Schlagwortarchiv für: Petitionsausschuss

Bundesteilhabegesetz und Berufbildungsbericht 2016 – Zur Sitzungswoche vom 6. – 10.6.2016

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Mit dem Bundesteilhabegesetz hat sich die Bundesregierung auf eine der wichtigsten sozialen Reformen in dieser Legislaturperiode verständigt. Ich bin überzeugt: Es ist ein bedeutender Schritt hin zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen. Nach dem Motto „nicht über uns ohne uns“ wurde der Referentenentwurf auf der Grundlage eines achtmonatigen Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung von Betroffenenverbänden, Ländern, Kommunen und Sozialpartnern erstellt. Er schafft den Rahmen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und Unterstützung zur individuellen Lebensplanung.

Künftig sollen Leistungen aus der Eingliederungshilfe getrennt von Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung erbracht werden. Damit erhalten die Betroffenen mehr Autonomie, z.B. weil sie ihren Lebensmittelpunkt eigenständig bestimmen können. Zudem werden die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen erheblich verbessert: Bereits 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Vermögen von heute 2.600 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Diese Beträge ihres Einkommens bzw. ihres Vermögens können Menschen künftig behalten, ohne dass sie auf die Eingliederungshilfe angerechnet werden. 2020 werden weitere Verbesserungen kommen, u.a. durch eine weitere Anhebung der Vermögensfreigrenze auf dann 50.000 Euro und insbesondere durch den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens. Auch wenn nicht alle Forderungen der Fachverbände umgesetzt werden können, ist der jetzige Stand ein großer Schritt in Richtung mehr Teilhabe.

Ein weiterer Erfolg: Wir haben durchgesetzt, dass die Mehrkosten für die Reform der Eingliederungshilfe nicht auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro angerechnet werden.

Für Ende September ist nun die 1. Lesung im Bundestag vorgesehen. Im Dezember soll die 2./3. Lesung erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.


  1. Berufsbildungsbericht 2016
  2. Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015
  3. Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen
  4. Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte

Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015

Öffentliche Petitionen sind das bislang einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Sie tragen politische Forderungen direkt an das Parlament heran. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

In seinem Jahresbericht 2015, den der Petitionsausschuss in dieser Woche dem Bundestagspräsidenten vorlegte, wird einmal mehr deutlich, wie viele Bürger dieses Instrument mittlerweile für sich nutzen: Insgesamt 13.137 Petitionen gingen im vergangenen Jahr beim Ausschuss ein, 31 Prozent davon in elektronischer Form. Zudem ist die Internetseite des Petitionsausschusses mit mehr als 1,8 Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestages. Die Online-Petitionen, die 2005 durch die rot-grüne Koalition eingeführt wurden, feierten im letzten Jahr ihr 10jähriges Jubiläum. Mit Abstand die meisten Petitionen, nämlich gut ein Fünftel, betrafen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Einen besonders hohen Aufwuchs von plus 19 Prozent hatte hingegen das Bundesministerium des Innern zu verzeichnen, auf das insgesamt 14 Prozent der eingereichten Petitionen entfielen.

Der gesamte Bericht des Petitionsausschuss 2015 mit Statistiken und Beispielen aus der Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier.

Jahresbericht des Petitionsausschusses 2014

Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen werden von einem eigenen Ausschuss beraten und können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

Am Donnerstag dieser Woche wurde im Deutschen Bundestag der Jahresbericht des Petitionsausschusses debattiert. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 15.325 Petitionen eingereicht. Die Gesamtzahl der Petitionen hat sich danach im Vergleich zu 2013 um 525 erhöht.  Das sind durchschnittlich 61 Zuschriften pro Werktag. Das vergangene Jahr wurde dazu genutzt, den Betrieb der im Herbst 2012 gestarteten neuen Online-Petitionsplattform zu optimieren. 37 Prozent aller Eingaben sind 2014 bereits auf elektronischem Weg eingegangen. Wie in den Vorjahren haben sich die meisten Eingaben (21 Prozent) auf den Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales bezogen, jeweils ca. 10 Prozent auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Inneren, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium.

Den Jahresbericht des Petitionsausschusses finden Sie hier.

Klimaschutzziele ehrlich und wirksam verfolgen – Deutschland muss seiner Vorreiterrolle auch künftig gerecht werden

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Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur Frage „Soll der Klimaschutz ins Grundgesetz aufgenommen werden?“, erklären Klaus Hagemann, Sprecher der Arbeitsgruppe Petition und Oliver Kaczmarek, zuständiger Berichterstatter und Mitglied des Umweltausschusses:

Mit der diskutierten Petition fordert Greenpeace Deutschland, den Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Für diese Petition wurden seit 2007 über 360.000 Unterschriften gesammelt.

Die Anhörung hat deutlich gezeigt: die Bundesregierung ist auf klimapolitischer Geisterfahrt.

•    Die Energiepolitik, insbesondere die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke, blockiert den Umstieg auf Erneuerbare Energien.

•    Die Bundesregierung hält ihre Versprechen, die sie auf dem Klimagipfel in Kopenhagen gemacht hat, nicht ein! Statt der zugesagten zusätzlichen 420 Millionen Euro pro Jahr für den Klimaschutz in Entwicklungsländern für den Zeitraum 2010–2012, hat die Bundesregierung nur 150 Millionen Euro bereitgestellt. Dies hat dem Ansehen Deutschlands sehr geschadet. Deutschland hat seine Vorreiterrolle verloren, weil Worte und Taten bei der Bundesregierung nicht übereinstimmen.

Die SPD hält an der Umsetzung ihrer Schlussfolgerungen aus dem Klimagipfel von Cancún fest:

•    Die Reduktion der CO2-Emissionen um 30 Prozent in der Europäischen Union muss weiterhin Priorität haben und von der Bundesregierung konsequent verfolgt werden.

•    Ein von der SPD-Fraktion bereits vorgeschlagenes Klimaschutzgesetz, in dem verbindliche Ziele und Maßnahmen für Deutschland benannt und gefordert werden, wäre der richtige Weg, um der Vorreiterrolle Deutschlands in Sachen Klimaschutz auch weiterhin gerecht zu werden.

Der Bundeshaushalt 2011 ist eine Fortführung der Klientelpolitik der Bundesregierung – zur aktuellen Haushaltswoche im Deutschen Bundestag

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Am heutigen Freitag wurde der Bundeshaushalt 2011 mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Der Bundeshaushalt 2011 ist eine Fortführung der Klientelpolitik der Bundesregierung. Steuerprivilegien für Erben und Hoteliers bleiben bestehen und die großen Banken und Unternehmen bleiben verschont. Dagegen wird bei den Familien, Arbeitslosen und den Kommunen gekürzt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Haushaltsberatungen von Anfang an kritisch aber auch mit eigenen Vorschlägen begleitet. Eine alternative Politik ist möglich. Ein Abbau der Schulden ist nötig, aber nicht einzig und allein zu Lasten der sozial Schwachen.

Lesen Sie dazu und zu den Themen der Sitzungswoche mehr im Info-Dienst Nr.22 / 2010, den Sie hier herunter laden können.

Wenn Sie den Info-Dienst zukünftig per E- Mail erhalten möchten, schreiben Sie uns eine kurze Mail an oliver.kaczmarek[at]bundestag.de.

Steigende Haftpflichtversicherungen gefährden berufliche Existenz der Hebammen

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Oliver Kaczmarek setzt sich für eine angemessene Versorgung von Schwangeren und Müttern ein

Viele geburtshilflich tätige Hebammen sehen durch steigende Prämien für die Haftpflichtversicherung ihre berufliche Existenz bedroht. Am Montag fand die öffentliche Beratung der Petition des Deutschen Hebammenverbandes statt, die Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe und der freien Wahl des Geburtsortes fordert. Im Vorfeld traf sich der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit der Vorsitzenden des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD e.V.), Susanne Schäfer, und der Justiziarin des BfHD, Rechtsanwältin Patricia Morgenthal aus Unna.

