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Einwanderungsgesetz und Krisenprävention – Zur Sitzungswoche vom 2.-6.2.2015

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Aufgrund der Alterung unserer Gesellschaft werden uns in Deutschland in zehn Jahren rund 6 Millionen Arbeitskräfte fehlen, wenn wir nichts unternehmen. Dies stellt ein großes Risiko nicht nur für die Wirtschaft dar, sondern auch für die Sicherheit der Renten und die Bezahlbarkeit unseres Gesundheitssystems. Deshalb hat die SPD-Bundestagfraktion auf ihrer Klausurtagung im Januar die Diskussion über ein Zuwanderungsgesetz angestoßen. Es ist gut, dass die Diskussion jetzt Fahrt aufnimmt. Die bisherigen Instrumente reichen nicht aus. Gerade einmal 20.000 Spezialisten hat Deutschland auf diese Weise seit 2012 gewinnen können. Über 50 verschiedene Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland. Das ist verwirrend und bürokratisch. Wir brauchen wirksamere Instrumente. Die Diskussion muss jetzt beginnen. Wir dürfen sie nicht auf die lange Bank schieben.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Auch die Mehrheit der Bevölkerung teilt diese Ansicht. Wir brauchen Ärzte und Ingenieure, aber auch Arbeitskräfte für einfachere Tätigkeiten. Fachkräfte aus ausgewählten Berufsbranchen können schon heute unter bestimmten Voraussetzungen zu uns kommen, um hier zu arbeiten. Diejenigen, die die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, können wir nur auf den Weg des Asylrechts verweisen. Dafür ist das Asylrecht aber gerade nicht da.

Wir brauchen ein Einwanderungsrecht, das die bestehenden Einwanderungsmöglichkeiten bündelt und bewirbt, damit auch viele Menschen diese Möglichkeiten nutzen, und das mehr legale Möglichkeiten der Einwanderung schafft. Das könnte den Druck vom Asylsystem nehmen und helfen, Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen. Darüber hinaus müssen wir unsere Anstrengungen bei der Integration noch weiter verstärken. Insbesondere ein frühzeitiger Zugang zu Integrationskursen und zum Spracherwerb hilft den hier ankommenden Menschen, sich schneller in unserer Gesellschaft zurecht zu finden.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1.  Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

2.  Schutz vor islamistischem Terror

3.  Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

Der Bundestag hat in dieser Woche den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ beraten. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Juni 2010 bis Mai 2014 und enthält einen ersten, politisch-konzeptionellen Teil, und einen zweiten bilanzierenden Teil, der über konkrete Maßnahmen berichtet. Ziel des Aktionsplans, der 2004 auf den Weg gebracht wurde, ist es, Krisenprävention als politische Querschnittsaufgabe auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene zu etablieren.

 

Grundgedanken des Aktionsplans

Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik. Die Prävention und Bewältigung von Krisen gehört zu den Schwerpunkten dieser Politik. Auch die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Zivile Krisenprävention ist eine langfristige Aufgabe.

Die Herausforderungen für die deutsche Außenpolitik haben sich seit dem Ende der Ost-West Konfrontation und im Zuge der fortschreitenden Globalisierung verändert. Zwar ist die Zahl zwischenstaatlicher Kriege zurückgegangen. Jedoch haben Verteilungskonflikte zugenommen, die auch weit über die betroffenen Regionen destabilisierend wirken können. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, des internationalen Terrorismus oder die Bedrohung durch die Piraterie stellen neue Anforderungen an die internationale Staatengemeinschaft.

Dabei ist es vorrangiges Ziel, dem Ausbruch gewaltsamer Konflikte bereits im Vorfeld entgegenzuwirken und so einer Eskalation vorzubeugen. Deutschland leistet außerdem einen Beitrag zur Bewältigung von Konflikten und zur Konfliktnachsorge. Effektive Konfliktnachsorge soll ein Wiederaufflammen von gewaltsamen Auseinandersetzungen verhindern. Sie ist deshalb Teil einer präventiven Politik.

