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Bezahlbare Mieten und Steuergerechtigkeit – Sitzungswoche vom 14.-17.1.2013

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Ich wünsche Ihnen allen ein friedliches und gesundes Neues Jahr! 2013 wird ein Jahr voller politischer Großereignisse. Schon am nächsten Sonntag wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Es folgen die Landtagswahl in Bayern und die Bundestagswahl im September. Dabei geht es um politische Weichenstellungen für die Zukunft unserer Gesellschaft. Aus meiner Sicht stehen dabei vier große Herausforderungen im Vordergrund.

Wir müssen erstens Antworten auf die zunehmende Ungleichheit in der Arbeitswelt finden. Zu viele Menschen sind immer noch dauerhaft von Arbeit ausgeschlossen. Zu viele Menschen arbeiten den ganzen Tag und verdienen einfach immer noch zu wenig. Und zu viele Menschen sind in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, befristet, in Teilzeit oder als dauerhafte Zeit- und Leiharbeiter. Gute Arbeit ist und bleibt die Kernherausforderung für die Politik, gerade bei uns im Ruhrgebiet.

Wir müssen zweitens in die beste Bildung für alle Menschen investieren, weil wir nur so unseren Wohlstand halten und Gerechtigkeit herstellen können. Alle jungen Menschen werden bei der Bewältigung des Fachkräftemangels gebraucht, also geben wir ihnen faire Chancen auf Ausbildung. Schon bei den Kleinsten ist es wichtig, dass sie unabhängig vom Geldbeutel der Eltern die beste Förderung erhalten, also investieren wir besser in Ganztagsschulen und Ganztagskindergärten statt in das Betreuungsgeld.

Wir müssen drittens stabile Stadtfinanzen sichern. Gerade in unserer Region wird deutlich: die Städte, Gemeinden und der Kreis müssen für soziale Kosten aufkommen, die sie selbst nicht verursacht haben. Wenn wir aber faire Chancen schaffen, Lebensqualität erhalten und bürgernahe Dienstleistungen erhalten wollen, müssen die Städte finanziell Luft zum Atmen haben.

Und wir müssen viertens die Finanzmärkte in den Griff bekommen. In der Krise um unsere Währung brauchen wir ein Ende der Merkelschen Salamitaktik und klare Spielregeln für Staaten und Kapitalmärkte. Ich setze mich konsequent für den Erhalt eines starken Euro ein, weil wir nach meiner festen Überzeugung als Industrienation mit hohem Exportanteil nur so unsere Wirtschaftsleistung und damit auch unseren Wohlstand halten können.

Das sind Herausforderungen für die Politik und damit auch Themen für den Bundestagswahlkampf. Gute Arbeit, beste Bildung, solide Stadtfinanzen und eine seriöse Finanzpolitik sind allemal wichtiger als die Höhe des Kanzlergehaltes (das im Übrigen so schlecht nicht ist). Wir sollten uns alle wieder auf die wirklich wichtigen Fragen konzentrieren. Es geht um Zukunftschancen für die Menschen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Für bezahlbare Mieten und gestärkte Mietrechte
2. Kurzarbeitergeld wieder einführen
3. „Braunschweiger Erklärung“ für mehr Steuergerechtigkeit
4. Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte
5. Schließung der Redaktion der Westfälischen Rundschau geplant

Für bezahlbare Mieten und gestärkte Mietrechte

Begrenzung von Mietsteigerungen, Neuregelung der Maklergebühren und sozialer Wohnungsbau: Mit einem Konzept für eine neue Wohn- und Stadtpolitik sagt die SPD den immer weiter steigenden Mieten den Kampf an. Für bezahlbares Wohnen in den Städten!

„Städte sind mehr als Stein und Beton. Sie sind Heimat.“ – Dieses zentrale Leitmotiv zieht sich durch das gesamte Papier, das SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und der niedersächsische SPD-Spitzenkandidat Stephan Weil verfasst haben. Die SPD will Städte für alle – und nicht nur für eine wohlhabende Minderheit.

Klares Gegenmodell zu Schwarz-Gelb

Damit grenzt sich die SPD deutlich gegenüber der Wohnungspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung ab. Diese hatte in ihrer letzten Mietrechtsreform vom Dezember 2012 nichts getan, um dem immer dringenderen Problem steigender Mieten und sozial entmischter Städte etwas entgegenzusetzen: Keine Deckelung von Neuvermietung, Verantwortung auf die Länder abgeschoben und keine Neuregelung von Maklergebühren. Gegen die letzte Novelle will die SPD im Bundesrat vorgehen.

