Im Rahmen meiner Kampagne „Roter Rucksack“ lade ich Sie herzlich zu meiner nächsten Wanderung ein. Sie findet statt am Samstag, 22. August und führt uns nach Schwerte. Die Tour unter dem Motto „Wirtschaft im südlichen Schwerte“ beginnt um 13.30 Uhr am Elsebad, Am Winkelstück 113.
Unter anderem stehen Besuche der Firmen „Die Autowerkstatt“ und „Diagramm Halbach“ auf dem Programm. Zum Abschluss wartet bei der Feuerwehr eine kleine Stärkung auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Während des Spaziergangs und des geselligen Beisammenseins besteht die Gelegenheit ins Gespräch zu kommen. Ich freue mich auf Ihre Anregungen und Fragen.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-08-19 12:02:592015-08-19 12:02:59Roter Rucksack Wanderung am 22. August in Schwerte
Die Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will ich gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen.
Mittwoch, den 26.8.2015
Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte Ruhrstraße 20 58239 Schwerte
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-08-19 11:59:012015-08-19 11:59:01Sterbebegleitung in der Kontroverse: Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte
Der Deutsche Bundestag hat seine parlamentarische Sommerpause unterbrochen und ist heute zu einer Sondersitzung zusammen gekommen. Nachdem die 19 Euro-Länder am Montagmorgen die Verhandlungen über weitere Hilfen für Griechenland befürwortet haben, muss der Deutsche Bundestag der Bundesregierung nun offiziell ein Verhandlungsmandat übertragen. Wenn die genauen Ergebnisse der Verhandlungen feststehen, kommt der Bundestag erneut zusammen, um diesen Ergebnissen zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Das Verhandlungsmandat hat der Deutsche Bundestag heute mit großer Mehrheit beschlossen. Für viele Parlamentarier war dies kein leichter Schritt. Wir sprechen von einem Finanzierungsbedarf von bis zu 85 Milliarden Euro über die nächsten Jahre. Mich haben viele Zuschriften von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Ich bin jedoch überzeugt, dass Deutschland seinen Beitrag für den Zusammenhalt Europas leisten sollte. Denn wahr ist auch: ein funktionierendes und starkes Europa und ein starker Euro sind im deutschen Interesse. Kein Land, keine Volkswirtschaft profitiert so sehr davon wie unsere. Natürlich ist die Entscheidung zu weiteren Finanzhilfen für Deutschland von großer Tragweite, aber insbesondere für die Regierung in Griechenland sind in den nächsten Jahren sehr tiefgreifende Reformen zu schultern. Das ganze Paket dient jedoch vor allem einem Zweck: Der Festigung Europas.
Eine ausführliche Stellungnahme zu meinem Stimmverhalten finden Sie auf meiner Homepage unter www.oliver-kaczmarek.de.
Die Ergebnisse der Sondersitzung des Deutschen Bundestages habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst. Außerdem möchte ich Sie auf eine Veranstaltung mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann am 19. August in Unna hinweisen.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-07-17 14:37:242015-07-17 14:37:24Verhandlungen über weitere Finanzhilfen für Griechenland – Zur Sondersitzung vom 17.7.2015
Der Deutsche Bundestag hat heute in einer Sondersitzung der Bundesregierung den offiziellen Auftrag für weitere Verhandlungen über Finanzhilfen für Griechenland gegeben. Bei der Abstimmung ging es also nicht um den Start des Programms. Hierzu wird der Bundestag aller Wahrscheinlichkeit nach erneut zu einer Sondersitzung in der Sommerpause zusammen kommen.
Hier noch einmal die Ergebnisse des Eurogipfels vom 11.-13. Juli, die die Voraussetzungen für die Verhandlungen für weitere Finanzhilfen geebnet haben
Die Teilnehmer des Eurogipfels haben am Montagmorgen betont, dass als Voraussetzung für eine mögliche künftige Vereinbarung über ein neues Hilfsprogramm das Vertrauen in die griechische Regierung unbedingt wiederhergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die Eigenverantwortung der griechischen Regierung von ausschlaggebender Bedeutung, und auf politische Verpflichtungen sollte eine erfolgreiche Umsetzung folgen. Vor diesem Hintergrund hatte die griechische Regierung zugesagt unverzüglich ein Gesetzespakt im Parlament zu verabschieden, um den Weg für verschiedene Maßnahmen vorzubereiten.
Die Abschlusserklärung des EU-Gipfels sieht zunächst einige Sofortmaßnahmen vor.
So sollte Griechenland bis zum 15. Juli
eine Reform des Steuersystems umreißen und darlegen, wie die Basis des Systems verbreitert werden kann, um dem Staat mehr Geld in die Kassen zu spülen;
konkrete Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems vorschlagen;
sicherstellen, dass die Statistikbehörde des Landes (ELSTAT)rechtlich unabhängig agieren kann;
die relevanten Bestimmungen des Euro-Stabilitätspakts umsetzen.
