Infodienst – Seite 91 von 152 – Oliver Kaczmarek, Md

Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN

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Im Koalitionsausschuss wurden Verbesserungen in mehreren Bereichen in die Wege geleitet. Besonders für Leiharbeit und Werkverträge, dem Ziel der Entgeltgleichheit sowie einer Regelung für freies WLAN können Bürgerinnen und Bürger positive Veränderungen erwarten.

 

Verbesserung für Leiharbeit und Werkverträge

Dem Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Der fertig ausverhandelte Gesetzentwurf von Andrea Nahles lag bereits seit längerem vor, wurde aber von Seiten der CSU blockiert. Beim Koalitionsgipfel am Dienstagabend wurde jetzt der Weg für das Gesetz frei gemacht.

Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch für Leiharbeit und Beschäftigte mit Werkverträgen gelten. Es darf nicht sein, dass hierdurch die Stammbelegschaft verdrängt wird oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen arbeiten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU deshalb ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart.

Durch gesetzliche Anpassungen wird die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate bei einem Entleiher beschränkt; Ausnahmen können gelten bei Bestehen eines Tarifvertrags und in tarifgebundenen Unternehmen. Zusätzlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay). Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an Equal Pay vorsieht, besteht der Anspruch auf Equal Pay erst nach einer Einsatzdauer von zwölf Monaten. Ebenso sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist seit langem ausgehandelt und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Er ist zudem mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmt.

 

Nächste Hürde zur Entgeltgleichheit nehmen

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist diskriminierend und ein Zustand, der unserer Gesellschaft unwürdig ist. Unser nächster Schritt gegen Lohndiskriminierung ist mehr Transparenz. Denn nur wer weiß, wie viel andere für die gleiche Arbeit im Betrieb bekommen, kann sich gegen ungleiche Löhne wehren. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten künftig in einem Bericht zur Umsetzung von Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung beziehen müssen. Zudem sollen die Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht über die Lohnunterschiede im Unternehmen erhalten.

So wird der gesellschaftliche und betriebsinterne Druck zum Abbau der Lohnlücke wachsen, weil die Unterschiede in der Bezahlung öffentlich werden. Auch unterstützt der von unserer Ministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf die Beweisführung, wenn gleicher Lohn bei vorliegenden Unterschieden von Arbeitnehmerinnen eingeklagt wird. Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig vom Kabinett auf den Weg gebracht wird.

Mehr Informationen zum geplanten Gesetzespaket hat die SPD-Bundestagsfraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/missbrauch-leiharbeit-werkvertraegen-bekaempfen-0

 

Reform des Telemediengesetzes: Abschaffung der Störerhaftung für offene WLAN-Netze vereinbart

Diese Woche einigten sich Vertreter der Koalitionspartner, die längst überfällige Störerhaftung abzuschaffen. Dies bedeutet, dass nun nicht mehr der WLAN-Betreiber sondern der Nutzer selber haftet, wenn er das Internet missbraucht. Der Anbieter hat damit „keine weiteren Prüfpflichten“ mehr und ist nicht in der Verantwortung.

Die Reform des Telemediengesetzes soll endlich  Rechtssicherheit für die Anbieter offener WLAN-Hotspots schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit Deutschland den internationalen Anschluss nicht verpasst. Deutschland war bislang das einzige Land in Europa mit einer solchen Störerhaftung.

Dementsprechend stockte auch der Aufbau offener WLAN-Netze, da Anbieter jederzeit wegen urheberrechtlicher Verstöße der Nutzer des WLAN verklagt werden konnten. Auf 10.000 Einwohner in Deutschland kommen nur etwa 1,9 offene WLAN-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7.

Dabei sind besonders die Chancen für den Handel, die Innenstädte und den Tourismus immens. Dafür spricht auch der Einsatz des Deutschen Städte- und Gemeindebund, des Handelsverbandes Deutschland oder der Freifunk-Initiative für die Abschaffung der Störerhaftung. Es war und ist kein Nischenthema. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung ergreifen und als Gesetzgeber für die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen.

Behindertenrechte stärken

In diesem Jahr wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärken und verbessern. Bevor demnächst die parlamentarischen Beratungen zum Bundesteilhabegesetz beginnen, hat in dieser Woche der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen.

Das neue Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung abbauen. Dafür wird es insbesondere Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot geben, da das Prinzip der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung aufgenommen wird. Das bedeutet: Wenn Träger der öffentlichen Gewalt Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen wie Gebärdendolmetscher, eine bauliche Veränderung oder die Bereitstellung einer barrierefreien PDF-Datei versagen, gilt dies als Benachteiligung. Ebenso bringt das Gesetz Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung, eine Stärkung der Leichten Sprache und eine Anpassung des Behinderungsbegriffs des BGG an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) war am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Eine Evaluation kam 2014 zu dem Ergebnis, dass das BBG eine gute Basis für die Gleichstellung sei. Leider bestünden aber noch teilweise Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung. Außerdem werde das Gesetz noch zu wenig angewendet.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807824.pdf

Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Marokko, Algerien und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einstuft. Das soll die Asylbehörden weiter entlasten. Das Recht einer individuellen Prüfung von Antragsstellern im Asylverfahren bleibt hiervon unberührt.

