Der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der NATO-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan wurde in dieser Woche beraten. Durch das Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft konnte die Transport- und Versorgungsinfrastruktur wieder hergestellt und das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung verbessert werden. Zudem haben Frauen eine zunehmend größere Präsenz im öffentlichen Leben und es gibt freie politische Debatten.
Nichtsdestotrotz sind weitere Verbesserungen nötig, denn Korruption und Armut sind immer noch weit verbreitet und die erzielten Fortschritte brüchig. Deswegen möchte die Mission die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte erhöhen. Mit dem Beschluss wird das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2020 verlängert. Zudem können bis zu 1.300 Soldatinnen und Soldaten für die Beteiligung an der Mission eingesetzt werden. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen.
Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907726.pdf
b) NATO-Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN
Auch die Sicherheit im Mittelmeerraum ist für die NATO und ihre Mitglieder enorm wichtig. Um terroristischen Organisationen keine Rückzugs- oder Herrschaftsräume zu eröffnen, soll die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation im gesamten Mittelmeer einen Beitrag zur maritimen Sicherheit und gegen maritimen Terrorismus leisten. Auch Deutschland soll diesbezüglich weiterhin aktiv bleiben. Der Beschluss sieht den Einsatz von bis zu 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten vor.
Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907727.pdf
c) UNO-Mission UNMISS
Im Südsudan herrscht weiterhin kein Frieden und von gut zwölf Millionen Einwohnenden sind über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Aktuell sind sechs Millionen Menschen von starker Nahrungsmittelunsicherheit bedroht. Deswegen soll der deutsche militärische Beitrag in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren bestehen. Die Truppenobergrenze wird bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.
Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907728.pdf
d) UNO-Einsatz UNAMID
Auch wenn die Entwicklung der Sicherheitslage in Darfur im Jahr 2017 positiv war, steht die Sudan-Sahel-Region vor großen Herausforderungen sowie vor ungelösten politischen Konflikten, die zu einer weiteren Destabilisierung der Region führen könnten. Da eine Bewältigung dieser Probleme ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft kaum realisierbar ist, bleibt die VN-Mission UNAMID zum Schutz von Zivilisten und zur Begleitung der politischen Verhandlungen bis auf weiteres unverzichtbar. Die deutsche Beteiligung an UNAMID wird ebenfalls bis zum 31. März 2020 verlängert.
Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907725.pdf
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-03-22 15:49:552019-03-22 15:50:40Verlängerung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Wo kommen unsere Lebensmittel her? Was steckt drin in heimischen Produkten? Antworten auf diese Fragen gibt es beim Roter Rucksack-Familienausflug des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek am Freitag, 26. April, um 16 Uhr: Bei einem Besuch auf dem Bauernhof von Heiner Bücker in Unna-Kessebüren erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Einblick in die moderne Landwirtschaft und erfahren, woher unsere Lebensmittel kommen und wie sie erzeugt werden. Bevor Bücker die Türen zum Schweinestall öffnet, stellt er seinen rund 100 Hektar großen Betrieb vor. Abgerundet wird der Ausflug mit einem kleinen Imbiss.
Regelmäßig lädt Oliver Kaczmarek unter dem Motto „Orte aufsuchen, an denen Besonderes geleistet wird“ zu Wanderungen und Ausflügen mit dem Roten Rucksack ein. Dabei steht der Rote Rucksack für die Einladung, dem Abgeordneten Ideen, Anregungen, Probleme und auch Kritik für seine Arbeit in Berlin mitzugeben.
Treffpunkt für den Familienausflug am 26. April ist der Bauernhof Bücker, Kessebürener Dorfstr. 6, in 59427 Unna.