Das griechische Parlament hat in der Nacht zum 16. Juli ein Gesetzespakt verabschiedet, um diesen Maßnahmen den Weg zu ebnen.
Zum Stichtag 22. Juli soll Athen zudem
eine Reform des Zivilstrafrechts einleiten, um etwa Steuerbetrüger leichter verurteilen zu können, und
auf die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten
Bei etlichen Vorschlägen der griechischen Regierung sehen die EU-Staats- und Regierungschefs noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Athen soll einen „klaren Zeitplan für die Gesetzgebung und Umsetzung“ mit Richtwerten und Meilensteinen vorlegen.
Im Einzelnen müsse Griechenland
ambitionierte Rentenreformen angehen und erläutern, wie das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2012 gegenfinanziert werden soll. Die obersten Richter hatten damals eine beschlossene Senkung von Grund- und Zusatzrenten um 5 bis 10 Prozent wieder gekippt;
Marktreformengemäß den OECD-Vorgaben vornehmen, die Volkswirtschaften beim Abbau von Wettbewerbsschranken anleiten sollen;
die Stromnetzeweiter privatisieren, es sei denn, Ersatzmaßnahmen würden gefunden, die einen ähnlichen Effekt auf den Wettbewerb hätten;
Arbeitsmarktreformendurchführen, die vereinbar sind mit maßgeblichen EU-Verordnungen. Eine Rückkehr zu vergangenen Politiken, die nicht wachstumsorientiert seien, solle vermieden werden;
den Finanzsektor stärken, vor allem durch eine effiziente Verwaltung des Bankenrettungsfonds (HFSF) sowie der Banken. Politische Einflussnahme bei der Vergabe von Posten solle dabei verhindert werden.
Die griechischen Behörden sollen zudem laut dem Abschlusspapier
ein deutlich verbessertes Privatisierungsprogramm Dazu gehört die Überführung griechischer Vermögenswerte in einen unabhängigen Fonds. Dieser Privatisierungsfonds solle 50 Milliarden Euro erwirtschaften. 25 Milliarden davon sollten zur Rückzahlung der beantragten Mittel aus dem Euro-Bankenrettungsfonds ESM verwendet werden, die anderen 25 Milliarden je zur Hälfte zum Abbau der Schulden und für Investitionen. Der Fonds solle von den griechischen Behörden geleitet und von relevanten europäischen Institutionen überwacht werden, um Transparenz sicherzustellen;
die Verwaltung des Landes modernisieren, stärken und kostengünstiger machen. Dazu solle ein Programm eingesetzt werden zur Schaffung von Verwaltungskapazitäten und zur Ent-Politisierung des Beamtenapparats;
uneingeschränkt mit den Institutionen zusammenarbeiten und sämtliche Gesetzesvorhaben vorab abstimmen. Die Umsetzung der Regelungen sei dabei „der Schlüssel“;
Zur Stärkung von Wachstum und Arbeitsplätzen will die Europäische Kommission in den kommenden Jahren eng mit Griechenland zusammenarbeiten, um bis zu 35 Mrd. € an Mitteln aus verschiedenen EU-Programmen für Investitionen zu mobilisieren. Mit Blick auf die Ausnahmesituation Griechenlands will die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der die Vorfinanzierung von EU-Ausgaben – und damit deren unmittelbare Einsetzbarkeit – um 1 Mrd. € erhöht.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-07-17 14:20:262015-07-17 14:20:26Bundestag unterstützt Verhandlungen über neue Finanzhilfen für Griechenland
Mehr erfahren über Politik und ihre Hintergründe, politische Entscheidungsträger einmal anders kennenlernen und mit ihnen über Zukunftsentwürfe für Politik und Gesellschaft zu diskutieren – das ist das Ziel der Gespräche auf dem Roten Sofa, organisiert von der SPD im Kreis Unna.
Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird auf dem Roten Sofa der SPD im Kreis Unna Platz nehmen und sich Ihren Fragen stellen.
Am Mittwoch, den 19. August, um 19 Uhr im Katharinenhof in Unna.
Thomas Oppermann war in seiner politischen Laufbahn u.a. bereits niedersächsischer Wissenschaftsminister und erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Oppermann ist ein einflussreicher Gestalter der Großen Koalition und Kenner des Berliner Parketts. Er wird im Gespräch mit Unnas Bürgermeister Werner Kolter und mir über aktuelle politische Herausforderungen diskutieren und dabei auch Hintergründe und Persönliches beleuchten. Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-07-17 14:16:132015-07-17 14:16:13Rotes Sofa mit Thomas Oppermann am 19. August in Unna
Seit heute ist der Deutsche Bundestag in die parlamentarische Sommerpause eingetreten – voraussichtlich. Denn die jüngsten Entwicklungen in den Verhandlungen der Euro-Gruppe mit Griechenland könnten es notwendig machen, dass der Bundestag in der Sommerpause noch einmal zusammen kommt. Voraussetzung dafür ist, dass die Verhandlungen nach einem positiven Referendum ab Montag wieder aufgenommen werden können. Die Tür für Griechenland bleibt offen, denn nach meiner Auffassung entscheiden wir derzeit darüber, ob wir in der Lage sind, in Europa Krisen gemeinsam zu lösen und welches Europa wir in Zukunft wollen. Dafür sind kluge und weitsichtige Entscheidungen notwendig und selbstverständlich auch das Einhalten des Prinzips von Leistung und Gegenleistung. Dann bin ich zuversichtlich, dass die Euro-Gruppe zusammenbleibt.