Kaczmarek setzt sich dafür ein, dass Schwangere frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommen soll: „Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgung von Schwangeren und jungen Müttern. Eine mögliche Gefährdung dieses Berufsstandes ist nicht im Interesse unserer Gesellschaft. Deshalb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein, dass Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf gut und angemessen leben können.“

Es ist ein besonderes Anliegen von Kaczmarek, die persönlichen Ansichten und konkreten Vorschläge der im Wahlkreis Unna I tätigen Hebammen mit nach Berlin zu nehmen. Aus diesem Grund ist in den nächsten Wochen auch eine gemeinsame öffentliche Veranstaltung geplant. Die wichtige Bedeutung, die der Berufsstand der Hebamme für unsere Gesellschaft hat, wurde auch durch die große Zahl an Mitzeichnungen der Petition deutlich. 186.000 Bürgerinnen und Bürger haben die Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes unterstützt.

Steigende Haftpflichtprämien (von 1992 bis 2009 von € 179 jährlich auf € 2.370) in Kombination mit unzureichender Vergütung zwingen immer mehr Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe. Zum 1. Juli 2010 sollen die Prämien auf € 3.689 pro Jahr erhöht werden. Bis 2009 sank der Anteil der Hebammen, die neben der Schwangerenvorsorge und der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anbieten, bereits auf 23%. Auch angestellte Hebammen müssen aus ihrem Gehalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, weil Klinikträger zu niedrige Deckungssummen versichern. Bereits heute sind nur etwa 30% der Hebammen in Deutschland in Vollzeit beschäftigt. Eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen ist in vielen Regionen schon jetzt nicht mehr sichergestellt.

Durchschnittlich erzielt eine freiberufliche Hebamme € 23.300 Umsatz im Jahr. Das real zu versteuernde Einkommen liegt im Schnitt bei 14.150 € im Jahr, das entspricht einem Stundensatz von € 7,50 netto pro Stunde. Das Bruttohonorar einer Hebamme beträgt € 224,40 für eine Beleggeburt, € 367,20 für eine Geburt im Geburtshaus und € 448,80 für eine Hausgeburt. Als Ausgleich der Haftpflichtversicherungssummen wurden den Hebammen von den Kassen € 4,39 für Beleggeburten u. € 14,19 für außerklinische Geburten geboten. Die Gesamtsumme der Gebühren für Geburtshilfe wird ab dem 1.7.2010 ausschließlich die Haftpflichtprämien decken – ohne dass ein Verdienst für die Hebammen übrig bleibt.

Hinter der massiven Erhöhung der Versicherungsprämien der Hebammen steht die Praxis der Rechtsprechung, immer höhere Schadensersatzzahlungen zu gewähren. Ähnliche Probleme gibt es auch bei geburtshilflich niedergelassenen Gynäkologen. Die SPD fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für ärztliche und nichtärztliche Berufe im Gesundheitssystem auf einen größeren Personenkreis verteilt werden kann, um drastische Kostensteigerungen für einzelne Leistungserbringer zu vermeiden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam verfolgen. Nachdem die Hebammenverbände sich nicht mit den Krankenkassen auf eine höhere Vergütung zum Ausgleich der gestiegenen Versicherungsprämien einigen konnten, steht im Juli 2010 eine Schiedsamtsverhandlung an. „Wenn auch dies nicht zu einer Lösung führt, ist die Bundesregierung unmittelbar in der Pflicht. Keinesfalls darf die Untätigkeit der Bundesregierung einen ganzen Berufsstand in seinem Fortbestand gefährden“, unterstreicht Kaczmarek.

Rettungsschirm für den Euro

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Vor kaum zwei Wochen hat der Deutsche Bundestag über eine Kreditermächtigung in Höhe von 22,4 Milliarden Euro beraten. Am Tag der Entscheidung, dem 7. Mai, wiesen Vertreter der Regierungskoalition die Frage der SPD-Bundestagsfraktion, ob noch weitere Belastungen auf die deutschen Steuerzahler zukommen zurück. Schon wenige Stunden nach der Entscheidung begannen in Brüssel fieberhafte Verhandlungen über ein vielfach größeres Rettungspaket. Am 8. und 9. Mai erreichten uns Nachrichten, dass es nun um die gigantische Summe von 750 Milliarden Euro gehe. Und in der Tat, am 11. Mai beschloss das Kabinett einen weiteren Gesetzentwurf, mit dem der Bund zur Bürgschaft des deutschen Anteils an den neuen Krediten ermächtigt werden soll – dieses Mal in Höhe von mehr als 147 Milliarden Euro.