Aus organisatorischen Gründen muss die Teilnehmerzahl für den Ausflug begrenzt werden. Daher bittet das Bürgerbüro von Oliver Kaczmarek interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer um eine zügige Anmeldung. Gerne telefonisch unter Tel. 02303 2531450 oder per E-Mail oliver.kaczmarek.ma05@bundestag.de
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/03/Schweine2.jpg422640Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2019-03-21 14:34:432019-04-05 15:09:46Roter Rucksack-Familienausflug: Expedition in den Schweinestall
„Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung hat nach langem Ringen ein Ende. Jetzt kann der Bund endlich in gute Bildung vor Ort investieren. Das ist ein bildungspolitischer Durchbruch, denn so können Bund und Länder gemeinsam den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen oder die Ganztagsbetreuung stemmen. Möglich wurde das durch die konstruktive auch manchmal schwierige Zusammenarbeit in Bundestag und im Bundesrat über Fraktionsgrenzen hinweg. Diese Dynamik müssen wir jetzt nutzen. Die SPD will, dass wir nach den langen Verhandlungen jetzt endlich anpacken.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/11/berlin-1826557_640.jpg426640Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-03-15 12:58:532019-03-15 12:59:24Statement zur Abschaffung des Kooperationsverbots
In dieser Woche haben wir das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen, mit dem gesetzlich Versicherte zukünftig schneller Arzttermine bekommen sollen. Dafür werden zum Beispiel die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut. Sie sollen rund um die Uhr für Notfälle und für die ambulante Versorgung ansprechbar sein. Außerdem sollen Patientinnen und Patienten die Terminservicestellen in Anspruch nehmen können, um einen dauerhaft versorgenden Haus- oder Kinderarzt zu finden. Terminvereinbarungen sollen in Zukunft auch per App möglich sein und die Servicestellen sollen online erreichbar sein. Auch das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patienten soll auf mindestens 25 Sprechstunden pro Woche erhöht werden. Daneben sollen Fachärztinnen und –ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung wöchentlich zusätzlich fünf offene Sprechstunden anbieten.
Durch das Gesetz wird ebenfalls die medizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen verbessert, da die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Die betroffen Ärzte sollen dann zukünftig Zuschüsse erhalten. Des Weiteren wird der GKV-Leistungskatalog erweitert, so dass Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP) erhalten. PatientInnen, die wegen einer keimzellenschädigenden Therapie einem Fertilitätsverlust ausgesetzt sind, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen und dann bei Genesung eine künstliche Befruchtung vornehmen.
Damit die Möglichkeit der Digitalisierung im Gesundheitswesen von Patienten stärker in Anspruch genommen werden kann, müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, auf welche dann auch mittels Smartphone oder Tablet zugegriffen werden kann. Des Weiteren wird die Heilmittelversorgung reformiert, sodass Therapeutinnen und Therapeuten künftig besser bezahlt werden. Ebenfalls wird die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen. Darunter versteht man die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels, wie z.B. Physiotherapie, welche wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Die behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten können dann über die konkrete Therapie sowie die Behandlungsfrequenz und die Behandlungsdauer selbständig entscheiden. Zudem werden die Hilfsmittelausschreibungen durch Krankenkassen durch das Gesetz beendet
Da die Qualität und nicht der Preis an erster Stelle stehen soll, sollen Kassen und Hilfsmittelanbieter in Zukunft Verträge schließen, in denen auch Qualitätsstandards verankert sind. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken und attraktiver zu gestalten, sollen Versicherte, die sich in die medizinisch sinnvollen Hausarztverträge einschreiben, künftig einen Bonus durch die Krankenkasse erhalten. Des Weiteren hat die SPD erreicht, dass die Festzuschüsse für Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung steigen. Ein weiterer Erfolg ist, dass diese höheren Festzuschüsse bereits drei Monate früher als im Gesetzesentwurf geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Ebenfalls wird das Entlassmanagement der Krankenhäuser verbessert. Die Krankenhäuser müssen nämlich Versicherte zukünftig bei der Beratung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-03-15 10:28:232019-03-15 10:49:37Schnellere Termine für gesetzlich Versicherte
Um Änderungen am Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und am Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) vorzunehmen, haben wir in dieser Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der darauf abzielt, eine Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu ermöglichen. Unter 27-Jährige, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, sind bislang von der Teilnahme ausgeschlossen. Laut Gesetzesentwurf soll künftig ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduzierung der Dienstzeit genügen, um die Voraussetzungen für einen Teilzeitdienst zu erfüllen. Beispiele für ein berechtigtes Interesse wären etwa die Pflege von Angehörigen, die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen oder die Betreuung des eigenen Kindes. Gleichzeitig ist das Einverständnis der Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung Voraussetzung.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907839.pdf
