Infodienst – Seite 106 von 151 – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

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Volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, wird nicht weiter die Sozialhilfe  gekürzt. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute. Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den  Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro.  Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden aufgrund einer von der damaligen Sozialministerin von der Leyen in 2011 durchgesetzten Regelung jedoch  in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung  ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen. Ich  freue mich, dass wir diese Fehlentscheidung aus der vergangenen  Legislaturperiode wieder rückgängig machen.

Mietpreisbremse und Frauenquote – Zur Sitzungswoche vom 2.-6.3.2015

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Wir konnten in dieser Woche erneut wichtige sozialdemokratische Projekte auf den Weg bringen. Im Deutschen Bundestag wurden die Mietpreisbremse und die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte verabschiedet.

Bereits am Dienstag wurde eine weitere finanzielle Entlastung der Kommunen um zusätzliche 5 Mrd. Euro beschlossen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit Erfolg für mehr Investitionen und eine höhere kommunale Entlastung eingesetzt. Nun haben wir uns mit der Union darauf verständigt, die dafür vorgesehen Mittel nochmals deutlich anzuheben. Dabei hat die SPD ihr vorrangiges Ziel erreicht: Die Investitionskraft finanzschwacher Städten und Gemeinden wird gezielt gestärkt.

Bisher war vereinbart, dass die Kommunen von 2015 bis 2017 um jeweils eine Milliarde Euro entlastet werden. Die Forderung der SPD war, diesen Betrag schon 2017 deutlich zu erhöhen. Jetzt haben wir erreicht, dass die Entlastung der Kommunen um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro in 2017 steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle Höhe erreicht. Das ist ein wichtiger Schritt um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.  Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro wird noch 2015 ein Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen eingerichtet. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm leistet der Bund auch einen Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft in unserem Land. Ich erwarte, dass hiervon insbesondere das Ruhrgebiet profitieren wird.

Unterm Strich hat die SPD das seit Jahrzehnten größte Entlastungsprogramm für Kommunen auf den Weg gebracht! Gemeinsam mit dem bereits beschlossenem Mittelaufwuchs für Kindertagesstätten, für die Städtebauförderung und der Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen summieren sich die Hilfen für Kommunen zwischen 2015 und 2018 auf über 15 Milliarden Euro. Das kann noch nicht das Ende sein, aber es ist eine gute Investition in unsere Zukunft!

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Die Mietpreisbremse kommt!

2. Mehr Frauen in Führungspositionen: Die Frauenquote kommt

3. Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken

4. Für ein neues Einwanderungsgesetz – pragmatisch, modern und sozial

 

Die Mietpreisbremse kommt!

Die SPD hat sich durchgesetzt: Die Mietpreisbremse kommt. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der bisherige Gesetzentwurf ohne Abstriche oder Einschränkungen im Deutschen Bundestag verabschiedet. Ein wichtiger Erfolg für Millionen Mieterinnen und Mieter. Der Mietexplosion in vielen Ballungsräumen wird damit ein Ende gesetzt. Dort sind Mietsteigerungen von über 30 Prozent bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit mehr. In den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten darf die Miete künftig bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Um Anreize für den Neubau von Wohnungen zu setzen, sind Neubauten und umfangreiche Wohnungsmodernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Wir entlasten Mieterinnen und Mieter auch bei den Maklerkosten. Künftig gilt: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Es ist gut, dass die Mietpreis-bremse jetzt schnell kommt: Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden!

Den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Mehr Frauen in Führungspositionen: Die Frauenquote kommt

Frauen in Deutschland sind heute so gut ausgebildet wie noch nie. Mehr als die Hälfte der jungen Menschen mit Hochschulabschluss in Deutschland sind Frauen. Doch nach wie vor liegt das Lohnniveau von Frauen oft unter dem ihrer männlichen Kollegen. Und trotz bester Ausbildung beträgt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland gerade einmal 18,4 Prozent. Freiwillige Selbstverpflichtungen konnten an der schwachen Präsenz von Frauen in Führungspositionen bislang nichts ändern. Dabei können wir es uns nicht leisten, auf qualifizierte weibliche Fach- und Führungskräfte zu verzichten. Die SPD kämpft seit Jahren für die Einführung einer gesetzlichen Quote um diese Ungerechtigkeit endlich wirksam zu bekämpfen.

