Zum Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch gab es im Bundestag in dieser Woche eine Beratung in erster Lesung. Der Entwurf will für klare und gerechte Regeln auf dem Arbeitsmarkt sorgen, denn illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug schaden uns allen.
Die zuständige Sondereinheit beim Zoll wird gestärkt, damit sie wirksamer durchgreifen kann, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung zu schützen. Das betrifft auch Menschen aus dem EU-Ausland, die oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier Opfer von Zwangsarbeit und Ausbeutung werden und zum Teil auch unwürdig beherbergt werden. Auch dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-04-05 15:19:432019-04-05 15:19:43Mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt
In den letzten Wochen hat es eine Debatte zur Unterstützung des Bundes für die Kommune bei den Kosten der Integration gegeben. Das hat bei den Kommunen für Irritationen gesorgt. Die Kommunen erbringen die größten Leistungen bei der Integration von Geflüchteten und sie tragen eine besondere Verantwortung. Deswegen hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz in dieser Woche im Gespräch mit dem Münchener Merkur ein wichtiges Signal gesetzt. Der Bund wird sich im Rahmen eines noch auszuhandelnden Gesamtpakets weiterhin an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für Geflüchtete beteiligen. Es ist das Ziel, die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe weiter zu unterstützen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-04-05 15:16:322019-04-05 15:16:32Kommunen bei den Integrationskosten weiter unterstützen
Das Ziel der großen Koalition ist es, bis 2030 bei der Stromerzeugung 65 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien zu erreichen. Im Bundestag wurde daher das Gesetz zu Beschleunigung des Energieleitungsausbau (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) beschlossen, mit dem die Infrastruktur für ein Gelingen der Energiewende gestärkt werden soll. Damit die Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel gelingen kann, müssen die Stromleitungen in Deutschland zukünftig schneller ausgebaut werden. Insbesondere sind Hoch- und Höchstspannungsleitungen erforderlich, um die Versorgung in den Verbraucherzentren im Süden mit dem Strom der Windkraftparks im Norden zu versorgen.
Um dies zu erreichen, sollen die Verfahren für Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden, während die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-04-05 15:14:002019-04-05 15:14:00Ausbau der Stromnetze für die Energiewende voranbringen
Deutschland hat eine besondere moralische Verpflichtung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Ein Teil dieser Verantwortung ist es, die Erinnerung an das begangene Unrecht für die nachfolgenden Generationen und über die nationalen Grenzen hinaus wachzuhalten. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag für ein Bundesprogramm „Jugend erinnert“ initiiert. Das Programm soll die Wissensvermittlung über die NS-Terrorherrschaft stärken. Teil des Programms ist auch die Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Es ist erfreulich, dass auch Programme in und mit europäischen Nachbarländern gefördert werden. Dies stärkt beispielsweise auch bislang weniger berücksichtigte und bekannte Orte des Verbrechens in Belarus. Das Programm hat zum Ziel Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus entgegen zu wirken. Die Auseinandersetzung mit Krieg, Flucht und Vertreibung hilft beim Abbau von Vorurteilen und Stereotypen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-04-05 15:12:132019-04-05 15:12:13Bundesprogramm „Jugend erinnert“ für eine europäische Erinnerungskultur
Mehr junge Menschen sollen mehr BAföG bekommen. Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, arbeitet daran, dass damit die Trendwende gelingt.
„Mit der Beratung der BAföG-Erhöhung im Bundestag setzt die SPD-Fraktion ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um: mehr BAföG für mehr Studierende! Über 1,2 Milliarden Euro schwer ist die Novelle und sie wird deutliche Verbesserungen bei Fördersätzen, Wohnkosten und Schonvermögen bringen.
