Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Durchbruch für eine geordnete Einwanderungspolitik
Wir wollen die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland auf eine neue geregelte Basis bringen. Neben der Qualifizierung und Weiterbildung von inländischen Fachkräften sollen auch Fachkräfte aus der Europäischen Union und aus dem außereuropäischen Ausland einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.
In erster Lesung hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Darin enthalten ist ein neuer einheitlicher Fachkräftebegriff, der nicht nur Fachkräfte mit akademischer Ausbildung umfasst. Geändert wird, dass Fachkräfte mit Ausbildung nicht nur in bestimmten Berufen mit Engpässen arbeiten dürfen, sondern in allen Berufen zu der sie ihre Qualifikation befähigt. Die Anerkennung von Fachkräften wird vereinfacht indem Qualifizierungsmaßnahmen bereits mit paralleler Beschäftigung im Beruf möglich sein werden. Das Bewerbungsverfahren wird effizienter, indem die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten für „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“.
Gleichzeitig verbessern wir die Rechtslage für Menschen, die bereits in Deutschland leben und hier geduldet sind. Wer mitten in der Ausbildung oder im Beruf steckt, soll mit dem Duldungsgesetz neue Perspektiven erhalten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908285.pdf
Den Gesetzentwurf zum Duldungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908286.pdf