Mit einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung Gesetze beschlossen, die Vorsorge für dieses Problem schaffen. Im Gesetz wird Bürgerinnen und Bürgern, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege- Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung erworben haben, Schutz gewährt. Gleichzeitig müssen britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, nicht wie üblich ihre Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren deutsche nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben.
Im Brexit-Steuerbegleitgesetz wird vereinbart, dass Großbritannien nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt wird. Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte zu vermeiden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-22 15:24:572019-02-22 15:24:57Vorsorge für einen ungeregelten Brexit treffen
Auf meine Initiative präsentiert sich der Deutsche Bundestag vom 25. bis 28. Februar mit der Wanderausstellung „Deutscher Bundestag“ in Schwerte. Da ich bei Schulleiter Heiko Klanke offene Ohren für meine Bitte fand, die Schule möge die Ausstellung begleiten, findet sie statt im Friedrich-Bährens-Gymnasium, Ostberger Str. 17. Die Eröffnung ist am Montag, 25. Februar, um 11.30 Uhr.
Mit der Ausstellung unterstützt der Deutsche Bundestag seit vielen Jahren den Dialog zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern. Auf 21 Schautafeln werden alle wesentlichen Informationen über Aufgabe und Arbeitsweise des Parlaments und seiner Abgeordneten gezeigt. Auf einem Multitouchtisch und einem Computerterminal können Filme, multimediale Anwendungen und der Internetauftritt des Bundestags angeschaut werden. Überdies stehen zwei Honorarkräfte für Vorträge, Diskussionsrunden und Gespräche zur Verfügung.
Die Schau steht allen Interessierten offen. Insbesondere ist sie für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 geeignet. Diese sollten sich anmelden beim Sekretariat des Friedrich-Bährens-Gymnasiums unter Telefon 02304 16001 oder per E-Mail sekretariat@fbg.schwerte.de
Geöffnet ist die Ausstellung von Montag, 25. Februar, bis Mittwoch, 27. Februar, von 7.30 bis 15.30 Uhr und am Donnerstag, 28. Februar, von 7.30 bis 14 Uhr.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/bundestagkuppel.jpg14401920Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-22 15:22:562019-02-22 15:22:56Wanderausstellung des Deutschen Bundestags am Friedrich-Bährens-Gymnasium in Schwerte zu Gast
Wer lange gearbeitet hat, dem steht im Alter eine auskömmliche Rente zu. Deswegen hat die SPD die Grundrente als Konzept eingebracht, um Lebensleistung im Alter wertzuschätzen. Konkret geht es darum, dass Personen, die 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben und weniger als 896 Euro Rente erhalten, in Zukunft ein Zuschlag bekommen können von bis zu 447 Euro pro Monat. Das heißt: Die Friseurin, die 40 Jahren lang für den Mindestlohn (West) gearbeitet hat, käme auf 961 statt 512 Euro Rente. Bei einem alleinerziehenden Pflegehelfer in Teilzeit mit zwei Kindern ergäbe sich zum Beispiel eine Renten-Erhöhung von 860 auf 1.000 Euro. Drei bis vier Millionen jetzige und künftige Rentnerinnen und Rentner sollen von der Grundrente profitieren. Ein großer Teil davon sind Frauen. Eine Prüfung nach Bedürftigkeit ist nach den Vorstellungen der SPD nicht nötig. Die Grundrente ist kein Almosen, sondern Respekt vor der Lebensleistung der Menschen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-15 14:55:032019-02-15 14:55:03Mit der Grundrente Lebensleistung im Alter wertschätzen
Alle Kinder in Deutschland sollen unbeschwert aufwachsen und erfolgreich lernen können. Deshalb zielen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz, das wir in dieser Woche in der ersten Lesung beraten haben, darauf ab, Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen. Wir reformieren dazu den Kinderzuschlag und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Den Kinderzuschlag wollen wir so erhöhen, dass zusammen mit Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum von Kindern gesichert ist. Dazu wollen wir in einem ersten Schritt ab Juli 2019 den Höchstbetrag für jedes Kind auf 185 Euro erhöhen. Eltern erhalten dann zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld für ein Kind bis zu 408 Euro im Monat. Im zweiten Schritt der Höchstbetrag ab dem 1. Januar 2021 dynamisiert werden entsprechend dem jeweils festgestellten Existenzminimum.