Der Bundestag hat in dieser Woche noch einige Gesetze verabschiedet, die deutliche Verbesserungen für die Menschen bringen werden. Vor genau einem Jahr hat der Bundestag über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen. 3,7 Millionen Menschen verdienen durch den Mindestlohn mehr Geld. Das zeigt: der Mindestlohn wirkt und es war richtig, dass die SPD ihn in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hat.
Nach den Schulferien beginnen nun auch die Parlamentsferien. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer!
Die Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-07-03 13:50:102015-07-03 13:50:10Griechenland und Debatte zur Sterbebegleitung – Zur Sitzungswoche vom 29.6.-3.7.2015
Die aktuelle Situation in Griechenland und der Stand der Verhandlungen zur griechischen Schuldenkrise war in dieser Sitzungswoche das dominierende Thema. Am Montagabend gab es eine Sondersitzung der SPD-Bundestagsfraktion und dann am Mittwoch eine Debatte im Deutschen Bundestag.
Monatelang haben die europäischen Institutionen mit Griechenland um eine tragfähige Grundlage gerungen, damit das zweite Hilfspakets fortgesetzt werden kann. Und obwohl die Gläubiger Griechenland sehr weit entgegen gekommen sind und eine Einigung greifbar war, hat Griechenland die Verhandlungen beendet. Damit schadet die griechische Regierung vor allem der eigenen Bevölkerung. Nicht nur, weil die Griechinnen und Griechen bei einer möglichen Staatspleite massive Einschnitte erleiden, sondern auch weil dadurch mutwillig der Erfolg ihrer bisherigen Anstrengungen aufs Spiel gesetzt wird.
Es bleibt weiterhin unverzichtbar, notwendige Reformen im Gegenzug für weitere Hilfen in die Wege zu leiten. Deshalb haben sich alle übrigen 18 Euro-Staaten geschlossen dazu entschieden, das zweite Hilfsprogramm nicht zu verlängern. Weitere Hilfen sind nur zu verantworten, wenn Griechenland sein Staatswesen und die Wirtschaft modernisiert. Und dadurch die Grundlage schafft, dass das Land nicht dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist. Jede Regierung hat das Recht, das Volk in einem Referendum über seine Zukunft entscheiden zu lassen. Aber genauso muss die Entscheidung aller anderen demokratisch gewählten Regierungen der Eurozone respektiert werden. In der Debatte am Mittwoch im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie erst das Ergebnis des Referendums in Griechenland am kommenden Sonntag abwarten will, bevor sie weiteren Verhandlungen zustimmt.
Stimmen die Griechen am Sonntag mit Ja, stehen für neue Verhandlungen zwischen EU und der griechischen Regierung die Türen offen. Das bekräftigten sowohl die Kanzlerin als auch Vizekanzler Sigmar Gabriel und weitere Redner der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-07-03 11:09:022015-07-03 11:09:02Stand der Verhandlungen mit Griechenland
Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr entscheiden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einen nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.
In dieser Sitzungswoche haben wir in 1. Lesung über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Regelung der sogenannten Sterbehilfe beraten. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleiben. Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, wird die Fraktionsdisziplin aufgehoben.
Die vier überfraktionellen Gesetzentwürfe finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-07-03 11:08:122015-07-03 11:08:12Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung
Die Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will ich gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen.
Mittwoch, den 26.8.2015 Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte Ruhrstraße 20 58239 Schwerte
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-07-03 11:07:452015-07-03 11:07:45In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldrechts haben wir in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen beschlossen. Damit wird das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.
Künftig werden die Warmmieten statt der Kaltmieten berücksichtigt. Hiervon profitieren rund 870.000 Haushalte, 90.000 Haushalte waren bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Demnächst erhalten mehr Menschen und jeder Einzelne auch deutlich mehr Wohngeld. Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten geraten Mieter durch steigende Mieten und knapper werdendem Wohnraum unter finanziellen Druck. Durch die regionale Staffelung steigt das Wohngeld stärker in Gebieten mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen.
Im parlamentarischen Verfahren ist eine Einigung gelungen, wonach die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre beginnend zum 30. Juni 2017 zu überprüfen sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld, die Möglichkeiten einer verbesserten Anreizwirkung des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung sowie Mechanismen, die das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeld einschränken, zu prüfen.