Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken
Im Koalitionsvertrag mit der Union ist vereinbart, dass die Bürgerinnen und Bürgern mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heizungen erhalten. Das ermöglichen wir. Dieses erweiterte Wahlrecht darf allerdings nicht auf Kosten der Mieterinnen und Mieter gehen. Sie dürfen nicht auf hohen Nebenkosten sitzen bleiben. Deshalb werden wir – wie in den jetzt vorliegenden Eckpunkten für das Gesetz verabredet – den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Einbau unwirtschaftlicher Heizungen stärken. Für die allermeisten Gebäude wird der Neueinbau einer Wärmepumpe oder der Anschluss an die Fernwärme die wirtschaftlichste Option bleiben. Diese Optionen unterstützen wir mit einer Fortsetzung der Heizungsförderung auf hohem Niveau und unseren Bemühungen zur Senkung der Strompreise. Wir stärken mit dem Paket die Fernwärme und die kommunale Wärmeplanung, die den Bürgerinnen und Bürgern eine klare Orientierung über ihre zukünftige Wärmeversorgung geben. Klar ist: die Klimaziele bleiben bestehen – das Klimaschutzgesetz gilt.
