Gedenkveranstaltung des Bundestags anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus

Am Donnerstag hat der Bundestag in einer Sonderveranstaltung der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Anlass war der 74. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27. Januar 1945. Nach einer Begrüßungsansprache von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hielt israelische Historiker und Holocaust-Überlebende Prof. Dr. Dres. h. c. mult. Saul Friedländer die Gedenkrede von hoher Authentizität und Eindrücklichkeit.

Damit haben wir der Millionen Menschen gedacht, die durch das nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden. Der Tag der Auschwitz-Befreiung steht symbolhaft für die Überwindung des Terrors im Nationalsozialismus. Dieses Gedenken soll Trauer über Verlust und Leid ausdrücken und die Gefahr einer Wiederholung bannen. Deshalb ist es wichtig, das Erinnern an die Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und des Völkermordes lebendig zu halten und die folgenden Generationen zur Wachsamkeit zu mahnen.

Einen Mitschnitt der Sonderveranstaltung gibt es hier: https://dbtg.tv/cvid/7319618

Nullrunden beim BAföG gibt es mit der SPD-Fraktion nicht

,
„Nullrunden beim Bafög gibt es mit der SPD-Fraktion nicht“, sagt Bildungsexperte Oliver Kaczmarek und macht auf ein neues Gesetz aufmerksam, wie die Trendumkehr beim Bafög erreicht wird.

„Die SPD-Fraktion hat in der Großen Koalition dafür gesorgt, dass das BAföG mit Priorität behandelt wird.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir das Ziel der Trendwende erreichen. Es werden danach wieder mehr Studierende mehr BAföG erhalten. Dazu nehmen wir noch einmal deutlich mehr Geld in die Hand als im Koalitionsvertrag vereinbart. Nullrunden beim BAföG gibt es mit der SPD nicht.“

Gute Bildung gelingt nur gemeinsam – Statement zum Nationalen Bildungsbericht

,
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion appelliert an die Grünen, ihre Blockade gegen eine Grundgesetzänderung aufzugeben. Es gehe darum, dass Bund und Länder gemeinsam die Schulen stärken können.

„Es kann nur gemeinsam gelingen, soziale und regionale Ungleichheiten in der Bildung abzubauen. Mit der vorliegenden Grundgesetzänderung geht es nicht darum, den Ländern ihre Zuständigkeit für Bildung zu nehmen. Es geht vielmehr darum, in gemeinsamer Verantwortung die Schulen flächendeckend zu stärken. Die schwarz-grüne Blockade in den Ländern muss beendet werden.“

100 Jahre Frauenwahlrecht

Vor 100 Jahren, am 19. Januar 1919, konnten Frauen in Deutschland das erste Mal wählen – bei der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen haben diese Möglichkeit genutzt. 300 Kandidatinnen haben sich damals zur Wahl gestellt, von denen 37 in die Nationalversammlung einzogen, davon 19 Sozialdemokratinnen.

Einen Monat nach der Wahl, am 19. Februar 1919, hielt die erste Frau eine Rede in der Nationalversammlung. Sie hieß Marie Juchacz und gehörte der SPD-Fraktion an. Gleich zu Beginn ihrer Rede stellte sie klar: „Es ist das erste Mal, dass eine Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat.

Doch auch heute sind noch nicht alle Vorurteile überwunden und alle Ungleichheiten beseitigt:

Ein wahres Unding ist etwa, dass im Jahr 2019 Frauen immer noch 20 Prozent weniger Arbeitslohn erhalten als Männer in vergleichbaren Positionen. Bis zum Equal Pay Day, dem 18. März 2019, werden Frauen im Vergleich zu Männern seit Beginn des Jahres umsonst gearbeitet haben.

Auch in unserem Parlament sind Frauen unterrepräsentiert. Sie machen die Hälfte der Bevölkerung aus, stellen aber nur 31 Prozent der Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Wir brauchen ein Wahlgesetz, das für eine bessere Vertretung von Frauen im Parlament sorgt – ähnlich wie es in Frankreich schon seit 2001 existiert.

