Berlin – Seite 5 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

BAföG-Bericht 2017: Anhebung dringend nötig und Messlatte für neue Regierung

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Der von der Bundesregierung vorgelegte BAföG-Bericht sagt deutlich, dass Bedarfssätze, Freibeträge, Wohnkostenpauschale und Höchstbeträge bei den Sozialpauschalen deutlich erhöht werden müssen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine dringende Umsetzung ein.

„Der BAföG-Bericht fordert, dass beim BAföG mehr getan werden muss. Für die Bildung einer neuen Bundesregierung wird es eine Messlatte sein, ob und in welcher Form strukturelle Reformen beim BAföG vereinbart werden können. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass mehr Studierende eine BAföG-Förderung erhalten.

Eine sinkende Gefördertenquote drängt uns dazu, schnell zu handeln, bevor Menschen wegen finanzieller Hürden von einem Studium abgehalten werden. Dafür braucht es deutliche Erhöhungen der Fördersätze, der Freibeträge, aber insbesondere auch der Wohnkostenpauschale, denn hohe Mieten werden für immer mehr Studierende zum Problem. Auch eine Erhöhung der Höchstbeträge der Sozialpauschalen wird notwendig sein. Gleichzeitig müssen wir das BAföG modernisieren: Wir brauchen eine Öffnung der Altersgrenzen und flexiblere Förderansprüche.

Wenn die gute Lohnentwicklung dazu führt, dass die Effekte der letzten Novelle nicht ihre volle Wirkung entfaltet haben, ist das umso mehr ein Signal, beim BAföG nachzulegen. Die Förderung muss mit der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land Schritt halten und gerade bei steigenden Lebenshaltungskosten den Bedarf von Schülern und Studierenden decken. Einem Absinken des Lebensstandards von BAföG-Empfängern stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion entgegen.“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Oliver Kaczmarek in den Bundesvorstand der SPD gewählt

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Auf dem SPD-Bundesparteitag in Berlin wurde der Vorsitzende der SPD im Kreis Unna und heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Freitag in den Bundesvorstand der SPD gewählt. Auf Vorschlag der nordrhein-westfälischen SPD zieht er erstmals in das Führungsgremium der SPD ein.

„Ich freue mich über das Vertrauen der Delegierten. Vor der SPD liegen arbeitsreiche Jahre, denn der Auftrag, die Partei nach den bitteren Wahlniederlagen der letzten Jahre inhaltlich, personell und organisatorisch zu erneuern, bleibt bestehen. Daran will ich mit meiner langjährigen Erfahrung in der Arbeit der SPD vor Ort mitwirken und die Interessen des Wahlkreises in der Führung der SPD vertreten.“

Oliver Kaczmarek ist 1988 als Schüler in die SPD eingetreten, seit 1990 Mitglied im Vorstand seines Heimat-Ortsvereins Kamen-Mitte, seit 2005 Vorsitzender der SPD im Kreis Unna und seit 2006 Mitglied des Landesvorstands der SPD Nordrhein-Westfalen. Den Wahlkreis Unna I vertritt Kaczmarek seit 2009 als direkt gewählter Vertreter im Deutschen Bundestag und ist dort stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Das Foto zeigt die Delegation der SPD im Kreis Unna auf dem Bundesparteitag.

Statusfrage Jerusalems darf nicht zu neuer Gewalt in Nahost führen

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In der vergangenen Woche erklärte US-Präsident Donald Trump, die Vereinigten Staaten würden ihre Botschaft in Israel nach Jerusalem verlegen. Dieser Schritt zieht schwere Konsequenzen nach sich, weil die von Palästinensern und Israelis beanspruchte Stadt damit von den USA einseitig als Hauptstadt Israels anerkannt wird. Das ist ein Bruch mit einem Jahrzehnte währenden internationalen Konsens, der die Chance auf eine Zwei-Staaten-Lösung erhalten soll. Die Konsequenzen waren in den letzten Tagen zu beobachten: Unruhen in den Palästinensergebieten mit Verletzten und Toten. Gewalt kann keine Lösung des Konflikts sein. Auch die antisemitischen Ausbrüche in Deutschland und Europa verurteilt die SPD-Bundestagsfraktion aufs Schärfste.

 

Die US-Regierung hat mit ihrer Entscheidung zu erkennen gegeben, dass sie ihre bisherige Vermittlerrolle im Nahostkonflikt aufgibt. Deswegen stehen Deutschland und die Europäische Union jetzt verstärkt in der Pflicht, für einen friedlichen Ausgleich zwischen Israelis und Palästinensern zu sorgen. Verhandlungen über eine Zwei-Staaten-Lösung, die auch über den Status Jerusalems entscheiden, sind dafür noch immer zwingende Voraussetzung.

