Netzneutralität und verbraucherfreundliche digitale Welt

Die technologische Entwicklung der Netz- und Telekommunikationsinfrastruktur und die steigende Nutzung von neuen Diensten erfordern neue Regelungen zur Netzneutralität. In ihrem Antrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz zu überarbeiten. Die Netzneutralität ist zu sichern. Inhalte, Dienste oder Diensteanbieter dürfen nicht ohne sachlichen Grund verlangsamt, benachteiligt oder blockiert werden. Bei Breitbandverträgen müssen Mindestqualitätsstandards gelten. Sie sollen von der Bundesnetzagentur fest gelegt werden. Die Bundesnetzagentur hat dem Bundestag jährlich über den Stand der Netzneutralität zu berichten. Auch auf europäischer und internationaler Ebene ist auf Netzneutralität hinzuwirken. Schließlich muss eine leistungsfähige Breitbandstruktur flächendeckend aufgebaut werden.

Die digitale Welt bietet Chancen aber auch Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie müssen besser geschützt werden. In ihrem Antrag „Die digitale Welt verbraucherfreundlich gestalten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, verbraucherbezogene Forschung zu stärken. Ein jährliches Verbraucherpanel ist einzurichten. Gesetze sollen auf ihre Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher überprüft werden. Verbraucherinformationen müssen verbessert werden. Das Recht auf schnelles Internet für alle sowie Netzneutralität sind gesetzlich festzuschreiben. Ein Marktwächter digitale Welt soll eingerichtet werden. Für Online-Bezahlmodelle muss es standardisierte Verfahren geben. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung für hohe Datenschutzstandards einsetzen.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713892.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713886.pdf