Schlagwortarchiv für: Steuern

Internationale Konzerne gerecht besteuern – Globale Mindestbesteuerung umsetzen

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Jede Buchhandlung zahlt Steuern. Große internationale Konzerne wie zum Beispiel Amazon zahlen wenig. Für uns ist klar: Auch sie müssen sich angemessen daran beteiligen, dass Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Straßen gebaut werden können. Deshalb hat sich Olaf Scholz noch als Bundesfinanzminister seit 2018 für eine internationale Mindeststeuer für große Konzerne eingesetzt. Mit Erfolg: 2021 haben sich 141 Staaten darauf geeinigt, eine solche internationale Mindeststeuer von 15 Prozent einzuführen. Um dies innerhalb der EU einheitlich umzusetzen, haben die EU-Mitgliedstaaten sich im Dezember 2022 auf eine Richtlinie geeinigt. Diese muss bis Ende 2023 umgesetzt werden.

Die Mindestbesteuerung gilt für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen Euro. Bislang zahlen diejenigen Tochterunternehmen des Konzerns, die in Steueroasen sitzen, kaum Steuern und der Gesamtkonzern profitiert davon. Das ist künftig nicht mehr möglich. Die vorgesehenen Nachversteuerungsregelungen stellen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicher, wirken schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegen. Sie tragen damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit bei.

Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Manipulation von Registrierkassen verhindern

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Die Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen wie beispielsweise Registrierkassen ist ein eine ernste Gefahr für einen effektiven und gleichmäßigen Steuervollzug. Um sie künftig zu erschweren, hat sich die Koalition auf eine Reihe verschiedener technischer und gesetzlicher Maßnahmen verständigt. So sollen beispielsweise zertifizierte Sicherheitseinrichtungen durch elektronische Aufzeichnungssysteme geschützt werden und künftig, statt der bisher üblichen Summierung von Tagesgeschäften, jeder einzelne Geschäftsvorfall erfasst werden. Daneben erhält das Finanzamt ab dem 1. Januar 2018 eine Kassen-Nachschau als Instrument zur Steuerkontrolle, das es ihm erlaubt, Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung zu betreten, um entsprechende Kontrollen durchzuführen. Befinden sich Daten bei Dritten, so müssen diese die notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Wer dem zuwider handelt, verstößt gegen den Steuergefährdungsbestand und muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Schließlich konnte die SPD durchsetzen, dass elektronische Kassen einer Belegausgabepflicht unterliegen und künftig beim Finanzamt angemeldet werden müssen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Reform der Erbschaftssteuer

Mit der Einigung der Koalition auf Eckpunkte zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer hat die SPD nun eine Besteuerung von vererbten Firmenvermögen durchgesetzt: Eine zu unangemessene Schonung von Firmenvermögen wird verhindert. Zugleich wird sichergestellt, dass die Belange kleiner Betriebe sowie Familienunternehmen berücksichtigt und Arbeitsplätze nicht durch die Erbschaftssteuer gefährdet werden.

Mit seinem Urteil vom Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin eingeräumten Steuerprivilegien im Erbfall insbesondere für große bis sehr große Unternehmen als verfassungswidrig eingestuft. Die geplante Reform setzt die Vorgaben des BVerfG um: Bei großen Vermögen ab 26 Millionen Euro müssen die Erben künftig im Rahmen einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass die Begleichung der Steuerschuld sie finanziell überfordert. Hierbei wird auch das private Vermögen der Erben miteinbezogen. Für Erbschaftsanteile an Unternehmen höher als 26 Mio. Euro greift ein neues Abschmelzmodell. Anders als von CSU gefordert, haben wir erreicht, dass bei steigendem Wert des vererbten Unternehmens die Höhe der Verschonung rasch auf null sinkt. Und bei Erbfällen über 90 Millionen Euro ist grundsätzlich keine Verschonung mehr möglich.

Steuerbetrug wirksam bekämpfen mit 20-Punkte-Plan

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Die „Panama-Papiere“ geben einen tiefen Einblick in die globale Schattenwirtschaft mit Briefkastenfirmen. Dabei wird unter Vortäuschung einer Firmengründung Geld am Fiskus vorbei geschummelt. Die Rechnung zahlen die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Mit einem 20-Punkte-Maßnahmen-Papier zeigt die SPD-Bundestagsfraktion, was jetzt zu tun ist.

Die Enthüllungen über in Panama gegründete Briefkastenfirmen waren am Mittwoch Thema der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. Die SPD ist seit Jahren treibende Kraft im Kampf gegen Steueroasen und für mehr Transparenz. Denn für uns steht fest, dass Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung der öffentlichen Haushalte die Grundvoraussetzungen für ein funktionierendes Gemeinwesen und einen handlungsfähigen Staat sind.

Um den globalen Steuerbetrug wirksam einzudämmen, hat die SPD-Bundestagsfraktion ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. Nicht nur international und auf europäischer Ebene muss Deutschland den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche forcieren. Auch national gilt es, entschlossen zu handeln. Dazu gehört auch, Handlanger und Helfershelfer hart zu sanktionieren. Finanzinstitute, die bei diesen schmutzigen Geschäften geschäftsmäßige Beihilfe leisten, müssen über das Aufsichtsrecht zur Rechenschaft gezogen werden. Wir wollen eine gesetzliche Möglichkeit schaffen, um Banken in solchen Fällen im letzten Schritt die Banklizenz entziehen zu können. Der Bundesrat hatte hierzu auf Initiative des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stefan Weil bereits 2013 einen Gesetzentwurf vorgeschlagen, den die Union bislang blockierte. Mit der Schonfrist für Steuerhinterzieher und deren Handlanger muss nun Schluss sein!

Wir fordern den Bundesfinanzminister auf, die illegalen Geschäfte mit anonymen Briefkastenfirmen zu unterbinden. Seine jüngsten Vorschläge gehen in die richtige Richtung. Entscheidend ist aber, dass sie auf internationaler Ebene tatsächlich durchgesetzt werden und kein bloßer Papiertiger bleiben. Deutschland muss im Rahmen seiner kommenden G20-Präsidentschaft daher Druck machen und verbindliche Maßnahmen wie z.B. ein verpflichtendes Unternehmensregister durchsetzen.

Das Maßnahmen-Papier der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/160411-massnahmenplan-steuerbetrug-geldwaesche.pdf

Hier gibt es einen Überblick über bereits veranlasste Maßnahmen: http://www.spdfraktion.de/themen/kampf-gegen-steuerbetrug

Steuerflucht international bekämpfen

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurden zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die Bekämpfung von Steuerflucht erleichtern, weil sie die internationale Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen stärken.  Ziel der zwei geplanten Gesetze ist es, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen über Finanzkonten mit EU-Staaten und Drittstaaten ab 2017 in nationales Recht zu überführen.

Zum automatischen Austausch von Kontoinformationen haben sich Oktober 2014 mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz in Berlin durch einen völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet („Mehrseitige Vereinbarung“). Der automatische Austausch erleichtert es deutsche Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich andere Vertragsstaaten, Informationen über Finanzkonten von, in Deutschland ansässigen, steuerpflichtigen Personen zu übermitteln. Deutschland wird allerdings nur dann Steuerdaten austauschen, wenn das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird. Steuerhinterzieher können sich also künftig nicht mehr auf den Schutz durch Besteuerungshindernisse durch anonyme Vermögen verlassen: Für Besteuerungszeiträume ab 2016 werden ausländische Kapitalerträge für die deutschen Finanzämter transparent.

Hier finden Sie den Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805920.pdf

Hier finden Sie den Gesetzentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805919.pdf