Wir werden jetzt intensiv daran arbeiten, dass die Trendwende gelingt. Am Ende müssen mehr junge Menschen BAföG erhalten. Und wir werden auch darauf achten, dass das BAföG auch für Studierende mit Familie oder Pflegeaufgaben gut ausgestattet ist.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/02/bafoeg-1.jpg6671000Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-04-05 12:36:142019-04-05 12:36:14Statement zur Novelle des BAföG
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek setzt die gute Tradition der Jahresberichte fort. Mit seiner inzwischen zehnten Bilanz vermittelt der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Unna I erneut einen Eindruck von der Vielfalt seiner Tätigkeit in Unna und Berlin. „In einer funktionierenden Demokratie ist es wichtig, dass die Menschen wissen, was die von ihnen gewählten Volksvertreter machen“, erklärt Kaczmarek. 2018 sei ein ereignisreiches Jahr mit wichtigen politischen Entwicklungen und Entscheidungen gewesen, die uns noch auf Jahre beschäftigen werden. Der aktuelle Jahresbericht 2018 ist in gedruckter Fassung im Bürgerbüro Unna erhältlich oder kann unter https://oliver-kaczmarek.de/pressespiegel/Jahresbericht_Kaczmarek2018.pdf heruntergeladen werden. Auch kann er im Bürgerbüro unter 02303 2531450 oder oliver.kaczmarek.ma05@bundestag.de angefordert werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/04/Jahresbericht-e1554193189490.jpg933700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2019-04-02 10:20:172019-04-02 10:23:2510. Jahresbericht liegt vor
Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahm die Schwerter Schülerin Berin Kurtbas von der städtischen Gesamtschule Gänsewinkel am diesjährigen Zukunftstag der SPD-Bundestagsfraktion teil. Der Zukunftstag soll jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt geben. Der Tag soll sie dazu ermuntern, auch Berufe in Erwägung zu ziehen, die nicht klassischen Rollenbildern entsprechen. In der Politik sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Deswegen beteiligt sich die SPD-Bundestagfraktion am Zukunftstag, um jungen Mädchen einen Einblick in politische Berufe zu ermöglichen.
„Ich freue mich, dass Berin Kurtbas den Wahlkreis Unna I beim Zukunftstag der SPD-Bundestagsfraktion sehr gut vertreten hat. Es ist gut, wenn junge Frauen dazu ermuntert werden, sich politisch einzubringen. Um sie dabei zu unterstützen, will die SPD die paritätische Besetzung politischer Funktionen gesetzlich verankern. Die Wahl eines Berufs soll nicht vom Geschlecht abhängen. Die SPD setzt sich dafür ein, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen erhalten. Der Girls‘ Day leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/04/46570794515_4c90e91728_o.jpg23623543Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2019-04-01 12:41:472019-04-01 16:54:30Schülerin aus Schwerte zu Gast in Berlin beim Girls‘-Day der SPD-Bundestagsfraktion
Mit dem Starke-Familien-Gesetz, welches wir diese Woche verabschiedet haben, unterstützen wir gezielt Familien mit kleinen Einkommen. Damit ihnen bessere Leistungen einfacher zukommen, reformieren wir den Kinderzuschlag sowie die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Der Kinderzuschlag soll zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichern. Er wird deswegen im Juli 2019 von bisher maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht. Eltern erhalten somit bis zu 408 Euro monatlich für ein Kind. Ab dem 1. Januar 2021 wird dann der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst. Des Weiteren hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass das Schulstarterpaket für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen von 100 Euro auf 150 Euro erhöht wird. Ein warmes Mittagessen in Kita und Schule sowie die Schuldbeförderung mit Bus und Bahn werden für die Kinder aus einkommensschwachen Haushalten kostenlos sein. Daneben werden auch die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie beispielsweise im Bereich Sport, von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht. Auch Nachhilfe sollen Kinder in Zukunft schon bei Förderungsbedarf und nicht erst bei Versetzungsgefahr bekommen.
Für Eltern, die einen Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag nach und nach niedriger, bis es die Familie selbstständig mit eigenen Einnahmen und dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen. Dadurch wollen wir erreichen, dass es keine „harte Abbruchkante“ gibt, sondern das Auslaufen der Leistung sanft erfolgt. Weiterhin soll alleinerziehenden Eltern der Kinderzuschlag auch neben dem Unterhaltsvorschuss oder den Unterhaltszahlungen gewährt werden. Um Kinder vor der Armut zu bewahren und ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen, wird der Zuschlag auch für Familien geöffnet, welche mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der SBG II-Bedarfsgrenze liegen. Dadurch dass der Zuschlag künftig für sechs Monate gewährt wird, müssen Eltern in dieser Zeit den Kinderzuschlag nicht neu beantragen, unabhängig davon ob sich ihr Einkommen verändert. Dadurch wird das Antragsverfahren entbürokratisiert.