Für eine soziale Mietrechtspolitik
Doch mit dieser einseitig zugunsten der Wohnungseigentümer ausgerichteten Politik soll nun Schluss sein. Denn das SPD-Konzept „Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt“ benennt klare Schritte zu einer sozialen Mietrechtspolitik:
• Unsoziales Mietrecht stoppen: Mietpreisbegrenzungen soll es nicht nur für Bestands-, sondern auch für Neuvermietungen geben. Bei diesen soll laut dem Konzept „die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen“. Die Erhöhung von Bestandsmieten soll auf 15 Prozent in vier Jahren begrenzt werden. Zudem sollen Sanierungskosten zu maximal 9 Prozent pro Jahr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen.
• Maklergebühren – Wer bestellt, zahlt!: Das ungerechte Abwälzen teurer Maklerprovisionen für Mietwohnungen auf Wohnungssuchende kann so nicht weitergehen. Die SPD-Länder wollen sich dafür einsetzen, dass Vermieter die von ihnen beauftragten Makler auch selber bezahlen, nach dem einfachen Grundsatz: Wer bestellt, der bezahlt. „Es kann nicht sein, dass Wohnungseigentümer und Makler ein Geschäft zu Lasten Dritter, nämlich der wohnungssuchenden Mieter, machen“, heißt es in dem Konzept.
• Wohnungs- und Städtebau fördern: Die SPD will „die von der Bundesregierung zusammengestrichene Städtebauförderung mit 700 Millionen Euro wieder verlässlich ausstatten.“ Zudem setzt sie sich in Bund und Ländern dafür ein, die jährlichen Mittel für soziale Wohnraumförderung auf dem derzeitigen Niveau in Höhe von 518 Millionen Euro bis 2019 beizubehalten.

Soziale Stadt als Leitprogramm
Diese Maßnahmen werden flankiert von weiteren konkreten Vorschlägen: Ein Investitionspakt für Kommunen, einer Stärkung der Wohnungsgenossenschaften (durch Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen), einer stärkeren und vor allem verlässlichen Förderung der CO2-Gebäudesanierung (in Höhe von 2 Milliarden Euro), Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld und Bereitstellung von Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für barrierefreies Wohnen und Bauen.
Eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung soll dem Konzept zufolge nach der Bundestagswahl ein „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ mit Ländern, Kommunen, Mieter- und Sozialverbänden und der Bau- und Wohnungswirtschaft schließen. Soziale Politik für Mieterinnen und Mieter – aus einer Hand.

Quelle: www.spd.de

Das Papier der SPD-Bundestagfraktion können Sie hier herunter laden.

„Braunschweiger Erklärung“ für mehr Steuergerechtigkeit

Steuerbetrug untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit einem Fünf-Punkte-Plan will die SPD nun Steuerkriminalität endlich einen Riegel vorschieben. Dazu braucht es schärfere Regeln und konsequente Verfolgung. Denn: Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!
In ihrer am Montag vorgestellten „Braunschweiger Erklärung“ für mehr Steuergerechtigkeit machen SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel und der niedersächsische SPD-Spitzenkandidat Stephan Weil klar: „Wer Steuern hinterzieht, lebt auf Kosten seiner Mitbürger.“

Steuern finanzieren das öffentliche Leben
Denn: Öffentliche Leistungen wie Bildung, Infrastruktur oder die sozialen Sicherungssysteme sind für alle da – und bedürfen einer ordentlichen Finanzierung durch Steuermittel. Das deutsche Steuersystem verteilt die Lasten gerecht auf viele Schultern: Wer mehr hat, kann auch mehr beitragen. Dies ist einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und einer solidarischen, gerechten und demokratischen Gesellschaft.

Einige versuchen dennoch, sich ihres Beitrags zu entziehen. Dabei profitieren sie genauso wie andere von der öffentlichen Daseinsvorsorge – von Schwimmbädern, von Schulen, von Straßen. Das Papier beziffert den jährlichen Steuerverlust durch Betrug auf 150 Milliarden Euro oder 16 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Europaweit sind es sogar 850 Milliarden Euro!

Schwarz-Gelb: Klientelpolitik statt Verfolgung von Steuerbetrug
Dieser Zustand ist insbesondere in Zeiten der Eurokrise und der damit einhergehenden zunehmenden sozialen Spaltung nicht hinnehmbar. Dennoch hat die Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel keine Maßnahmen im Kampf gegen Steuerkriminalität ergriffen. Im Gegenteil: Von der SPD bereits geschlossene Schlupflöcher wurden wieder geöffnet, das von Rot-Grün im Bundesrat abgelehnte Steuerabkommen mit der Schweiz sollte Straffreiheit garantieren, konsequente Verfolgung (zum Beispiel durch den Ankauf von Steuer-CDs) wurde abgelehnt.

