Schlagwortarchiv für: Finanzen

„Wir lassen die Kommunen mit den Flüchtlingskosten nicht allein“

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„Es tut gut zu sehen, mit wie viel Hilfsbereitschaft Flüchtlingen in unseren Kommunen begegnet wird“, stellen die SPD-Abgeordneten Oliver Kaczmarek und Hartmut Ganzke fest. „Wichtig ist die Willkommenskultur vor Ort, mit der wir Flüchtlinge mit oft schrecklichen Erfahrungen und schweren Traumatisierungen aufnehmen.“

145 Millionen Euro stellen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund im kommenden Jahr für die hier ankommenden Flüchtlinge zur Verfügung. 108 Millionen Euro davon gehen direkt an die Kommunen. Mit weiteren 37 Millionen Euro finanziert das Land unter anderem eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung, zusätzliche Lehrer an den Schulen und die Ausweitung der sozialen Betreuung in den Landeseinrichtungen.

„Bund und Länder reagieren damit auf die steigende Zahl von flüchtenden Menschen“, so der Landtagsabgeordnete Ganzke. „Je zur Hälfte finanzieren sie auf Bundesebene ein Programm zur Entlastung der aufnehmenden Kommunen. Wir sorgen in NRW dafür, dass das Geld vor Ort ankommt.“ Im Umfang der landeseitigen 54 Millionen Euro hat das Land bereits angekündigt, Hilfestellungen für die Kommunen zu leisten. So sollen neben einer dauerhaften Aufstockung des Flüchtlings-Aufnahmegesetzes (FlüAG) Mittel für zusätzliche Plätze in der Offenen Ganztagsbetreuung, weiteres Personal in den Kindertageseinrichtungen und einen Härtefallfonds für alle Gesundheitskosten über 50.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die durch den Bund finanzierten weiteren 54 Millionen Euro werden nun zusätzlich weitergeleitet. Maßstab ist auch hier das FlüAG. „So kommt das Geld da an, wo auch die Flüchtlinge sind“, erläutert Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek und erteilt damit Überlegungen der CDU eine Absage, die Mittel über eine Umsatzsteuerbeteiligung weiterzuleiten. Damit erhalten die Städte und Gemeinden zielgerichtet zusätzlich 54 Millionen Euro für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen.

Im Kreis Unna wirken sich die Entlastungen folgendermaßen aus:

 

Bezeichnung Zusatzbetrag Gemeinden Zusatzbetrag aus Flüchtlingsgipfel Summe Zusatzbeträge
Bergkamen 141.559 € 104.859 € 246.418 €
Bönen 56.194 € 41.625 € 97.820 €
Fröndenberg 66.692 € 49.402 € 116.094 €
Holzwickede 50.182 € 37.172 € 87.354 €
Kamen 126.901 € 94.001 € 220.903 €
Lünen 245.809 € 182.081 € 427.889 €
Schwerte 137.760 € 102.045 € 239.805 €
Selm 80.875 € 59.907 € 140.782 €
Unna 178.207 € 132.005 € 310.213 €
Werne 94.242 € 69.809 €  164.052 €

 

(Bei den Beträgen handelt es sich um eine vorläufige Rechnung, die lediglich als Richtwert dient.
Die konkrete Berechnung und der Versand der verbindlichen Bescheide erfolgen durch IT.NRW.)

Kommunen entlasten und Kinderbetreuung ausbauen

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Die Kommunen weiter finanziell zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, zählt zu den prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Mit einem Gesetz, das der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung verabschiedet hat, werden die Kommunen im Vorgriff auf die Entlastungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro in den Jahren 2015 bis 2017 erhalten. Dies soll hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft sowie einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer umgesetzt werden.

Im Rahmen des Gesetzes wird zudem das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Mrd. Euro aufgestockt. Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Kita-Ausbau ermöglicht. Um die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung zu erhöhen, verzichtet der Bund 2017 und 2018 zugunsten der Länder  jährlich auf 100 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer. Dies soll unter anderem der Sprachförderung in den Kindertagesstätten zugutekommen.