Für viele in Deutschland Asyl suchende Menschen sind die Anerkennungschancen nach geltendem Recht sehr gering. Die Einstufung bestimmter Staaten als sichere Herkunftsstaaten kann einen Beitrag leisten, wie Verfahrensdauern verkürzt und Behörden entlastet werden können. Im Verfahren wird das gewährleistet durch eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, kürzere Ausreise- und Klagefristen und einen verkürzten Instanzenzug. Durch die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, wird im Falle einer Ablehnung des Asylgesuchs die Rückführung erleichtert.

Um schneller wirklich Schutzbedürftige im Asylverfahren zu identifizieren, wurden im vergangenen Jahr bereits Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Über die Entwicklung der Lage in den betreffenden Staaten erstattet die Bundesregierung alle zwei Jahre Bericht.

Das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten ist hier zu finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808039.pdf

Das Besteuerungsverfahren wird modernisiert

Das Internet und die elektronische Kommunikation, haben die Erwartungen der Steuerpflichtigen an das Besteuerungsverfahren verändert. Für ein dauerhaft zeitgemäßes und effizientes Besteuerungsverfahren braucht es daher Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierung.

Daher hat die Bundesregierung diese Woche in zweiter und dritter Lesung einen neuen Gesetzesentwurf beraten und beschlossen. Die enthaltenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sollen den Steuervollzug schneller, einfacher und effizienter machen. Künftig können Bürger neben der Steuererklärung auch die erforderlichen Belege elektronisch übermitteln. Ein Großteil der Steuerklärung soll dann vollautomatisch bearbeitet werden. Personen, die die Formulare selber ausfüllen, müssen sie zukünftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Für jeden Monat Verspätung bei der Abgabe der Steuererklärung fällt in Zukunft eine Gebühr von 25 Euro an. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst einreichen und nicht steuerlich beraten werden, wird es keine automatische Festsetzung von Verspätungszuschlägen geben.

Mit dem neuen Gesetz sind auch Serviceverbesserungen geplant bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER oder durch einen Ausbau des Angebots der vorausgefüllten Steuererklärung. Steuerpflichtige können weiterhin freiwillig elektronisch oder auf dem Papierweg einreichen. Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/weg-frei-moderne-steuerverwaltung. Das beschlossene Gesetz finden Sie über diesen Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807457.pdf.

Ausbildungsmission der Bundeswehr in Mali wird fortgesetzt

Am Donnerstag hat das Parlament dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der Militärmission der EU zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) zugestimmt. Die Mission unterstützt die Regierung Malis, nach einem Putsch Anfang 2012 wieder eigenständig die Stabilität des Landes zu gewährleisten und den Friedensprozess weiterzuführen.

Nach dem Putsch lief Mali Gefahr, zu einem Rückzugsort für Terroristen zu werden. EUTM Mali trägt seit der Entsendung am 18. Februar 2013 durch Ausbildung und Beratung für malische Streitkräfte und Ministerien dazu bei, dies zu verhindern. Die Internationale Gemeinschaft hat sich seitdem für die Stabilisierung Malis eingesetzt und zur Sicherheit und einer Verbesserung der humanitären Lage beigetragen.

Inzwischen konnten rund achtzig Prozent der Binnenvertriebenen an ihre Heimatorte zurückkehren. Dank EUTM Mali haben bisher rund 7.500 malische Soldaten eine Grundausbildung erhalten. Die Kernaufgabe Ausbildung bleibt weiter bestehen. Die bisher zentral durchgeführten Missionsaktivitäten werden nun dezentralisiert und an die Standorte und Garnisonen der malischen Streitkräfte getragen. Die personelle Obergrenze von Soldatinnen und Soldaten im neuen Mandat wird von aktuell 350 auf 300 gesenkt. Sie war 2015 angehoben werden, weil Deutschland seit Juli 2015 die Mission führt. Nach derzeitiger Planung wird Belgien die Missionsführung im Juli 2016 übernehmen.

Mali ist ein Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements der Bundesregierung in Afrika. Deutschland ist derzeit der größte Truppensteller von EUTM Mali mit etwa 150 Soldatinnen und Soldaten zuzüglich eines derzeit rund 50 Soldatinnen und Soldaten umfassenden deutschen Unterstützungselements.