Mit der Einführung des elektronischen Personalausweises haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, sich digital zu identifizieren. Sie können zum Beispiel online Dienste der Verwaltung in Anspruch zu nehmen. Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union oder für Personen mit anderen Aufenthaltstiteln war dies bisher nicht möglich. Dazu hat die Europäische Union eine Initiative auf den Weg gebracht, die den Zugang für digitale Verwaltungsleistungen für alle Unionsbürgerinnen und -bürger gleichermaßen ermöglicht. Diese Initiative setzt der Deutsche Bundestag in nationales Recht um. Er hat diese Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf in erster Lesung beraten. Im Kern ist es das Ziel, eine eID-Karte einzuführen, die freiwillig beantragt werden kann. Auf ihr werden datengeschützt und sicher die Basisdaten einer Person gespeichert, die für Online-Behördenkontakte notwendig sind.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/080/1908038.pdf
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-03-15 10:25:252019-03-15 10:48:16Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen für jeden und jede
Im vergangenen Jahr wurde in 65 deutschen Städten der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Nun drohen neben den bereits gerichtlich angeordneten Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge weitere Untersagungen. Um den betroffenen Städten und Dieselfahrenden helfen zu können, hat der Koalitionsausschuss am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit welchem unter anderem luftverbessernde Maßnahmen gefördert und Diesel-Fahrzeuge nachgerüstet werden sollen. Die Bundesregierung unterstützt die Städte dabei, Vorkehrungen zu treffen, die zur Reduzierung von Stickoxiden beitragen, ohne dabei die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Das „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ beinhaltet auch eine Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BlmSchG). Dazu soll zum einen die Voraussetzung gehören, dass nachgerüstete Fahrzeuge von denkbaren Fahrverboten ausgenommen werden, sofern sie nicht mehr als 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen. Des Weiteren stellt der Änderungsantrag klar, dass weitere Ausnahmen von Fahrverboten zugelassen werden können.
Auch das Straßenverkehrsgesetzes (StVG) soll geändert werden, um den Schutz der Gesundheit zu sichern und Kommunen besser in die Lage zu versetzen, Verkehrsbeschränkungen aufgrund von zu hohen Stickoxidwerten zu überprüfen. Im Bundestag wurde in dieser Woche der vorgelegte Gesetzesentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten. Um den Schutz der Bevölkerung vor Abgasen ergangener Verkehrsbeschränkungen gewährleisten und überwachen zu können, muss die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote fahrzeugindividuell überprüft werden. Deswegen sollen die zuständigen Behörden im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten erheben, speichern und verwenden sowie einzelne Fahrzeuge mittels mobiler Kennzeichenerfassungsgeräte überprüfen können. Somit entstehen Kontrollen, die nicht in den fließenden Verkehr eingreifen und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen erleichtern. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die im Vorfeld bereits geäußert wurden, sind alle berücksichtigt worden. Die geheime Erhebung sowie das grundlose Speichern von Daten werden auch weiterhin nicht zulässig sein. Zudem wird die Speicherfrist der Daten, die ursprünglich auf sechs Monate angesetzt war, auf maximal zwei Wochen reduziert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-03-15 10:23:512019-03-15 10:45:36Mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für Autofahrerinnen und Autofahrer
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen umfassenden Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet, den die SPD-Bundestagsfraktion in einem gemeinsamen Antrag mit dem Koalitionspartner begrüßt. In dem Antrag beschreiben wir zum einen den Bedarf für den Beteiligungsprozess und das Zusatzmodul der Betroffenenbeteiligung. Zum anderen werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Themen wie die Verbesserungen in der Aus- und Fortbildung von Familienrichterinnen und –richtern und bei Gutachtern aufgegriffen und das Augenmerk auf die Arbeit der Jugendämter gerichtet, für die wir eine Stärkung, Qualitätsentwicklung und die Gewinnung von Fachkräften anstreben. Die Koalitionspartner fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vorzulegen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-22 15:30:482019-02-22 15:30:48Kinder- und Jugendhilfe weiter entwickeln
Zum 1. Januar ist das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung in Kraft getreten. Innerhalb der nächsten zehn Jahre möchte die Bundesregierung die bedeutendsten Krankheitsbilder angehen, zukunftsträchtige Methoden fördern und die Bedingungen für die Gesundheitsforschung insgesamt verbessern. Besonders im Fokus stehen die Volkskrankheiten u.a. Krebs und psychische Erkrankungen. Mit der Gründung von zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung sollen vor allem Versorgung und Forschung eng zusammenarbeiten, damit die gewonnenen Erkenntnisse den Patientinnen und Patienten schnell zugutekommen.
