Asylverfahren beschleunigen, leichtere Ausweisung bei Straffälligkeit

Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt wie in den letzten 15 Jahren zusammen. Das Asylpaket II, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sorgt mit zwei Gesetzen für mehr Ordnung und schnellere Verfahren.

Durch schnellere Asylverfahren soll zügiger über die Bleibeperspektive für in Deutschland schutzsuchende Menschen entschieden werden. So sieht es das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vor. Asylsuchende mit geringen Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen untergebracht, in denen sie das Asylverfahren binnen drei Wochen durchlaufen. Dort unterliegen sie einer Residenzpflicht, das heißt, sie dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Diese Regelung betrifft unter anderem Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Personen, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzudecken oder die aus schwerwiegenden Gründen ausgewiesen worden sind. Im Falle der Ablehnung des Asylgesuchs soll die Rückführung ebenfalls über die Aufnahme-Einrichtung abgewickelt werden können. Wer sich diesem Verfahren verweigert, dem droht die Einstellung des Asylverfahrens.

Darüber hinaus wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Subsidiären Schutz können Menschen beantragen, wenn sie zwar keinen Anspruch auf Asyl haben,  ihnen im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht. Für minderjährige Flüchtlinge kann eine Härtefallprüfung vorgenommen werden. Das Aussetzen des Familiennachzugs gilt nur für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten und nicht für diejenigen, die als Asylbewerber oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Wir haben folgende weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Um Verzögerungen von Rückführungen und Missbrauch zu verhindern, gibt es künftig einheitliche Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste. Der Bund wird sich stärker bei der Beschaffung von Ausweispapieren einbringen, die zur Ausreise nötig sind.
  • Minderjährige in den Unterkünften werden besser geschützt. Personen, die dort mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung betraut sind, müssen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.
  • Straffällige Ausländer werden eher ausgewiesen und Asylbewerbern wird die Anerkennung als Flüchtling eher versagt.

Das Asylpaket II ergänzt die im Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Maßnahmen zur Entlastung von Kommunen und Ämtern, sowie im Bereich Wohnungsbau, Bildung und Spracherwerb. Meinen Bericht im Info-Dienst vom 16. Oktober 2015 können Sie hier nachlesen.

Mit den beiden Asylpaketen hat der Bundestag mehr Ordnung in den Verfahren und notwendige rechtliche Klarstellungen geschaffen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit der Zuwanderung durch Flüchtlinge kann nur durch internationale Anstrengungen insbesondere in der EU und durch die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern erfolgen. Was jetzt nötig ist, ist ein Integrationspaket, das Klarheit schafft über die Perspektiven der Integration der Menschen, die in Deutschland dauerhaft bleiben können. Weitere Asylrechtsverschärfungen sind aus meiner Sicht nicht notwendig.

Die Gesetze zum Asylpaket II finden Sie hier: