Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Umfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben – das ist das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche erstmals im Bundestag beraten haben.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig (sog. Inklusive Lösung) wird. Ziel ist, die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren im Kinderschutz zu verbessern. Zudem werden die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann.
Kinder und Jugendliche sollen außerdem einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Darüber hinaus ist geplant, Ombudsstellen gesetzlich zu verankern, um junge Menschen und ihre Eltern verstärkt einzubeziehen.
Die Pandemie wirkt sich auch auf die Aufstellung der Bundestagskandidat*innen zur Wahl im September aus. Zurzeit können Nominierungsversammlungen nicht im gewohnten Rahmen stattfinden. Bisher sehen die Vorgaben des Bundeswahlgesetzes keine digitalen Versammlungen zur Kandidatenaufstellung vor. Das wollen wir ändern. Künftig sollen Nominierungen zur Bundestagswahl 2021 auch ohne Präsenzveranstaltungen möglich sein – also digital und per Brief- und Urnenwahl. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesinnenministerium vorgelegt, die wir diese Woche beraten und abgeschlossen haben. Die Verordnung wird voraussichtlich Anfang Februar in Kraft treten.
Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen, profitieren ab 2021 dauerhaft von einem höheren Steuerfreibeitrag. Statt wie bisher bei 1.908 Euro liegt dieser ab dem kommenden Jahr bei 4.008 Euro jährlich. Dieser Freibeitrag wird einer/einem Alleinerziehenden mit mindestens einem zusammenlebenden Kind gewährt, und es darf kein weiterer Erwachsener im gleichen Haushalt wohnen. Für jedes weitere Kind gibt es 240 Euro zusätzlich.
Der Bundeshaushalt 2021 steht im Zeichen der Corona-Pandemie. Auch im kommenden Jahr sind zusätzliche Mittel notwendig, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Wirtschaft zu stabilisieren. Darüber hinaus stärken wir mit dem Bundeshaushalt 2021 den Sozialstaat, verbinden Ökologie mit Ökonomie, festigen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stellen die Weichen für die Zukunft unseres Landes. Insgesamt stellen wir dafür 498,6 Milliarden Euro bereit – ein Rekordhaushalt.
Für den nächsten Bundeshaushalt nehmen wir mehr Schulden auf als geplant: Die Nettokreditaufnahme musste von 96,2 Milliarden Euro auf 179,8 Milliarden Euro angehoben werden – nach 217,8 Milliarden Euro in diesem Jahr. Wir haben die Kraft, das Nötige finanziell zu stemmen, weil wir in den vergangenen Jahren solide gehaushaltet haben. Die erneute Ausnahme von der Schuldenregel ist möglich, da mit der anhaltenden Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Nach der Krise werden wir die Lasten aus dieser Pandemie gerecht verteilen müssen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist dabei klar: Starke Schultern werden hier mehr tragen müssen als schwache.
Der Kniefall von Willy Brandt in Warschau war eine Bitte um Vergebung für die Verbrechen der Nazis, stellvertretend für das gesamte deutsche Volk. Es war das Versprechen, niemals zu vergessen und ein starkes Signal für Versöhnung und Dialog zwischen Ost und West in Zeiten des Kalten Kriegs.
Der einstige Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und erste sozialdemokratische Kanzler der Bundesrepublik war am 7. Dezember 1970 in Warschau. Vor dem Denkmal für den Aufstand im Warschauer Ghetto von 1943 kniete Brandt stumm nieder. „Am Abgrund der deutschen Geschichte und unter der Last der Millionen Ermordeten tat ich, was Menschen tun, wenn die Sprache versagt“, schrieb er 1989 in seinen „Erinnerungen“.
Der Kniefall von Willy Brandt erinnert uns auch daran, dass Frieden und Zusammenhalt in Europa keine Selbstverständlichkeit sind. Die Pandemie mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat uns die Verwundbarkeit der Europäischen Union deutlich vor Augen geführt. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten wir mutig für ein neues, europäisches Miteinander ein – gerade in dieser herausfordernden Zeit. Das Bekenntnis zu den Grundwerten, die uns in Europa verbinden und ausmachen wie auch die Solidarität unter den Mitgliedsstaaten gehören dabei für uns Sozialdemokrat*innen unteilbar zusammen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-12-11 15:33:112020-12-11 15:33:11Resolution des SPD-Parteivorstands zu 50 Jahre Kniefall von Willy Brandt in Warschau
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat angeordnet, dass die nächste Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfinden wird. Den Vorschlag hat Bundesinnenminister Horst Seehofer dem Kabinett gemacht, nachdem er sich mit den Bundesländern wegen der Ferientermine abgestimmt hatte. Das Kabinett hat den Vorschlag Ende November bestätigt. Nach dem Bundeswahlgesetzt bestimmt den Wahltag aber endgültig der Bundespräsident, was er mit der Anordnung über die Bundestagswahl 2021 nun getan hat.
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. So ist es im Grundgesetz vorgesehen. Die Neuwahl muss in dem zweimonatigen Fenster frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode beginnt mit dem Zusammentreten des neu gewählten Parlaments. Die letzte Bundestagswahl hat am 24. September 2017 stattgefunden und das neu gewählte Parlament ist am 24. Oktober das erste Mal zusammengetreten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-12-11 15:31:412020-12-11 15:31:41Nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt
Der Bund wird sich auch 2020 und 2021 an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen. Die Höhe der Beteiligung beträgt monatlich 670 Euro je Person – von der Registrierung bis zur Erteilung eines einmaligen Bescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zusätzlich werden je abgelehntem Asylbewerber 670 Euro pauschal bezahlt.
Leistungsschwache kleine Länder erhalten zudem im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Bundesmittel, um die dort überdurchschnittlich hohen Kosten auszugleichen.
Außerdem erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verbessern.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-20 15:53:452020-11-20 15:53:45Beteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten der Kommunen und der Länder
Erschüttert und tief betroffen haben wir am Montag vom Tod Thomas Oppermanns erfahren. Im Alter von nur 66 Jahren ist Thomas gestorben – völlig unerwartet wurde er aus dem Leben gerissen. Über die Parteigrenzen hinweg galt Thomas als großer Demokrat, der für seine Geradlinigkeit und seine Professionalität geschätzt wurde. Er genoss große Sympathie und Hochachtung. Seine beherzte und zupackende Art machte unseren ehemaligen Fraktionsvorsitzenden zu einem außergewöhnlichen Politiker, der immer mit großer Verantwortlichkeit gehandelt hat. Thomas Oppermann hinterlässt eine große Lücke und fehlt uns allen jetzt schon. Meine Gedanken sind bei seiner Familie.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-10-30 12:38:122020-10-30 12:38:12Zum Tod von Thomas Oppermann
Mit dem Familienentlastungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben, wird das Kindergeld zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode erhöht. Familien werden so finanziell gestärkt. Auch der Grundfreibetrag für Familien wird erhöht und die „kalte Progression“ ausgeglichen, damit Steuerpflichtige bei steigenden Einkommen nicht automatisch höhere Steuersätze zahlen. Mit den Maßnahmen allein dieses Gesetzes sorgen wir für eine finanzielle Besserstellung von Familien mit Kindern in Höhe von 12 Milliarden Euro jährlich.
Darüber hinaus werden für Menschen mit Behinderungen und Pflegepersonen die Pauschbeträge für Aufwendungen ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst. Damit wird sichergestellt, dass gerade Menschen mit Behinderungen und Pflegende von der Vereinfachung bei der Einkommenssteuer weiter Gebrauch machen können und nicht wieder zu Einzelnachweisen wechseln müssen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-10-30 12:29:592020-10-30 12:29:59Entlastungen für Familien und Behinderte
Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist wichtige Aufgabe des Staates. Mit dem technischen Wandel haben sich auch die Straftaten gegen Kinder verändert. Das Internet bietet viel Raum, um kinderpornographische Inhalte zu verbreiten oder auf solche Inhalte zuzugreifen. Umso dringender ist es, die einschlägigen Straftatbestände zu ändern.
Mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Auch wer Videos und Fotos verbreitet oder besitzt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, macht sich mitschuldig an schlimmsten Misshandlungen von Kindern. Zudem soll bereits das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden.
Um die Strafverfolgung zu optimieren, sollen den Behörden im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie bei der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-10-30 12:20:022020-10-30 12:20:02Sexualisierte Gewalt gegen Kinder effektiver bekämpfen