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Oliver Kaczmarek, MdB
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Verbesserungen beim Mieterschutz: Verlängerung der Mietpreisbremse und Veränderungen beim Mietspiegel

Allgemein, Infodienst

Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, werden wir die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete einführen. Außerdem weiten wir den Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel von vier auf sechs Jahre aus, um den weiteren Anstieg von Mieten zu dämpfen.

Die SPD ist die Partei der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben wir uns für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht und konnten uns letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen. Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das wir diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten haben, schaffen wir die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern. Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann. Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD – verschärfen wir die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Dies ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD nicht geben würde.

Für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Politik für ein solidarisches Land bedeutet, bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen und Mieter und Mieterinnen vor Verdrängung zu schützen. Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich eingesetzt.

Diese Woche haben wir im Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem wir Mieterinnen und Mieter vor Mietpreisanstiegen schützen, indem wir den Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel ausweiten. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion lange gegen den Widerstand der Union gekämpft. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden die Mieten aus sechs statt nur vier Jahren in die Berechnung der Vergleichsmiete einfließen. Dadurch sinkt die Vergleichsmiete tendenziell und der Anstieg der Mietpreise bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen wird gedämpft, denn die Mieten waren vor sechs Jahren in vielen Städten noch deutlich niedriger als heute.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietpreisbremse gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915824.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mietspiegel gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/142/1914245.pdf

20. Dezember 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-12-20 12:26:192019-12-20 12:26:19Verbesserungen beim Mieterschutz: Verlängerung der Mietpreisbremse und Veränderungen beim Mietspiegel

Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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