SPD: Fünf Punkte gegen Steuerkriminalität
Mit dieser Klientelpolitik will die SPD nun Schluss machen. Der in Braunschweig vorgelegte Fünf-Punkte-Plan stellt einen klaren Fahrplan für mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland und Europa auf:

1. Bundesweite Steuerfahndung: Steuerfahndung ist in Deutschland bislang Ländersache. Die SPD fordert nun den Aufbau einer bundesweiten Steuerfahndung, die für „die Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher bzw. grundsätzlicher Bedeutung zuständig ist.“

2. Gleichmäßiger Steuervollzug in den Ländern: Um eine gleichmäßige Verfolgung von Steuerbetrug gewährleisten zu können, sollen de Finanzbehörden personell aufgestockt werden. Dies betrifft dem Papier zufolge insbesondere die Betriebsprüfung, die Steuerfahndung, die Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie die Staatsanwaltschaften.

3. Verjährungsfristen verschärfen: Künftig sollen die Verjährungsfristen für Straftaten nach dem Steuerrecht „zumindest an die Laufzeit verdächtiger Finanzprodukte“ gekoppelt werden – und nicht mehr automatisch nach zehn Jahren enden.

4. Verbesserter Austausch von Informationen in ganz Europa: Im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerkriminalität braucht es einen verbesserten Informationsaustausch der europäischen Mitgliedsstaaten untereinander. Dies ist gerade in Zeiten der Eurokrise unabdingbar. Die SPD will dafür den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie ausweiten. Diese von der rot-grünen Bundesregierung forcierte und 2003 umgesetzte Maßnahme sichert bislang den EU-weiten Informationsaustausch zur effektiven Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinserträgen und Erlösen aus dem Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere. Die SPD will die Richtlinie künftig auf alle Kapitaleinkünfte anwenden.

5. Lizenzentzug für Banken: Banken, die „nicht ausreichend mit den Finanzämtern kooperieren, Steuerbetrug dulden oder sogar im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle durch das Angebot entsprechender Bankprodukte billigend unterstützen“ sollen im Ernstfall ihre Lizenz verlieren.

Quelle: www.spd.de

Die Braunschweiger Erklärung können Sie hier herunter laden.

Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte

In der Finanzmarktkrise haben die Steuerzahler in großem Umfang Banken gerettet. Nachdem Gewinne privatisiert worden waren, wurden die Verluste sozialisiert.

Die SPD-Bundestagfraktion fordert einen Ausstieg aus der Staatshaftung für Bankenrisiken. In einem gemeinsamen Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen fordern wir die Bundesregierung auf, sich für einen einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus einzusetzen. Wenn die Europäische Zentralbank Aufsichtsfunktionen übernimmt, müssen sie von der Geldpolitik getrennt sein. Die Euro-Staaten benötigen ein einheitliches Restrukturierungs- und Abwicklungsregime für marode Banken. Zudem sind eine europäische Abwicklungsbehörde und ein Bankenfonds für grenzüberschreitende Bankengruppen einzurichten. Sie sollen durch eine Bankenabgabe durch die Banken selbst finanziert werden. Der durch das Geld der Steuerzahler finanzierte Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) darf nicht dauerhaft Banken rekapitalisieren. Die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme ist zu unterstützen. Und schließlich soll ein europäischer Schuldentilgungsfonds für die Altschulden der Euro-Staaten eingerichtet werden.

Den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Grüne finden Sie hier:
http://dip.bundestag.de/btd/17/118/1711878.pdf

Finanz- und Rentenkonzept – Zur Sitzungswoche vom 22.-28.09.2012

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Die Wanderausstellung des Deutschen Bundestags war in der vorvergangenen Woche in Unna zu sehen. Mehrere hundert Menschen haben die Ausstellung besucht und sich mit Abläufen im Bundestag vertraut gemacht. Darüber hinaus war es mir wichtig, etwas über den Alltag zu erzählen und so habe ich mehrere Schulklassen aller Schulformen getroffen, um mit ihnen über meinen Alltag zu sprechen. Dabei ging es auch um den Wert von Freiheit und Demokratie in unserer Gesellschaft. Beides ist, wenn man in unsere Geschichte zurückblickt, nicht selbstverständlich. Freiheit und Demokratie müssen auch bei uns immer wieder verteidigt und bewahrt werden.

Besonders deutlich wird das, wenn man mal einen Blick in andere Länder wirft. Am vergangenen Sonntag fanden in Belarus (Weißrussland) Parlamentswahlen statt. Immer noch sitzen in Belarus politische Gefangene ein (unter ihnen der sozialdemokratische Präsidentschaftskandidat Nikolai Statkevich), die sich gegen die Manipulation der Präsidentschaftswahlen am 19.12.2009 eingesetzt haben. Ausländischen Journalisten und Politikern wurde die Einreise verwehrt. Die einheimische Presse wurde massiv zensiert und teilweise verboten. Die Wahlbeteiligung wurde künstlich hoch gehalten, indem Studenten oder Soldaten für die Wahl abkommandiert wurden. Die OSZE hat massive Wahlmanipulation beklagt. Das zeigt: Belarus ist noch weit von auch nur annähernd demokratischen Verhältnissen entfernt, die sich die Menschen wünschen. Deshalb schauen wir genau hin, auf die letzte Diktatur in Europa und laden die Menschen ein, nach Deutschland zu kommen, um sich hier über unsere Freiheit und Demokratie zu informieren und das beste davon für ihr Land zu übernehmen.