Wir wollen die „harte Abbruchkante“ beim Kinderzuschlag abschaffen und ein „sanftes Auslaufen“ erreichen. Das heißt, dass der Kinderzuschlag nach und nach sinkt, wenn das Familieneinkommen steigt, bis die Familie es schafft, gut über die Runden zu kommen nur mit dem Kindergeld. Neben Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss soll in Haushalten mit Alleinerziehenden in Zukunft auch Kinderzuschlag gewährt werden.
Wichtig ist der SPD-Fraktion auch, dass Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen, deshalb sollen auch Familien den Kinderzuschlag erhalten können, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hätten, ihn aber nicht nutzen. Zukünftig wird der Zuschlag fest für sechs Monate gewährt, sodass Familien nicht bei Schwankungen ihres Einkommens zwischen Kinderzuschlag und Grundsicherung wechseln müssen. Damit werden bürokratische Hürden abgebaut.
Außerdem wollen wir das Bildungs- und Teilhabepaket verbessern und vereinfachen. Ab dem 1. August soll das Schulstarterpaket auf 150 Euro erhöht werden, damit jedes Kind gut ausgestattet ins neue Schuljahr starten kann. Außerdem sollen die Eigenanteile der Eltern im SGB II-Bezug für das warme Mittagsessen in Schule und Kita entfallen. Die ÖPNV-Fahrkarte für Schülerinnen und Schüler soll kostenlos werden. Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung beim Lernen brauchen, sollen diese auch schon erhalten, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.
Den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/075/1907504.pdf
Für viele schwerkranke Menschen bedeutet eine Organtransplantation die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung. Die Zahl der Organspendenden ist seit 2012 rückläufig, während die Anzahl der Menschen, die auf ein Spenderorgan hoffen, weiterhin jährlich bei etwa 10.000 Personen liegt. Problematisch ist dabei, dass es den Kliniken häufig an Zeit und Geld fehlt, um in Frage kommende Spenderinnen und Spender zu finden. Mit den in dieser Woche beschlossenen Änderungen im Transplantationsgesetz werden deshalb die Organspendestrukturen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert und eine bessere Vergütung vorgesehen. Beispielsweise werden bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken eingeführt. Zukünftig sollen sie anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten wird der Umfang der Freistellung angepasst. Sie wird den Kliniken vollständig refinanziert. Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten Zugang zu den Intensivstationen in ihren Einrichtungen sowie uneingeschränkten Einblick in die Patientenakten erhalten, um das Spenderpotential besser auswerten zu können. Das Gesetz sieht darüber hinaus eine pauschale Abgeltung für Leistungen, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen, vor. Schließlich soll das Gesetz im Rahmen der Angehörigenbetreuung den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen den Angehörigen der Organspendenden und den Organempfangenden klar regeln, was für viele Betroffene von großer Bedeutung ist.
Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/069/1906915.pdf
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-15 14:46:562019-02-15 14:46:56Änderung des Transplantationsgesetzes
Die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hat einen Vorschlag erarbeitet wie der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland gelingen kann. Neben den Braunkohleregionen ist auch der Kreis Unna mit drei aktiven Kraftwerken und vier Kraftwerksstandorten als einer der stärksten Standorte der Energieproduktion aus Steinkohle Teil der geplanten Veränderungen. In einem Treffen im Bundeskanzleramt habe ich mich diese Woche gemeinsam mit den SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet dafür eingesetzt, dass unsere Region von den Mitteln für den Strukturwandel in Höhe von 40 Milliarden Euro für die nächsten 20 Jahre profitiert.