In dieser Woche haben wir im Bundestag endlich die Änderung des §219a StGB beschlossen. Wir hatten uns zum Ziel gesetzt, die Situation der betroffenen Frauen und der Ärzteschaft zu verbessern. Das Änderungsgesetz sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte, darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber auf Ärztekammern und Behörden verweisen müssen, was alle weitergehenden Informationen angeht. Bei den genannten Stellen werden zukünftig Listen geführt, in die sich Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen durchführen, registrieren lassen können. Auch welche Methode sie für Schwangerschaftsabbrüche nutzen, können sie dort angeben. Auf der eigenen Webseite dürfen sie nur angeben, dass sie Aborte vornehmen, für weitere Informationen müssen sie auf die zuständigen Stellen verweisen. Die SPD hatte sich ursprünglich mit guten Gründen für die Abschaffung des §219a eingesetzt. In den Verhandlungen mit CDU/CSU ist ein Kompromiss erzielt worden. Nach sorgfältiger Abwägung hat die SPD-Fraktion dem zugestimmt, da es zwar nicht eine Lösung im Sinne des ursprünglichen Ansinnens der SPD ist, aber unter den gegebenen politischen Voraussetzungen mit der Union ein Kompromiss, der den betroffenen Frauen mehr Informationsrechte einräumt, Ärzten mehr Rechtssicherheit bietet und somit eine Verbesserung der Situation darstellt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-02-22 15:26:582019-02-22 15:26:58Verbesserung der Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch
Verlängerung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Äußeres und Verteidigung, Infodiensta) NATO-Mission RESOLUTE SUPPORT
Der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der NATO-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan wurde in dieser Woche beraten. Durch das Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft konnte die Transport- und Versorgungsinfrastruktur wieder hergestellt und das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung verbessert werden. Zudem haben Frauen eine zunehmend größere Präsenz im öffentlichen Leben und es gibt freie politische Debatten.
Nichtsdestotrotz sind weitere Verbesserungen nötig, denn Korruption und Armut sind immer noch weit verbreitet und die erzielten Fortschritte brüchig. Deswegen möchte die Mission die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte erhöhen. Mit dem Beschluss wird das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2020 verlängert. Zudem können bis zu 1.300 Soldatinnen und Soldaten für die Beteiligung an der Mission eingesetzt werden. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen.
Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907726.pdf
b) NATO-Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN
Auch die Sicherheit im Mittelmeerraum ist für die NATO und ihre Mitglieder enorm wichtig. Um terroristischen Organisationen keine Rückzugs- oder Herrschaftsräume zu eröffnen, soll die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation im gesamten Mittelmeer einen Beitrag zur maritimen Sicherheit und gegen maritimen Terrorismus leisten. Auch Deutschland soll diesbezüglich weiterhin aktiv bleiben. Der Beschluss sieht den Einsatz von bis zu 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten vor.
Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907727.pdf
c) UNO-Mission UNMISS
Im Südsudan herrscht weiterhin kein Frieden und von gut zwölf Millionen Einwohnenden sind über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Aktuell sind sechs Millionen Menschen von starker Nahrungsmittelunsicherheit bedroht. Deswegen soll der deutsche militärische Beitrag in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren bestehen. Die Truppenobergrenze wird bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.
Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907728.pdf
d) UNO-Einsatz UNAMID
Auch wenn die Entwicklung der Sicherheitslage in Darfur im Jahr 2017 positiv war, steht die Sudan-Sahel-Region vor großen Herausforderungen sowie vor ungelösten politischen Konflikten, die zu einer weiteren Destabilisierung der Region führen könnten. Da eine Bewältigung dieser Probleme ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft kaum realisierbar ist, bleibt die VN-Mission UNAMID zum Schutz von Zivilisten und zur Begleitung der politischen Verhandlungen bis auf weiteres unverzichtbar. Die deutsche Beteiligung an UNAMID wird ebenfalls bis zum 31. März 2020 verlängert.
Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907725.pdf
Roter Rucksack-Familienausflug: Expedition in den Schweinestall
Im Gespräch, Infodienst, Kreis Unna, Presse und Co., Roter RucksackWo kommen unsere Lebensmittel her? Was steckt drin in heimischen Produkten? Antworten auf diese Fragen gibt es beim Roter Rucksack-Familienausflug des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek am Freitag, 26. April, um 16 Uhr: Bei einem Besuch auf dem Bauernhof von Heiner Bücker in Unna-Kessebüren erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Einblick in die moderne Landwirtschaft und erfahren, woher unsere Lebensmittel kommen und wie sie erzeugt werden. Bevor Bücker die Türen zum Schweinestall öffnet, stellt er seinen rund 100 Hektar großen Betrieb vor. Abgerundet wird der Ausflug mit einem kleinen Imbiss.
Regelmäßig lädt Oliver Kaczmarek unter dem Motto „Orte aufsuchen, an denen Besonderes geleistet wird“ zu Wanderungen und Ausflügen mit dem Roten Rucksack ein. Dabei steht der Rote Rucksack für die Einladung, dem Abgeordneten Ideen, Anregungen, Probleme und auch Kritik für seine Arbeit in Berlin mitzugeben.
Treffpunkt für den Familienausflug am 26. April ist der Bauernhof Bücker, Kessebürener Dorfstr. 6, in 59427 Unna.
Aus organisatorischen Gründen muss die Teilnehmerzahl für den Ausflug begrenzt werden. Daher bittet das Bürgerbüro von Oliver Kaczmarek interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer um eine zügige Anmeldung. Gerne telefonisch unter Tel. 02303 2531450 oder per E-Mail oliver.kaczmarek.ma05@bundestag.de
Statement zur Abschaffung des Kooperationsverbots
Im Gespräch, Presse und Co., Zukunftsaufgabe Bildung„Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung hat nach langem Ringen ein Ende. Jetzt kann der Bund endlich in gute Bildung vor Ort investieren. Das ist ein bildungspolitischer Durchbruch, denn so können Bund und Länder gemeinsam den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen oder die Ganztagsbetreuung stemmen. Möglich wurde das durch die konstruktive auch manchmal schwierige Zusammenarbeit in Bundestag und im Bundesrat über Fraktionsgrenzen hinweg. Diese Dynamik müssen wir jetzt nutzen. Die SPD will, dass wir nach den langen Verhandlungen jetzt endlich anpacken.“
Schnellere Termine für gesetzlich Versicherte
Allgemein, Gesundheit und Pflege, InfodienstIn dieser Woche haben wir das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen, mit dem gesetzlich Versicherte zukünftig schneller Arzttermine bekommen sollen. Dafür werden zum Beispiel die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut. Sie sollen rund um die Uhr für Notfälle und für die ambulante Versorgung ansprechbar sein. Außerdem sollen Patientinnen und Patienten die Terminservicestellen in Anspruch nehmen können, um einen dauerhaft versorgenden Haus- oder Kinderarzt zu finden. Terminvereinbarungen sollen in Zukunft auch per App möglich sein und die Servicestellen sollen online erreichbar sein. Auch das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patienten soll auf mindestens 25 Sprechstunden pro Woche erhöht werden. Daneben sollen Fachärztinnen und –ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung wöchentlich zusätzlich fünf offene Sprechstunden anbieten.
Durch das Gesetz wird ebenfalls die medizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen verbessert, da die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Die betroffen Ärzte sollen dann zukünftig Zuschüsse erhalten. Des Weiteren wird der GKV-Leistungskatalog erweitert, so dass Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP) erhalten. PatientInnen, die wegen einer keimzellenschädigenden Therapie einem Fertilitätsverlust ausgesetzt sind, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen und dann bei Genesung eine künstliche Befruchtung vornehmen.
