Infodienst – Seite 108 von 142 – Oliver Kaczmarek, Md

EU-Ausbildungsmission EUTM in Somalia

Am Donnerstag stimmte der Deutsche Bundestag mehrheitlich einer Wiederaufnahme der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission „EU Training Mission Somalia“ (EUTM Somalia) zu. Das Mandat wurde bis zum 31. März 2015 verlängert und sieht eine Beteiligung von bis zu 20 Soldatinnen und Soldaten an der Mission vor.

Die Lage in Somalia ist seit vielen Jahren eines der zentralen Probleme am Horn von Afrika. Mit dem langjährigen Bürgerkrieg ging ein weitgehender Staatszerfall beziehungsweise die Abwesenheit funktionierender staatlicher Strukturen in weiten Teilen des Landes einher, insbesondere im Sicherheits- und Justizbereich. Weite Teile der Bevölkerung leben in prekären, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen. Verstärkt durch die erhebliche Korruption und die Aktivitäten extremistischer Kräfte sowie privater Milizen entstand ein Umfeld, in dem Piraterie und Terrorismus in Somalia eine Gefahr nicht nur für die Sicherheitssituation in der Region darstellte.

Die EU arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der somalischen Regierung am Aufbau tragfähiger Strukturen durch Demokratieaufbau, bei der Befriedung und Aussöhnung und der Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkrieges.

Die Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Gesamtkontext einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie zum Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung. Damit trägt die Mission zur nachhaltigen Stabilisierung des Landes bei. Diesen ganzheitlichen Ansatz hat Deutschland von Anfang an unterstützt.

Den Antrag der Bundesregierung zur Wiederaufnahme der Beteiligung der EU Ausbildungsmission in Somalia finden Sie hier:

http://dip.bundestag.de/btd/18/008/1800857.pdf

Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie

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Am Donnerstag hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf  der Bundesregierung zur Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) debattiert. SPD und Union wollen damit die Voraussetzungen schaffen, dass der von den Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie im Januar ausgehandelte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Der vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insgesamt sind ca. 100.000 Menschen in der Fleischindustrie beschäftigt.

Die Fleischbranche war zuletzt aufgrund von prekären Beschäftigungsverhältnissen und schlechten Arbeitsbedingungen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Anfang Januar 2014 konnte erstmals ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag zur Regelung der Mindestbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden. Mit der Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden diese Verbesserungen für alle rund 100.000 Beschäftigten in der Branche spürbar, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Das beschlossene Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli in Kraft treten.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800910.pdf

Den Bericht der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/mindestlohn-der-fleischindustrie-kommt

Gedenken an die Opfer des Völkermords in Ruanda

Mit einer Kernzeitdebatte erinnerte der Bundestag in dieser Woche an den Völkermord in Ruanda vor 20 Jahren. Von April bis Juli 1994 kamen dort über 800.000 Menschen ums Leben. Dazu gehört auch die Erinnerung an die wenig entschiedene Rolle der internationalen Gemeinschaft, die trotz vielfältiger Informationen über das mörderische Handeln vor Ort nicht ausreichend versucht hat, die Gräuel zu beenden.

Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag würdigt der Deutsche Bundestag die nationalen Bemühungen um Aufarbeitung und Versöhnung, sowohl durch strafgerichtliche wie auch zivilgesellschaftliche Strukturen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regierung Ruandas bei der Festigung demokratischer Strukturen zu unterstützen und durch Konfliktprävention und -regelung Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu verhindern. Die Debatte am Freitag wurde auch dazu genutzt, um politische Konsequenzen im Hinblick auf die deutsche Afrikapolitik zu thematisieren.

Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800973.pdf

Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag

Der Koalitionsantrag zur Sicherung der Oppositionsrechte im Parlament wurde am Donnerstag im Bundestag beschlossen, nachdem er im Februar zur Debatte ins Parlament eingebracht wurde. Zwar folgt die Stärke der Fraktionen im Bundestag dem Votum der Wähler, dennoch zeichnet der Wettstreit von Regierung und Opposition unsere Demokratie aus.

