Äußeres und Verteidigung – Seite 5 von 7 – Oliver Kaczmarek, Md

Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und Verlängerung verschiedener Bundeswehr-Einsätze

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In dieser Woche wurde das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Es soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr stärken, damit die Bundeswehr ihre vielfältigen Verpflichtungen auch zukünftig sicher und gut mit qualifiziertem Personal erfüllen kann. Es handelt sich um ein Gesetz, in dem mehrere gesetzgeberische Maßnahmen gebündelt werden (Artikelgesetz). Es flexibilisiert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, passt die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht an und sorgt für eine bessere soziale Absicherung der Bundeswehrangehörigen.

Bessere Leistungen der Berufsförderung zu Unterstützung der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben sollen beispielsweise länger dienende Zeitsoldaten und Zeitsoldatinnen stärken. Für Zeitsoldatinnen und -soldaten als auch für Reservistendienst Leistende und freiwillig Wehrdienst Leistende wird zudem die rentenversicherungsrechtliche Absicherung verbessert. Zahlreiche weitere Maßnahmen sollen sich positiv auf die Einsatzbereitschaft und die Personalgewinnung der Bundeswehr auswirken.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/094/1909491.pdf

 

Darüber hinaus hat der Bundestag in dieser Woche einige Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr verlängert.

MINUSMA-Mission

So wurde die Verlängerung der deutschen Beteiligung an der MINUSMA-Mission in Mali bis zum 31. Mai 2020 beschlossen. Ein Schwerpunkt des deutschen Engagements und ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik der Bundesregierung ist die Stabilisierung Malis als Kernland der Sahelzone. Kernaufgaben dabei sind Überwachungen von Vereinbarungen zur Waffenruhe und die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908972.pdf

 

EUTM Mali

Der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der Militärmission der EU zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) wurde ebenfalls in dieser Woche im Bundestag beschlossen. Das Mandat wurde bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Deutschland stellt den Dienstposten des Missionskommandeurs und unterstreicht damit seine Bereitschaft, Führungsverantwortung in einer EU-Mission zu übernehmen. Insbesondere wird das aktuelle und künftige malische militärische Führungspersonal in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Schutz der Zivilbevölkerung und Menschenrechte aus- und fortgebildet.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908971.pdf

 

Operation ATALANTA

Auch die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation ATALANTA am Horn von Afrika wird bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Hauptaufgabe der Operation ist der Schutz der Schiffe der Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen, die immer wieder noch immer einzelnen Angriffen von Piraten zum Opfer fallen.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908970.pdf

Verlängerung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr

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a) NATO-Mission RESOLUTE SUPPORT

Der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der NATO-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan wurde in dieser Woche beraten. Durch das Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft konnte die Transport- und Versorgungsinfrastruktur wieder hergestellt und das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung verbessert werden. Zudem haben Frauen eine zunehmend größere Präsenz im öffentlichen Leben und es gibt freie politische Debatten.

Nichtsdestotrotz sind weitere Verbesserungen nötig, denn Korruption und Armut sind immer noch weit verbreitet und die erzielten Fortschritte brüchig. Deswegen möchte die Mission die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte erhöhen. Mit dem Beschluss wird das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2020 verlängert. Zudem können bis zu 1.300 Soldatinnen und Soldaten für die Beteiligung an der Mission eingesetzt werden. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen.

Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907726.pdf

b) NATO-Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN

Auch die Sicherheit im Mittelmeerraum ist für die NATO und ihre Mitglieder enorm wichtig. Um terroristischen Organisationen keine Rückzugs- oder Herrschaftsräume zu eröffnen, soll die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation im gesamten Mittelmeer einen Beitrag zur maritimen Sicherheit und gegen maritimen Terrorismus leisten. Auch Deutschland soll diesbezüglich weiterhin aktiv bleiben. Der Beschluss sieht den Einsatz von bis zu 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten vor.

Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907727.pdf

c) UNO-Mission UNMISS

Im Südsudan herrscht weiterhin kein Frieden und von gut zwölf Millionen Einwohnenden sind über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Aktuell sind sechs Millionen Menschen von starker Nahrungsmittelunsicherheit bedroht. Deswegen soll der deutsche militärische Beitrag in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren bestehen. Die Truppenobergrenze wird bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.

Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907728.pdf

d) UNO-Einsatz UNAMID

Auch wenn die Entwicklung der Sicherheitslage in Darfur im Jahr 2017 positiv war, steht die Sudan-Sahel-Region vor großen Herausforderungen sowie vor ungelösten politischen Konflikten, die zu einer weiteren Destabilisierung der Region führen könnten. Da eine Bewältigung dieser Probleme ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft kaum realisierbar ist, bleibt die VN-Mission UNAMID zum Schutz von Zivilisten und zur Begleitung der politischen Verhandlungen bis auf weiteres unverzichtbar. Die deutsche Beteiligung an UNAMID wird ebenfalls bis zum 31. März 2020 verlängert.

Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907725.pdf

Syrien – Keine militärische Beteiligung Deutschlands

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Eine Beteiligung Deutschlands am Krieg in Syrien lehnt die SPD ab. Das Sterben in Syrien ist nicht durch bewaffnete militärische Alleingänge außerhalb des Völkerrechts zu beenden. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den Bundesaußenminister Heiko Maas in seinen Bemühungen eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Er machte zuletzt erneut deutlich, dass Deutschland als einer der der größten humanitären Geber tue, was möglich ist, um Leid und Not zu lindern. Unser Land stehe grundsätzlich auch bereit, die humanitäre Hilfe auszuweiten.

Gegenüber der Anfrage der USA, ob Deutschland sich an Angriffen in Syrien beteiligen würde, haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine klare Position: Weder in der Regierung noch im Parlament wird die SPD einer deutschen Beteiligung am Syrienkrieg zustimmen.

Der richtige Weg ist der, den Heiko Maas geht: Er führt unermüdlich Gespräche mit der Türkei, Russland und anderen Akteuren, um eine humanitäre Katastrophe in Idlib zu verhindern.

Deutschland in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt

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Deutschland ist ab 2019 wieder für zwei Jahre nicht-ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates. Dies wurde am 8. Juni von den Mitgliedern des Sicherheitsrates entschieden. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit unserem Koalitionspartner einen Antrag vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, die zweijährige Mitgliedschaft zu nutzen, um notwendige Reformen anzustoßen und diese voranzutreiben. Wir als SPD-Bundestagsfraktion stehen fest an der Seite unserer europäischen Partner und unterstützen in vollem Umfang einen Initiative Frankreichs. Diese Initiative sieht vor, dass sich die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates verpflichten, kein Veto bei der Bekämpfung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzulegen. Weiter fordern wir die Bundesregierung in unserem Antrag auf, eine politische Lösung des Konflikts in Syrien herbeizuführen, sich für eine konstruktive Diskussion über einen Einsatz von Blauhelmsoldaten in der Ukraine einzusetzen und eine Aufrechterhaltung des Atomabkommens mit dem Iran zu unterstützen. Wir werden in den kommenden zwei Jahren unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um unseren Teil zum Frieden in den vielen von Krieg und Terror heimgesuchten Regionen beizutragen. Als ein mögliches Thema für den Monat des deutschen Sicherheitsrats-Vorsitzes schlagen wir globale Gesundheit im Kontext internationaler Sicherheit vor. Die SPD ist bereit, international weiter mehr Verantwortung zu übernehmen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen „Deutschlands Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902982.pdf

Bundeswehrmandate im Libanon, im Mittelmeer und im Kosovo verlängert

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In dieser Woche stimmt der Bundestag namentlich über die Verlängerung der Bundeswehrmandate im Kosovo, im Mittelmeer und im Libanon ab, wobei die wesentlichen Mandatsinhalte nicht verändert wurden.

KFOR: Das Bundeswehrmandat für den Kosovoeinsatz wird auf Wunsch der SPD-Fraktion bereits seit über zehn Jahren konstitutiv behandelt. Auf Basis einer Resolution des UN-Sicherheitsrates und regelmäßigen Beschlüssen der NATO unterstützt die Bundeswehr die UN-Friedensregelung für das Kosovo. Zusätzlich dient der Einsatz der Stabilisierung und dem Aufbau von Sicherheitsstrukturen.

EUNAVFOR MED Sophia:  Diese Mission dient der Unterbindung des Menschenhandels und Menschenschmuggels im südlichen und zentralen Mittelmeer. Es sind über 25 europäische Nationen mit etwa 1.200 Soldaten und Zivilpersonal daran beteiligt. Bereits mehr als 48.000 Menschen konnten seit Beginn der Mission aus Seenot gerettet werden. Darüber hinaus leistet Deutschland einen Beitrag zur Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine sowie zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegenüber Libyen.

UNIFIL: Durch die UN-Mission UNIFIL wird ein entscheidender Beitrag zur sicherheitspolitischen Stabilisierung des Nahen Osten geleistet. Besonders im Fokus steht hier die Einhaltung der Waffenruhe zwischen Libanon und Israel, wobei sehr auf die Souveränität und Stabilität des Libanon geachtet wird. Das deutsche Engagement für UNIFIL umfasst die Ausbildung der libanesischen Marine um die seeseitige Grenzsicherung zu verbessern. Zusätzlich bietet dieses Programm eine Kommunikationsplattform für direkten Austausch zwischen Israel und Libanon, um möglichen Konflikten präventiv entgegenwirken zu können.

Hier finden Sie die Anträge der Bundesregierung zu den Bundeswehrmandaten:

Kosovo KFOR: https://dserver.bundestag.btg/btd/18/122/1812298.pdf

Libanon UNIFIL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/023/1902383.pdf

Mittelmeer EUNAVFOR MED: https://dserver.bundestag.btg/btd/18/124/1812491.pdf

Sondersitzung zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags

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Anlässlich des 55. Jubiläums des Élysée-Vertrags nimmt am kommenden Montag eine Delegation der französischen Nationalversammlung am Plenum des Bundestags teil. Im Anschluss werden die Mitglieder des Bundestags eine Sitzung der Assemblée nationale besuchen. Die Präsidenten beider Parlamente unterzeichnen dann auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag. Damit soll deutlich werden, dass beide Seiten den gemeinsamen Freundschaftsvertrag bekräftigen und vertiefen wollen. Sie wollen den engen Austausch zwischen den beiden Volksvertretungen weiter ausbauen und die bilaterale Zusammenarbeit durch konkrete Projekte stärken. Ferner soll daran erinnert werden, dass die deutsch-französische Freundschaft ein Fundament der europäischen Integration und zugleich untrennbar mit dieser verwoben sei.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Statusfrage Jerusalems darf nicht zu neuer Gewalt in Nahost führen

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In der vergangenen Woche erklärte US-Präsident Donald Trump, die Vereinigten Staaten würden ihre Botschaft in Israel nach Jerusalem verlegen. Dieser Schritt zieht schwere Konsequenzen nach sich, weil die von Palästinensern und Israelis beanspruchte Stadt damit von den USA einseitig als Hauptstadt Israels anerkannt wird. Das ist ein Bruch mit einem Jahrzehnte währenden internationalen Konsens, der die Chance auf eine Zwei-Staaten-Lösung erhalten soll. Die Konsequenzen waren in den letzten Tagen zu beobachten: Unruhen in den Palästinensergebieten mit Verletzten und Toten. Gewalt kann keine Lösung des Konflikts sein. Auch die antisemitischen Ausbrüche in Deutschland und Europa verurteilt die SPD-Bundestagsfraktion aufs Schärfste.

 

Die US-Regierung hat mit ihrer Entscheidung zu erkennen gegeben, dass sie ihre bisherige Vermittlerrolle im Nahostkonflikt aufgibt. Deswegen stehen Deutschland und die Europäische Union jetzt verstärkt in der Pflicht, für einen friedlichen Ausgleich zwischen Israelis und Palästinensern zu sorgen. Verhandlungen über eine Zwei-Staaten-Lösung, die auch über den Status Jerusalems entscheiden, sind dafür noch immer zwingende Voraussetzung.