Debatte über die Reform der EU

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Viele Herausforderungen wie die Migrations- und Flüchtlingspolitik oder die Besteuerung transnationaler Großkonzerne wie Apple oder Google sind auf nationaler Ebene allein nicht mehr zu bewältigen. Die Europäische Union ist deswegen eine Chance, die gemeinsame Zukunft sozial und demokratisch zu gestalten. Klar ist aber auch, dass viele Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in die EU verloren haben. Die SPD will deswegen, dass Deutschland sich entschieden dafür einsetzt, dieses Vertrauen zurückzugewinnen.

 

Voraussetzung dafür ist eine Erneuerung Europas auf der Basis von Gerechtigkeit, Demokratie und Solidarität. Auf einem der reichsten Kontinente der Erde darf soziale Sicherheit und Stabilität kein leeres Versprechen sein. Deswegen brauchen wir europaweit eine Grundabsicherung und auskömmliche Mindestlöhne. Allen Einwohnerinnen und Einwohnern der EU muss eine echte Teilhabe am erwirtschafteten Wohlstand möglich sein. Die Sparpolitik von Angela Merkel und Wolfgang Schäuble ist gescheitert. Stattdessen brauchen wir einen europäischen Haushalt mit Investitionen für nachhaltiges Wachstum. Nur wenn die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern eine soziale Perspektive geben kann, wird sie wieder als Chance für eine gute Zukunft angesehen werden.

 

Dazu finden Sie hier auch Martin Schulz‘ Rede auf dem Bundesparteitag.

Entschädigung der Anschlagsopfer vom Berliner Breitscheidplatz

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Am 19. Dezember 2016 waren bei einem Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 12 Menschen gestorben und über 60 zum Teil schwer verletzt worden. In einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis90/Die Grünen erklärte der Deutsche Bundestag deswegen in dieser Woche seine Solidarität mit den Opfern und Hinterbliebenen und forderte konkrete Verbesserungen beim Opferschutz, wie der Opferbeauftragte der Bundesregierung Kurt Beck vorgeschlagen hat.

 

Viele Betroffene fühlen sich nach den Geschehnissen allein gelassen, hatten mit bürokratischen Hürden, undurchsichtigen Verfahren und unzureichender finanzieller Unterstützung zu kämpfen. Deswegen sollen Opfer terroristischer Anschläge in Zukunft beispielsweise auch Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten erhalten und soll die Höhe der pauschalisierten Entschädigungszahlungen überprüft werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Antrag zum nationalen Glyphosatausstieg

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Nach dem Alleingang des CSU-Landwirtschaftsministers Christian Schmidt, der gegen den Willen von SPD-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks einer EU-weiten Verlängerung des Einsatzes des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat zugestimmt hat, setzte die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche ein klares Zeichen.

 

Die SPD forderte in einem Antrag den nationalen Ausstieg aus der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel. Auch wenn die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen für den Menschen umstritten sind, so ist eindeutig erwiesen, dass Glyphosat zum massiven Artensterben der letzten Jahre beigetragen hat. Der Ausstieg ist deswegen ein erster Schritt hin zu einer dringend benötigten, breit angelegten Artenschutzstrategie.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Bundeswehreinsätze im Ausland hilfsweise verlängert

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In dieser Woche beschloss der Deutsche Bundestag, die Bundeswehrbeteiligung an insgesamt sieben Auslandseinsätzen für drei Monate zu verlängern. Alle Mandate bleiben gegenüber den noch geltenden Mandatsbeschlüssen unverändert. Dies betrifft den jeweiligen Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet, die rechtlichen Grundlagen der Einsätze, die Höchstzahl der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten sowie die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte. Eine weitere Mandatsverlängerung kann von einer neuen Bundesregierung beantragt werden.

 

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission im Mittelmeer finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission gegen den IS finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission in der Region Kurdistan-Irak finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission in Afghanistan finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission in Mali finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission in Darfur finden Sie hier.

 

Den Antrag zur hilfsweisen Verlängerung der Bundeswehrmission im Südsudan finden Sie hier.

Abgeordnetendiäten

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Der Deutsche Bundestag hat sich dafür entschieden, für seine Mitglieder das seit dem 16. Juli 2014 geltende Verfahren zur Anpassung der Aufwandsentschädigung beizubehalten. Demnach wird die monatliche Zahlung immer zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, Bezugsgröße ist das Gehalt eines einfachen Richters am Bundesgerichtshof. Gegenwärtig beträgt die Aufwandsentschädigung für Bundestagsabgeordnete 9541,74 Euro brutto.