Kommt es zu Krisen und gewaltsamen Entwicklungen, hat die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Bevölkerung hohe Priorität. Mittel- und langfristig unterstützt Deutschland seine Partner beim Aufbau funktionsfähiger staatlicher Strukturen und inklusiver, partizipativer Gesellschaften sowie bei der Gestaltung von Transformationsprozessen und Schritten zur Friedenskonsolidierung.

Konkrete Maßnahmen finden beispielsweise in den Bereichen gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, Menschenrechte oder Aussöhnung und Dialog statt. Nachhaltige Krisenprävention kann nur mit einem umfassendem Ansatz gelingen, der alle Politikfelder einschließt, insbesondere Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs-, Wirtschafts-, und Umweltpolitik.

Unter diesen Vorzeichen steht der deutsche Einsatz für zivile Krisenprävention seit 2004.

 

Den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ finden Sie hier.

Gedenken an die Befreiung von Auschwitz – Zur Sitzungswoche vom 26. – 30.1.2015

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Am 70. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch Soldaten der Roten Armee gedachte der Bundestag – wie in jedem Jahr seit 1996 – der Opfer des Nationalsozialismus. 1945 fanden die Soldaten einen Ort vor, der in seinem unerträglichen Grauen zum Tatort und Symbol eines Menschheitsverbrechens wurde. Einen Ort, an dem von den fast sechs Millionen Opfern des Holocaust über eine Million Menschen in einem industriell organisierten Massenmord umgebracht wurden. Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, politische Gegner, Kriegsgefangene und Widerstandskämpfer aus ganz Europa wurden vergast und erschossen.

70 Jahre nach der Befreiung müssen wir erkennen: Der Judenhass in Europa hat sich verändert, vergangen ist er nicht. Neben nationalsozialistischem Rassenwahn ist zunehmend die Übertragung von Feindbildern aus dem Nahostkonflikt die Basis für Antisemitismus geworden. Jüdische Bürger und Einrichtungen werden wieder Opfer von Anfeindungen und Gewalt. Pöbeleien, Drohungen und tätliche Angriffe gegen Menschen, die sich offen zu ihrem jüdischen Glauben bekennen, sind auch in Deutschland nicht mehr selten. Bei Demonstrationen im vergangenen Jahr wurden auf deutschen Straßen offen antisemitische Hassparolen gebrüllt.

Hier wird unsere Verantwortung konkret, denn mehr denn je muss auch politische und gesellschaftliche Solidarität bedeuten: Die Sicherheit und Unversehrtheit jüdischen Lebens und der Kampf gegen jede Form des Antisemitismus ist selbstverständlich. Niemals wird es wieder gelingen, das Judentum aus unserer Mitte zu drängen.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche haben wir, das Team in Berlin, für Sie zusammengestellt. Oliver Kaczmarek ist Vater geworden und verbringt den Januar mit seiner Familie. Uns Mitarbeiterinnen erreichen Sie wie gewohnt in Unna und Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

 

das Mitarbeiterinnen-Team in Berlin

 

PS: Auf ein Jahr mit vielen spannenden Begegnungen und Gesprächen blickt Oliver Kaczmarek in seinen Jahresbericht 2014 zurück. Sie können den Bericht hier herunterladen oder im Wahlkreisbüro abholen.

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Die Themen:

1. Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft

2.  Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen

3.  Schutz der Türkei durch „Active Fence“ verlängern

4.  Griechenland: Solidarität braucht Verlässlichkeit

5. Konferenz: Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken

Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen

Diese Woche hat der Bundestag den Antrag der Bundesregierung über die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regionalregierung in Kurdistan und der irakischen Sicherheitskräfte verabschiedet. Mit dieser Ausbildungsunterstützung ergänzt die Bundesregierung ihr politisches Engagement im Irak und ihre humanitäre und strukturelle Übergangshilfe, um die katastrophale Lage der Menschen vor Ort zu lindern. Für die zivile Hilfe hat die Bundesregierung bisher mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das zivile Engagement hat auch künftig bei unserer Hilfe für den Nord-Irak oberste Priorität.

