Erfolgreiche Petition gegen Internetsperre – Bundestag veranstaltet öffentliche Anhörung
Im Sommer 2009 haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz für Internetsperren gegen Kinderpornographie beschlossen. Dieses ist nun Thema einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses des Bundestags, dem der heimische Abgeordnete Oliver Kaczmarek angehört. Die Sitzung wird im Web TV des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de am 22.2.2010 ab 13 Uhr übertragen.
Für das Inkrafttreten des Gesetzes fehlt bisher noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Die neue Koalition hatte sich nach der Bundestagswahl entschieden, das umstrittene Gesetz zunächst ein Jahr nicht anwenden zu wollen. Noch ist unklar, wie damit weiter verfahren wird.
Die Internetsperren waren von Anfang an sehr umstritten. Die Gegner des Gesetzentwurfes argumentieren, die Pläne der Bundesregierung seien ungeeignet, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Sie gefährdeten dagegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit.
„Eine Onlinepetition gegen den Gesetzentwurf hat bisher über 130.000 Unterschriften gesammelt“, informiert Oliver Kaczmarek. „Ab 50.000 Unterschriften berät der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung die Petition.
„Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom Bundeskriminalamt indizieren und von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig und unkontrollierbar, da die ,Sperrlisten’ weder einsehbar sind, noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden“, heißt es in der Petition. Das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern, werde dabei überhaupt nicht infrage gestellt, „im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse“.
Oliver Kaczmarek begrüßt die Petition. „Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.“