Diese und weitere Informationen habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Finanzmärkte bändigen, Vertrauen in die Demokratie wiedergewinnen
2. Rentenkonzept der Zukunft
3. Entwurf für einen Armuts- und Reichtumsbericht
4. Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen fördern
5. Nominierung für die Bundestagswahl 2013

Finanzmärkte bändigen, Vertrauen in die Demokratie wiedergewinnen

Zu Beginn der Woche hat Peer Steinbrück in der Fraktionssitzung sein Konzept „Vertrauen zurückgewinnen: Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ vorgestellt. Aus der letzten Finanzkrise haben weder die schwarz-gelbe Bundesregierung noch die Finanzmärkte gelernt. Die Gewinne von Banken befinden sich seit dem Einbruch nahezu wieder auf Vorkrisenniveau.

Die Finanzkrise hat sehr viel mehr gekostet als Geld. In den Augen vieler Bürger verletzt sie Gerechtigkeitsgebote und den Sinn für Maß und Mitte. Sie wenden sich ab, weil sie den Eindruck haben, dass die Politik nur noch getrieben und erpressbar ist. Dabei darf sich auch die Politik nicht aus der Verantwortung für den Vertrauensverlust der Bürger in das Finanzsystem stehlen.

Die Herstellung eines neuen Gleichgewichtes zwischen Eigeninteressen und Gemeinwohl ist nun vorrangig. Die konkreten Forderungen hierfür sind:
• Geschäfts- und Investmentabteilungen von Großbanken wie der Deutschen Bank sollen strikt getrennt werden.
• Die beschlossene Finanztransaktionssteuer (Spekulationssteuer) muss frühzeitig europaweit eingeführt werden mit einer breiten Bemessungsgrundlage und Steuersätzen von 0,1 % für den Handel mit Anteilen und Anleihen bzw. 0,01 % für den Handel mit Derivaten.
• Banken sollen wieder Pleite gehen können, statt mit Milliarden vom Staat gerettet zu werden. Ein von Banken selbst finanzierter Fonds soll die „Abwicklung“ von Pleitebanken regeln.
• Dieser europaweite Restrukturierungsfonds, eine Art Banken-Rettungsschirm, soll nicht aus Steuergeld, sondern von den Banken selbst errichtet werden, um systemrelevante Banken im Notfall zu retten. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollen dagegen auf ihre bewährten Haftungssysteme zurückgreifen dürfen.
• Schattenbanken (Zweckgesellschaften, Geldmarktfonds, Investmentfonds wie Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds oder Finanzierungsgesellschaften) sollen ebenso strikt kontrolliert werden wie normale Banken.
• Spekulationen mit Derivaten (Marktvolumen weltweit: 500 Billionen Euro) sollen schärfer überwacht und weitestgehend auf kontrollierte Marktpartner (z.B. Börsen) beschränkt werden.
• Banken und Schattenbanken sollen Spekulationsgeschäfte auf Rohstoffe (Agrarrohstoffe, Nahrungsmittel und Energierohstoffe) verboten werden.
• Der Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren (Kauf und Verkauf binnen Millisekunden) soll so weit wie möglich unterbunden werden.
• Die Einrichtung einer europäischen Ratingagentur soll die Marktmacht privat wirtschaftender US-Ratingfirmen beschränken, deren Herabstufungen ganze Länder an den Rand des Ruins treiben können.
• Die Beleihung von Immobilien soll auf 80 Prozent des Immobilienpreises begrenzt werden, um Immobilienblasen wie in den USA zu verhindern.
• Bonus-Zahlungen an Bankmanager sollen gesetzlich begrenzt und an den langfristigen Erfolg der Geldinstitute gekoppelt werden.
• Eine Europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) soll sämtliche Großbanken kontrollieren. Die EZB soll dazu Personal aus nationalen Bankenaufsichten (Bundesbank, BaFin) unterstellt bekommen und gegenüber nationalen Behörden weisungsbefugt sein. Lediglich kleine und mittlere Banken sollen weiter einer nationalen Aufsicht unterstehen.

Das Konzept von Peer Steinbrück finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/konzept_aufsicht_und_regulierung_finanzmaerkte.pdf

Rentenkonzept der Zukunft

Der SPD-Parteivorstand hat am Montag ein Rentenkonzept beschlossen. Die gesetzliche Rentenversicherung soll demnach wieder eine tragende Säule der Alterssicherung werden. Die Entscheidung über das künftige Rentenniveau wurde auf den Parteikonvent im November verschoben.