Die beschlossenen Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808090.pdf.

Bundeswehr weiter an EU-Operation Atalanta beteiligt

Deutschland beteiligt sich seit Dezember 2008 durchgehend an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von Aden, sicher und offen zu halten, bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren Interesse Deutschlands. Dies sichert auch die Transportkapazitäten für humanitäre Lieferungen nach Somalia.

Der Bundestag hat am Donnerstag den von der Bundesregierung vorgelegten Antrag beschlossen. Mit diesem wird die Beteiligung an der EU-geführten Operation EU NAVFOR Atalanta innerhalb des Mandats des VN-Sicherheitsrates und eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Rates bis zum 31. Mai 2017 fortgesetzt. Die personelle Obergrenze der Operation Atalanta wird von bislang 950 auf 600 Soldatinnen und Soldaten reduziert, da die Piraterie in den vergangenen Jahren erfolgreich zurück gedrängt wurde. So liegt beispielsweise die letzte Entführung am Horn von Afrika mehr als vier Jahre zurück.

Die erfolgreiche Verdrängung der Piraterie darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die für die Überfälle auf See in der Vergangenheit verantwortlichen, kriminellen Netzwerken an Land weiterhin bestehen. Daher bleibt die Präsenz internationaler Streitkräfte laut Bewertung der EU und des VN-Sicherheitsrats weiterhin erforderlich.

Zum beschlossenen Antrag der Bundesregierung gelangen Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808091.pdf.

Terminhinweise auf Filmfestival Futurale in Dortmund

Ich lade Sie herzlich zur Filmvorführung „Deine Arbeit, dein Leben!“ im Zuge des Filmfestivals Futurale

am Donnerstag, 19. Mai 2016 um 19 Uhr

ins Kino im U, Leonie-Reygers-Terrasse, 44137 Dortmund ein.

Der Eintritt ist frei.

Ablauf:

  • Vor dem Film: Publikumsgespräch und Eröffnung mit Andrea Nahles: Arbeit und Soziales in Dortmund und Fragen an die Bundesministerin – Moderation: Judith Funke, Kino im U
  • Filmvorführung
  • Nach der Filmvorführung: Gelegenheit zur Diskussion mit Regisseurin Luzia Schmid sowie den Bundestagsabgeordneten Thorsten Hoffmann (CDU) und Sabine Poschmann (SPD) – Moderation: Betty Schiel, Freie Journalistin und Filmkuratorin

DEINE ARBEIT, DEIN LEBEN! ist Teil eines crossmedialen Projekts und erzählt, was Arbeit in einem traditionellen Industrieland heute bedeutet. Und das so authentisch und direkt wie möglich: aus der Perspektive der Menschen selbst. Auf Einladung des WDR hielten Menschen ihren Arbeitsalltag mit Smartphone oder Videokamera fest. Aus mehreren hundert selbst gedrehten Videos entstand dann dieser Dokumentarfilm.

Wie wollen wir in Zukunft arbeiten und welche Spielregeln brauchen wir dafür? Um Bürgerinnen und Bürger für das Thema Arbeiten 4.0 zu sensibilisieren, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Filmfestival Futurale ins Leben gerufen, das von Herbst 2015 bis Herbst 2016 quer durch Deutschland tourt. Das Festival ist Teil des Dialogprozesses Arbeiten 4.0, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Grünbuch Arbeiten 4.0 im April 2015 begonnen hat. Die Anregungen aus diesem Diskussionsprozess werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgenommen und für das Weißbuch Arbeiten 4.0 berücksichtigt. Es soll als Blaupause dienen für die politische Gestaltung Arbeitswelt der Zukunft.

Tschernobyl und Fukushima – Zur Sitzungwoche vom 25.-29.4.2016

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Diese Woche jährte sich am 26. April zum 30. Mal die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl. Am 11. März diesen Jahres waren außerdem fünf Jahre seit dem Atomunglück in Fukushima Daiichi vergangen.

Zu diesem Anlass lud die SPD-Fraktion Vertreterinnen und Vertreter aus zahlreichen Unterstützungsinitiativen und -vereinen ein, um Danke zu sagen für ihr Engagement. Mit ihrer Arbeit haben sie für viele Menschen die Folgen der Katastrophen erträglicher gemacht, etwa indem Erholungsreisen für Kinder organisiert, der Ausbau der medizinischen Versorgung von Strahlungsopfern und die Arbeit der sogenannten „Liquidatoren“, den Helfern erster Stunde nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl, unterstützt wurden.

