Kommunen – Oliver Kaczmarek, Md

Städtebauförderung: Motor für starke Städte und Gemeinden

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Am 9. Mai ist Tag der Städtebauförderung. Mit dem Koalitionsantrag „Tag der Städtebauförderung 2026: Motor für starke Städte und Gemeinden“ weisen wir auf die Bedeutung dieses zentralen Instruments zur Stadtentwicklung hin. Es war stets die SPD, die die Städtebauförderung vorangetrieben hat. Dieses Jahr stellt der Bund erstmals eine Milliarde Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung. Diese Bundesmittel sollen bis 2029 auf 1,6 Milliarden Euro anwachsen. Mit unserem Antrag machen wir die aufwachsende finanzielle Ausstattung und die Bedeutung des Instruments für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft deutlich. Zudem wollen wir prüfen, ob die Förderung für Drittmittel geöffnet werden kann, wie die Umsetzung einfacher wird und wo sie finanzschwache Kommunen gezielter unterstützen kann.

Vergaberecht: Schnellere Investitionen, faire und klimafreundliche Beschaffung

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Diese Woche wurde das Vergabebeschleunigungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll öffentliche Investitionen schneller machen. So können Gelder – auch aus dem Sondervermögen – zügiger geplant und umgesetzt werden. Dafür werden Bürokratie abgebaut, Entscheidungsfristen verkürzt und mehr Spielraum für einfache Vergabeverfahren geschaffen. Bund, Länder und Kommunen bekommen mehr Flexibilität für dringende Projekte.

Der Mittelstand bleibt dabei geschützt: Bewährte Regeln für die Vergabe von Aufträgen und faire Wettbewerbsbedingungen bleiben erhalten. Gleichzeitig wird die digitale Abwicklung von Vergabeverfahren gestärkt – ohne dass Transparenz, Wettbewerb oder Wirtschaftlichkeit leiden.

Drei ergänzende Regelungen erhält das Gesetz außerdem: es wird einfacher, Aufträge im Schienenpersonennahverkehr direkt zu vergeben – und das auf einer sicheren Rechtsgrundlage. Unternehmen müssen bei öffentlichen Aufträgen die geltenden Tarifverträge einhalten. Und es gibt verbindliche Vorgaben für die Klimafreundlichkeit der Beschaffung von Materialien, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes emissionsarm hergestellter Grundstoffe wie Stahl und Zement.

Weitere Entlastung von Ländern und Kommunen

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Es ist ein zentrales Anliegen für uns, dass die Kommunen finanziell besser aufgestellt werden. Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz werden die Länder und Kommunen mit einer weiteren Milliarde Euro pro Jahr entlastet. Das Gesetz steht in einer Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Länder und Kommunen und setzt den Koalitionsvertrag konsequent um. Diese Woche wurde der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen.

Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken

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Im Koalitionsvertrag mit der Union ist vereinbart, dass die Bürgerinnen und Bürgern mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heizungen erhalten. Das ermöglichen wir. Dieses erweiterte Wahlrecht darf allerdings nicht auf Kosten der Mieterinnen und Mieter gehen. Sie dürfen nicht auf hohen Nebenkosten sitzen bleiben. Deshalb werden wir – wie in den jetzt vorliegenden Eckpunkten für das Gesetz verabredet – den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Einbau unwirtschaftlicher Heizungen stärken. Für die allermeisten Gebäude wird der Neueinbau einer Wärmepumpe oder der Anschluss an die Fernwärme die wirtschaftlichste Option bleiben. Diese Optionen unterstützen wir mit einer Fortsetzung der Heizungsförderung auf hohem Niveau und unseren Bemühungen zur Senkung der Strompreise. Wir stärken mit dem Paket die Fernwärme und die kommunale Wärmeplanung, die den Bürgerinnen und Bürgern eine klare Orientierung über ihre zukünftige Wärmeversorgung geben. Klar ist: die Klimaziele bleiben bestehen – das Klimaschutzgesetz gilt.