Anders als Union und FDP denkt die SPD in Zusammenhängen und geht von den tatsächlichen Lebenslagen der Menschen aus. Die Eckpunkte für das SPD-Rentenkonzept berücksichtigen alle Bedingungen für eine verlässliche und gute Alterssicherung: Im Arbeitsleben gute Löhne und Schutz für Menschen, die bislang außen vor blieben. Eine Solidarrente für alle, die lange gearbeitet haben. Menschenwürdige Übergänge in den Ruhestand. Und ergänzend eine bessere Förderung von Betriebsrenten.

Zwei Monate vor dem Parteikonvent legte der SPD-Vorstand damit Eckpunkte vor für eine verlässliche Alterssicherung. Dabei werden alle Bedingungen berücksichtigt, die für eine gute Rente erfüllt sein müssen: Denn, „wer über Altersarmut redet, darf über Erwerbsarmut nicht schweigen“, heißt es in dem fünfseitigen Papier. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro und die Stärkung der Tarifbindung mit höheren Löhnen und Gehältern sind darum als wichtige Grundlage genannt. Auch das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – zwischen Frauen und Männern und im Bereich der Leih- und Zeitarbeit. Zudem wollen wir dafür sorgen, dass alle Menschen die Chance auf gute Arbeit und Einkommen haben: mit einer wachstumsorientierten Industriepolitik, mehr Ausbildungsplätzen, besserer Bildung und Kinderbetreuung.
Wer lange gearbeitet hat, soll außerdem im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Mit 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren sollen alle Menschen Anspruch auf eine Solidarrente haben: 850 Euro, finanziert aus Steuermitteln, damit die Beitragszahler nicht belastet werden. Und die so genannten „Solo-Selbstständigen“ sollen das Recht haben, in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied zu sein. Für den Übergang ins Rentenalter sollen auch Brücken gebaut werden. Das heißt zum Beispiel: keine Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente, die Einführung einer Teilrente ab dem 60. Lebensjahr und die vollen Altersbezüge nach 45 Versicherungsjahren. Darüber hinaus ist eine bessere Förderung von betrieblicher Altersvorsorge geplant – als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Und in Ost und West soll zudem das einheitliche Rentensystem kommen.

Über Fragen des künftigen Rentenniveaus und der Beitragsentwicklung werden wir noch weiter diskutieren. Der Beschluss zum Gesamtkonzept erfolgt dann am 24. November beim SPD-Parteikonvent. Auf dem Landesparteitag der NRWSPD am Samstag wird der Unterbezirk Unna bereits einen Initiativantrag zum Rentenkonzept vorlegen. Darin fordern wir, die teils offen gehaltenen Punkte des Vorschlags des Parteivorstands konsequent zu Ende zu gehen. Dabei sind drei Punkte von großer Bedeutung:
• die Aussetzung der Rente mit 67, bis die rentennahen Jahrgänge mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
• der unbedingte Vorrang von Lösungen in der solidarischen Rentenversicherung vor kapitalgedeckten Modellen
• eine ideologiefreie Debatte über die zukünftige Höhe des Nettorentenniveaus, an deren Ende ein Niveau von 51 entsteht.

Den Antrag des SPD-Parteivorstandes finden Sie unter: http://www.spd.de/scalableImageBlob/76890/data/20120924_rente_pv-data.pdf

Entwurf für einen Armuts- und Reichtumsbericht

Der vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belegt: In Deutschland wächst die Ungleichheit. Der Abstand zwischen dem Besitz der Reichsten und der Ärmsten wird größer. Auch bei den Arbeitseinkommen geht die Lücke auseinander: Hohe Einkommen steigen, bei der Entwicklung der geringeren Einkommen hingegen gibt es nach Abzug der Inflation Reallohnverluste.

Die Fakten:

• Das Vermögen ist immer ungleicher verteilt. Vor allem die obersten zehn Prozent der Haushalte haben von den Zuwächsen profitiert. Sie verfügen heute über mehr als die Hälfte des Privatvermögens (53 Prozent). Für die untere Hälfte der Haushalte bleibt nicht viel übrig: Sie besitzen insgesamt nicht mehr als ein Prozent.
• Auch die Lohnentwicklung hat die Lücke zwischen Arm und Reich vergrößert. Die Löhne im oberen Bereich sind in den letzten zehn Jahren gestiegen. Die unteren 40 Prozent der Vollzeitbeschäftigten haben nach Abzug der Inflation Lohnverluste erlitten. Diese zunehmende Lohnspreizung hat viele Facetten. Die Zahl der abhängig Beschäftigten mit Niedriglohn ist konstant gestiegen: Jeder Vierte ist heute davon betroffen. Im Jahr 2010 erhielten knapp über vier Millionen Menschen einen Bruttostundenlohn von weniger als sieben Euro.
• Viele Menschen leben in Haushalten mit einem Einkommen weit unter dem Durchschnitt. Besonders davon betroffen sind Kinder. 50 Prozent der Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten leben unterhalb der sogenannten Armutsrisiko-Schwelle, d.h. in einem Haushalt mit extrem unter-durchschnittlichen Einkommen. Dasselbe trifft auch auf 28 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund zu. Weiterhin leben 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Haushalten von Empfängern der Grundsicherung.
• Die Bedürftigkeit im Alter wird in Zukunft zunehmen. Die Entwicklung von Beschäftigung und Einkommen ist dabei maßgeblich. Vor allem Niedrigverdiener, Selbstständige ohne Altersvorsorge und Menschen mit kurzen Erwerbsphasen aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen erwerben oft nur geringe Rentenansprüche.