Die Opposition muss ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einbringen können. Deshalb sieht der Antrag von SPD und Union vor, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die 18. Wahlperiode zu ändern. Die Opposition kann dann Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen einsetzen und die Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten wahrnehmen, auch wenn sie weniger als 25 % der Abgeordneten stellt. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verfügen in dieser Legislaturperiode zusammen über 127 der 631 Sitze im Parlament, was einem Anteil von etwa 20 Prozent entspricht.

Den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800481.pdf

Sukzessivadoption und 100-Tage-Bilanz – Zur Sitzungswoche vom 17.-21.03.2014

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Auf allen Ebenen wurde in der vergangenen Woche darüber diskutiert, wie der Bund die Städte, Gemeinden und Kreise wirksam finanziell unterstützen kann. Für die SPD ist das ein Kernanliegen, denn Demokratie, Lebensqualität und Teilhabechancen werden für die Menschen erst zu Hause in den Kommunen konkret erfahrbar. Seit einiger Zeit sind die Kommunen unter erheblichen finanziellen Druck geraten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf diese Entwicklung seit 2010 konsequent reagiert und die Kommunen finanziell besser ausgestattet. Allein im Stärkungspakt Stadtfinanzen wenden Land und Kommunen bis 2020 knapp 6 Mrd. Euro zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte auf. Auch der Bund hat diesen Weg bereits eingeschlagen. Auf Druck der SPD konnte erreicht werden, dass die Grundsicherung im Alter zukünftig finanziell vom Bund getragen wird. Das entspricht einer Entlastung der Kommunen von insgesamt 4 Mrd. Euro. In einem nächsten Schritt soll nun eine teilweise Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe folgen. In 2015 und 2016 werden dafür jährlich 1 Mrd. Euro bereit gestellt – ab 2017 sollen es 5 Mrd. Euro sein. Über die Umsetzung wird derzeit in Berlin diskutiert. Deshalb habe ich zusammen mit meinen SPD-Kollegen aus dem Ruhrgebiet viel Zeit aufgewandt, dieses Anliegen in Berlin wirksam zu vertreten. Noch haben wir kein Ergebnis, aber eins ist auch klar: Es ist die SPD, die sich schon in den Koalitionsverhandlungen für die Entlastung der Kommunen eingesetzt hat und die sich auch jetzt weiter dafür stark macht. Deshalb freue ich mich auch über viel Unterstützung für dieses Anliegen aus dem Wahlkreis.

Die gute Nachricht dieser Woche lautet: der Mindestlohn kommt! Arbeitsministerin Andrea Nahles hat den Gesetzentwurf erarbeitet, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. In diesen Tagen ist dabei viel über die Altersgrenze diskutiert worden, ab der der Mindestlohn greifen soll. Eine Altersgrenze soll einen zusätzlichen Anreiz für junge Menschen geben, eine Ausbildung zu beginnen, statt eine (auf den ersten Blick) gut bezahlte Arbeit aufzunehmen. Wenn diese Funktion der alleinige Hintergrund ist, dann darf die Grenze nicht über 18 Jahren liegen. Alles andere wäre ein Einfalltor für niedrig entlohnte Beschäftigung. Deshalb wird die SPD hier klar die Position halten.

Zum Schluss möchte ich Sie noch auf eine Veranstaltung in der nächsten Woche hinweisen: Am 26. März 2014 lade ich ab 19:30 Uhr zu einer Diskussion mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer in das Zentrum für Information und Bildung (zib) in Unna ein. Gegenstand unserer Diskussion wird das deutsche Engagement in internationalen Krisen und Konflikten sein – ein Thema, das angesichts der derzeitigen Ereignisse auf der Krim besondere Aktualität hat.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/service/termine/handeln-f%C3%BCr-frieden-und-menschenrechte

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Einsetzung eines NSA-Untersuchungsauschusses
2. Haftpflichtproblematik bei Hebammen
3. Sukzessivadoption durch Lebenspartner ermöglichen
4. Entwicklungspolitische Partnerschaft zwischen EU und Afrika
5. 100-Tage-Bilanz der Großen Koalition

Einsetzung eines NSA-Untersuchungsauschusses

Durch die sogenannte „NSA-Spähaffäre“ sind Fragen nach der Sicherheit und Integrität der elektronischen Kommunikation in Deutschland sowie der Grundlagen der Zusammenarbeit befreundeter Staaten aufgeworfen worden. Deshalb hat die SPD gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke am Donnerstag die Einsetzung eines NSA-Untersuchungsausschuss beschlossen.