Leider waren die Landesregierung und Ministerpräsident Laschet bisher nicht in der Lage, sich für das Ruhrgebiet stark zu machen. Deswegen werden meine Kolleginnen und Kollegen und ich uns im Bundestag umso mehr dafür einsetzen, dass der nächste Strukturwandel im Kreis Unna gelingt. Dazu zählen für uns Projekte der Wirtschafts- und Infrastrukturförderung ebenso wie mögliche Modernisierungen in der Energieerzeugung durch den Umstieg vom Energieträger Steinkohle auf den Energieträger Gas. Einen weiteren Fokus wollen wir auch auf die energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und den Erhalt des Fernwärmenetzes setzen.
Den Abschlussbericht der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung gibt es hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-15 14:41:522019-02-15 14:41:52Nach dem Kohle-Kompromiss: Eintreten für den nächsten Strukturwandel im Kreis Unna
Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für die 26. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Nach den Plänen der Regierung sollen die Fördersätze, Freibeträge und die Pauschale für Wohnkosten deutlich steigen. Der Kreis der grundsätzlich BAföG-Berechtigten wird stark ausgeweitet. Das bedeutet über 1,8 Milliarden Euro Investitionen in den nächsten Jahren für die Ausbildungsförderung.
„Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt mit der BAföG-Erhöhung das Ziel, eine spürbare Trendwende beim BAföG zu erreichen. Wir wollen, dass mehr Studierende BAföG erhalten. In Parlament und Öffentlichkeit muss Klarheit über die prognostizierten Zahlen herrschen. Im weiteren Verfahren erwarten wir belastbare Zahlen, die die Wirkung auf die Gefördertenzahlen dokumentieren. Spekulationen, wie von Seiten der Grünen, helfen nicht weiter.
Das BAföG ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein Instrument, das bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein wirksam sein soll. Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro sollen bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden ankommen, um finanzielle Hürden für einen Abschluss oder ein Studium abzubauen.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/02/bafoeg-1.jpg6671000Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-01 14:56:322019-02-01 15:03:21BAföG – Unser Ziel ist die Trendwende
Am Mittwoch hat das Kabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2019 beschlossen und am Donnerstag fand im Deutschen Bundestag die Aussprache zu den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen statt. Ende Januar jedes Jahres legt die Bundesregierung den Jahreswirtschaftsbericht vor, der die von ihr verfolgte Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland enthält. Der Bericht beinhaltet zudem eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Nach wie vor befindet sich die deutsche Wirtschaft in einem konjunkturellen Aufschwung. Der Trend der letzten zehn Jahre seit Ende der Finanz- und Bankenkrise setzt sich fort und die Wirtschaft wächst weiterhin. Im Jahr 2018 nahm das Bruttoinlandsprodukt um 1,5 Prozent zu. Insbesondere am Arbeitsmarkt zeigt sich die gute gesamtwirtschaftliche Lage. Immer mehr Menschen haben Arbeit – insgesamt 44,8 Millionen. Mit 5,2 Prozent hat die Arbeitslosenquote damit den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht.
Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse verzeichneten den deutlichsten Zuwachs mit 32,9 Millionen. Erfreulich ist, dass die Jugendarbeitslosigkeit und auch die Langzeitarbeitslosigkeit weiter abgebaut werden konnten. Auch die Nettolöhne und ‑gehälter sowie die Renten sind weiter gestiegen, was zusammen mit den steuerlichen Entlastungen durch die Koalition zu deutlich höheren verfügbaren Einkommen bei den Bürgerinnen und Bürgern führt. Die SPD hat in der letzten und in dieser Legislaturperiode flankierend hierzu Investitionen des Staates vor allem in die Infrastruktur angestoßen. Das hat positive Auswirkungen auf die Binnennachfrage als wesentliche Stütze des konjunkturellen Aufschwungs. Hinzu kommt, dass es keine Neuverschuldung seitens des Bundes gab und die gute Einnahmesituation für Zukunftsinvestitionen genutzt werden konnte.