Schwarz-gelbe Klientelpolitik:
Die Bundesregierung hat bei der Bekämpfung der Ungleichheit versagt. Sie will die negativen Entwicklungen nicht aufhalten.
• Die Bundesregierung schaut weg, wenn es um Ungerechtigkeit geht. Der untere Rand der Einkommen erodiert. Dadurch wird die Einkommensungerechtigkeit heute größer. Und morgen steigt die Zahl der Menschen, die im Alter arm sind.
• Die Bundesregierung verschont die Verursacher der Finanzkrise. Nicht die Finanzmarktakteure mussten den Schaden beseitigen, den sie mit der Finanzkrise verursacht haben. Stattdessen wurden neue Schulden gemacht und die künftigen Steuerzahler werden für die Bankenrettung heran gezogen.
• Die Bundesregierung belastet die falschen Schultern. Trotz zunehmender Ungleichheit verteilt Schwarz-Gelb steuerpolitische Klientelgeschenke und macht unseriöse Steuersenkungsversprechen. Noch im Krisenjahr 2009 beschlossen CDU/CSU und FDP Steuersenkungen für Hoteliers und reiche Erben. Höhere Steuern für Spitzenverdiener und große Vermögen lehnt Bundeskanzlerin Merkel weiterhin kategorisch ab. Steuerhinterziehern wird in dem geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz eine besonders schonende Behandlung gewährt.

Die Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion:
• Wir wollen den Spitzensteuersatz erhöhen. Bürgerinnen und Bürger mit einem Einkommen ab 64.000 Euro bei Alleinverdienern und 128.000 Euro bei Ehepaaren sollen mehr beitragen als bisher. Für Einkommen ab 100.000 Euro soll ein Spitzensteuersatz von 49 Prozent eingeführt werden. Dadurch mobilisieren wir sechs Milliarden Euro an Mehreinnahmen.
• Wir wollen die Abgeltungssteuer anheben. Durch die Erhöhung der Steuer auf 32 Prozent bei gleichzeitigem Erhalt des Optionswahlrechts kann etwa eine Milliarde Euro generiert werden. So stünden zusätzliche Mittel zur Verfügung, die verhindern dass sich soziale Ungerechtigkeit immer weiter reproduziert.
• Wir wollen die Finanztransaktionssteuer einführen. Um die Verursacher der europäischen Finanz- und Schuldenkrise zu retten, wurden die Verluste auf den Steuerzahler abgewälzt. Die Akteure auf den internationalen Finanzmärkten müssen endlich an den Kosten der Krise beteiligt werden.
• Wir wollen die Vermögenssteuer für höchste Vermögen wieder erheben. Den finanziellen Spielraum von etwa zehn Milliarden Euro im Jahr, den wir dadurch gewinnen, können die Länder für Bildungsinvestitionen nutzen. So wird nicht kurzfristig Geld umverteilt, sondern langfristig die Chance auf sozialen Aufstieg und Zugang zu Vermögen erhöht. Jedoch soll die private Vermögenssteuer an Freibeträge gekoppelt sein. Und die betriebliche Vermögenssteuer darf wirtschaftliche Aktivität nicht verhindern.
• Wir wollen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen. Guter Lohn für gute Arbeit – nur wenn das gilt, verkleinert sich auch die Einkommensschere. Zudem wollen wir die Tarifbindung stärken. Das Prinzip „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ muss wieder gelten. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir eine verfassungs- und zeitgemäße gesetzliche Garantie der Tarifeinheit entwickeln.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Rahmen des „Projekts Zukunft – Deutschland 2020“ Vorschläge entwickelt, um die Spaltung der Gesellschaft zu überwinden. Die Vorschläge finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/spd_d20_web.pdf

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM

Im Zuge der Euro-Krise streiten wir auch um das notwendige Maß der parlamentarischen Kontrolle. Es sind grundlegende Fragen unserer Demokratie, die uns seit Monaten im Bundestag beschäftigen. Immer wieder musste die SPD-Bundestagsfraktion Kanzlerin Merkel auffordern, das Parlament rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Mehrfach hat die Bundesregierung gegen dieses Gebot verstoßen und musste vom Bundesverfassungsgericht zur Ordnung gerufen werden. Vor diesem Hintergrund haben wir mit großer Spannung das Urteil des höchsten deutschen Gerichts zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erwartet.