Der Untersuchungsausschuss wird aus 8 Mitgliedern (sowie einer entsprechenden Anzahl Stellvertretern) bestehen und sich ausführlich mit der massenhaften Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten von, nach und in Deutschland vor allem durch US-amerikanische und britische Nachrichtendienste befassen.

Dabei geht es zunächst um die genaue Klärung der Frage, in welchem Umfang Daten von Regierungs- und Bundestagsmitgliedern, Bürgern und Unternehmen in Deutschland erfasst wurden. Daneben muss geklärt werden, inwieweit Stellen des Bundes, insbesondere die Bundesregierung und die Nachrichtendienste, von den Praktiken der Geheimdienste Kenntnis hatten, an ihnen beteiligt waren oder ihnen entgegengewirkt haben. Nicht zuletzt ist zu prüfen, welche Reformen notwendig sind, um sichere und vertrauliche Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern als auch staatlichen Stellen zu schützen.

Den fraktionsübergreifenden Antrag können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800843.pdf

Den Bericht der SPD-Fraktion finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/u-ausschuss-zur-nsa-aff%C3%A4re-legt-los

Die Stellungnahme unserer Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin Christine Lambrecht zum Antrag finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/fraktionen-einigen-sich-auf-nsa-untersuchungsausschuss

 

Haftpflichtproblematik bei Hebammen

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Am Donnerstag wurde im Plenum ein Antrag der Grünen-Fraktion über die Situation der Hebammen in Deutschland diskutiert. Auslöser der Zuspitzung der Situation ist die Ankündigung eines großen Versicherungsunternehmens, keine Haftpflichtversicherungen mehr für Hebammen anzubieten. Aus meinem Wahlkreis haben mich zu diesem Thema bereits zahlreiche Zuschriften erreicht.

Für die SPD hat unser Gesundheitsexperte Karl Lauterbach noch einmal deutlich gemacht, dass nicht – wie teilweise vermittelt – der gesamte Berufstand gefährdet ist, sondern im Wesentlichen die rund 10 Prozent der freiberuflich tätigen Hebammen. Sie betreuen im Durchschnitt weniger als 2% der Geburten, da über 98% der Kinder in Deutschland in klinischen Einrichtungen zur Welt kommen. Dennoch ist die Problematik sehr ernst zu nehmen.

Der SPD sind die Hebammen in Deutschland enorm wichtig. Auch wir wollen nicht, dass Frauen künftig Abstriche bei der Betreuung vor, während oder nach der Geburt machen müssen. Dennoch vertreten wir die Auffassung, dass eine dauerhafte stabile Lösung nur in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren und nicht im politischen Alleingang erfolgen kann. Darum hat das Gesundheitsministerium seit dem vergangenen Jahr intensiv den Kontakt mit Hebammenverbänden, der Versicherungswirtschaft und den Krankenkassen gepflegt. Im April wird der Abschlussbericht der eigens eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe erscheinen, der mehr Aufschlüsse über dauerhafte Lösungsmöglichkeiten bringt.

Sukzessivadoption durch Lebenspartner ermöglichen

Gemeinsam haben die SPD- und die Unionsfraktion am Donnerstag einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass künftig auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die von ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner bereits adoptierten Kinder adoptieren dürfen. Im Koalitionsvertrag hatte die SPD mit der Union vereinbart, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaften zügig umzusetzen.

Das materielle Adoptionsrecht und das Verfahrensrecht werden durch den vorliegenden Entwurf dementsprechend angepasst. Damit werden eingetragene Lebenspartner in diesem Aspekt Ehepartnern gleichgestellt. Heiko Maas, unser sozialdemokratischer Justizminister, hat hier schnell und verlässlich gehandelt.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka betonten in einer Stellungnahme noch einmal, dass die SPD weiterhin darauf hinwirken wird, bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu beenden. Es sei „kaum vermittelbar, warum ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam Pflegekinder aufnehmen, nicht aber gemeinsam ein Kind adoptieren darf.“

Unseren Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800841.pdf

Ein Bericht der SPD-Fraktion ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/themen/adoptionsrecht-f%C3%BCr-homosexuelle-wird-ausgebaut

Entwicklungspolitische Partnerschaft zwischen EU und Afrika

Am Freitag diskutierte der Deutsche Bundestag einen gemeinsamen Antrag von CDU, CSU und SPD zur entwicklungspolitischen Partnerschaft zwischen der EU und Afrika, einer Schwerpunktregion der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit. Auf dem 4. EU-Afrika-Gipfel im April dieses Jahres sollen neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft mit Afrika gesetzt werden.