Die Prognose für dieses Jahr lässt erwarten, dass sich der Wachstumstrend fortsetzen wird. Die hohen Wachstumsraten der Jahre 2016 und 2017 werden aber voraussichtlich nicht erreicht. Die binnen-konjunkturellen Rahmenbedingungen sind weiterhin sehr gut, da Löhne und Gehälter weiter steigen und Familien durch die aktuell beschlossenen Maßnahmen weiter entlastet werden. Die Binnennachfrage bleibt stabil durch die kontinuierliche Investition in Infrastrukturen, Kinderbetreuungsangebote, Pflege und Digitalisierung. Dies dürfte auch die zunehmenden handelspolitischen Herausforderungen vor dem Hintergrund der sich abschwächenden Weltwirtschaftsentwicklung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes abfedern. Gleichzeitig wird das von der SPD eingebrachte Fachkräfteeinwanderungsgesetz helfen, die von den Unternehmen beklagte Fachkräftelücke zu schließen. Die Bundesregierung will nun – begrüßenswert und überfällig – eine industriepolitische Gesamtstrategie entwickeln, die die wichtigsten Schlüsselbranchen für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft identifiziert.
Wir haben die Mindestausbildungsvergütung im Koalitionsvertrag durchgesetzt, weil wir wollen, dass Auszubildende ein faires Entgelt bekommen. Sie packen mit an und haben eine ordentliche Bezahlung verdient. Sie dürfen vor allem nicht schlechter gestellt sein als Schülerinnen und Schüler, was aber der bisherige Gesetzentwurf der CDU-Bildungsministerin Karliczek vorsieht. Für die SPD ist das nicht akzeptabel und wir erwarten, dass die Ministerin einen neuen Entwurf vorlegt. Die Mindestausbildungsvergütung muss sich an den tariflichen Entwicklungen orientieren, denn nur so werden die Auszubildenden auch tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben.
Bei der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass sich die Mindestausbildungsvergütung an durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen orientiert. Konkret heißt das, 80 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen für das 1. Ausbildungsjahr. Die Mindestausbildungsvergütung muss an Tarifsteigerungen teilnehmen und der Vorrang für bestehende tarifliche Regelungen muss erhalten bleiben.
Das ist ein wichtiger Schritt, um die Berufsausbildung wieder attraktiver zu machen und auch künftig genügend Auszubildende für offene Ausbildungsplätze zu gewinnen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-01 11:09:522019-02-01 11:09:52Beschluss des SPD-Parteivorstands zur Mindestausbildungsvergütung
In Kürze wird die Fraktionen des Bundestages ein Kompromiss erreichen, der nun in der Bundesregierung gefunden wurde: Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch ist in die Ressortabstimmung gegangen. Der Entwurf enthält auch eine Änderung des §219a Strafgesetzbuch.
Der Entwurf der Bundesregierungen enthält zwei Anforderungen, die für die SPD besonders wichtig waren:
Frauen, die sich in der persönlichen Notlage einer ungewollten Schwangerschaft befinden, haben die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können.
Ärztinnen und Ärzten ist es straffrei möglich, objektiv darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Darüber hinaus können Ärzte und Ärztinnen weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zugänglich machen, indem sie auf Informationsangebote neutraler Stellen wie einer Ärztekammer hinweisen, etwa durch Verlinkung auf ihren Webseiten. Außerdem sieht der Entwurf weitere Verbesserungen bei der Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten vor sowie beim Zugang zu Verhütungsmitteln.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-01 11:08:222019-02-01 11:08:22Vorschlag der Bundesregierung zur Neuregelung von Informationsrechten von Ärztinnen und Ärzten über Schwangerschaftsabbrüche
Vorsorge für einen ungeregelten Brexit treffen
Europa, InfodienstMit einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung Gesetze beschlossen, die Vorsorge für dieses Problem schaffen. Im Gesetz wird Bürgerinnen und Bürgern, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege- Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung erworben haben, Schutz gewährt. Gleichzeitig müssen britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, nicht wie üblich ihre Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren deutsche nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben.