Die verfassungsrechtliche Billigung der parlamentarischen Entscheidungen zum ESM hat ermöglicht, dass der Rettungsschirm in Kraft treten kann, denn die Maßnahmen zur Lösung der europäischen Finanzkrise waren an diese juristische Entscheidung gekoppelt. Ohne Deutschland ist das Paket kraftlos. Der Richterspruch hat nun den Weg für Deutschland geebnet, sich am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt zu beteiligen – allerdings unter Auflagen: Die Bundesregierung muss bei der Ratifizierung sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und darüber hinausgehende Zahlungen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind. Ich halte das für sinnvoll.

Der Eilantrag von Peter Gauweiler (CSU), den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich allerdings vorbehalten, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich schon sehr früh für einen dauerhaften Rettungsschirm (ESM) eingesetzt. Dieser soll Staaten davor schützen, von den Finanzmärkten mit der Drohung erpresst zu werden, sie würden ihnen den Geldhahn zudrehen. Jedoch sehen wir den Rettungsschirm lediglich als ein Mittel zum Krisenmanagement, um Zeit zu gewinnen. Diese Zeit braucht es, um echte, tragfähige Krisenlösungen zu erarbeiten. Deutschland als Exportnation kann nicht erfolgreich sein, wenn die Staaten um uns herum in die Knie gehen.

Die SPD hat sich immer für die Rechte des Parlaments stark gemacht. Diese Rechte dürfen nicht in Zweifel gezogen werden. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das bestätigt. Es ist nicht möglich, dass der so genannte Gouverneursrat des ESM beliebig die Haftungssummen ausweiten kann.

Bundeshaushalt 2013

Diese Woche hat der Bundestag in erster Lesung über den Bundeshaushalt 2013 beraten. Das Bundeskabinett hat am 27. Juni den von Bundesfinanzminister Schäuble vorgelegten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 sowie den neuen Finanzplan 2012 bis 2016 beschlossen. Nach diesem Entwurf soll im Wahljahr 2013 die Neuverschuldung des Bundes auf 18,8 Milliarden Euro zurückgeführt werden – nach rund 32 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Ausgaben sollen auf 302,2 Milliarden Euro sinken. Das sind etwa zehn Milliarden weniger als für dieses Jahr bisher veranschlagt.

Die Bundesregierung dokumentiert mit dem Entwurf zum Haushalt 2013, dass sie die Risiken der Finanzkrise für Deutschland verkennt. Die steigenden Steuereinnahmen und die bisher gute konjunkturelle Lage täuschen darüber hinweg, dass die Bundesregierung keinerlei Vorsorge trifft. Vorausschauende und solide Haushaltspolitik sieht anders aus.

Die Bundesregierung verbucht im Haushalt weitere Luftlöcher in Milliardenhöhe. So ist das schwarz-gelbe Betreuungsgeld weiterhin ab 2014 in Höhe von mindestens 1,2 Milliarden Euro nicht gegenfinanziert, die Bund-Länder-Verhandlungsergebnisse zum Fiskalpakt müssen noch abgebildet werden und führen zu Mehrausgaben beim Bund von deutlich mehr als einer Milliarde Euro. Die Ausgaben für das Elterngeld sind angesichts aktueller Meldungen des Statistischen Bundesamtes über steigende Vätermonate deutlich zu gering veranschlagt. Der Verteidigungshaushalt soll in 2013 um 1,4 Milliarden Euro aufwachsen, obwohl die Bundesregierung laut ihrem Sparpaket Einsparungen von insgesamt 8,3 Milliarden Euro im Zeitraum von 2011-2014 beschlossen hatte.

Einzig umgesetzt bleiben die Kürzungen im Sozialbereich. Der Hinweis der Bundesregierung auf die sinkenden bzw. stabil bleibenden Ausgaben im Haushalt verschweigt, dass durch Änderungen bei der Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit die Ausgaben 2013 gegenüber 2012 ganz automatisch um gut 5 Milliarden Euro sinken. Die in 2013 einmalige Absenkung des Zuschusses an den Gesundheitsfonds von 2 Milliarden Euro führt zu einer Absenkung der Ausgaben in 2013 – allerdings wird hier nur eine Fehleinschätzung aus 2011 ausgebügelt. Durch diese Kürzungen der Zuschüsse an die Sozialkassen werden die Ausgabenerhöhungen in anderen Bereichen verdeckt.
Die zweite und dritte Beratung des Bundeshaushalts 2013 findet Mitte November statt.

Wie entsteht der Bundeshaushalt?

