Infodienst – Seite 91 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Intelligente Mobilität fördern

Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche einen Antrag zur Nutzung der Potentiale der Digitalisierung im Verkehrsbereich verabschiedet. Damit wollen wir die Digitalisierung in allen Verkehrsbereichen – vom Straßen- und Schienenverkehr bis zur Logistik und zur Luftfahrt – nutzen und fördern.

Die Mobilitätsplanung der Zukunft muss sowohl die Verdichtung und Zunahme der Mobilität in den Metropolregionen berücksichtigen als auch den Rückgang der Infrastruktur in ländlichen Räumen auffangen. Dabei lässt sich z.B. vorhandene Infrastruktur durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses weitaus effizienter nutzen. Dadurch können Staus und Verspätungen verringert und somit Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß reduziert werden.

Um die Potentiale der Digitalisierung zu nutzen, bedarf es enormer staatlicher Anstrengungen in der Forschung, Förderung und bei der Anpassung rechtlicher Rahmen und Standards. Hierzu soll die Bundesregierung eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorgelegen. Weitere Handlungsfelder betreffen etwa die Automatisierung des Schienenverkehrs, Aufbau einer intelligenten Verkehrssteuerung sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren.

Eine wichtige Voraussetzung für intelligente Mobilität sind schnelle Internetverbindungen und intelligente Datennutzung. Dabei muss das hohe Datenschutzniveau in Deutschland stets sichergestellt werden. Personenbezogene Daten, die vom Fahrzeug erzeugt werden, sollen daher nur mit Zustimmung des Betroffenen und bestehend auf einer gesetzlichen Grundlage pseudonymisiert erhoben werden dürfen, so dass u. a. die Erstellung von Bewegungsprofilen mit einem direkten Personenbezug nicht möglich ist.

Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor nutzen“ können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807362.pdf

EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht beschlossen. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten.

Neu eingeführt werden unter anderem Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und Tabak zum Selbstdrehen, die künftig aus einer Kombination von Bild und Text bestehen, die 65 Prozent der Packungsfläche umfassen. Außerdem werden europaweit einheitliche Regelungen zu Zusatzstoffen getroffen. Verboten werden charakteristische Aromen wie etwa Menthol. Auch andere Zusatzstoffe sollen verboten werden, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen. Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten. Darüber hinaus werden auch Werbeaktivitäten etwa in Form von Gutscheinen oder Gratisverteilungen verboten.

Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfs:

  • Um die Rückverfolgbarkeit und Echtheit von Tabakerzeugnissen zu gewährleisten, müssen deren Packungen ein individuelles Erkennungsmerkmal und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.
  • Für neuartige Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
  • Erstmals werden Regelungen zu elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern getroffen. Der Gesetzentwurf enthält Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Pflichten für die Hersteller, Importeure und Händler nach Inverkehrbringen sowie ein Rückrufmanagement.

Rauchen ist eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland und innerhalb der EU. Im Jahr 2013 starben allein in Deutschland 46.332 Menschen an Krebserkrankungen, die auf das Rauchen zurückgeführt werden können.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807218.pdf

Für alle Recht auf Girokonto schaffen

Der Bundestag führt einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle ein. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. Auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen.

Bei dem sogenannten „Jedermann-Konto“ oder „Basiskonto“ handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen – also keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist mit weiteren Verbesserungen für Verbrauchern verbunden. Zum Beispiel wird es einfacher, zu einem anderen Finanzinstitut zu wechseln. Außerdem müssen Banken künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren informieren.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807204.pdf

Regierungserklärung und Verbraucherrechte – Zur Sitzungswoche vom 15.-19.2.2016

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Die Europäische Union steht inmitten ihrer größten Bewährungsprobe. Die Briten planen ein Referendum über den Verbleib in der EU, in der Flüchtlingspolitik gibt es keinen gemeinsamen Nenner. Dabei ist Europa eine Erfolgsgeschichte, die uns über 70 Jahre andauernden Frieden und Wohlstand beschert hat. Ebendiesen Wohlstand, der Europa auch zum Ort für Wünsche und Hoffnungen für Millionen von Geflüchteten macht.

