Junge Menschen vor den Gefahren von E-Zigaretten schützen

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird das Abgabeverbot für Tabakwaren auf die Abgabe elektronischer Zigaretten und Shishas ausgedehnt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag im Bundestag verabschiedet.

Bei elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, bei denen sogenannte Liquids (so heißt der Verbrauchsstoff bei elektronischen Zigaretten) verdampfen, handelt es sich nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Daher greifen die dahingehenden strikten Abgabe- und Konsumverbote bislang nicht. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird diese Gesetzeslücke nun geschlossen. Die neuen Regelungen sorgen außerdem dafür, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten sowie elektronischen Shishas auch für den Versandhandel gelten.

E-Zigaretten und E-Shishas sind bei vielen Kindern und Jugendlichen beliebt. Schätzungsweise jeder fünfte Jugendliche hat bereits eine E-Shisha probiert. Allerdings zeigen aktuelle Studien, dass diese Produkte gesundheitsgefährdend sind und deshalb nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Beim Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas erhöht sich die Gefahr, an Krebs oder einer Lungenschädigung zu erkranken.

Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas finden Sie hier.