Im Haushaltsplan werden jährlich die Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt. Er ist das „Regierungsprogramm in Zahlen“, denn er gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten der Staat für das kommende Jahr beabsichtigt und für welche Zwecke wie viel Geld ausgegeben wird. Der Entwurf des Haushaltsplans und Haushaltsgesetzes wird vom Finanzministerium erstellt und von der Bundesregierung beraten und beschlossen. Danach muss er den Bundestag und Bundesrat durchlaufen, um in Kraft treten zu können. Im Bundestag wird der Entwurf debattiert und in der Regel überarbeitet. Da der Bundestag laut Grundgesetz das Budgetrecht hat, kann der Entwurf nur mit der Mehrheit des Parlaments zum Gesetz werden.
Der Weg des Haushaltsplans beginnt in den Haushaltsreferaten der Bundesministerien und obersten Bundesbehörden. Sie müssen Vorschläge zu ihrem Haushalt sammeln, gegeneinander abwägen, reduzieren, ergänzen und als Voranschlag an das Finanzministerium weiterleiten. Im Finanzministerium werden die Voranschläge wiederum gesammelt, geprüft und zusammengefasst. Dabei werden die geplanten Ausgaben mit den von Sachverständigen geschätzten Steuereinnahmen abgeglichen.

Nachdem der Finanzminister alle einzelnen Haushaltspläne gesammelt und zusammengefasst hat, beschließt die Bundesregierung den Entwurf des Gesamt-Haushaltsplans. Er wird meist im Sommer vor dem zu planenden Haushaltsjahr in wesentlichen Grundzügen veröffentlicht. Der Haushaltsplan ist in einen Gesamtplan und mehrere Einzelpläne gegliedert, in denen für jedes Ministerium und jede oberste Bundesbehörde detailliert angegeben wird, was in diesem Fachbereich eingenommen und was ausgegeben werden soll.
Der Entwurf des Haushaltsplans und -gesetzes geht zur gleichen Zeit an den Bundesrat und den Bundestag. Dort wird er in Arbeitskreisen und -gruppen begutachtet und mit dem Finanzplan verglichen, der die voraussichtliche Entwicklung des Haushalts für die nächsten fünf Jahre beschreibt. Der Finanzplan wurde ebenfalls vom Finanzminister erstellt und von der Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat nimmt innerhalb von sechs Wochen Stellung zum Haushaltsentwurf. Die Stellungnahme wird dann von der Bundesregierung mit einer Gegenäußerung versehen und dem Bundestag übermittelt. Dadurch kann der Bundestag in seinen Beratungen die Haltung der Länder berücksichtigen.

Die Beratung im Bundestag umfasst drei Lesungen. In der ersten Lesung erläutert der Finanzminister den Haushaltsplan. Nach mehrtägiger Debatte wird der Haushaltsentwurf dann an den Haushaltsausschuss überwiesen. Dort geschieht die eigentliche Arbeit. Die jeweiligen Berichterstatter des Ausschusses gehen jeden einzelnen Ausgabeposten durch, hinterfragen diesen in den Ministerien und geben ihre Empfehlungen an den Haushaltsausschuss. Diese Empfehlungen werden dann in so genannten Einzelplanberatungen besprochen. Am Ende legt der Ausschuss dem Bundestag einen mehr oder weniger stark veränderten Haushaltsentwurf vor. Es folgt die zweite Lesung, in der es erneut zu Debatten zwischen Regierung und Opposition kommt. Dabei wird über jeden Einzelplan abgestimmt. In der dritten Lesung steht das gesamte Werk mit allen Änderungen zur Schlussabstimmung.

Anschließend wird der im Bundestag beschlossene Haushaltsplan erneut dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt dieser sofort zu, wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hat der Bundesrat Bedenken, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Schlägt der Ausschuss Änderungen vor, muss der Bundestag erneut darüber abstimmen. Werden die Änderungen von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, kann der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann jedoch abschließend vom Bundestag überstimmt werden. Das Verfahren ist damit beendet. Das Gesetz kann unterschrieben und veröffentlicht werden.

Die Aufgabe des Bundestages ist aber mit In-Kraft-Treten des Haushaltsgesetzes noch lange nicht beendet: Er kontrolliert nun durch den Haushaltsausschuss permanent den Umgang mit den Steuergeldern. Vor allem der Rechnungsprüfungsausschuss, ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses, schaut der Regierung „auf die Finger“. Dabei arbeitet er eng mit dem Bundesrechnungshof zusammen. Der Bundesrechnungshof prüft nach Ende des Haushaltsjahres genau die erfolgten Einnahmen und Ausgaben. Er formuliert „Bemerkungen“ über die Haushaltsführung der Bundesregierung. Diese Bemerkungen sind für das Parlament wichtige Anhaltspunkte, wenn es am Ende um die Entlastung der Bundesregierung geht.