Europa muss in diesen Zeiten beweisen, dass es in der Lage ist, die Flüchtlingskrise gemeinsam unter Kontrolle zu bringen. Nur dann haben die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Europäische Einigung. Und nur dann entziehen wir Nationalisten und Populisten den Nährboden. Deshalb hat die SPD prominente Stimmen gegen Populismus gesammelt: Meine Stimme für Vernunft. Mehr zu dieser Kampagne finden Sie hier.

Auch wenn wir für große Fragen große gemeinsame Lösungen brauchen, dürfen wir eines nicht vergessen: Die Leistungen unserer Städte und Kommunen, auch abseits der Herausforderungen durch den Zuzug geflüchteter Menschen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb 2013 im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass die Kommunen finanziell entlastet werden. Seitdem hat der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter sowie die Kosten für das BAföG komplett übernommen und in vielen weiteren Bereichen für Entlastung gesorgt. Wo genau, steht hier zusammengefasst.

Die weiteren Themen der Sitzungswoche habe ich wie immer in diesem Info-Dienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat
2. Verbraucherschutz bei Immobilienfinanzierung stärken
3. Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften einsetzen

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat

In dieser Woche traf sich in Brüssel der Europäische Rat zu Beratungen über das britische Referendum zum EU-Austritt (sog. „Brexit“) und den Umgang mit der Flüchtlingskrise. Diese Themen standen im Zentrum der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin sowie der anschließenden Debatte am Mittwoch.

In Großbritannien könnte es noch in diesem Jahr zu einem Referendum über den Verbleib des Königreichs in der EU kommen. So hat es Premierminister David Cameron angekündigt. Die Reform-Forderungen des britischen Premiers standen im Zentrum der Beratungen des Europäischen Rates diese Woche. Merkel machte in ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag deutlich, dass es die europäische Freizügigkeit und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung nicht zur Disposition stehen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann plädierte dafür, trotz grundsätzlicher Vorbehalte über Sonderregelungen für einzelne Mitgliedsstaaten die Chance für eine Einigung mit Großbritannien zu nutzen. Eine EU ohne Großbritannien würde Europa empfindlich schwächen – wirtschaftlich und politisch. Deshalb lohne sich die politische Anstrengung, mit Großbritannien einen Kompromiss zu auszuhandeln, der den Verbleib in der EU ermöglicht. Eine Einigung darf allerdings nicht um den Preis der Desintegration erzielt werden, vielmehr muss sie Europa festigen und seine Reform- und Integrationsfähigkeit erhalten.

Die Flüchtlingspolitik ist das zweite beherrschende Thema beim Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Eine europäische Lösung im Umgang mit den nach Europa flüchtenden Menschen steht noch aus. Bundeskanzlerin Merkel sprach sich in ihrer Erklärung für eine spürbare Reduzierung der ankommenden Geflüchteten aus. Dazu müssten Fluchtursachen weiter und besser bekämpft, der Schutz der Außengrenzen und die Steuerung des Zuzugs effektiver geregelt werden. Die Zusammenarbeit mit der Türkei sei hier ein zentrales Thema. Die Türkei habe in den letzten Monaten in einem Maße Flüchtlinge aufgenommen, dem jeder in Europa – und auch wir in Deutschland – großen Respekt zollen müsse, bekräftigte Thomas Oppermann. Die weitere Zusammenarbeit mit der EU stehe und falle mit der Frage, ob wir bereit sind, ihnen auch einen Teil der Flüchtlinge abzunehmen. Deshalb müsse mit der Verweigerungshaltung einiger EU-Länder, eine gemeinsame Flüchtlingspolitik zu betreiben, Schluss sein.

Weitere Information der SPD-Bundestagsfraktion zur Rede des Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/durch-nationale-alleing%C3%A4nge-wird-nichts-europa-besser

Verbraucherschutz bei Immobilienfinanzierung stärken

Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig bei der Vergabe von Immobilienkrediten gestärkt. So sieht es das am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden die Vorgaben zur Darlehensvergabe und -vermittlung EU-weit harmonisiert. Die entsprechende Richtlinie führt zu Änderungen im gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe – von der Werbung über Kreditwürdigkeitsprüfung bis hin zu Beratungsleistungen. Der Darlehensgeber soll u.a. künftig verpflichtet werden, vor Vertragsschluss ein Merkblatt mit für den Verbraucher relevanten Informationen zu einem Kredit zu übergeben. Außerdem dürfen keine Kredite mehr vergeben werden, ohne zuvor die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, um Überschuldungen vorzubeugen. Zudem enthält das Gesetzespaket Neuregelungen bei Dispozinsen, um die Banken zu transparenteren Informationen über Dispo-Sätze und Alternativen zu Dispokrediten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verpflichten.