Seit 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder ab dem 12. Lebensmonat. Diesen hatte die SPD-Fraktion 2008 in der damaligen Großen Koalition durchgesetzt. Mit dem Tagesbetreuungsausbau-Gesetz (TAG) hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten drei Jahre zuvor in der rot-grünen Koalition den Startschuss für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gegeben.

Durch die beiden Investitionsprogramme für den Kita-Ausbau von 2008 bis 2014 sind insgesamt 233.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ sollen zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Betreuungsplätzen weitere 30.000 Plätze geschaffen werden.

Bei dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung soll vor allem eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung erreicht werden. Sie stärkt die frühkindliche Bildung und hilft, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verabschiedung des Bundeshaushalts 2015 – Zur Sitzungswoche vom 24.-28.12.2014

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Über 50 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen wurden 2010 im Kreis Unna geschaffen, als das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes in Kraft gesetzt wurde. Sie arbeiten in allen Schulformen im Kreis Unna und helfen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern bei Alltagsfragen und insbesondere bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Finanzierung dieser Stellen war bundesseitig nur bis Ende 2013 gesichert, der Kreistag hat durch einen Beschluss das laufende Schuljahr abgesichert. Jetzt hat die rot-grüne Landesregierung bekannt gegeben, dass sie die Stellen zunächst für weitere drei Jahre zum größten Teil weiter finanziert. Das ist ein großartiger Beschluss und eine gute Nachricht für alle Schulen im Kreis Unna!

Im Jahr 2010 hat es im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gegeben, 3.000 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen bundesweit einzuführen und bundesseitig bis 2013 zu finanzieren. Seitdem war strittig, wie die Finanzierung weiter laufen könnte. Die Kommunen sind nach meiner festen Überzeugung nicht in der Lage und in der Verantwortung für eine dauerhafte Finanzierung zu sorgen. Bund und Länder müssen sich einigen. Nachdem jedoch der Bund für die Komplettübernahme des BAföGs durch den Bund jährlich knapp 1,2 Mrd. Euro aufbringt, um die Länder zu entlasten, war in der Großen Koalition neben einigen verfassungsrechtlichen Bedenken bis jetzt keine Einigung über eine weitere Mittelaufstockung zugunsten der Länder zu erreichen. Dass das Land jetzt den Knoten durchschlägt, zeigt vor allem, dass die rot-grüne Landesregierung die Kommunen auch in diesem Fall nicht im Stich lässt und ihren Weg des vorbeugenden Sozialstaates („Kein Kind zurücklassen“) konsequent weiter verfolgt.

Weitere Informationen zum Beschluss der Landesregierung finden Sie hier. 

Die Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Bundeshaushalt 2015

2. Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz 

3. Vom Schein zum Sein in der Steuerdiskussion – Das Projekt Steuermythen.de

4. Weihnachtskarten vom Bundesverband für Alphabetisierung und Grundbildung

Bundeshaushalt 2015

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Die schwarze Null im Bundeshaushalt erreicht und trotzdem in die Zukunft investiert

Die Ausgaben und die Einnahmen des Bundes belaufen sich 2015 auf 299,7 Milliarden Euro. Damit hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche erstmals seit 46 Jahren einen ausgeglichenen Bundeshaushalt beschlossen. Darauf können wir stolz sein. Der ausgeglichene Haushalt ist notwendig, um auch nachfolgenden Generationen eine gerechte Chance auf Wohlstand, Teilhabe und Sicherheit zu bieten.

Unser Erfolg: Wir schaffen den Haushaltsausgleich, ohne am falschen Ende zu sparen. Denn wir erhöhen gleichzeitig die Mittel für Bildung und Forschung, für den Erhalt unserer Verkehrswege, für den sozialen Städtebau und für die Entlastung der Kommunen. Eine solide Finanzpolitik und mehr Investitionen – beides ist notwendig, um die richtigen Weichen für eine gute Zukunft zu stellen. Insbesondere wollen wir die Investitionskraft unserer Kommunen weiter stärken. Darauf wird die SPD-Bundestagsfraktion gezielt ein Augenmerk legen beim konkreten Einsatz der 10 Mrd. Euro, die ab 2016 für zusätzliche Investitionen im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen.