 

Die Regelung war seinerzeit eingeführt worden, damit die Diäten nicht willkürlich, sondern anhand von objektiven Daten, also der realen Entwicklung von Löhnen und Gehältern, erfolgt. Damit steigen die Diäten nicht höher als die Einkommen im vorangegangenen Jahr.

 

Das Gesetz finden Sie hier.

Jamaika geplatzt, Neuwahlen möglich – Sonderinfodienst aus Berlin am 22.11.2017

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Die Gespräche zwischen CDU/CSU, FDP und Grünen über die Bildung einer neuen Koalition wurden von den Liberalen abgebrochen. Angela Merkel ist gescheitert, eine handlungsfähige Regierung zu bilden. Christian Lindner und die FDP haben ohne eine inhaltlich nachvollziehbare Begründung und nur aus parteitaktischen Interessen heraus die Koalition platzen lassen. Dieses unverantwortliche Verhalten hat die Bundesrepublik Deutschland in eine historisch einmalige Lage gebracht.

 

Jetzt den Versuch zu unternehmen, die SPD für dieses Versagen in Haftung zu nehmen, weise ich entschieden zurück. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben vor und nach der Bundestagswahl klar gesagt, dass es keine inhaltlichen Schnittmengen für eine Fortsetzung der Großen Koalition gibt. Weder für die Abschaffung des Kooperationsverbots, noch für die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung oder für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung gibt es eine gemeinsame Mehrheit mit CDU und CSU.

 

In dieser Lage entscheidet jetzt der Bundespräsident. Ich bin froh, dass mit Frank-Walter Steinmeier ein erfahrener und besonnener Politiker im Schloss Bellevue sitzt. Trotzdem ist derzeit nicht sicher, wie es in den nächsten Tagen weitergeht. Eine Minderheitsregierung ist möglich, aber nach den Aussagen der Kanzlerin eher unwahrscheinlich. Stattdessen könnte es Neuwahlen geben, doch auch das ist nicht zwingend. Die SPD wird sich jedenfalls aktiv an allen Gesprächen beteiligen.

 

Die politische Lage ist schwierig, aber nicht unlösbar. Eine geschäftsführende Bundesregierung, an der die Ministerinnen und Minister der SPD nach wie vor beteiligt sind, ist weiter im Amt. Der Deutsche Bundestag ist gewählt und handlungsfähig. Wie auch immer es weitergehen wird: Deutschland ist stabil genug, diese Phase der Unsicherheit bei der Regierungsbildung zu meistern.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

  1. Schwampel-Verhandlungen gescheitert – wie geht es weiter?
  2. Stahlstandorte sichern
  3. SPD legt Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Oliver Kaczmarek

Schwampel-Verhandlungen gescheitert – wie geht es weiter?

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In der Geschichte der Bundesrepublik ist es ein einmaliger Fall, dass nach einer Bundestagswahl keine neue Regierungskoalition eine Mehrheit hat. Nach dem Scheitern der Jamaika-Gespräche und der Entscheidung der SPD, bei ihrem Nein zur Großen Koalition zu bleiben, ist die Lage derzeit offen. Es werden weitere Gespräche mit dem Ziel geführt, auf der Basis des jetzigen Wahlergebnisses eine Lösung zu finden. Ansonsten bleiben zwei Optionen: entweder die Bildung einer Minderheitsregierung oder Neuwahlen. Das weitere Verfahren liegt in der Hand von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

 

Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundespräsident dem Deutschen Bundestag nach der Wahl in jedem Fall einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen muss. Stimmt der Bundestag diesem Vorschlag im ersten Wahlgang nicht mit absoluter Mehrheit zu, kommt es nach 14 Tagen zu weiteren Wahlgängen. Im zweiten Wahlgang kann der Bundestag einen eigenen Kandidaten vorschlagen. Erhält auch dieser nicht die absolute Zustimmung der Abgeordneten, würde im Dritten eine einfache Mehrheit ausreichen. Dann kann der Bundespräsident entscheiden, ob er den gewählten Kandidaten zum Kanzler einer Minderheitsregierung ernennt.

 

Wie schon zwischen 2010 und 2012 in NRW würde das auch im Bund heißen, dass sich die Bundesregierung bei jeder Abstimmung im Bundestag eine neue Mehrheit suchen muss. Das ist aber besonders bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts kompliziert. Trotz dieser Schwierigkeiten sind Minderheitsregierungen in Europa keine Seltenheit, in Schweden sind sie beispielsweise sogar die Regel. Sollte sich der Bundespräsident in dieser Situation jedoch gegen eine Minderheitsregierung entscheiden, dann löst er den Bundestag auf. Infolgedessen käme es innerhalb von 60 Tagen zu Neuwahlen.

 

Ausführliche Informationen über die Kanzlerwahl finden Sie hier.