Damit die Möglichkeit der Digitalisierung im Gesundheitswesen von Patienten stärker in Anspruch genommen werden kann, müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, auf welche dann auch mittels Smartphone oder Tablet zugegriffen werden kann. Des Weiteren wird die Heilmittelversorgung reformiert, sodass Therapeutinnen und Therapeuten künftig besser bezahlt werden. Ebenfalls wird die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen. Darunter versteht man die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels, wie z.B. Physiotherapie, welche wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Die behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten können dann über die konkrete Therapie sowie die Behandlungsfrequenz und die Behandlungsdauer selbständig entscheiden. Zudem werden die Hilfsmittelausschreibungen durch Krankenkassen durch das Gesetz beendet
Da die Qualität und nicht der Preis an erster Stelle stehen soll, sollen Kassen und Hilfsmittelanbieter in Zukunft Verträge schließen, in denen auch Qualitätsstandards verankert sind. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken und attraktiver zu gestalten, sollen Versicherte, die sich in die medizinisch sinnvollen Hausarztverträge einschreiben, künftig einen Bonus durch die Krankenkasse erhalten. Des Weiteren hat die SPD erreicht, dass die Festzuschüsse für Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung steigen. Ein weiterer Erfolg ist, dass diese höheren Festzuschüsse bereits drei Monate früher als im Gesetzesentwurf geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Ebenfalls wird das Entlassmanagement der Krankenhäuser verbessert. Die Krankenhäuser müssen nämlich Versicherte zukünftig bei der Beratung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.
Den Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/083/1908351.pdf
Teilzeitmöglichkeit für Freiwilligendienste schaffen
Allgemein, InfodienstUm Änderungen am Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und am Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) vorzunehmen, haben wir in dieser Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der darauf abzielt, eine Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu ermöglichen. Unter 27-Jährige, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, sind bislang von der Teilnahme ausgeschlossen. Laut Gesetzesentwurf soll künftig ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduzierung der Dienstzeit genügen, um die Voraussetzungen für einen Teilzeitdienst zu erfüllen. Beispiele für ein berechtigtes Interesse wären etwa die Pflege von Angehörigen, die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen oder die Betreuung des eigenen Kindes. Gleichzeitig ist das Einverständnis der Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung Voraussetzung.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907839.pdf
Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen für jeden und jede
Allgemein, Digitales, InfodienstMit der Einführung des elektronischen Personalausweises haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, sich digital zu identifizieren. Sie können zum Beispiel online Dienste der Verwaltung in Anspruch zu nehmen. Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union oder für Personen mit anderen Aufenthaltstiteln war dies bisher nicht möglich. Dazu hat die Europäische Union eine Initiative auf den Weg gebracht, die den Zugang für digitale Verwaltungsleistungen für alle Unionsbürgerinnen und -bürger gleichermaßen ermöglicht. Diese Initiative setzt der Deutsche Bundestag in nationales Recht um. Er hat diese Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf in erster Lesung beraten. Im Kern ist es das Ziel, eine eID-Karte einzuführen, die freiwillig beantragt werden kann. Auf ihr werden datengeschützt und sicher die Basisdaten einer Person gespeichert, die für Online-Behördenkontakte notwendig sind.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/080/1908038.pdf
Mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für Autofahrerinnen und Autofahrer
Allgemein, Infodienst, Verkehr und InfrastrukturIm vergangenen Jahr wurde in 65 deutschen Städten der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Nun drohen neben den bereits gerichtlich angeordneten Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge weitere Untersagungen. Um den betroffenen Städten und Dieselfahrenden helfen zu können, hat der Koalitionsausschuss am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit welchem unter anderem luftverbessernde Maßnahmen gefördert und Diesel-Fahrzeuge nachgerüstet werden sollen. Die Bundesregierung unterstützt die Städte dabei, Vorkehrungen zu treffen, die zur Reduzierung von Stickoxiden beitragen, ohne dabei die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Das „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ beinhaltet auch eine Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BlmSchG). Dazu soll zum einen die Voraussetzung gehören, dass nachgerüstete Fahrzeuge von denkbaren Fahrverboten ausgenommen werden, sofern sie nicht mehr als 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen. Des Weiteren stellt der Änderungsantrag klar, dass weitere Ausnahmen von Fahrverboten zugelassen werden können.