Im Brexit-Steuerbegleitgesetz wird vereinbart, dass Großbritannien nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt wird. Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte zu vermeiden.
Die Gesetzentwürfe gibt es hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/073/1907376.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/073/1907377.pdf
Wanderausstellung des Deutschen Bundestags am Friedrich-Bährens-Gymnasium in Schwerte zu Gast
Im Gespräch, Infodienst, SchwerteAuf meine Initiative präsentiert sich der Deutsche Bundestag vom 25. bis 28. Februar mit der Wanderausstellung „Deutscher Bundestag“ in Schwerte. Da ich bei Schulleiter Heiko Klanke offene Ohren für meine Bitte fand, die Schule möge die Ausstellung begleiten, findet sie statt im Friedrich-Bährens-Gymnasium, Ostberger Str. 17. Die Eröffnung ist am Montag, 25. Februar, um 11.30 Uhr.
Mit der Ausstellung unterstützt der Deutsche Bundestag seit vielen Jahren den Dialog zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern. Auf 21 Schautafeln werden alle wesentlichen Informationen über Aufgabe und Arbeitsweise des Parlaments und seiner Abgeordneten gezeigt. Auf einem Multitouchtisch und einem Computerterminal können Filme, multimediale Anwendungen und der Internetauftritt des Bundestags angeschaut werden. Überdies stehen zwei Honorarkräfte für Vorträge, Diskussionsrunden und Gespräche zur Verfügung.
Die Schau steht allen Interessierten offen. Insbesondere ist sie für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 geeignet. Diese sollten sich anmelden beim Sekretariat des Friedrich-Bährens-Gymnasiums unter Telefon 02304 16001 oder per E-Mail sekretariat@fbg.schwerte.de
Geöffnet ist die Ausstellung von Montag, 25. Februar, bis Mittwoch, 27. Februar, von 7.30 bis 15.30 Uhr und am Donnerstag, 28. Februar, von 7.30 bis 14 Uhr.
Mit der Grundrente Lebensleistung im Alter wertschätzen
Arbeit und Soziales, InfodienstWer lange gearbeitet hat, dem steht im Alter eine auskömmliche Rente zu. Deswegen hat die SPD die Grundrente als Konzept eingebracht, um Lebensleistung im Alter wertzuschätzen. Konkret geht es darum, dass Personen, die 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben und weniger als 896 Euro Rente erhalten, in Zukunft ein Zuschlag bekommen können von bis zu 447 Euro pro Monat. Das heißt: Die Friseurin, die 40 Jahren lang für den Mindestlohn (West) gearbeitet hat, käme auf 961 statt 512 Euro Rente. Bei einem alleinerziehenden Pflegehelfer in Teilzeit mit zwei Kindern ergäbe sich zum Beispiel eine Renten-Erhöhung von 860 auf 1.000 Euro. Drei bis vier Millionen jetzige und künftige Rentnerinnen und Rentner sollen von der Grundrente profitieren. Ein großer Teil davon sind Frauen. Eine Prüfung nach Bedürftigkeit ist nach den Vorstellungen der SPD nicht nötig. Die Grundrente ist kein Almosen, sondern Respekt vor der Lebensleistung der Menschen.
Die Eckpunkte zur Grundrente gibt es hier: http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/e00276abc2af088fc12583980053223b/$FILE/2019-02-01_BMAS_Eckpunkte_Grundrente.pdf
Mit dem Starke-Familien-Gesetz Familien nachhaltig unterstützen
Allgemein, InfodienstAlle Kinder in Deutschland sollen unbeschwert aufwachsen und erfolgreich lernen können. Deshalb zielen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz, das wir in dieser Woche in der ersten Lesung beraten haben, darauf ab, Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen. Wir reformieren dazu den Kinderzuschlag und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Den Kinderzuschlag wollen wir so erhöhen, dass zusammen mit Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum von Kindern gesichert ist. Dazu wollen wir in einem ersten Schritt ab Juli 2019 den Höchstbetrag für jedes Kind auf 185 Euro erhöhen. Eltern erhalten dann zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld für ein Kind bis zu 408 Euro im Monat. Im zweiten Schritt der Höchstbetrag ab dem 1. Januar 2021 dynamisiert werden entsprechend dem jeweils festgestellten Existenzminimum.
