Tragfähige Balance: Wolf kommt ins Bundesjagdgesetz
Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland gilt als Erfolg des Arten- und Naturschutzes, bringt jedoch mit wachsender Population zunehmend Konflikte mit der Weidetierhaltung. Die jetzt beschlossenen gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, diese Spannungen aufzugreifen, die Sorgen insbesondere im ländlichen Raum ernst zu nehmen und zugleich den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs zu sichern. Durch die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht soll ein bundeseinheitlich geregeltes Wolfsmanagement geschaffen werden, wobei der Schutzstatus nach europäischem Recht bestehen bleibt und ein Dreisäulenmodell aus erweiterter Entnahme von Problemwölfen, Bestandsmanagement sowie der Ausweisung von Weidegebieten eingeführt wird.
Die neue Regelung ist an den Fortbestand des günstigen Erhaltungszustands gebunden, wird regelmäßig evaluiert und sieht klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern vor, einschließlich koordinierender Leitlinien und unmittelbarer Vollziehbarkeit von Managementplänen. Flankierend wird die Bedeutung eines wirksamen und möglichst einheitlich geförderten präventiven Herdenschutzes betont, um Rechtssicherheit, praktikable Umsetzung und langfristige Akzeptanz sicherzustellen.
