Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat angeordnet, dass die nächste Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfinden wird. Den Vorschlag hat Bundesinnenminister Horst Seehofer dem Kabinett gemacht, nachdem er sich mit den Bundesländern wegen der Ferientermine abgestimmt hatte. Das Kabinett hat den Vorschlag Ende November bestätigt. Nach dem Bundeswahlgesetzt bestimmt den Wahltag aber endgültig der Bundespräsident, was er mit der Anordnung über die Bundestagswahl 2021 nun getan hat.
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. So ist es im Grundgesetz vorgesehen. Die Neuwahl muss in dem zweimonatigen Fenster frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode beginnt mit dem Zusammentreten des neu gewählten Parlaments. Die letzte Bundestagswahl hat am 24. September 2017 stattgefunden und das neu gewählte Parlament ist am 24. Oktober das erste Mal zusammengetreten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-12-11 15:31:412020-12-11 15:31:41Nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt
Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird die Bundesregierung noch in diesem Monat mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen mit FFP-2-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen noch im Dezember jeweils 15 der gut schützenden Mund-Nasen-Masken erhalten. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mitteilt, plant das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabe der Masken noch vor den Weihnachtsfeiertagen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Vorteil einer FFP-2-Maske liege auf der Hand, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek: „Sie schützt nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst.“
In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein.
Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/bundestag-u.jpg12001200Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-12-09 18:22:522024-03-21 13:50:08Kostenlose FFP-2-Masken für mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen
Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, sollen 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen werden – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten und dabei Pflegebedürftige und Angehörige keineswegs belasten. Zudem verbessern wir die Versorgung von Schwangeren. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe.
Damit die Gesetzliche Krankversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie bspw. für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-11-27 14:33:352020-11-27 14:33:35Stärkung von Pflege und Gesundheit in der Pandemie
Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf gut und partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einem Regierungsentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, den wir in 1. Lesung im Bundestag beraten haben, machen wir Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus flexibler und einfacher: Indem wir etwa beim Partnerschaftsbonus den Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausdehnen. So können Eltern und Alleinerziehende flexibler wählen, ob sie drei oder vier Tage arbeiten. Und der Partnerschaftsbonus muss nur noch für mindestens zwei Monate bezogen werden.
Besondere Unterstützung brauchen Familien, wenn sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Wenn Kinder zu früh geboren werden, verlängert sich schon jetzt der Mutterschutz. Für Kinder, die sechs Wochen oder mehr früher geboren werden, soll es nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Das gibt Eltern mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern.
Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie das möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-11-27 14:32:332020-11-27 14:32:33Reform des Elterngeldes
Wir haben in dieser Woche die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen und damit den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die oftmals kein zweites Mal verwendet und zu häufig unsachgemäß weggeworfen werden, sind künftig verboten. In Deutschland werden noch ca. 20 Tüten pro Jahr und Kopf verbraucht. Diesen Verbrauch gilt es weiter zu minimieren. Die Umwelt dankt es uns.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-11-27 14:31:272020-11-27 14:31:27Verbot von Plastiktüten
Die Corona-Pandemie unterstreicht einmal mehr, wie wichtig eine gute Versorgung von Intensivpatient*innen ist. Frauen und Männern in der so genannten technischen Medizin kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Tagtäglich sind wir auf ihre Expertise und Erfahrung angewiesen, um Menschenleben zu retten. Damit das so bleibt, bedarf es einer zeitgemäßen, umfassend qualifizierenden Ausbildung auf dem aktuellen technischen Stand. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sorgen wir für eine moderne, zukunftsorientierte und attraktive Ausbildung, die vor allem einen fairen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Vergütung umfasst. Zudem schaffen wir das Schulgeld ab und sorgen für Rechtssicherheit bei der Arbeit von Notfallsanitäter*innen. Damit wollen wir junge Menschen überzeugen, sich für einen der wichtigsten Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-11-27 14:30:432020-11-27 14:30:43Ausbildung in der technischen Medizin attraktiver machen
Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch sehr robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, in Kombination mit den dazugehörigen Verordnungen, erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.
Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.
Mit dem Gesetzentwurf geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-11-20 15:55:572020-11-20 15:55:57Verlängerung der Kurzarbeiterregelung
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind? Das soll sich ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden können. Der Rechtsanspruch selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.
Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit 2 Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-11-20 15:55:022020-11-20 15:55:02Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Der Bund wird sich auch 2020 und 2021 an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen. Die Höhe der Beteiligung beträgt monatlich 670 Euro je Person – von der Registrierung bis zur Erteilung eines einmaligen Bescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zusätzlich werden je abgelehntem Asylbewerber 670 Euro pauschal bezahlt.
Leistungsschwache kleine Länder erhalten zudem im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Bundesmittel, um die dort überdurchschnittlich hohen Kosten auszugleichen.
Außerdem erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verbessern.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-11-20 15:53:452020-11-20 15:53:45Beteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten der Kommunen und der Länder
Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürger*innen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die technische und inhaltliche Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ übernehmen, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: Ehrenamtliche in der Sozialversicherung erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung, und für die Vertreter*innenversammlung und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger wird eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.
Nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt
Allgemein, InfodienstBundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat angeordnet, dass die nächste Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfinden wird. Den Vorschlag hat Bundesinnenminister Horst Seehofer dem Kabinett gemacht, nachdem er sich mit den Bundesländern wegen der Ferientermine abgestimmt hatte. Das Kabinett hat den Vorschlag Ende November bestätigt. Nach dem Bundeswahlgesetzt bestimmt den Wahltag aber endgültig der Bundespräsident, was er mit der Anordnung über die Bundestagswahl 2021 nun getan hat.
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. So ist es im Grundgesetz vorgesehen. Die Neuwahl muss in dem zweimonatigen Fenster frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode beginnt mit dem Zusammentreten des neu gewählten Parlaments. Die letzte Bundestagswahl hat am 24. September 2017 stattgefunden und das neu gewählte Parlament ist am 24. Oktober das erste Mal zusammengetreten.
Kostenlose FFP-2-Masken für mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen
Corona / SARS-CoV-2, Gesundheit und Pflege, Im Gespräch, Presse und Co.Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird die Bundesregierung noch in diesem Monat mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen mit FFP-2-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen noch im Dezember jeweils 15 der gut schützenden Mund-Nasen-Masken erhalten. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mitteilt, plant das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabe der Masken noch vor den Weihnachtsfeiertagen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Vorteil einer FFP-2-Maske liege auf der Hand, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek: „Sie schützt nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst.“
In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein.
Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.
Stärkung von Pflege und Gesundheit in der Pandemie
Gesundheit und Pflege, InfodienstDie Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, sollen 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen werden – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten und dabei Pflegebedürftige und Angehörige keineswegs belasten. Zudem verbessern wir die Versorgung von Schwangeren. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe.
Damit die Gesetzliche Krankversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie bspw. für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923483.pdf
Reform des Elterngeldes
Arbeit und Soziales, InfodienstDie meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf gut und partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einem Regierungsentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, den wir in 1. Lesung im Bundestag beraten haben, machen wir Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus flexibler und einfacher: Indem wir etwa beim Partnerschaftsbonus den Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausdehnen. So können Eltern und Alleinerziehende flexibler wählen, ob sie drei oder vier Tage arbeiten. Und der Partnerschaftsbonus muss nur noch für mindestens zwei Monate bezogen werden.
Besondere Unterstützung brauchen Familien, wenn sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Wenn Kinder zu früh geboren werden, verlängert sich schon jetzt der Mutterschutz. Für Kinder, die sechs Wochen oder mehr früher geboren werden, soll es nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Das gibt Eltern mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern.
Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie das möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924438.pdf
Verbot von Plastiktüten
Infodienst, Umwelt und EnergieWir haben in dieser Woche die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen und damit den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die oftmals kein zweites Mal verwendet und zu häufig unsachgemäß weggeworfen werden, sind künftig verboten. In Deutschland werden noch ca. 20 Tüten pro Jahr und Kopf verbraucht. Diesen Verbrauch gilt es weiter zu minimieren. Die Umwelt dankt es uns.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/165/1916503.pdf
Ausbildung in der technischen Medizin attraktiver machen
Gesundheit und Pflege, InfodienstDie Corona-Pandemie unterstreicht einmal mehr, wie wichtig eine gute Versorgung von Intensivpatient*innen ist. Frauen und Männern in der so genannten technischen Medizin kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Tagtäglich sind wir auf ihre Expertise und Erfahrung angewiesen, um Menschenleben zu retten. Damit das so bleibt, bedarf es einer zeitgemäßen, umfassend qualifizierenden Ausbildung auf dem aktuellen technischen Stand. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sorgen wir für eine moderne, zukunftsorientierte und attraktive Ausbildung, die vor allem einen fairen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Vergütung umfasst. Zudem schaffen wir das Schulgeld ab und sorgen für Rechtssicherheit bei der Arbeit von Notfallsanitäter*innen. Damit wollen wir junge Menschen überzeugen, sich für einen der wichtigsten Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924447.pdf
Verlängerung der Kurzarbeiterregelung
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, InfodienstNiemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch sehr robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, in Kombination mit den dazugehörigen Verordnungen, erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.
Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.
Mit dem Gesetzentwurf geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923480.pdf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungAb dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind? Das soll sich ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden können. Der Rechtsanspruch selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.
Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit 2 Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917294.pdf
Beteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten der Kommunen und der Länder
Allgemein, InfodienstDer Bund wird sich auch 2020 und 2021 an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen. Die Höhe der Beteiligung beträgt monatlich 670 Euro je Person – von der Registrierung bis zur Erteilung eines einmaligen Bescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zusätzlich werden je abgelehntem Asylbewerber 670 Euro pauschal bezahlt.
Leistungsschwache kleine Länder erhalten zudem im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Bundesmittel, um die dort überdurchschnittlich hohen Kosten auszugleichen.
Außerdem erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verbessern.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923481.pdf
Einführung einer digitalen Rentenübersicht
Arbeit und Soziales, Digitales, InfodienstNur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürger*innen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die technische und inhaltliche Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ übernehmen, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: Ehrenamtliche in der Sozialversicherung erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung, und für die Vertreter*innenversammlung und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger wird eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923550.pdf