Wichtige Eckpunkte, die von der SPD-Fraktion durchgesetzt wurden

Auch im Bundeshaushalt 2015 konnte die SPD-Bundestagsfraktion wieder wichtige Impulse für Investitionen, Bildung und Betreuung setzen. Gute Haushaltspolitik bedeutet nicht nur Sparen, sondern auch Gestaltung.

 

  • Es geht weiter mit der Entlastung der Kommunen um 1 Mrd. Euro pro Jahr. Das entsprechende Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung werden wir in der ersten Dezemberwoche beschließen.
  • Es geht weiter mit der Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro über die Wahlperiode für Bildungsaufgaben, für Kinderkrippen, für Kitas, für Schulen und Hochschulen. Für 2015 heißt das vor allem: Ab dem 1. Januar 2015 finanziert der Bund das BAföG alleine. Für die Länder bedeutet das, eine Entlastung um mindestens 1,17 Mrd. Euro pro Jahr. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ werden wir im Laufe der Wahlperiode auf 1 Mrd. Euro aufstocken.
  • Für Forschung stellen wir in der Wahlperiode 3 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Nachdem Bund und Länder sich geeinigt haben, wie das am besten geschieht, sind jetzt die ersten 200 Mio. Euro im Haushalt 2015 eingeplant: für eine Steigerung beim Pakt für Forschung und Innovation, für erhöhte Forschungsausgaben im Bildungs- und Forschungsministerium, im Wirtschaftsministerium und in anderen Ministerien.
  • Kurs hält die Koalition auch bei den Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur: 5 Mrd. Euro zusätzlich in dieser Wahlperiode haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Im Bundeshaushalt 2015 bedeutet das: 1 Mrd. mehr als in der alten Finanzplanung vorgesehen, davon 700 Mio. Euro für die Straße, 200 Mio. Euro für die Schiene und 100 Mio. Euro für die Wasserstraße.
  • Die SPD hat auch durchgesetzt, dass die Große Koalition wieder mehr für den Städtebau tut: 600 Mio. Euro gibt es zusätzlich in der Wahlperiode, damit die Programmmittel in jedem einzelnen Jahr wieder auf 700 Mio. Euro ansteigen können. Das gilt auch für 2015. Investiert wird hier sowohl in konkrete Baumaßnahmen, aber auch in das Programm „Soziale Stadt“.
  • Mehr Geld gibt es wie versprochen auch für die Entwicklungszusammenarbeit: 400 Mio. Euro zusätzlich für 2015, den Löwenanteil von 323 Mio. Euro beim Entwicklungshilfeministerium.
  • Für die Eingliederung Arbeitsuchender stehen auch 2015 wieder 350 Mio. Euro zusätzlich zu Verfügung. Damit helfen wir den Menschen, die es trotz guter Wirtschaftslage schwer haben, einen Job zu finden.

 

Weitergehende Informationen zu den Einzelhaushalten der Ministerien für Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung

Arbeit und Soziales
Im Haushaltsjahr 2015 stehen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales insgesamt 125,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind 90,2 Mrd. Euro für die Rentenversicherung sowie 33,1 Mrd. Euro für die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Auch in diesem Jahr ist dieser Einzelplan wieder der mit Abstand größte Einzeletat des Bundeshaushaltes.

Der Arbeits- und Sozialhaushalt 2015 führt die Politik des Haushaltes 2014 fort: So erhalten die Jobcenter auch im kommenden Jahr wieder 350 Mio. Euro zusätzlich für die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Damit unterstreichen wir unser Ziel, Langzeitarbeitslosigkeit endlich effektiv zu bekämpfen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die signifikante Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Damit wächst die Entlastung der Kommunen von 5,5 Mrd. Euro in 2014 bis 2018 auf rund 7,2 Mrd. Euro jährlich an.

Außerdem haben wir die Mittel für das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft um insgesamt 1,2 Mrd. Euro bedarfsgerecht angepasst.

Bildung und Forschung

Auf unser Betreiben hin investiert die Große Koalition 2015 erheblich mehr in die berufliche Bildung in Deutschland als im Regierungsentwurf vorgesehen war. Der weitere Ausbau qualitativ hochwertiger Berufsorientierungstage für Schüler um bis zu 20.000 Plätze soll mit weiteren 12 Mio. Euro gefördert werden, bis zum Ende der Legislaturperiode darüber hinaus mit weiteren 55 Mio. Euro. Zudem werden die Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten mit zusätzlichen 10 Mio. Euro modernisiert und zu Kompetenzzentren ausgebaut.

