastung der Sozialsysteme leisten. Deshalb lohnt es sich, heute Geld für einen zügigen Spracherwerb, Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsmarktintegration zu investieren. Unser Beschluss „Flüchtlinge als Chance für die deutsche Wirtschaft“ formuliert, welche Chancen die Zuwanderung für unsere Wirtschaft bietet und was jetzt getan werden muss, um die Chancen zu nutzen.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche, unter anderem das Asylpaket II, haben meine Mitarbeiterinnen in diesem Info-Dienst aufbereitet. Falls Sie meinen Namen in den Abstimmungslisten dieser Woche nicht finden, so hat das seinen Grund darin, dass ich in dieser Woche aus Krankheitsgründen an den Sitzungen des Bundestags nicht teilnehmen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Asylverfahren beschleunigen, leichtere Ausweisung bei Straffälligkeit
2. Meister BAföG wird attraktiver
3. Intelligente Mobilität fördern
4. EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen
5. Für alle Recht auf Girokonto schaffen

Asylverfahren beschleunigen, leichtere Ausweisung bei Straffälligkeit

Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt wie in den letzten 15 Jahren zusammen. Das Asylpaket II, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sorgt mit zwei Gesetzen für mehr Ordnung und schnellere Verfahren.

Durch schnellere Asylverfahren soll zügiger über die Bleibeperspektive für in Deutschland schutzsuchende Menschen entschieden werden. So sieht es das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vor. Asylsuchende mit geringen Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen untergebracht, in denen sie das Asylverfahren binnen drei Wochen durchlaufen. Dort unterliegen sie einer Residenzpflicht, das heißt, sie dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Diese Regelung betrifft unter anderem Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Personen, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzudecken oder die aus schwerwiegenden Gründen ausgewiesen worden sind. Im Falle der Ablehnung des Asylgesuchs soll die Rückführung ebenfalls über die Aufnahme-Einrichtung abgewickelt werden können. Wer sich diesem Verfahren verweigert, dem droht die Einstellung des Asylverfahrens.

Darüber hinaus wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Subsidiären Schutz können Menschen beantragen, wenn sie zwar keinen Anspruch auf Asyl haben,  ihnen im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht. Für minderjährige Flüchtlinge kann eine Härtefallprüfung vorgenommen werden. Das Aussetzen des Familiennachzugs gilt nur für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten und nicht für diejenigen, die als Asylbewerber oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Wir haben folgende weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Um Verzögerungen von Rückführungen und Missbrauch zu verhindern, gibt es künftig einheitliche Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste. Der Bund wird sich stärker bei der Beschaffung von Ausweispapieren einbringen, die zur Ausreise nötig sind.
  • Minderjährige in den Unterkünften werden besser geschützt. Personen, die dort mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung betraut sind, müssen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.
  • Straffällige Ausländer werden eher ausgewiesen und Asylbewerbern wird die Anerkennung als Flüchtling eher versagt.

Das Asylpaket II ergänzt die im Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Maßnahmen zur Entlastung von Kommunen und Ämtern, sowie im Bereich Wohnungsbau, Bildung und Spracherwerb. Meinen Bericht im Info-Dienst vom 16. Oktober 2015 können Sie hier nachlesen.

Mit den beiden Asylpaketen hat der Bundestag mehr Ordnung in den Verfahren und notwendige rechtliche Klarstellungen geschaffen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit der Zuwanderung durch Flüchtlinge kann nur durch internationale Anstrengungen insbesondere in der EU und durch die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern erfolgen. Was jetzt nötig ist, ist ein Integrationspaket, das Klarheit schafft über die Perspektiven der Integration der Menschen, die in Deutschland dauerhaft bleiben können. Weitere Asylrechtsverschärfungen sind aus meiner Sicht nicht notwendig.

Die Gesetze zum Asylpaket II finden Sie hier: