Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und Verlängerung verschiedener Bundeswehr-Einsätze
In dieser Woche wurde das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Es soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr stärken, damit die Bundeswehr ihre vielfältigen Verpflichtungen auch zukünftig sicher und gut mit qualifiziertem Personal erfüllen kann. Es handelt sich um ein Gesetz, in dem mehrere gesetzgeberische Maßnahmen gebündelt werden (Artikelgesetz). Es flexibilisiert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, passt die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht an und sorgt für eine bessere soziale Absicherung der Bundeswehrangehörigen.
Bessere Leistungen der Berufsförderung zu Unterstützung der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben sollen beispielsweise länger dienende Zeitsoldaten und Zeitsoldatinnen stärken. Für Zeitsoldatinnen und -soldaten als auch für Reservistendienst Leistende und freiwillig Wehrdienst Leistende wird zudem die rentenversicherungsrechtliche Absicherung verbessert. Zahlreiche weitere Maßnahmen sollen sich positiv auf die Einsatzbereitschaft und die Personalgewinnung der Bundeswehr auswirken.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/094/1909491.pdf
Darüber hinaus hat der Bundestag in dieser Woche einige Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr verlängert.
MINUSMA-Mission
So wurde die Verlängerung der deutschen Beteiligung an der MINUSMA-Mission in Mali bis zum 31. Mai 2020 beschlossen. Ein Schwerpunkt des deutschen Engagements und ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik der Bundesregierung ist die Stabilisierung Malis als Kernland der Sahelzone. Kernaufgaben dabei sind Überwachungen von Vereinbarungen zur Waffenruhe und die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen.
Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908972.pdf
EUTM Mali
Der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der Militärmission der EU zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) wurde ebenfalls in dieser Woche im Bundestag beschlossen. Das Mandat wurde bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Deutschland stellt den Dienstposten des Missionskommandeurs und unterstreicht damit seine Bereitschaft, Führungsverantwortung in einer EU-Mission zu übernehmen. Insbesondere wird das aktuelle und künftige malische militärische Führungspersonal in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Schutz der Zivilbevölkerung und Menschenrechte aus- und fortgebildet.
Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908971.pdf
Operation ATALANTA
Auch die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation ATALANTA am Horn von Afrika wird bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Hauptaufgabe der Operation ist der Schutz der Schiffe der Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen, die immer wieder noch immer einzelnen Angriffen von Piraten zum Opfer fallen.
Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908970.pdf