Der Bundestag musste in dieser Sitzungswoche also wiederum entscheiden, ob die Regierung die Freigabe einer Kreditbürgschaft erhält. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben unsere Forderungen an die Bundesregierung bekräftigt: Wir brauchen dringend schnelle und verbindliche Schritte zum Verbot gefährlicher Finanzprodukte, damit spekulative Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen und mit Leerverkäufen verhindert werden. Wir brauchen jetzt entschiedene Schritte, um die Macht einiger weniger Rating-Agenturen zu begrenzen und den unhaltbaren Zustand zu beenden, dass dieselbe Rating-Agentur, die über die Bonität entscheidet, von anderen Geschäften mit Finanzmarktakteuren profitiert. Wir brauchen eine europäische Rating-Agentur. Wir brauchen zudem endlich Transparenz und Aufsicht über den „grauen Kapitalmarkt“, besseren Verbraucherschutz und die Einrichtung eines Finanz-TÜV. Das sind unsere Anforderungen an eine sinnvolle Finanzmarktregulierung.

Zum Ende der Sitzungswoche wurde allerdings deutlich, dass die Bundesregierung ihren großen Ankündigungen keine Taten folgen lassen will. Unsere Forderungen wurden mit leeren und unkonkreten Versprechen abgeblockt.

Aus diesen Gründen haben sich die SPD-Bundestagsfraktion und auch ich mich persönlich, dazu entschieden, der Politik der Bundesregierung nicht zuzustimmen, sondern mich der Stimme zu enthalten.

Lesen Sie dazu und zu den Themen der Sitzungswoche mehr im Info-Dienst Nr. 11/2010, den Sie hier herunter laden können.

Wenn Sie den Info-Dienst zukünftig per E- Mail erhalten möchten. Schreiben Sie uns eine kurze Mail an oliver.kaczmarek[at]bundestag.de.

Einheitliche Netzteile für Notebooks gefordert

In dieser Woche hat dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Petition vorgelegen, die eine gesetzliche Verpflichtung der Industrie zur Verwendung einheitlicher Netzteile für Laptops und Notebooks fordert. Gegenwärtig benötigen die Gerätetypen verschiedene Netzteiltypen. Oliver Kaczmarek, der Mitglied im Petitionsausschuss ist, begrüßt daher die Petition: „Das derzeitige Netzteil-Wirrwarr ist ein großer Nachteil für die Verbraucher. Zudem fällt eine Menge überflüssiger Müll an.“

Der Deutsche Bundestag kann in dieser Angelegenheit jedoch nicht tätig werden, da eine gesetzliche nationale Regelung, die nur die Vermarktung bestimmter Netzteile in Deutschland erlaubt, gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs in der EU verstoßen würde. Es läge an der Europäischen Kommission, Vorschläge für eine Harmonisierung zu machen. Das Europäische Parlament, dem die Petition zugeleitet wurde, kann die Europäische Kommission auffordern, einen entsprechenden Rechtsakt vorzuschlagen.

„Die SPD-Fraktion fordert, dass das Europäische Parlament die Anregung des Petenten aufgreift und sich der bereits getroffenen Regelung für Handynetzteile anschließt“, erklärt Oliver Kaczmarek. Auf Druck der EU-Kommission hatten sich die führenden Handyhersteller 2009 auf einen einheitlichen Standard für Netzteile geeinigt. Mit dieser Selbstverpflichtung kamen sie einer EU-Regelung zuvor, die der damalige EU-Industriekommissar Verheugen initiiert hatte.