Den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/075/1907504.pdf
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-03-22 16:08:272019-03-22 16:34:18Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes
Am Donnerstag dieser Woche gab es im Bundestag eine Regierungserklärung zu den Beratungen des Europäischen Rates. Der Sprecher des britischen Unterhauses hatte zuvor verkündet, dass das Parlament kein weiteres Mal über den Deal in unveränderter Form abstimmen darf. Premierministerin Theresa May plant auf der Sitzung der Staats- und Regierungschefs eine Verlängerung der Brexit-Frist zu beantragen, womit sie den Beschlüssen ihres Parlaments aus der Vorwoche nachkommt. In diesen wurde eine Fristverlängerung gefordert und ein Austritt ohne Abkommen ausgeschlossen, jedoch bleibt unklar, was stattdessen geschehen soll. Eine Verlängerung der Frist kommt aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch nur in Frage, wenn dadurch ein harter Brexit vermieden werden kann und London einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen liefert.
Auch im Fall eines No-Deal-Brexit ist Deutschland sicher aufgestellt. Die von der Bundesregierung initiierten Gesetzespakete für diesen Fall sind von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen und werden noch vor dem 29.3.2019 in Kraft treten. Die getroffenen Regelungen sorgen dafür, dass die Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im Falle eines No-Deal-Brexit minimiert werden.
Zum einen wird eine dreimonatige Frist für britische Bürgerinnen und Bürger eingeräumt, sodass sie einen Aufenthaltstitel beantragen können und nach dem Brexit nicht aus Deutschland ausreisen müssen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Betroffenen dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten können. Britische und deutsche Bürgerinnen und Bürger, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben haben, sollen einen zeitlich lückenlosen Schutz genießen. Britinnen und Briten, die in Deutschland eine finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung oder ihr Studium erhalten, sollen bis zum jeweiligen Abschluss unterstützt werden. Sofern die Betroffen nach dem Austritt für 90 oder 180 Tage in den Schengenraum reisen möchten, wird ihnen eine Befreiung der Visumspflicht angeboten – in dem Verständnis, dass im Gegenzug Unionsbürgerinnen und -bürger von der Visumpflicht in Großbritannien befreit werden. Zudem wird der Zoll um rund 900 zusätzliche Stellen verstärkt, sodass ein höherer Kontrollaufwand beim internationalen Warenverkehr gewährleistet werden kann.
Auch für Unternehmen und Steuerpflichtige bei grenzüberschreitenden Fällen wird es keine Nachteile geben. Ebenfalls sollen Nachteile für inländische Versicherungsnehmer vermieden werden. Für Banken und Versicherungen mit Sitz in Großbritannien kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis Ende 2020 eine Tätigkeit in Deutschland weiterhin erlauben. Zudem haben wir erreicht, dass der bilaterale Flug- und Straßengüterverkehr zwischen den verbliebenen 27 EU-Staaten und Großbritannien vorläufig sichergestellt wird.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-03-22 15:53:412019-03-22 15:53:41Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Mit der Richtlinie vom 8. Juni 2016 verpflichten das Europäische Parlament und der Rat die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Bundestag hat nun die Umsetzung dieser EU-rechtlichen Vorgaben beschlossen. Vertrauliche Informationen, Know-hows sowie Geschäftsgeheimnisse im nationalen Recht sind oft von enormer Bedeutung für Unternehmen und müssen deswegen vor rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden. Doch wo der Schutz öffentlicher Interessen überwiegt, gerät der Schutz von Geschäftsgeheimnissen an seine Grenzen. Deshalb sollen Whistleblower-Aktivitäten nicht durch die Richtlinie eingeschränkt werden. Der bisher geltende Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Bürgerlichen Gesetzbuch war vor dem Hintergrund der europäischen Richtlinie nicht mehr ausreichend. Die Umsetzung der EU-Vorgabe geht über die bisherigen Regelungen hinaus und schließt somit die entstandene Lücke. Dadurch wird ebenfalls ein angemessener Ausgleich der verschiedenen Interessen der jeweils Betroffenen ermöglicht.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904724.pdf
Mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt
InfodienstZum Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch gab es im Bundestag in dieser Woche eine Beratung in erster Lesung. Der Entwurf will für klare und gerechte Regeln auf dem Arbeitsmarkt sorgen, denn illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug schaden uns allen.