Mit der gesetzlichen Quote, die am heutigen Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde,  werden wir nun einen nachhaltigen Kulturwandel in den Unternehmen und in unserer Gesellschaft in Gang bringen. Ab 2016 müssen in börsen- und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote unterschritten, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll ab 2018 für diese Mandate sogar eine Quote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein. Ich bin überzeugt: Je mehr Frauen Führungspositionen wahrnehmen, desto selbstverständlicher sind gleiche Chancen für Frauen und Männer in Unternehmen sowie Verwaltung.

Den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

 

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Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken

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Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beraten. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern.

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der vergangenen Woche eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Für ein neues Einwanderungsgesetz – pragmatisch, modern und sozial

Unserem Land geht es gut. Die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt sorgt für Überschüsse bei den Sozialversicherungen und für solide finanzierte öffentliche Haushalte. Aber unsere Gesellschaft altert und schrumpft. In den kommenden zehn Jahren verliert unser Land über sechs Millionen Arbeitskräfte. Dadurch laufen wir Gefahr, unseren Wohlstand einzubüßen. Rente und Gesundheitsversorgung sind nur sicher, wenn es gelingt, die drohende demographische Lücke zu schließen.

Deshalb ist es zentrales Ziel der SPD, die in Deutschland lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren: Jede und jeder in unserem Land wird gebraucht! Wir wollen daher die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter voranbringen, damit mehr Frauen die Möglichkeit haben, von Teil- in Vollzeitarbeit zu wechseln. Gestärkt werden muss die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und denjenigen, die arbeitslos sind. Auch verdienen die 1,5 Millionen jungen Menschen auf unserem Arbeitsmarkt, die bislang ohne Berufsausbildung sind, eine zweite Chance durch nachträgliche Qualifizierung.

Trotz dieser Maßnahmen wird Deutschland auf den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Deshalb setzen wir uns für ein neues Einwanderungsgesetz ein. Eines, das mit mehr Transparenz Vertrauen schafft und Sorgen entkräftet. Und das zugleich das Signal aussendet: Deutschland ist ein attraktives und weltoffenes Land, das um gut ausgebildete Einwanderer wirbt.

Konkret schlagen wir vor, die bisherigen rechtlichen Regelungen in einem Einwanderungsgesetz übersichtlich zu bündeln. Im engen Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitgebern wollen wir nachvollziehbare Kriterien für die Zuwanderung von Fachkräften schaffen. Diese Kriterien sollten flexibel, am tatsächlichen Bedarf orientiert und sozial ausgewogen sein. Tarifbindung und Mindestlohn sollen verhindern, dass Einwanderung dazu benutzt wird, Lohnniveau und Arbeitsbedingungen zu drücken.

Das Papier für ein modernes Einwanderungsgesetz der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier. 

Griechenland und TTIP – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.2.2015

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Griechenland und die Eurogruppe haben sich vergangenen Freitag über den Rahmen für eine Verlängerung des laufenden Hilfsprogramms verständigt. Der Deutsche Bundestag hat dieser Verlängerung am heutigen Freitag zugestimmt. Diese vier-monatige Verlängerung soll unter anderem für Beratungen über ein Nachfolgeprogramm genutzt werden. Nun kommt es darauf an, dass sich die griechische Regierung die konkreten Reformschritte einhält, die sie angekündigt hat, um endlich mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen und die Korruption zu bekämpfen. Dafür hat sie die Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion. Entscheidend ist, dass diese Reformen entschlossen umgesetzt werden. Denn nur dann kann in Griechenland mehr Wachstum und Beschäftigung entstehen. Und nur dann können die großen sozialen Verwerfungen, die die griechische Gesellschaft derzeit prägen, überwunden werden. Und nur dann können die Kredite Griechenlands auch bedient werden.

Sollten die Institutionen die Reformliste der griechischen Regierung nach sorgfältiger Prüfung akzeptieren, ist das eine große Chance für das Land. Wir sollten deshalb gemeinsam alles daran setzen, dass Griechenland es schafft, die eigentlichen Wurzeln der Misere zu beseitigen. Und die deutschen und europäischen Steuerzahler erwarten zu Recht, dass die geleisteten Hilfen auch zu konkreten Fortschritten in Griechenland führen.

Gegenseitiges Vertrauen und Solidarität, das sind seit über 60 Jahren die Fundamente für die erfolgreiche Zusammenarbeit in Europa. Deshalb muss die Verlässlichkeit, dass getroffene Vereinbarungen eingehalten werden sowie gegenseitiger Respekt, das gemeinsame Ringen um Lösungen für Griechenland bestimmen.

Die Konferenz von SPD und der SPD-Bundestagsfraktion zu den transatlantischen Freihandelsabkommen war ein Erfolg. Über 700 Menschen haben am Montag im Willy-Brandt-Haus die Möglichkeit genutzt, um mit EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, EU-Parlamentspräsident Martin Schulz und vielen andere Experten über die Chancen und möglichen Risiken der Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) zu diskutieren.

Kein anderes Land ist so sehr auf offene Märkte und den Zugang zum Welthandel angewiesen wie Deutschland. Gleichzeitig bieten die Abkommen die Chance, weltweit bessere Standards beim Umweltschutz sowie beim Schutz von Arbeitnehmern und Verbrauchern durchzusetzen. Die Verhandlungen über die Freihandelsabkommen haben jedoch auch Ängste und Misstrauen ausgelöst. Wir nehmen diese Sorgen ernst und haben uns mit Erfolg für mehr Transparenz bei den Verhandlungen eingesetzt. Alle Informationen zur Konferenz und die wichtigsten Fakten zu TTIP und CETA finden sie hier.  Für mich sind drei Bedingungen für eine Zustimmung unabdingbar: eine Absenkung der in Europa gültigen sozialen und ökologischen Standards, Verbraucherschutz, etc. darf nicht eintreten; die kommunale Daseinsvorsorge muss gesichert bleiben; eine private Schiedsgerichtsbarkeit für Investoren abseits der Rechtsstaatlichkeit ist nicht akzeptabel.

Diese und weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

  1. Erste Lesung zur Einführung einer PKW-Maut
  2. EU-Ausbildungsmission in Mali mit Unterstützung der Bundeswehr
  3. Beratung des Nationalen Bildungsberichts 2013
  4. Veranstaltungshinweis: Kundgebung in Unna
  5. Veranstaltungshinweis: Demonstration in Kamen

Erste Lesung zur Einführung einer PKW-Maut

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut beraten. Gleichzeitig wurde der Entwurf eines zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes, das die Senkung der Kfz-Steuer vorsieht, beraten. Dadurch werden die Belastungen durch die Pkw-Maut so kompensiert, dass in Deutschland zugelassene Pkw nicht stärker belastet werden. Durch die Pkw-Maut verschiebt sich die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur von der Kfz-Steuer, die dem allgemeinen Bundeshaushalt zufließt, in die Nutzerfinanzierung. So wird die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur unabhängiger vom Bundeshaushalt und steht jahresübergreifend zuverlässig zur Verfügung.

Die Gestaltung der Pkw-Maut und die zugehörige Entlastung bei der Kfz-Steuer müssen gewährleisten, dass kein in Deutschland lebender Autofahrer stärker belastet wird, als bisher. Dies wird die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren nochmals detailliert prüfen, genauso wie die europarechtskonforme Ausgestaltung des Gesetzes. Außerdem werden wir sicherstellen, dass die Berechnungen der Einnahmen aus der geplanten Pkw-Maut im parlamentarischen Verfahren transparent gemacht werden. Da die Erhebung der Infrastrukturabgabe für ausländische Pkw auf Bundesstraßen beschränkt ist, muss außerdem sichergestellt sein, dass die Autofahrer nicht vermehrt auf Bundesstraßen ausweichen und dort die Lärm- und Abgasbelastungen erhöhen. Schließlich muss der Datenschutz bei der Erhebung der Abgabe gewährleistet sein, damit die Nutzung der Autobahnen ausschließlich zum Zwecke der Erhebung der Steuer überwacht und gespeichert wird.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Bei der geplanten Pkw-Maut sollen 3,19 Milliarden Euro pro Jahr von inländischen Autobesitzern
  • In Deutschland lebende Autofahrer sollen die Maut aber über eine geringere Kfz-Steuer voll ausgeglichen bekommen.
  • Von Autofahrern aus dem Ausland erwartet das Verkehrsministerium jährlich 733 Millionen Euro.
  • Nach Abzug der Systemkosten sollen ca. 500 Millionen Euro für Investitionen übrig bleiben.
  • In der Prognose geht das Ministerium davon aus, dass es jährlich rund 130 Millionen Ein- und Durchfahrten von ausländischen Pkw auf den mautpflichtigen deutschen Autobahnen gibt.
  • Fahrer aus dem Ausland werden voraussichtlich vor allem die nach Schadstoffausstoß und Hubraum gestaffelte Jahresmaut oder eine Zehn-Tages-Maut für 10 Euro kaufen.
  • Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden zum Beispiel für Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 zwei Euro (Ottomotor) oder fünf Euro (Diesel) berechnet. Es gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

EU-Ausbildungsmission in Mali mit Unterstützung der Bundeswehr

Diese Woche hat der Bundestag in erster Lesung über den Antrag der Bundesregierung beraten, die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) um 15 Monate bis zum 31. Mai 2016 zu verlängern. Der Einsatz erfolgt auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali, Beschlüsse des Rates der Europäischen Union und mehrerer Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Zielsetzung der EU ist es weiterhin, die Ende 2013 neu gewählte malische Regierung bei der Stabilisierung der Lage im Land effektiv zu unterstützen und den Aussöhnungsprozess zwischen den Konfliktparteien zu fördern. Notwendig hierfür sind die Festigung der staatlichen Strukturen und die Integration aller malischen Bevölkerungsgruppen.