Ein Programm, das den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen begleitet, soll künftig in der Verantwortung der Bundesländer fortgesetzt werden. Damit der Übergang klappt, ist für das nächste Jahr noch einmal die Finanzierung der Aktivitäten mit 1,9 Mio. Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Das Programm hätte ansonsten zum Jahresende vor dem Aus gestanden. Erheblich mehr Geld gibt es darüber hinaus für den Kampf gegen Analphabetismus. 2015 stehen dafür 6 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, weitere 12 Mio. Euro in den Folgejahren. Einen Akzent setzen wir auch bei den Digitalen Medien in der Bildung. Mit 2 Mio. Euro in 2015 und zunächst weiteren 5 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen stehen erste Anlaufbeträge für freie Lehr- und Lernmaterialien sowie Lernsoftware („Open Educational Resources“) im Haushalt 2015 bereit. Um eine weitere Million wird außerdem der Ansatz für das „Haus der kleinen Forscher“ erhöht. Dies ist ein Projekt, das Kinder in Kindertagesstätten spielerisch an Naturwissenschaften heranführt.

Im Forschungsbereich ist unter anderem die Anhebung der Ausgaben für sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung um 3 Mio. Euro vorgesehen – speziell für die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung. Darüber hinaus wird die Forschung an Fachhochschulen durch zusätzliche 4 Mio. Euro gestärkt. Erheblich ausgebaut wird die Arbeits- und Dienstleistungsforschung mit zusätzlichen 6 Mio. Euro in 2015 und 52 Millionen in den Folgejahren. Der Ausbau des Europäischen Forschungs- und Bildungsraums wird mit weiteren 3 Mio. Euro unterstützt. Für neue Produktentwicklungspartnerschaften stehen in der Gesundheitsforschung zusätzlich 1 Million Euro bereit.

Vom Schein zum Sein in der Steuerdiskussion – Das Projekt steuermythen.de

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Die deutsche Debatte über Steuern und Finanzpolitik ist voll von Fehlannahmen, Irrtümern und falschen Schlussfolgerungen. Ob nun von Vertretern mächtiger Interessenverbände oder von wohlhabenden Privatpersonen: In der deutschen Steuerdiskussion werden oft irreführende Behauptungen aufgestellt und fragwürdige Dogmen bedient. Halb- und Unwahrheiten finden sich unhinterfragt an vielen Stellen.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich mit einigen Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion zusammengefunden, um das Projekt steuermythen.de zu initiieren. Mit dieser Internetseite möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die deutsche Steuerdebatte zu öffnen, indem gängige Steuermythen wissenschaftlich fundiert diskutiert und schließlich widerlegt werden.

Einige prominente Mythen haben wir uns bislang herausgegriffen, die entlang von Fakten anschaulich widerlegt werden. Zum Beispiel:

  • „Vermögensteuern treffen die Mittelschicht.“
  • „Der Staat verschwendet Steuergeld.“
  • „Unser Steuergeld versickert in der Sozialbürokratie.“

Die Ergebnisse finden Sie auf steuermythen.de. Unser Projekt richtet sich an eine breite Öffentlichkeit. Wir legen Wert auf Ihr Feedback auf das Angebot, Ihre Ideen und Fragen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion auf der Website, um mit uns ins Gespräch zu kommen.

Das Projekt finden Sie auf www.steuermythen.de 

Kampf gegen Steuerhinterziehung und Versorgung von Flüchtlingen – Zur Sitzungswoche vom 3.-7.11.2014

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Für einen intensiven Einblick in die praktischen Auswirkungen von politischen Entscheidungen und manchmal auch als Kontrast zum Berliner Politikbetrieb, nutze ich regelmäßig den Praxistag. Ich gehe dann für einen Tag in Einrichtungen oder Betriebe und erhalte so einen intensiven Einblick in Arbeitsabläufe und das Alltagsgeschäft. In den letzten Wochen habe ich zwei Praxistage durchgeführt.