Die zuständige Sondereinheit beim Zoll wird gestärkt, damit sie wirksamer durchgreifen kann, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung zu schützen. Das betrifft auch Menschen aus dem EU-Ausland, die oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier Opfer von Zwangsarbeit und Ausbeutung werden und zum Teil auch unwürdig beherbergt werden. Auch dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können.
Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/086/1908691.pdf
Kommunen bei den Integrationskosten weiter unterstützen
InfodienstIn den letzten Wochen hat es eine Debatte zur Unterstützung des Bundes für die Kommune bei den Kosten der Integration gegeben. Das hat bei den Kommunen für Irritationen gesorgt. Die Kommunen erbringen die größten Leistungen bei der Integration von Geflüchteten und sie tragen eine besondere Verantwortung. Deswegen hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz in dieser Woche im Gespräch mit dem Münchener Merkur ein wichtiges Signal gesetzt. Der Bund wird sich im Rahmen eines noch auszuhandelnden Gesamtpakets weiterhin an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für Geflüchtete beteiligen. Es ist das Ziel, die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe weiter zu unterstützen.
Das Interview gibt es hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/2019/2019-04-203-Muenchner-Merkur.html
Ausbau der Stromnetze für die Energiewende voranbringen
InfodienstDas Ziel der großen Koalition ist es, bis 2030 bei der Stromerzeugung 65 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien zu erreichen. Im Bundestag wurde daher das Gesetz zu Beschleunigung des Energieleitungsausbau (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) beschlossen, mit dem die Infrastruktur für ein Gelingen der Energiewende gestärkt werden soll. Damit die Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel gelingen kann, müssen die Stromleitungen in Deutschland zukünftig schneller ausgebaut werden. Insbesondere sind Hoch- und Höchstspannungsleitungen erforderlich, um die Versorgung in den Verbraucherzentren im Süden mit dem Strom der Windkraftparks im Norden zu versorgen.
Um dies zu erreichen, sollen die Verfahren für Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden, während die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird.
Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/073/1907375.pdf
Bundesprogramm „Jugend erinnert“ für eine europäische Erinnerungskultur
InfodienstDeutschland hat eine besondere moralische Verpflichtung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Ein Teil dieser Verantwortung ist es, die Erinnerung an das begangene Unrecht für die nachfolgenden Generationen und über die nationalen Grenzen hinaus wachzuhalten. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag für ein Bundesprogramm „Jugend erinnert“ initiiert. Das Programm soll die Wissensvermittlung über die NS-Terrorherrschaft stärken. Teil des Programms ist auch die Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Es ist erfreulich, dass auch Programme in und mit europäischen Nachbarländern gefördert werden. Dies stärkt beispielsweise auch bislang weniger berücksichtigte und bekannte Orte des Verbrechens in Belarus. Das Programm hat zum Ziel Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus entgegen zu wirken. Die Auseinandersetzung mit Krieg, Flucht und Vertreibung hilft beim Abbau von Vorurteilen und Stereotypen.
Den Antrag gibt es hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/089/1908942.pdf
Statement zur Novelle des BAföG
Im Gespräch, Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungMehr junge Menschen sollen mehr BAföG bekommen. Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, arbeitet daran, dass damit die Trendwende gelingt.
„Mit der Beratung der BAföG-Erhöhung im Bundestag setzt die SPD-Fraktion ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um: mehr BAföG für mehr Studierende! Über 1,2 Milliarden Euro schwer ist die Novelle und sie wird deutliche Verbesserungen bei Fördersätzen, Wohnkosten und Schonvermögen bringen.