Wir wollen die „harte Abbruchkante“ beim Kinderzuschlag abschaffen und ein „sanftes Auslaufen“ erreichen. Das heißt, dass der Kinderzuschlag nach und nach sinkt, wenn das Familieneinkommen steigt, bis die Familie es schafft, gut über die Runden zu kommen nur mit dem Kindergeld. Neben Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss soll in Haushalten mit Alleinerziehenden in Zukunft auch Kinderzuschlag gewährt werden.
Wichtig ist der SPD-Fraktion auch, dass Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen, deshalb sollen auch Familien den Kinderzuschlag erhalten können, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hätten, ihn aber nicht nutzen. Zukünftig wird der Zuschlag fest für sechs Monate gewährt, sodass Familien nicht bei Schwankungen ihres Einkommens zwischen Kinderzuschlag und Grundsicherung wechseln müssen. Damit werden bürokratische Hürden abgebaut.
Außerdem wollen wir das Bildungs- und Teilhabepaket verbessern und vereinfachen. Ab dem 1. August soll das Schulstarterpaket auf 150 Euro erhöht werden, damit jedes Kind gut ausgestattet ins neue Schuljahr starten kann. Außerdem sollen die Eigenanteile der Eltern im SGB II-Bezug für das warme Mittagsessen in Schule und Kita entfallen. Die ÖPNV-Fahrkarte für Schülerinnen und Schüler soll kostenlos werden. Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung beim Lernen brauchen, sollen diese auch schon erhalten, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.
Den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/075/1907504.pdf
Änderung des Transplantationsgesetzes
Gesundheit und Pflege, InfodienstFür viele schwerkranke Menschen bedeutet eine Organtransplantation die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung. Die Zahl der Organspendenden ist seit 2012 rückläufig, während die Anzahl der Menschen, die auf ein Spenderorgan hoffen, weiterhin jährlich bei etwa 10.000 Personen liegt. Problematisch ist dabei, dass es den Kliniken häufig an Zeit und Geld fehlt, um in Frage kommende Spenderinnen und Spender zu finden. Mit den in dieser Woche beschlossenen Änderungen im Transplantationsgesetz werden deshalb die Organspendestrukturen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert und eine bessere Vergütung vorgesehen. Beispielsweise werden bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken eingeführt. Zukünftig sollen sie anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten wird der Umfang der Freistellung angepasst. Sie wird den Kliniken vollständig refinanziert. Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten Zugang zu den Intensivstationen in ihren Einrichtungen sowie uneingeschränkten Einblick in die Patientenakten erhalten, um das Spenderpotential besser auswerten zu können. Das Gesetz sieht darüber hinaus eine pauschale Abgeltung für Leistungen, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen, vor. Schließlich soll das Gesetz im Rahmen der Angehörigenbetreuung den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen den Angehörigen der Organspendenden und den Organempfangenden klar regeln, was für viele Betroffene von großer Bedeutung ist.
Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/069/1906915.pdf
Nach dem Kohle-Kompromiss: Eintreten für den nächsten Strukturwandel im Kreis Unna
Allgemein, InfodienstDie Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hat einen Vorschlag erarbeitet wie der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland gelingen kann. Neben den Braunkohleregionen ist auch der Kreis Unna mit drei aktiven Kraftwerken und vier Kraftwerksstandorten als einer der stärksten Standorte der Energieproduktion aus Steinkohle Teil der geplanten Veränderungen. In einem Treffen im Bundeskanzleramt habe ich mich diese Woche gemeinsam mit den SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet dafür eingesetzt, dass unsere Region von den Mitteln für den Strukturwandel in Höhe von 40 Milliarden Euro für die nächsten 20 Jahre profitiert.