Die Ausbildungsmission EUTM Mali trägt seit ihrer Entsendung am 18. Februar 2013 durch Ausbildung und Beratung dazu bei, die demokratisch geführten malischen Streitkräfte und Ministerien zu befähigen, Stabilität und Sicherheit in Mali selbst zu gewährleisten. Zudem wird Expertise auf den Gebieten der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zur Verfügung gestellt. Mali bleibt auch aufgrund der weiterhin angespannten Sicherheitslage Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements der Bundesregierung in Afrika. Die Bundesregierung beabsichtigt, im August 2015 die Führung von EUTM Mali zu übernehmen. Um die mit dieser Verantwortung verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, soll die Mandatsobergrenze von derzeit 250 auf 350 deutsche Soldatinnen und Soldaten angehoben werden. Derzeit sind etwa 140 Soldatinnen und Soldaten vor Ort im Einsatz. Gleichzeitig leistet Deutschland mit humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und friedlichen Entwicklung Malis.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Beratung des Nationalen Bildungsberichts 2013

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag abschließend den fünften nationalen Bildungsbericht beraten. Dieser Bericht wird von einer unabhängigen Gruppe von WissenschaftlerInnen im Auftrag der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz erstellt. Er beschreibt Erfolge und Defizite in allen wichtigen bildungspolitischen Handlungsfeldern von der frühkindlichen Bildung über die schulische und berufliche Bildung bis zur Weiterbildung. Schwerpunkt des fünften Berichts ist das Thema „Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem“.

Der aktuell vorgelegte Bildungsbericht bestätigt eine erneute Verbesserung der Bildung in Deutschland. Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen in den letzten Jahren zeigen Wirkung. Beispielhaft sind hier zu nennen: Der Ausbau der Kindertagesstätten ist konsequent vorangetrieben worden und die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren ist deutlich angestiegen. Auch der Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung wird durch die Kommunen und die Länder fortgesetzt.

Gleichzeitig zeigt der Bericht auch noch vorhandene Schwächen auf. Auch wenn es leichte Verbesserungen bei der Gleichheit der Bildungschancen zwischen Kindern und Jugendlichen aus z. B. Nichtakademiker- und Akademikerhaushalten gegeben hat, bleiben die noch bestehenden Unterschiede ein ernst zu nehmendes Problem und eine zentrale Herausforderung für die weitere Bildungspolitik. Gleiches gilt für die Jugendlichen ohne Schulabschluss sowie den Anteil der jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die Zahlen haben sich verbessert, aber sie sind nicht gut.

Der Fokus des Berichts liegt auf der Umsetzung der Inklusiven Bildung. Trotz der rechtlichen Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird die Umsetzung weiterhin durch zahlreiche strukturelle Probleme erschwert. Deutschland hat 16 Bundesländer mit 16 Schulsystemen und 16 Rechtssystemen, keine einheitlichen Definitionen von inklusiver Bildung und unterschiedliche begriffliche Zuordnungen.  Der Handlungsbedarf ist groß: Bei rund 493.000 Schülerinnen und Schülern wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Das sind 6,6% der Gesamtschülerschaft. Im Ländervergleich schwankt die Zahl zwischen 4,9% und 10,5%. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen stellen mit 40 % die größte Gruppe.

Immer mehr Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung besuchen gemeinsam Kindertageseinrichtungen und Schulen; der Anteil nimmt aber mit zunehmenden Alter ab. Bundesweit haben fast drei Viertel derjenigen, die eine Förderschule verlassen, keinen allgemeinen Schulabschluss erworben.

Ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU/CSU greift die Schlussfolgerungen des Berichtes auf und fordert unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Kita-Ausbau, den Ausbau der Bildungsforschung, die Qualifizierung in der Lehrerbildung auf dem Gebiet der Inklusion für alle Schulstufen und alle Schularten weiter zu unterstützen.

Den nationalen Bildungsbericht finden Sie hier.
Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.