Zuerst war ich im Lebenszentrum Königsborn in Unna, das eine der renommiertesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in ganz NRW ist. Bei meinem Praxistag konnte ich das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten kennenlernen. Die engagierten Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

In meiner Funktion als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe ich zudem einen Praxistag an der Universität Dortmund durchgeführt. An diesem Tag konnte ich die zahlreichen Aufgaben und Serviceleistungen des Studentenwerks kennenlernen. Stationen waren unter anderem die Kita, die Hauptmensa, das BAföG-Amt und der InfoPoint des Studentenwerkes. Im Zentrum stand auch ein Gespräch mit Wilfried Blattgerste, dem Leiter der Abteilung Studienfinanzierung. Die Studentenwerke schaffen eine wichtige soziale Infrastruktur, ohne die Studieren für viele Menschen nicht möglich wäre. Ich habe viele Erkenntnisse dazugewonnen, die ich für meine bildungspolitische Arbeit in Berlin weiter verfolgen werde. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefast.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

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1. Kampf gegen Steuerhinterziehung

2. Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung

3. Reform des Urheberrechts

4. Verabschiedung des Elterngeld Plus

Kampf gegen Steuerhinterziehung

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Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Auf Druck der SPD ist deshalb ein Ziel im Koalitionsvertrag die Verschärfung der bisherigen Reglungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Viele Steuerhinterzieher sind bisher straffrei geblieben, wenn sie sich selbst angezeigt haben.  In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz in 1. Lesung beraten, das die aktuellen Reglungen verschärft. Bereits ab 2015 soll eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit teurer werden.

 In dem Gesetz finden sich auch Forderungen der Länderfinanzminister wieder. Sie haben parteiübergreifend auf einer Konferenz im Mai  eine Verschärfungen des Steuerstrafrechts vorgeschlagen. Zu verdanken ist dies wesentlich Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Er hat erfolgreich die SPD-Position vertreten, dass sich langjährige Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell nicht lohnen darf.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält, unter anderem folgende, Neureglungen:

  • Die strafrechtliche Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung wird auf zehn Jahre verdoppelt.
  • Die Zahlung der Hinterziehungszinsen – aktuell sechs Prozent/Jahr – wird zur Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.
  • Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro – bisher 50.000 Euro – tritt bei Selbstanzeige keine Strafbefreiung mehr ein. Von der Strafverfolgung wird in diesen Fällen nur abgesehen, wenn zusätzlich ein Zuschlag auf die Steuerschuld gezahlt wird.
  • Dieser bisher fünfprozentige Zuschlag wird auf 10 Prozent verdoppelt und künftig gestaffelt: Ab 100.000 Euro sind 15 Prozent, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent fällig.

Durch Selbstanzeige wird damit künftig nur straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen umgehend nachentrichtet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann nur die gleichzeitige Zahlung des beträchtlichen Zuschlags den Täter vor der Verurteilung bewahren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verabschiedung Elterngeld plus

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In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches  Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und  mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.

Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.

Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie  damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für  Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich

Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende – Zur Sitzungswoche vom 13. – 17. Oktober 2014

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Erwartungen für das Wirtschaftswachstum in diesem und im nächsten Jahr nach unten korrigiert. Grund sind die vielfältigen internationalen Krisenherde, die sich auf das Klima der Weltwirtschaft nachhaltig auswirken, und eine anhaltende Investitionsschwäche in Deutschland. Viele Menschen sorgen sich nun, wie diese Entwicklung weiter geht. Zunächst einmal muss daher festgehalten werden, dass die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich immer noch sehr gut dasteht. Noch nie hatten so viele Menschen Arbeit wie heute. Es gibt also keinen Grund, Panik zu verbreiten. Gleichwohl müssen wir die Augen aufhalten und die Regierung ist gefordert, die Lage nicht nur weiter zu beobachten sondern auch entschieden zu handeln, wenn sich die Entwicklung verschlechtern sollte.

