Verbraucherrechte im Datenschutz besser durchsetzen
Verbraucher können ihre Rechte im Datenschutz bald besser durchsetzen. So sieht es ein Gesetz der Bundesregierung vor, das am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet wurde.
Gerade gegenüber großen Konzernen ist es für Verbraucher oft nur mit großer Mühe und hohen Kosten möglich, alleine ihre Rechte durchzusetzen. Daher sollen Verbraucherverbände im Wege einer Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Dies soll insbesondere bei der Datenverarbeitung für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel gelten. Der Gesetzentwurf enthält dafür im Wesentlichen Änderungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Insgesamt sollen die neuen Regelungen so ausgestaltet sein, dass sich die Arbeit der Datenschutzbehörden und der Rechtsschutz durch Verbraucherverbände gegenseitig besser ergänzen.
Außerdem wird klargestellt, dass Unternehmer für Kündigungen und vergleichbaren Erklärungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform vereinbaren dürfen – eine Vertragskündigung per E-Mail ist damit möglich. So wie der Vertrag geschlossen wurde, so kann er auch gekündigt werden.
Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist hier einzusehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804631.pdf