Vor besonderen Herausforderungen steht die Entwicklungspolitik angesichts der Krisen und Gewaltkonflikte, wie wir sie in Mail, Zentralafrika, Somalia, Kongo oder Sudan erleben. Entwicklungszusammenarbeit kann und muss hier verstärkt einen Beitrag leisten, um die Ursachen von Instabilität und Fragilität zu bekämpfen, aber auch die Folgen von Krieg und Gewalt zu bearbeiten und gesellschaftliche Spaltungen zu überwinden. Neue Impulse für die Stärkung lokaler Potentiale der zivilen Konfliktbearbeitung sind hier unbedingt erforderlich.

Der Antrag fordert darüber hinaus dazu auf, Afrika nicht nur als Krisenherd zu sehen, sondern vor allem auch an den vielfältigen Chancen und Potentialen anzusetzen. Die Europäische Union und Afrika müssen sich dafür auf Augenhöhe begegnen. Auch hier muss es vor allem darum gehen, die lokalen Lösungsansätze zu unterstützen und dabei beispielsweise auch die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Weitere Schwerpunkte sollen bei der Verbesserung der Lebensbedingungen, dem Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen, der Stärkung von Frauen und Mädchen und dem Erhalt natürlicher Ressourcen gesetzt werden.

Den Antrag zum Thema finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800844.pdf

Ein Bericht der SPD-Fraktion zum Thema ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/themen/entwicklungspolitische-partnerschaft-zwischen-eu-und-afrika-st%C3%A4rken

100-Tage-Bilanz der Großen Koalition

In der kommenden Woche sind die Regierungsmitglieder der Großen Koalition seit 100 Tagen im Amt. Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen, welche ihrer Ziele die SPD bereits umsetzen konnte.

Eine wichtige und gute Nachricht für über 4 Millionen Deutsche ist die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ab 2015. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat zügig an der Umsetzung dieses Kernanliegens der SPD gearbeitet und dafür gesorgt, dass es trotz anders lautender Forderungen kaum Ausnahmen vom Mindestlohn geben wird. Daneben konnte die SPD zentrale Anliegen bei der Rente umsetzen, was die Anpassung der Mütterrenten, die Einführung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren sowie Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umfasst.

Aber auch aus anderen Ressorts gibt es Erfolge zu vermelden: Justizminister Heiko Maas macht Tempo beim Thema bezahlbare Mieten und Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel arbeitet energisch an der Novellierung des EEG und der Einführung der Strompreisbremse. Weiterhin wurden die Voraussetzungen für die zeitnahe Umsetzung der doppelten Staatsbürgerschaft, der Frauenquote sowie des ElterngeldPlus, das Eltern finanziell bei der Rückkehr in den Beruf unterstützt, geschaffen.

Mit der Haushaltsaufstellung für 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung legen wir zudem das Ruder um in Richtung mehr öffentliche Investitionen für die Zukunft. Vor allem in den Bereichen (frühkindliche) Bildung, Forschung, Verkehr und für die Entlastung der Kommunen werden wir künftig mehr Geld ausgeben als bislang.

Mehr Informationen zum Mindestlohn gibt es hier: http://www.spd.de/aktuelles/117316/20140319_mindestlohn_kommt_gabriel.html

Die Pressemitteilung zum Mindestlohn der arbeits- und sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Katja Mast können Sie hier abrufen: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/der-allgemeine-gesetzliche-mindestlohn-kommt

Einen Artikel des SPD-Parteivorstandes zum Thema Mietpreisbremse finden Sie hier: http://www.spd.de/aktuelles/117402/20140320_mietpreisbremse_kommt.html