Steigende Haftpflichtversicherungen gefährden berufliche Existenz der Hebammen

,

Oliver Kaczmarek setzt sich für eine angemessene Versorgung von Schwangeren und Müttern ein

Viele geburtshilflich tätige Hebammen sehen durch steigende Prämien für die Haftpflichtversicherung ihre berufliche Existenz bedroht. Am Montag fand die öffentliche Beratung der Petition des Deutschen Hebammenverbandes statt, die Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe und der freien Wahl des Geburtsortes fordert. Im Vorfeld traf sich der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit der Vorsitzenden des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD e.V.), Susanne Schäfer, und der Justiziarin des BfHD, Rechtsanwältin Patricia Morgenthal aus Unna.

Kaczmarek setzt sich dafür ein, dass Schwangere frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommen soll: „Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgung von Schwangeren und jungen Müttern. Eine mögliche Gefährdung dieses Berufsstandes ist nicht im Interesse unserer Gesellschaft. Deshalb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein, dass Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf gut und angemessen leben können.“

Es ist ein besonderes Anliegen von Kaczmarek, die persönlichen Ansichten und konkreten Vorschläge der im Wahlkreis Unna I tätigen Hebammen mit nach Berlin zu nehmen. Aus diesem Grund ist in den nächsten Wochen auch eine gemeinsame öffentliche Veranstaltung geplant. Die wichtige Bedeutung, die der Berufsstand der Hebamme für unsere Gesellschaft hat, wurde auch durch die große Zahl an Mitzeichnungen der Petition deutlich. 186.000 Bürgerinnen und Bürger haben die Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes unterstützt.

Steigende Haftpflichtprämien (von 1992 bis 2009 von € 179 jährlich auf € 2.370) in Kombination mit unzureichender Vergütung zwingen immer mehr Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe. Zum 1. Juli 2010 sollen die Prämien auf € 3.689 pro Jahr erhöht werden. Bis 2009 sank der Anteil der Hebammen, die neben der Schwangerenvorsorge und der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anbieten, bereits auf 23%. Auch angestellte Hebammen müssen aus ihrem Gehalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, weil Klinikträger zu niedrige Deckungssummen versichern. Bereits heute sind nur etwa 30% der Hebammen in Deutschland in Vollzeit beschäftigt. Eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen ist in vielen Regionen schon jetzt nicht mehr sichergestellt.

Durchschnittlich erzielt eine freiberufliche Hebamme € 23.300 Umsatz im Jahr. Das real zu versteuernde Einkommen liegt im Schnitt bei 14.150 € im Jahr, das entspricht einem Stundensatz von € 7,50 netto pro Stunde. Das Bruttohonorar einer Hebamme beträgt € 224,40 für eine Beleggeburt, € 367,20 für eine Geburt im Geburtshaus und € 448,80 für eine Hausgeburt. Als Ausgleich der Haftpflichtversicherungssummen wurden den Hebammen von den Kassen € 4,39 für Beleggeburten u. € 14,19 für außerklinische Geburten geboten. Die Gesamtsumme der Gebühren für Geburtshilfe wird ab dem 1.7.2010 ausschließlich die Haftpflichtprämien decken – ohne dass ein Verdienst für die Hebammen übrig bleibt.

Hinter der massiven Erhöhung der Versicherungsprämien der Hebammen steht die Praxis der Rechtsprechung, immer höhere Schadensersatzzahlungen zu gewähren. Ähnliche Probleme gibt es auch bei geburtshilflich niedergelassenen Gynäkologen. Die SPD fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für ärztliche und nichtärztliche Berufe im Gesundheitssystem auf einen größeren Personenkreis verteilt werden kann, um drastische Kostensteigerungen für einzelne Leistungserbringer zu vermeiden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam verfolgen. Nachdem die Hebammenverbände sich nicht mit den Krankenkassen auf eine höhere Vergütung zum Ausgleich der gestiegenen Versicherungsprämien einigen konnten, steht im Juli 2010 eine Schiedsamtsverhandlung an. „Wenn auch dies nicht zu einer Lösung führt, ist die Bundesregierung unmittelbar in der Pflicht. Keinesfalls darf die Untätigkeit der Bundesregierung einen ganzen Berufsstand in seinem Fortbestand gefährden“, unterstreicht Kaczmarek.