Es ist richtig, dass die Bundesregierung für die Ausbildungsmission dem Bundestag ein Mandat vorgelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem früheren Urteil gefordert, dass in einem Abwägungsfall von Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Bundesregierung sich parlamentsfreundlich verhalten sollte. Auch seitens der SPD-Bundestagsfraktion besteht seit langem eine entsprechende Erwartungshaltung, weshalb wir die Vorlage des Ausbildungsmandats ausdrücklich begrüßen.

Mit der Bitte der irakischen Regierung vom 25. Juni 2014 um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS liegt eine klare völkerrechtliche Grundlage für das deutsche Engagement im Nordirak vor. Im Zusammenhang mit den Resolutionen 2170 der Vereinten Nationen, in der ISIS als Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bezeichnet wird, findet die Ausbildungsmission im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit, statt. Gemeinsam mit anderen europäischen Partnern wollen wir den Irak unterstützen, Sicherheitskräfte im Nordirak auszubilden, insbesondere an Defensivwaffen und bei der Minenräumung. Bis zu hundert Soldatinnen und Soldaten sollen in den Nord-Irak entsendet werden – räumlich beschränkt auf die Region Kurdistan/Irak und zeitlich auf ein Jahr befristet. Die Soldatinnen und Soldaten werden wie üblich zum Selbstschutz befähigt sein.

 

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

Schutz der Türkei durch „Active Fence“ verlängern

Deutschland, die Niederlande (ab Januar 2015 abgelöst durch Spanien) und die USA tragen seit Januar 2013 im Rahmen der NATO-Mission „Active Fence“ mit jeweils zwei Feuereinheiten PATRIOT und dem zugehörigen Unterstützungspersonal dazu bei, die Ausweitung des Konflikts in Syrien auf die Türkei zu verhindern. Mit  einem Antrag der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, wird das Mandat für „Active Fence“ angesichts des anhaltenden Konflikts in Syrien bis zum 31. Januar 2016 verlängert. Die Rahmenbedingungen für den Einsatz bleiben hierbei unverändert: Die Personalobergrenze soll weiterhin bei 400 Soldatinnen und Soldaten liegen. (Derzeit beteiligt sich Deutschland mit rund 240 Soldaten an der integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei.) Zudem bleibt der Einsatz rein defensiv und dient ausdrücklich nicht zur Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Gebiet.

Durch den Konflikt in Syrien sowie den Kampf gegen die Terrormiliz ISIS ist die Türkei eines der am stärksten belasteten Länder der Region. Über 1,5 Millionen Flüchtlinge haben dort Zuflucht gefunden und werden versorgt und geschützt. Nach wie vor ist sie einer potentiellen Bedrohung durch den Nachbarstaat Syrien ausgesetzt und benötigt daher die Unterstützung durch die Nato. Zwar sind die syrischen Chemiewaffen vernichtet und das von Syrien ausgehende Angriffsrisiko ist gesunken. Es ist jedoch weiterhin unklar, ob Syrien seine Chemiewaffen tatsächlich vollständig offengelegt hat. Aus diesem Grund muss die Bundesregierung von einem Chemiewaffen-Restrisiko ausgehen.

Hinzu kommt, dass die syrischen ballistischen Kurzstreckenraketen weiterhin mobil eingesetzt werden können. Dadurch sind sie grundsätzlich in der Lage, Ziele auf nahezu dem gesamten türkischen Staatsgebiet zu erreichen. Da die Türkei über keine eigenen Fähigkeiten zur Abwehr ballistischer Raketen verfügt, ist sie weiterhin in besonderer Weise einer potenziellen Bedrohung durch ihren Nachbarstaat ausgesetzt. Im letzten turnusmäßigen Bericht bewertet der Alliierte Oberbefehlshaber der Nato die Bedrohung der Türkei als niedrig, aber glaubhaft. Das gilt insbesondere durch fehlgeleiteten Beschuss sowie möglicherweise durch vom Assad-Regime nicht deklarierte Chemiewaffen.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

Beschluss der Bundesregierung zur Versorgung von Flüchtlingen und zur Unterstützung beim Kampf gegen den Islamischen Staat im Nordirak

Am 31. August 2014 haben das Bundesverteidigungsministerium und das Auswärtige Amt in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und weiteren Bundesministerien im Einvernehmen mit der irakischen Zentralregierung neben der Bereitstellung von Hilfsleistungen auch die Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung zur Unterstützung der kurdischen Regionalregierung im Kampf gegen den Islamischen Staat beschlossen.