Wir werden jetzt intensiv daran arbeiten, dass die Trendwende gelingt. Am Ende müssen mehr junge Menschen BAföG erhalten. Und wir werden auch darauf achten, dass das BAföG auch für Studierende mit Familie oder Pflegeaufgaben gut ausgestattet ist.“
10. Jahresbericht liegt vor
Allgemein, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Roter RucksackDer SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek setzt die gute Tradition der Jahresberichte fort. Mit seiner inzwischen zehnten Bilanz vermittelt der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Unna I erneut einen Eindruck von der Vielfalt seiner Tätigkeit in Unna und Berlin. „In einer funktionierenden Demokratie ist es wichtig, dass die Menschen wissen, was die von ihnen gewählten Volksvertreter machen“, erklärt Kaczmarek. 2018 sei ein ereignisreiches Jahr mit wichtigen politischen Entwicklungen und Entscheidungen gewesen, die uns noch auf Jahre beschäftigen werden. Der aktuelle Jahresbericht 2018 ist in gedruckter Fassung im Bürgerbüro Unna erhältlich oder kann unter https://oliver-kaczmarek.de/pressespiegel/Jahresbericht_Kaczmarek2018.pdf heruntergeladen werden. Auch kann er im Bürgerbüro unter 02303 2531450 oder oliver.kaczmarek.ma05@bundestag.de angefordert werden.
Schülerin aus Schwerte zu Gast in Berlin beim Girls‘-Day der SPD-Bundestagsfraktion
Allgemein, Berlin, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., SchwerteAuf Einladung des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahm die Schwerter Schülerin Berin Kurtbas von der städtischen Gesamtschule Gänsewinkel am diesjährigen Zukunftstag der SPD-Bundestagsfraktion teil. Der Zukunftstag soll jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt geben. Der Tag soll sie dazu ermuntern, auch Berufe in Erwägung zu ziehen, die nicht klassischen Rollenbildern entsprechen. In der Politik sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Deswegen beteiligt sich die SPD-Bundestagfraktion am Zukunftstag, um jungen Mädchen einen Einblick in politische Berufe zu ermöglichen.
„Ich freue mich, dass Berin Kurtbas den Wahlkreis Unna I beim Zukunftstag der SPD-Bundestagsfraktion sehr gut vertreten hat. Es ist gut, wenn junge Frauen dazu ermuntert werden, sich politisch einzubringen. Um sie dabei zu unterstützen, will die SPD die paritätische Besetzung politischer Funktionen gesetzlich verankern. Die Wahl eines Berufs soll nicht vom Geschlecht abhängen. Die SPD setzt sich dafür ein, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen erhalten. Der Girls‘ Day leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes
InfodienstMit dem Starke-Familien-Gesetz, welches wir diese Woche verabschiedet haben, unterstützen wir gezielt Familien mit kleinen Einkommen. Damit ihnen bessere Leistungen einfacher zukommen, reformieren wir den Kinderzuschlag sowie die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Der Kinderzuschlag soll zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichern. Er wird deswegen im Juli 2019 von bisher maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht. Eltern erhalten somit bis zu 408 Euro monatlich für ein Kind. Ab dem 1. Januar 2021 wird dann der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst. Des Weiteren hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass das Schulstarterpaket für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen von 100 Euro auf 150 Euro erhöht wird. Ein warmes Mittagessen in Kita und Schule sowie die Schuldbeförderung mit Bus und Bahn werden für die Kinder aus einkommensschwachen Haushalten kostenlos sein. Daneben werden auch die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie beispielsweise im Bereich Sport, von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht. Auch Nachhilfe sollen Kinder in Zukunft schon bei Förderungsbedarf und nicht erst bei Versetzungsgefahr bekommen.
Für Eltern, die einen Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag nach und nach niedriger, bis es die Familie selbstständig mit eigenen Einnahmen und dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen. Dadurch wollen wir erreichen, dass es keine „harte Abbruchkante“ gibt, sondern das Auslaufen der Leistung sanft erfolgt. Weiterhin soll alleinerziehenden Eltern der Kinderzuschlag auch neben dem Unterhaltsvorschuss oder den Unterhaltszahlungen gewährt werden. Um Kinder vor der Armut zu bewahren und ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen, wird der Zuschlag auch für Familien geöffnet, welche mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der SBG II-Bedarfsgrenze liegen. Dadurch dass der Zuschlag künftig für sechs Monate gewährt wird, müssen Eltern in dieser Zeit den Kinderzuschlag nicht neu beantragen, unabhängig davon ob sich ihr Einkommen verändert. Dadurch wird das Antragsverfahren entbürokratisiert.