Bestehende Widerrufsrechte aus Altverträgen zur Immobilienfinanzierung zwischen 2002 und 2010 werden zudem befristet. Sie können nur noch innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltend gemacht werden.

Angehängt an dieses Gesetz wird eine Änderung im Handelsgesetzbuch, die Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss entlastet. Die Höhe der Pensionsrückstellungen richtet sich bisher nach den Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre, künftig der letzten zehn Jahre. Damit werden die Auswirkungen der langen Niedrigzinsphase auf die in den Jahresabschlüssen festgestellten Gewinne abgemildert. Die dabei entstehenden Bewertungsgewinne dürfen allerdings nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Das Geld bleibt im Unternehmen und dient der Sicherung der künftigen Pensionsansprüche.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805922.pdf

Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften einsetzen

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Ein Untersuchungsausschuss wird sich mit der Aufklärung um die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte zwischen 1999 und 2012 befassen. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde am Freitag im Deutschen Bundestag angenommen.

Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag sehr rasch gekauft und verkauft. Damit konnten sich verschiedene Anleger für dieselbe Aktie ungerechtfertigt Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Aufklärungsgegenstand des Untersuchungsausschusses soll sein, wieso diese Geschäfte nicht früher unterbunden wurden, wie hoch der entstandene Schaden ist, ob sich möglicherweise Kreditinstitute des öffentlichen Sektors an diesen Geschäften beteiligt haben.

Außerdem soll geklärt werden, ob die in 2012 getroffenen Maßnahmen hinreichend sind, um die Praxis in Zukunft zu verhindern.

Den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806839.pdf

Hintergrundinformationen über die Cum-Ex-Geschäfte hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereitgestellt: http://www.bundestag.de/blob/400308/a3ccdc2fb67e9d7e03e6c7b875a4c5e5/cum-ex-geschaefte-data.pdf

Gedenken an Kriegsopfer und Hochschulstatistik – Zur Sitzungswoche vom 25.-29.01.2016

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Zu Beginn dieser Sitzungswoche hielt der Deutsche Bundestag eine Stunde lang inne, um der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken. Anlass war der 71. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen.

Im Zentrum stand in diesem Jahr das Gedenken an die Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Deutschland und im besetzten Europa. In einer bewegenden Rede schilderte die Zeitzeugin Ruth Klüger ihre persönlichen Erfahrungen. Mit zwölf Jahren war sie als Tochter jüdischer Eltern von den Nationalsozialisten deportiert und zur Arbeit gezwungen worden. Wie ihr erging es europaweit über 13 Millionen Männern, Frauen und Kindern. Auf einem der sogenannten „Todesmärsche“ gelang Klüger kurz vor Kriegsende die Flucht in die Freiheit.

Zum Schluss ihrer bewegenden Rede kam die jüdische Literaturwissenschaftlerin und Schriftstellerin auf die Flüchtlingskrise zu sprechen und fand bemerkenswerte Worte:

„(…) dieses Land, das vor achtzig Jahren für die schlimmsten Verbrechen des Jahrhunderts verantwortlich war, hat heute den Beifall der Welt gewonnen, dank seiner geöffneten Grenzen und der Groβherzigkeit, mit der Sie die Flut von syrischen und anderen Flüchtlingen aufgenommen haben und noch aufnehmen. Ich bin eine von den vielen Auβenstehenden, die von Verwunderung zu Bewunderung übergegangen sind.

