Bleiberecht neu regeln

Viele Ausländerinnen und Ausländer leben langjährig geduldet in Deutschland. Wird ihre Duldung immer wieder ohne Aussicht auf einen Aufenthaltstitel verlängert, haben sie keine Integrationsperspektive. Sofern sie das Ausreisehindernis nicht selbst verschuldet haben, z.B. durch Verletzung von Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung, brauchen diese Menschen eine Perspektive auf gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sollen diese sogenannten Kettenduldungen vermieden werden. Der feste Stichtag für das Bleiberecht wird abgeschafft. Das ernsthafte Bemühen um Arbeit soll für eine Aufenthaltserlaubnis ausreichen. Gut integrierbare Minderjährige erhalten nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. Für Personen, die in Deutschland einen Schulabschluss machen, gibt es eine eigene Regelung. Auch für die Eltern dieser beiden Gruppen gibt es eine eigene Regelung. Altfälle von mehr als zehn Jahren werden von den allgemeinen Voraussetzungen ausgenommen.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707933.pdf