Gemeinsam mit der Union hat die SPD zudem einen Antrag zum Thema eingebracht, in dem wir zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Risiken der Atomkraft und weiterer Unterstützung der durch Reaktorkatastrophen betroffenen Menschen aufrufen. Einer dieser Menschen ist Alexander Antonowitsch, der mich am kommenden Montag in Unna besucht. Sein Vater war einer der Liquidatoren, der in Tschernobyl unter immensem persönlichen Einsatz half, die Katastrophe in den Griff zu bekommen. Ihm gilt stellvertretend für alle Liquidatoren sowie für alle Unterstützerinnen und Unterstützer der internationalen Solidarbewegung mein tief empfundener Dank und große Anerkennung. Das habe ich auch in meiner Rede im Plenum des Bundestages gesagt.

Zum Thema Energie- und Umweltpolitik gab es diese Woche in Berlin anlässlich einer Gesetzesinitiative der Grünen zum Verbot des Fracking kontroverse Debatten. Näheres dazu sowie zu anderen Themen der Woche habe ich in diesem Infodienst aufbereitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

PS: Hier noch meine Videobotschaft zum 30. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe: https://youtu.be/9CVycGFJ-kc


 

  1. SPD legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestandes „Majestätsbeleidigung“
  2. Stahlindustrie in Deutschland und in Europa stärken
  3. Abstimmung über Fracking im Bundestag
  4. Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2015
  5. Veranstaltungen zum 1. Mai im Kreis Unna

SPD legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestandes „Majestätsbeleidigung“ vor

Das Strafverlangen der türkischen Regierung gegen den Satiriker Jan Böhmermann hat in Deutschland eine längst überfällige Diskussion über die Abschaffung des Straftatbestandes des § 103 Strafgesetzbuch („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) ausgelöst. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb vorgeschlagen, den § 103 unverzüglich und ersatzlos zu streichen.

Was auch immer man über den Skandal um das Erdogan-Gedicht denkt: Strafverfolgung von Satire wegen „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in unsere moderne Demokratie. Deshalb war es richtig, dass sich unsere Ministerinnen und Minister im Kabinett gegen die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 103 StGB ausgesprochen haben. Jetzt wollen wir den § 103 mit sofortiger Wirkung und nicht erst ab 2018 abschaffen.

Ungeachtet dessen blicken wir mit Sorge auf die zunehmende Beschränkung der Pressefreiheit und der Freiheit von Kulturschaffenden in der Türkei selbst. So sehr wir an einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit der Türkei interessiert sind, so sehr gilt, dass es keinen Rabatt in der Frage der Menschen-rechte geben darf.

Stahlindustrie in Deutschland und in Europa stärken

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Um die europäische Stahlindustrie vor Billigkonkurrenz zu schützen, hat die EU kürzlich Strafzölle gegen China und Russland verhängt. Die Koalitionsfraktionen sind sich jedoch einig, dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Einen entsprechenden Antrag zur Stärkung der Stahlindustrie in Deutschland und Europa haben SPD und CDU/CSU deshalb am Donnerstag im Bundestag verabschiedet.

In dem gemeinsamen Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert:

  • sich für eine effektive Außenhandelspolitik einzusetzen;
  • bei den anstehenden Novellen des Strommarkt- und des EEG-Gesetzes dem Ziel bezahlbarer Energiepreise im Sinne eines wettbewerbsfähigen Industriestandortes besondere Aufmerksamkeit zu schenken;
  • sich für eine Überarbeitung der Reform des CO₂-Zertifikatehandels einzusetzen.

Die Stahlbranche zählt zum industriellen Kern Deutschlands und ist mit einer breiten Palette an Stahlarten und -produkten Innovationsmotor. Das zeigte auch der bundesweite Aktionstag der deutschen Stahlindustrie am 11. April: Zehntausende Menschen demonstrierten unter anderem in Duisburg für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze in der Stahlindustrie. Deutschland ist der größte Stahlhersteller in der EU und der siebtgrößte Stahlhersteller der Welt.

Der Aktionstag kommt nicht von ungefähr. 2016 ist ein bedeutendes Jahr für die deutsche und die europäische Stahlindustrie. Die Überkapazitäten auf dem Weltmarkt, der zunehmende Druck durch subventionierte Stahlimporte vor allem aus China, die Reform des Emissionshandels und der Bestandsschutz für Eigenstromerzeugung gefährdet die gesamte Branche. Das Ruhrgebiet ist besonders betroffen, denn jeder dritte der 90.000 Stahlarbeiter in Deutschland ist im Ruhrgebiet beschäftigt. Weitere Arbeitsplätze hängen von den dazugehörigen Zuliefer- und Dienstleistungsbetrieben ab. Die SPD-Bundestagsfraktion ist an der Seite der Gewerkschaften und der Stahlindustrie und unterstützt die Forderungen nach gleichen und fairen Wettbewerbsbedingungen.

Den Antrag „Stahlindustrie in Deutschland und Europa stärken“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/082/1808238.pdf