Das war der Hauptgrund, warum ich mit groβer Freude Ihre Einladung angenommen und die Gelegenheit wahrgenommen habe, in diesem Rahmen, in Ihrer Hauptstadt, über die früheren Untaten sprechen zu dürfen, hier, wo ein gegensätzliches Vorbild entstanden ist und entsteht, mit dem bescheiden anmutendem und dabei heroischem Wahlwort: Wir schaffen das.“

Klügers Rede und ihr Schlusswort machen deutlich: Wir dürfen das Gedenken an die dunkelste Zeit in der deutschen Geschichte nicht aufgeben. Und wir müssen unseren Demokratie- und Rechtsstaat um jeden Preis vor den Feinden der Demokratie verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

P.S.: Hier können Sie die Rede von Ruth Klüger im Deutschen Bundestag anschauen, hier gibt es sie im Wortlaut nachzulesen.

 


Die Themen:

  1. Regierungserklärung des Bundeswirtschaftsministers „Chancen des digitalen Wandels nutzen“
  2. Bundeswehreinsätze in Mali und im Irak verlängert
  3. Hochschulstatistikgesetz an veränderte Studienbedingungen angepasst
  4. Junge Menschen vor den Gefahren von E-Zigaretten schützen
  5. Dialog zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung

 

Regierungserklärung des Bundeswirtschaftsministers „Chancen des digitalen Wandels nutzen“

Am Donnerstag gab Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine Regierungserklärung zur aktuellen wirtschaftlichen Situation Deutschlands ab. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung mit dem Titel „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ beschlossen.

Der Bericht erwartet auch für 2016 ein solides Wirtschaftswachstum von etwa 1,7 Prozent, das vor allem von der guten Binnenkonjunktur getragen wird. Positive Auswirkungen zeigen sich bei den Beschäftigungsverhältnissen: Die Zahl der Beschäftigten befindet sich auf sehr hohem Niveau, während die Arbeitslosigkeit den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hat. Die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Jobs und das Wachstum der Realeinkommen zeigen außerdem: Das Wachstum kommt bei den Menschen an!

Auch die Aussichten für die deutschen Exporte sind stabil, allerdings sorgt die anhaltende Wachstumsschwäche in den Schwellenländern für Unsicherheit.

In diesem Jahr steht unsere Wirtschaftspolitik vor allem im Zeichen von Investitionen und Digitalisierung. Ob bei der Elektromobilität, dem Breitbandausbau des Internets, der Vernetzung von Produktion und Maschinen oder der Digitalisierung der Arbeit: In vielen Bereichen ist der Staat als Förderer wie auch als Regulierer gefragt. Damit die Digitalisierung zur Chance für unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten wird, sind enorme Investitionen in Infrastruktur und Forschung genauso wichtig wie einheitliche und Standards und Regelwerke.

Den Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ finden Sie hier.

Bundeswehreinsätze in Mali und im Irak verlängert

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung zweier Bundeswehrmandate in Mali und im Irak zugestimmt. In Mali werden bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz sein, im Irak bis zu 150 Einsatzkräfte im Rahmen der Ausbildungsunterstützung. Beide Einsätze sind bis Ende Januar 2017 befristet.

Einsatz in Mali (MINUSMA)

Zu den Kernaufgaben der Mission in Mali gehört es, Waffenruhe, vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie das Friedensabkommen abzusichern. Auf Bitte der Vereinten Nationen will die Bundesregierung nun die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) ausweiten.

Die Mandatsobergrenze soll dazu von 150 auf 650 Einsatzkräfte erhöht werden. So sollen beginnend ab Februar 2016 eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie, Objektschutzkräfte und erforderliche Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräfte gestellt werden. Auch der deutsche Personalanteil in den Stäben der Mission in der Hauptstadt Bamako sowie im Norden Malis, in Gao, soll erhöht werden.

Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein entsprechender Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2017.

Einsatz im Irak

Die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte erfolgt weiterhin auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der regionalen Regierung der Region Kurdistan-Irak. Sie findet im Rahmen und nach Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes als Teil der internationalen Anstrengung im Kampf gegen die Terrororganisation IS statt.

Deutschland folgt hiermit verschiedenen Aufforderungen des UN-Sicherheitsrates. Die militärischen Ausbildungslehrgänge sollen u.a. auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr weiter-entwickelt werden. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Mandatsobergrenze erhöht sich von 100 auf 150 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2017 befristet.

Die Anträge der Bundesregierung zur