Die Bundesregierung hat angesichts der akuten humanitären Katastrophe im Nordirak umgehend mit der Bereitstellung von Hilfsleistungen in einer Höhe von mehr als 50 Millionen Euro begonnen. Seit dem 15. August sind durch das Bundesministerium der Verteidigung, das Auswärtige Amt und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mehr als 150 Tonnen überlebenswichtige Nahrungsmittel und Güter sowie medizinisches Material bereitgestellt und in das sichere Gebiet der kurdischen Regionalregierung transportiert worden. Die Hilfe wird fortgesetzt und angesichts des Ausmaßes der humanitären Katastrophe in ein nachhaltiges Engagement überführt. Die Bundesregierung wird hierbei insbesondere zur Stabilisierung der Region zukünftig weitere Finanzmittel in erheblichen Umfang bereitstellen.

Zugleich unterstützt die Bundesregierung diejenigen, die dem IS militärisch Einhalt gebieten. Die Rettung der von dem IS im Nordirak barbarisch verfolgten Muslime, Christen und Jesiden ist vor allem den Kräften der kurdischen Regionalregierung (Peschmerga) und deren Unterstützung durch Luftschläge der Vereinigten Staaten zu verdanken. Die Peschmerga bedürfen dringend einer Unterstützung mit geeigneter militärischer Ausrüstung, um dem IS weiterhin widerstehen zu können.

Vorgesehen ist eine Lieferung in mehreren Tranchen, die mit den Partnern und Verbündeten, die ebenfalls militärisches Material liefern, abgestimmt ist. Die Tranchen sind ausgerichtet am vorrangigen Bedarf der Peschmerga sowie am Erfordernis einer qualifizierten Übergabe und Einweisung. Absicht ist es, eine einheitliche Ausstattung von Verbänden mit zweckmäßigem und handhabbarem Material zu ermöglichen. Die Lieferung und Übergabe wird auf vom Bürgerkrieg nicht unmittelbar betroffenem, sicheren Gebiet erfolgen. Ist eine Ausbildung erforderlich, findet sie grundsätzlich in Deutschland statt. Wenn dies nicht praktikabel ist, dann im Raum Erbil oder in einem Drittstaat. Für eine dafür gegebenenfalls erforderliche Entsendung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bedarf es keines Mandates.

Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung tragen zur Linderung der unmittelbaren humanitären Katastrophe und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak bei. Sie sind eingebettet in einen politischen Ansatz, der darauf zielt, den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden, und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene auf eine nachhaltige politische Befriedung der Region hinzuwirken.

Weiterführende Informationen zu der militärischen Ausrüstung und den Waffen, die in den Irak geliefert werden, finden Sie hier

Sondersitzung des Deutschen Bundestags und Antrag der Koalitionsfraktionen zu den Hilfen für den Irak

Ein Bundestagsmandat ist für die Lieferung von militärischem Gerät zwar nicht nötig, dennoch debattierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer Sondersitzung am 1. September 2014 über die humanitären Hilfen und Waffenlieferungen in den Irak. In einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen begrüßt der Deutsche Bundestag, dass die Bundesregierung zusammen mit den europäischen Partnern ein umfassendes Unterstützungspaket für die irakische Zentralregierung und die Regio-nalregierung Irak-Kurdistans beschlossen hat.
Für die SPD-Bundestagsfraktion war es dabei besonders wichtig, dass schnell und ent-schlossen humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt wurde und dass die Bundesregierung diese Mittel gegebenenfalls weiter aufstocken wird.