In diesem Zusammenhang hat das politische Berlin die Frage beschäftigt, ob der ausgeglichene Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung ein weiterhin erstrebenswertes Ziel sei. Die Große Koalition hat dies klar beantwortet: im November werden wir für 2015 den ersten Haushalt seit Jahrzehnten beschließen, der ohne neue Schulden auskommt. An diesem Ziel halten wir weiterhin fest. Gleichwohl steht für die SPD fest, dass es keine ideologischen Festlegungen gibt, sondern für uns immer im Vordergrund steht, dass die Menschen ihre Arbeit behalten! Um dieses Ziel zu erreichen, würden wir im Krisenfall entschlossen handeln.

In den letzten Tagen sind geradezu abenteuerliche Erklärungen für das nachlassende Wirtschaftswachstum präsentiert worden. Der Mindestlohn sei schuldig. Dabei ist der noch gar nicht in Kraft getreten. Oder die Rente nach 45 Beitragsjahren. Die ist erst seit dem 1.7.2014 in Kraft. Das Ziel solcher Anschuldigungen ist klar: man will den Eindruck erwecken, dass zu viel Gerechtigkeit dem Wachstum schade. Für die SPD ist jedoch das Gegenteil richtig: erst durch gute Arbeit, von der man auch leben kann, werden die Voraussetzungen für das Wirtschaftswachstum geschaffen! In diesem Sinne werden wir auch die nächsten drei Jahre der Amtszeit der Großen Koalition gestalten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat, zum ASEM-Gipfel und zum Euro-Gipfel

2. Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige

3. Digitale Kompetenzen verbessern

4. Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola Epidemie

5. Bezahlbares Wohnen im Studium

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat, zum ASEM-Gipfel und zum Euro-Gipfel

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zu anstehenden europäischen und internationalen Treffen abgegeben. Konkret ging es um die Leitlinien der Deutschen Bundesregierung zum Asien-Europa-Treffen (ASEM) am 16. Und 17. Oktober in Mailand, das Treffen des Europäischen Rates am 23. und 24. Oktober und den Euro Gipfel am 24. Oktober in Brüssel.

Das Asien-Europa-Treffen  steht unter dem Motto „Verantwortungsvolle Partnerschaft für nachhaltiges Wachstum und Sicherheit.” Geplant sind Gespräche zu Wirtschafts- und Finanzfragen und eine weitere zu globalen Fragen sowie ein Gespräch zu internationalen und regionalen Themen.

Für den Europäischen Rat werden Entscheidungen über den klima- und energiepolitischen Rahmen der EU bis 2030 erwartet. Die vom  Europäischen Rat am 26./27. Juni 2014 beschlossene strategische Agenda erklärt das Setzen ehrgeiziger 2030-Ziele zu einem Schwerpunkt der Energie- und Klimapolitik und betont die besondere Rolle von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien für die Versorgungssicherheit sowie für bezahlbare, sichere und nachhaltige Energie. Der Europäische Rat wird sich zudem dem Themenfeld Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung widmen, mit dem sich voraussichtlich auch der Euro-Gipfel befassen wird.

Nur als Teil eines starken Europas kann Deutschland auf Dauer seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entfalten und Arbeitsplätze schaffen. Wir müssen deshalb mit unseren europäischen Partnern gemeinsam an einem Strang ziehen. Jeder muss seine Möglichkeiten nutzen, um Beschäftigung und Wachstum nachhaltig zu steigern. Mit mehr Investitionen und dem flächendeckenden Mindestlohn leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag, um die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu stärken.

Entscheidend ist, dass wir in Europa konkrete Fortschritte erzielen. Die zur Verfügung stehenden Mittel auf europäischer Ebene, wie zum Beispiel die 6 Mrd. Euro für den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit, müssen ausgeschöpft werden. Klar ist: Die notwendigen Strukturreformen in vielen Ländern Europas haben bessere Chancen auf politische Durchsetzbarkeit und Erfolg, wenn sie in einem günstigen Wirtschaftsklima erfolgen. Europa muss deshalb rasch aus der Krise, es muss aber auch in künftigen Krisen handlungsfähig sein. Zusätzliche Investitionen sind unabdingbar, aber dafür darf nicht der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zweckentfremdet werden. Andernfalls schwächen wir die Krisenresistenz Europas und riskieren einen gefährlichen Vertrauensverlust in die Stabilität des Euros.