Leider waren die Landesregierung und Ministerpräsident Laschet bisher nicht in der Lage, sich für das Ruhrgebiet stark zu machen. Deswegen werden meine Kolleginnen und Kollegen und ich uns im Bundestag umso mehr dafür einsetzen, dass der nächste Strukturwandel im Kreis Unna gelingt. Dazu zählen für uns Projekte der Wirtschafts- und Infrastrukturförderung ebenso wie mögliche Modernisierungen in der Energieerzeugung durch den Umstieg vom Energieträger Steinkohle auf den Energieträger Gas. Einen weiteren Fokus wollen wir auch auf die energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und den Erhalt des Fernwärmenetzes setzen.
Den Abschlussbericht der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung gibt es hier:
https://www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Downloads/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
BAföG – Unser Ziel ist die Trendwende
Im Gespräch, Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungDas Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für die 26. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Nach den Plänen der Regierung sollen die Fördersätze, Freibeträge und die Pauschale für Wohnkosten deutlich steigen. Der Kreis der grundsätzlich BAföG-Berechtigten wird stark ausgeweitet. Das bedeutet über 1,8 Milliarden Euro Investitionen in den nächsten Jahren für die Ausbildungsförderung.
„Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt mit der BAföG-Erhöhung das Ziel, eine spürbare Trendwende beim BAföG zu erreichen. Wir wollen, dass mehr Studierende BAföG erhalten. In Parlament und Öffentlichkeit muss Klarheit über die prognostizierten Zahlen herrschen. Im weiteren Verfahren erwarten wir belastbare Zahlen, die die Wirkung auf die Gefördertenzahlen dokumentieren. Spekulationen, wie von Seiten der Grünen, helfen nicht weiter.
Das BAföG ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein Instrument, das bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein wirksam sein soll. Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro sollen bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden ankommen, um finanzielle Hürden für einen Abschluss oder ein Studium abzubauen.“
Jahreswirtschaftsbericht 2019
InfodienstAm Mittwoch hat das Kabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2019 beschlossen und am Donnerstag fand im Deutschen Bundestag die Aussprache zu den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen statt. Ende Januar jedes Jahres legt die Bundesregierung den Jahreswirtschaftsbericht vor, der die von ihr verfolgte Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland enthält. Der Bericht beinhaltet zudem eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Nach wie vor befindet sich die deutsche Wirtschaft in einem konjunkturellen Aufschwung. Der Trend der letzten zehn Jahre seit Ende der Finanz- und Bankenkrise setzt sich fort und die Wirtschaft wächst weiterhin. Im Jahr 2018 nahm das Bruttoinlandsprodukt um 1,5 Prozent zu. Insbesondere am Arbeitsmarkt zeigt sich die gute gesamtwirtschaftliche Lage. Immer mehr Menschen haben Arbeit – insgesamt 44,8 Millionen. Mit 5,2 Prozent hat die Arbeitslosenquote damit den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht.
Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse verzeichneten den deutlichsten Zuwachs mit 32,9 Millionen. Erfreulich ist, dass die Jugendarbeitslosigkeit und auch die Langzeitarbeitslosigkeit weiter abgebaut werden konnten. Auch die Nettolöhne und ‑gehälter sowie die Renten sind weiter gestiegen, was zusammen mit den steuerlichen Entlastungen durch die Koalition zu deutlich höheren verfügbaren Einkommen bei den Bürgerinnen und Bürgern führt. Die SPD hat in der letzten und in dieser Legislaturperiode flankierend hierzu Investitionen des Staates vor allem in die Infrastruktur angestoßen. Das hat positive Auswirkungen auf die Binnennachfrage als wesentliche Stütze des konjunkturellen Aufschwungs. Hinzu kommt, dass es keine Neuverschuldung seitens des Bundes gab und die gute Einnahmesituation für Zukunftsinvestitionen genutzt werden konnte.