Der Koalitionsantrag fordert die Regierung auf, sich weiterhin für die Bildung einer inklusiven Regierung im Irak einzusetzen und den politischen Prozess zur Einbindung aller Volksgruppen im Irak zu unterstützen.
Die Abgeordneten der SPD-Fraktion haben sich die Entscheidung, den Waffenlieferun-gen an den Nordirak zuzustimmen, nicht leichtgemacht. Einige betrachten dies mit großer Skepsis, da die Waffen möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in einem innerirakischen Konflikt zwischen den drei großen Volksgruppen zum Einsatz ge-bracht werden könnten oder an andere Gruppen missbräuchlich gelangen könnten.
Gemeinsam mit zahlreichen anderen SPD-Abgeordneten, die dem Koalitionsantrag zugestimmt haben, habe ich meine Bedenken gegenüber der Lieferung von Waffen in eine Krisenregion und meine Beweggründe für die Entscheidung, in diesem Kontext dennoch zuzustimmen in einer persönlichen Erklärung zu Protokoll gegeben.
Auch über die von der Bundesregierung beschlossene Unterstützung hinaus setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion vor allem für eine schnelle und umfassende Hilfe für die bedrohten Menschen in der Region ein. Dazu gehört auch die verstärkte Aufnahme von irakischen Flüchtlingen in Deutschland. In einem ersten Schritt fordert die SPD-Bundestagsfraktion deswegen eine Aufnahme von 15.000 Flüchtlingen aus dem Irak.

Der Koalitionsantrag zur Unterstützung der Hilfen für den Irak

Meine Persönliche Erklärung zu der Abstimmung im Deutschen Bundestag

Mehr zur Debatte im Deutschen Bundestag finden Sie hier

Presseerklärung zur Forderung der SPD-Bundestagfraktion nach Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Irak

„Wir dürfen nicht zuschauen bei Gewalt, Vertreibung und Tod“

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Oliver Kaczmarek diskutierte am Mittwochabend in Unna mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Christoph Strässer (2.v.re.), und Landrat Michael Makiolla (2.v.li.) über die Leitlinien einer aktiven Außenpolitik. Renate Nick, stellv. Bürgermeisterin der Stadt Unna, moderierte.

Weltweit seien derzeit mehr als 45 Millionen Menschen auf der Flucht, erklärte am Mittwochabend im Zentrum für Information und Bildung (zib) in Unna der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer. 28 Millionen von ihnen seien Vertriebene innerhalb des eigenen Heimatlandes, sogenannte Binnenvertriebene, die im Gegensatz zu Flüchtlingen, die durch internationale Abkommen geschützt sind, wie Ausgestoßene in ihren Heimatländern leben.

„Deutschland muss in der internationalen Politik mehr Verantwortung übernehmen“, fordert Strässer. Wir dürften nicht zuschauen bei Gewalt, Vertreibung und Tod.

Strässer war auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nach Unna gekommen. Vor rund 50 Zuhörerinnen und Zuhörern diskutierten Kaczmarek, Strässer und Landrat Michael Makiolla über Deutschlands Verantwortung bei der Lösung internationaler Konflikte.

Mehr Verantwortung, darüber waren sich die drei Politiker einig, meine zivile Verantwortung, nicht mehr Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Einsätzen.

Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

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Rund 50 Interessierte verfolgten die Debatte im zib.

Im Zentrum der Debatte, so machte der Menschenrechtsbeauftragte Strässer deutlich, müssten humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und der Aufbau staatlicher Strukturen zum Schutz der Menschenrechte stehen. Gleichzeitig gelte es, Fluchtursachen zu bekämpfen, so Strässer. Die Bundesregierung müsse bei deutschen Unternehmen bzw. deren Zulieferern auf die Einhaltung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Standards drängen. Auch beim Abbau von Rohstoffen dürften Mindeststandards nicht unterschritten werden. Hier steckten Leitsätze und -prinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte den Rahmen für eine sozial verantwortliche Politik ab.

„Wir haben Verantwortung nicht nur für die Entwicklung in unserem Land, sondern auch auf anderen Kontinenten“, erklärte Strässer. Man müsse Wege und Mittel finden, damit die Menschen dort bleiben könnten, wo sie bleiben wollten, nämlich in ihrer Heimat, so der Menschenrechtsbeauftragte.