Den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/075/1907504.pdf
Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Europa, InfodienstAm Donnerstag dieser Woche gab es im Bundestag eine Regierungserklärung zu den Beratungen des Europäischen Rates. Der Sprecher des britischen Unterhauses hatte zuvor verkündet, dass das Parlament kein weiteres Mal über den Deal in unveränderter Form abstimmen darf. Premierministerin Theresa May plant auf der Sitzung der Staats- und Regierungschefs eine Verlängerung der Brexit-Frist zu beantragen, womit sie den Beschlüssen ihres Parlaments aus der Vorwoche nachkommt. In diesen wurde eine Fristverlängerung gefordert und ein Austritt ohne Abkommen ausgeschlossen, jedoch bleibt unklar, was stattdessen geschehen soll. Eine Verlängerung der Frist kommt aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch nur in Frage, wenn dadurch ein harter Brexit vermieden werden kann und London einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen liefert.
Auch im Fall eines No-Deal-Brexit ist Deutschland sicher aufgestellt. Die von der Bundesregierung initiierten Gesetzespakete für diesen Fall sind von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen und werden noch vor dem 29.3.2019 in Kraft treten. Die getroffenen Regelungen sorgen dafür, dass die Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im Falle eines No-Deal-Brexit minimiert werden.
Zum einen wird eine dreimonatige Frist für britische Bürgerinnen und Bürger eingeräumt, sodass sie einen Aufenthaltstitel beantragen können und nach dem Brexit nicht aus Deutschland ausreisen müssen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Betroffenen dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten können. Britische und deutsche Bürgerinnen und Bürger, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben haben, sollen einen zeitlich lückenlosen Schutz genießen. Britinnen und Briten, die in Deutschland eine finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung oder ihr Studium erhalten, sollen bis zum jeweiligen Abschluss unterstützt werden. Sofern die Betroffen nach dem Austritt für 90 oder 180 Tage in den Schengenraum reisen möchten, wird ihnen eine Befreiung der Visumspflicht angeboten – in dem Verständnis, dass im Gegenzug Unionsbürgerinnen und -bürger von der Visumpflicht in Großbritannien befreit werden. Zudem wird der Zoll um rund 900 zusätzliche Stellen verstärkt, sodass ein höherer Kontrollaufwand beim internationalen Warenverkehr gewährleistet werden kann.
Auch für Unternehmen und Steuerpflichtige bei grenzüberschreitenden Fällen wird es keine Nachteile geben. Ebenfalls sollen Nachteile für inländische Versicherungsnehmer vermieden werden. Für Banken und Versicherungen mit Sitz in Großbritannien kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis Ende 2020 eine Tätigkeit in Deutschland weiterhin erlauben. Zudem haben wir erreicht, dass der bilaterale Flug- und Straßengüterverkehr zwischen den verbliebenen 27 EU-Staaten und Großbritannien vorläufig sichergestellt wird.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Whistleblower-Schutz)
InfodienstMit der Richtlinie vom 8. Juni 2016 verpflichten das Europäische Parlament und der Rat die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Bundestag hat nun die Umsetzung dieser EU-rechtlichen Vorgaben beschlossen. Vertrauliche Informationen, Know-hows sowie Geschäftsgeheimnisse im nationalen Recht sind oft von enormer Bedeutung für Unternehmen und müssen deswegen vor rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden. Doch wo der Schutz öffentlicher Interessen überwiegt, gerät der Schutz von Geschäftsgeheimnissen an seine Grenzen. Deshalb sollen Whistleblower-Aktivitäten nicht durch die Richtlinie eingeschränkt werden. Der bisher geltende Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Bürgerlichen Gesetzbuch war vor dem Hintergrund der europäischen Richtlinie nicht mehr ausreichend. Die Umsetzung der EU-Vorgabe geht über die bisherigen Regelungen hinaus und schließt somit die entstandene Lücke. Dadurch wird ebenfalls ein angemessener Ausgleich der verschiedenen Interessen der jeweils Betroffenen ermöglicht.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904724.pdf