Bundeswehreinsätze im Ausland hilfsweise verlängert

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In dieser Woche beschloss der Deutsche Bundestag, die Bundeswehrbeteiligung an insgesamt sieben Auslandseinsätzen für drei Monate zu verlängern. Alle Mandate bleiben gegenüber den noch geltenden Mandatsbeschlüssen unverändert. Dies betrifft den jeweiligen Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet, die rechtlichen Grundlagen der Einsätze, die Höchstzahl der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten sowie die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte. Eine weitere Mandatsverlängerung kann von einer neuen Bundesregierung beantragt werden.

 

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission im Mittelmeer finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission gegen den IS finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission in der Region Kurdistan-Irak finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission in Afghanistan finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission in Mali finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission in Darfur finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission im Südsudan finden Sie hier.

G20-Gipfel in Hamburg

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Anfang Juli findet in Hamburg der G20-Gipfel statt und auch der Bundestag befasste sich mit diesem Ereignis. In der Debatte machte die SPD-Bundestagsfraktion deutlich, welche Signale von diesem Treffen ausgehen müssen. Wir erwarten von der Bundeskanzlerin, deutlich zu machen, dass US-Präsident Donald Trump mit seiner ablehnenden Haltung zum Klimaschutz isoliert dasteht. Außerdem brauchen wir ein Signal des Aufbruchs für Afrika. Es darf nicht nur darum gehen, Investitionspartnerschaften mit afrikanischen Staaten voranzubringen, sondern es braucht in einigen Fällen auch weiterhin Entwicklungszusammenarbeit und schnelle humanitäre Hilfe. Dafür sollte die Bundeskanzlerin die finanzkräftigsten Länder der Welt hier für konkrete Zusagen in die Pflicht nehmen. Dazu gehört auch, dass endlich das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet wird. Deswegen fordern wir, die Mitgliedsstaaten sollten sich dazu verpflichten, automatisch ihren Finanzierungsanteil zu leisten, bis der jährliche Bedarf des UNHCR gedeckt ist. So könnte die internationale Gemeinschaft bei humanitären Krisen und Hungersnöten schneller helfen. Dazu leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unterschiedlicher Regionen und damit auch zur Sicherheitspolitik.

Mandatsverlängerungen für Bundeswehreinsätze im Mittelmeer und im Libanon

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In dieser Woche beriet der Bundestag auch zwei Verlängerungen von Bundeswehreinsätzen. Zum einen die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zur Bekämpfung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Diese EU-Initiative beinhaltet auch die Beteiligung der deutschen Soldatinnen und Soldaten an der Ausbildung und dem Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache sowie die Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegenüber Libyen. Die Fortsetzung des Mandats soll mit denselben Aufgaben und im selben Einsatzgebiet wie bisher erfolgen. Die deutsche Beteiligung soll mit unveränderter personaler Obergrenze von 950 Soldatinnen und Soldaten fortgesetzt werden.

Der Einsatz ist bis zum 30. Juni 2018 befristet.

 

Zum anderen die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL), die um ein Jahr bis zum 30. Juni 2018 verlängert werden soll. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten. Das Mandat ist ein Beitrag, um der Bitte der libanesischen Regierung um Hilfe bei der Sicherung der Landesgrenzen nachzukommen. Es soll unter anderem verhindert werden, dass Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial ohne Zustimmung der libanesischen Regierung in den Libanon gelangen. Der UNIFIL-Einsatz auf See verfolgt ein zweifaches Ziel: Er sieht neben der Sicherung der seeseitigen Grenzen mit Israel auch die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten dafür vor, die Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbständig zu überwachen. Die Aufnahme von bis zu zwei Millionen syrischen Flüchtlingen im Libanon stellt hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Staates und der libanesischen Armee. Die Entlastung der Armee durch die UNIFIL-Truppen ist daher ein wichtiges Element zur Sicherung der Stabilität des Libanons.

 

Den Antrag zur Fortsetzung des Einsatzes im Mittelmeer finden Sie hier.

 

Den Antrag zur Fortsetzung des Einsatzes im Libanon finden Sie hier.