Aufteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf gerecht verteilen

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Beim Kauf einer eigenen Wohnung oder eines Hauses sind hohe Nebenkosten für viele Menschen eine große Hürde. Deshalb soll die Maklerprovision in Zukunft zwischen den Vertragsparteien geteilt werden: Wer den Makler oder die Maklerin beauftragt hat, zahlt dann mindestens die Hälfte.

Die Maklerkosten sind beim Immobilienerwerb ein großer Kostenfaktor und stellen besonders für junge Familien eine Hürde beim Eigentumserwerb da. Denn bislang müssen Käuferinnen und Käufer einer Wohnimmobilie die Kosten für den Makler oft vollständig übernehmen. Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen, dass wir diese Woche ebenfalls in erster Lesung beraten haben, werden wir die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien für Käuferinnen und Käufer senken. Künftig werden Maklerprovisionen zwischen Käufern und Käuferinnen und Verkäufern und Verkäuferinnen so geteilt, dass die Vertragspartei, die den oder die Maklerin nicht beauftragt hat, maximal so viel wie die beauftragende Partei zahlt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915827.pdf