Auch das Straßenverkehrsgesetzes (StVG) soll geändert werden, um den Schutz der Gesundheit zu sichern und Kommunen besser in die Lage zu versetzen, Verkehrsbeschränkungen aufgrund von zu hohen Stickoxidwerten zu überprüfen. Im Bundestag wurde in dieser Woche der vorgelegte Gesetzesentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten. Um den Schutz der Bevölkerung vor Abgasen ergangener Verkehrsbeschränkungen gewährleisten und überwachen zu können, muss die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote fahrzeugindividuell überprüft werden. Deswegen sollen die zuständigen Behörden im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten erheben, speichern und verwenden sowie einzelne Fahrzeuge mittels mobiler Kennzeichenerfassungsgeräte überprüfen können. Somit entstehen Kontrollen, die nicht in den fließenden Verkehr eingreifen und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen erleichtern. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die im Vorfeld bereits geäußert wurden, sind alle berücksichtigt worden. Die geheime Erhebung sowie das grundlose Speichern von Daten werden auch weiterhin nicht zulässig sein. Zudem wird die Speicherfrist der Daten, die ursprünglich auf sechs Monate angesetzt war, auf maximal zwei Wochen reduziert.
Den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906335.pdf
Den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906334.pdf
Kinder- und Jugendhilfe weiter entwickeln
InfodienstDas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen umfassenden Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet, den die SPD-Bundestagsfraktion in einem gemeinsamen Antrag mit dem Koalitionspartner begrüßt. In dem Antrag beschreiben wir zum einen den Bedarf für den Beteiligungsprozess und das Zusatzmodul der Betroffenenbeteiligung. Zum anderen werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Themen wie die Verbesserungen in der Aus- und Fortbildung von Familienrichterinnen und –richtern und bei Gutachtern aufgegriffen und das Augenmerk auf die Arbeit der Jugendämter gerichtet, für die wir eine Stärkung, Qualitätsentwicklung und die Gewinnung von Fachkräften anstreben. Die Koalitionspartner fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vorzulegen.
Die Diskussionsplattform des BMFSFJ gibt es hier: https://www.mitreden-mitgestalten.de/
Den Antrag „Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, Perspektive der Betroffenen und Beteiligten mit einbeziehen“ gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907904.pdf
Volkskrankheiten effektiver bekämpfen
Gesundheit und Pflege, InfodienstZum 1. Januar ist das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung in Kraft getreten. Innerhalb der nächsten zehn Jahre möchte die Bundesregierung die bedeutendsten Krankheitsbilder angehen, zukunftsträchtige Methoden fördern und die Bedingungen für die Gesundheitsforschung insgesamt verbessern. Besonders im Fokus stehen die Volkskrankheiten u.a. Krebs und psychische Erkrankungen. Mit der Gründung von zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung sollen vor allem Versorgung und Forschung eng zusammenarbeiten, damit die gewonnenen Erkenntnisse den Patientinnen und Patienten schnell zugutekommen.
Mehr Informationen zum Rahmenprogramm Gesundheitsforschung gibt es hier: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung.pdf
Verbesserung der Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch
InfodienstIn dieser Woche haben wir im Bundestag endlich die Änderung des §219a StGB beschlossen. Wir hatten uns zum Ziel gesetzt, die Situation der betroffenen Frauen und der Ärzteschaft zu verbessern. Das Änderungsgesetz sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte, darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber auf Ärztekammern und Behörden verweisen müssen, was alle weitergehenden Informationen angeht. Bei den genannten Stellen werden zukünftig Listen geführt, in die sich Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen durchführen, registrieren lassen können. Auch welche Methode sie für Schwangerschaftsabbrüche nutzen, können sie dort angeben. Auf der eigenen Webseite dürfen sie nur angeben, dass sie Aborte vornehmen, für weitere Informationen müssen sie auf die zuständigen Stellen verweisen. Die SPD hatte sich ursprünglich mit guten Gründen für die Abschaffung des §219a eingesetzt. In den Verhandlungen mit CDU/CSU ist ein Kompromiss erzielt worden. Nach sorgfältiger Abwägung hat die SPD-Fraktion dem zugestimmt, da es zwar nicht eine Lösung im Sinne des ursprünglichen Ansinnens der SPD ist, aber unter den gegebenen politischen Voraussetzungen mit der Union ein Kompromiss, der den betroffenen Frauen mehr Informationsrechte einräumt, Ärzten mehr Rechtssicherheit bietet und somit eine Verbesserung der Situation darstellt.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/076/1907693.pdf