Aus Verbrauchersicht wären einheitliche Netzteile für Laptops und Notebooks zweifellos zu begrüßen. Eine Harmonisierung wäre zudem unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten wie Material- und Energieeffizienz, geringerem Stromverbrauch und Produktlanglebigkeit wünschenswert.

Erfolgreiche Petition gegen Internetsperre – Bundestag veranstaltet öffentliche Anhörung

Im Sommer 2009 haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz für Internetsperren gegen Kinderpornographie beschlossen. Dieses ist nun Thema einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses des Bundestags, dem der heimische Abgeordnete Oliver Kaczmarek angehört. Die Sitzung wird im Web TV des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de am 22.2.2010 ab 13 Uhr übertragen.

Für das Inkrafttreten des Gesetzes fehlt bisher noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Die neue Koalition hatte sich nach der Bundestagswahl entschieden, das umstrittene Gesetz zunächst ein Jahr nicht anwenden zu wollen. Noch ist unklar, wie damit weiter verfahren wird.

Die Internetsperren waren von Anfang an sehr umstritten. Die Gegner des Gesetzentwurfes argumentieren, die Pläne der Bundesregierung seien ungeeignet, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Sie gefährdeten dagegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit.

„Eine Onlinepetition gegen den Gesetzentwurf hat bisher über 130.000 Unterschriften gesammelt“, informiert Oliver Kaczmarek. „Ab 50.000 Unterschriften berät der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung die Petition.

„Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom Bundeskriminalamt indizieren und von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig und unkontrollierbar, da die ,Sperrlisten’ weder einsehbar sind, noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden“, heißt es in der Petition. Das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern, werde dabei überhaupt nicht infrage gestellt,  „im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse“.

Oliver Kaczmarek begrüßt die Petition. „Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.“

Petition gegen schwarz-gelbe Klientelpolitik

Auf eine Petition an den Deutschen Bundestag gegen das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ weist der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hin. Die Petition formuliert den Widerstand gegen das Gesetz und kann im Internet von Jedermann unterzeichnet werden. Erreicht eine sogenannte Online-Petition innerhalb von drei Wochen 50.000 Unterzeichner, so muss der Petitionsausschuss, diese in öffentlicher Sitzung beraten.

Der Kamener Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, der ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages ist, begrüßt die Petition und sieht in ihr eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, aktiv gegen die unverantwortliche Steuerpolitik der Koalition zu protestieren.

“In der vorliegenden Form kann dieses Gesetz das Wirtschaftswachstum nicht wirklich fördern, beinhaltet soziale Ungerechtigkeiten und führt zu einer unverantwortlichen Neuverschuldung, da es nicht ausreichend gegenfinanziert ist“, so lautet der Text.

So kritisiert die Petition die Mehrwertsteuersenkung auf Hotelübernachtungen, dass die steuerliche Entlastung für Familien nicht bei Geringverdienenden und Familien mit ALG II ankommt und die immense Mehrbelastung für Kommunen, die diese „Geschenke“ auffangen müssen.

Darüber hinaus sind die Petition und der aktuelle ARD Deutschlandtrend, in dem sich 58 Prozent der Befragten gegen Steuererleichterungen aussprechen, laut Oliver Kaczmarek Belege dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger die schwierige Haushaltssituation besser verstanden zu haben scheinen, als die Regierung. „Die Menschen wissen, dass wir in einer schwierigen Lage sind und die sogenannten Steuergeschenke dazu führen werden, dass die staatliche und kommunale Infrastruktur immer weiter zurück gefahren wird.“

Die Beteiligung an Petitionsverfahren ist nach Meinung Kaczmareks eine Möglichkeit, mit der die Wählerinnen und Wähler auch zwischen den Wahlen das Regierungshandeln bewerten und öffentlich thematisieren können. Der Ausschuss hat die Möglichkeit, die Petition zur weiteren Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen und auch den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Unterstützen kann man die Petition gegen das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ ganz einfach im Internet. Über den Link https://epetitionen.bundestag.de
und eine kurze Registrierung hat man die Möglichkeit, diese Petition zu unterzeichnen.