 

 

Deutschlands Beitrag zum Kampf für Freiheit und Menschenrechte

Deutschland debattiert über ein stärkeres Engagement in internationalen Krisen und Konflikten. Ende Februar hat der Bundestag die Ausweitung der deutschen Beteiligung am EU-Ausbildungseinsatz in Mali beschlossen. Gleichzeitig hat er den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ein letztes Mal verlängert.

„In der Diskussion um eine Ausweitung der Auslandseinsätze der Bundeswehr darf es nicht um die Frage gehen: Ist Deutschland so groß, dass es mehr militärische Präsenz zeigen muss?“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Die Frage müsse vielmehr lauten: „Was kann Deutschland zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Freiheit beitragen?“

Diskussionsveranstaltung am 26. März im zib in Unna

Die Frage nach Deutschlands Beitrag zum Kampf für Freiheit und Menschenrechte wird am Mittwoch, 26. März, in einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung erörtert, zu der Oliver Kaczmarek einlädt. Als Gast heißt er den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Christoph Strässer, willkommen, der in das Thema einführen wird. Als Gesprächspartner steht darüber hinaus der Landrat des Kreises Unna, Michael Makiolla, zur Verfügung, der während seiner Bonner Studienzeit aktiv gegen die NATO-Doppelbeschlüsse eingetreten und bis heute der Friedensbewegung verbunden ist.

Leitlinien einer aktiven Außenpolitik

Die Moderation des Dialogs mit dem Titel „Handeln für Frieden und Menschenrechte – Leitlinien einer aktiven Außenpolitik“ übernimmt Renate Nick, SPD-Vorsitzende des Ortsvereins von Unna-Massen und stellvertretende Bürgermeisterin der Kreisstadt Unna.

Die Veranstaltung in der Schwankhalle des Zentrums für Information und Bildung (zib), Lindenplatz 1 in Unna, beginnt um 19.30 Uhr.

Beschneidung gesetzlich geregelt – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.12.2012

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Am vergangenen Wochenende hat Peer Steinbrück auf dem Bundesparteitag der SPD in seiner Rede zur Nominierung als Kanzlerkandidat ein leidenschaftliches Plädoyer zur Zukunft Deutschlands gehalten. Er sprach vielen aus der Seele, als er die fehlende soziale Balance, die Ungerechtigkeit und Rücksichtslosigkeit der Exzesse auf den Finanzmärkten beim Namen nannte. Eine wachsende Kluft in der Vermögensverteilung, ungleiche Startchancen von Kindern, die Spaltung des Arbeitsmarktes, schlechte Bezahlung für gute Leistung, mangelnde Gleichstellung von Frauen, marode Kommunen: Das wollen wir nicht hinnehmen. Gerechtigkeit, Maß und Mitte: „Deutschland braucht wieder mehr ‚wir‘ und weniger ‚ich‘“ – dafür steht Peer Steinbrück, dafür steht die SPD. Wer dabei war, hat gespürt, dass die Delegierten begeistert waren und unserem Kandidaten aus vollem Herzen Beifall gespendet und Rückhalt gegeben haben. Der Parteitag hat Peer Steinbrück mit 93,5 Prozent zu unserem Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers bestimmt. Wir gehen geschlossen und kämpferisch in den Wahlkampf. Unser Kanzlerkandidat hat das Ziel unmissverständlich formuliert: Kein halber, sondern ein ganzer Regierungswechsel. Eine rot-grüne Mehrheit für dieses Land.

Die Themen der letzten Sitzungswoche des Jahres 2012 habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst. Der nächste Info-Dienst erscheint am 17. Januar 2013.

Mit den besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

1. Beschneidung von Jungen gesetzlich geregelt
2. Stationierung von Flugabwehrsystemen der NATO in der Türkei
3. Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan
4. Änderungen des Wahlrechts für den Bundestag
5. Moratorium für Fracking durchsetzen
6. Änderung der Ruhebezüge für Bundespräsidenten
7. Jahresbericht 2012 erschienen
8. Spenden für den Wald der SPD