Die Prognose für dieses Jahr lässt erwarten, dass sich der Wachstumstrend fortsetzen wird. Die hohen Wachstumsraten der Jahre 2016 und 2017 werden aber voraussichtlich nicht erreicht. Die binnen-konjunkturellen Rahmenbedingungen sind weiterhin sehr gut, da Löhne und Gehälter weiter steigen und Familien durch die aktuell beschlossenen Maßnahmen weiter entlastet werden. Die Binnennachfrage bleibt stabil durch die kontinuierliche Investition in Infrastrukturen, Kinderbetreuungsangebote, Pflege und Digitalisierung. Dies dürfte auch die zunehmenden handelspolitischen Herausforderungen vor dem Hintergrund der sich abschwächenden Weltwirtschaftsentwicklung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes abfedern. Gleichzeitig wird das von der SPD eingebrachte Fachkräfteeinwanderungsgesetz helfen, die von den Unternehmen beklagte Fachkräftelücke zu schließen. Die Bundesregierung will nun – begrüßenswert und überfällig – eine industriepolitische Gesamtstrategie entwickeln, die die wichtigsten Schlüsselbranchen für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft identifiziert.
Den Jahreswirtschaftsbericht 2019 gibt es hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2019.html
Beschluss des SPD-Parteivorstands zur Mindestausbildungsvergütung
InfodienstWir haben die Mindestausbildungsvergütung im Koalitionsvertrag durchgesetzt, weil wir wollen, dass Auszubildende ein faires Entgelt bekommen. Sie packen mit an und haben eine ordentliche Bezahlung verdient. Sie dürfen vor allem nicht schlechter gestellt sein als Schülerinnen und Schüler, was aber der bisherige Gesetzentwurf der CDU-Bildungsministerin Karliczek vorsieht. Für die SPD ist das nicht akzeptabel und wir erwarten, dass die Ministerin einen neuen Entwurf vorlegt. Die Mindestausbildungsvergütung muss sich an den tariflichen Entwicklungen orientieren, denn nur so werden die Auszubildenden auch tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben.
Bei der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass sich die Mindestausbildungsvergütung an durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen orientiert. Konkret heißt das, 80 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen für das 1. Ausbildungsjahr. Die Mindestausbildungsvergütung muss an Tarifsteigerungen teilnehmen und der Vorrang für bestehende tarifliche Regelungen muss erhalten bleiben.
Das ist ein wichtiger Schritt, um die Berufsausbildung wieder attraktiver zu machen und auch künftig genügend Auszubildende für offene Ausbildungsplätze zu gewinnen.
Den Beschluss des SPD-Parteivorstands gibt es hier: https://www.spd.de/presse/pressemitteilungen/detail/news/beschluss-des-spd-parteivorstands-am-28-januar-2019-berufsausbildung-modernisieren-aber-richtig/28/01/2019/
Vorschlag der Bundesregierung zur Neuregelung von Informationsrechten von Ärztinnen und Ärzten über Schwangerschaftsabbrüche
InfodienstIn Kürze wird die Fraktionen des Bundestages ein Kompromiss erreichen, der nun in der Bundesregierung gefunden wurde: Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch ist in die Ressortabstimmung gegangen. Der Entwurf enthält auch eine Änderung des §219a Strafgesetzbuch.
Der Entwurf der Bundesregierungen enthält zwei Anforderungen, die für die SPD besonders wichtig waren:
Darüber hinaus können Ärzte und Ärztinnen weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zugänglich machen, indem sie auf Informationsangebote neutraler Stellen wie einer Ärztekammer hinweisen, etwa durch Verlinkung auf ihren Webseiten. Außerdem sieht der Entwurf weitere Verbesserungen bei der Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten vor sowie beim Zugang zu Verhütungsmitteln.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch gibt es hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Info_Schwangerschaft219a.pdf?__blob=publicationFile&v=2