In vielen Unternehmen existiert auch heute noch eine „gläserne Decke“, sodass Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen noch immer nicht gleichberechtigt repräsentiert sind. Um dies zu ändern, haben wir schon einige Schritte unternommen, mussten aber feststellen, dass sich ohne feste Quote nichts ändern wird. Wir brauchen also endlich eine klare Quotenregelung für mehr Frauen in Führungspositionen.

Um gleiche Rechte für Frauen durchzusetzen, haben wir noch einiges zu tun. 100 Jahre Frauenwahlrecht sind natürlich trotzdem ein Grund zum Feiern. Das haben wir zum Beispiel im Plenum mit einer Feierstunde getan und die SPD-Bundestagsfraktion hat den Marie-Juchacz-Preis verliehen und damit das Engagement für die paritätische Beteiligung von Frauen gewürdigt.

Mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für Autofahrerinnen und Autofahrer

,

Mit zwei Gesetzesänderungen wollen wir Fahrerinnen und Fahrern von Diesel-Fahrzeugen wieder mehr Sicherheit geben und gleichzeitig die Luftqualität in den Städten verbessern. Neben dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ ändern wir auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Wir wollen die Voraussetzung schaffen, dass nachgerüstete und somit saubere Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn diese nur noch 270 Mirkogramm NO2/m³ ausstoßen.

Zweitens ändern wir das Straßenverkehrsgesetz, damit Kommunen in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund von zu hohen Stickoxidwerten zu kontrollieren. Mit einem anlassbezogenen Abruf von technischen Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister sollen einzelne Fahrzeuge mittels Kennzeichenüberprüfung kontrolliert werden können. Im Verfahren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewahrt bleibt. Dazu brauchen wir klare Regelungen beim Datenschutz, damit die verdeckte Erhebung oder das anlasslose Speichern von Daten auch in Zukunft nicht zulässig sein wird.

Den Gesetzentwurf zum Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906335.pdf

Den Gesetzentwurf zum Straßenverkehrsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906334.pdf

Mehr Chancengleichheit und Kooperation in der Bildung

,

Auf dem Weg zum bildungspolitischen Ziel der Chancengleichheit gibt es noch viel zu tun, wie die Ergebnisse des Nationalen Bildungsberichts 2018 zeigen, der in dieser Woche im Plenum vorgestellt wurde. Jeder vierte Schüler hat Probleme mit dem Zugang zu Bildung und der Nutzung von entsprechenden Angeboten. Das bedeutet eine „bildungsbezogene Riskolage“. Kinder aus Haushalten mit niedrigerem Bildungsstand besuchen seltener (54%) allgemeinbildende Schulen, die zu einer Hochschulreife führen, als Kinder aus Haushalten mit hohem Bildungsgrad (76%).

Im Koalitionsvertrag haben wir eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration besser fördern soll, um diese sozialen Ungleichheiten zu überwinden. Im Haushalt 2019 haben wir hierfür eine Anschubfinanzierung in Höhe von zwei Millionen Euro eingestellt.

Den Nationalen Bildungsbericht 2018 gibt es hier: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2018/pdf-bildungsbericht-2018/bildungsbericht-2018.pdf

Meine Rede im Deutschen Bundestag zu diesem Thema gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7318028

Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten

,

In dieser Woche haben wir im Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beraten. Mit dieser Einstufung kann die Dauer von Asylverfahren und die Rückführung im Falle einer Ablehnung beschleunigt werden, wenn für die Betroffenen die Chancen auf Gewährung von Asyl gering sind. Davon unberührt bleibt die individuelle Prüfung eines Asylrechts. Insbesondere sieht der Gesetzentwurf vor, die Darlegungs- und Beweislast im Verfahren umzukehren, Ausreise- und Klagefristen sowie den Instanzenzug zu verkürzen. Außerdem sieht der Entwurf die Pflicht vor, bis zum Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Ausdrücklich im Gesetzestext verankert wird auch der grundsätzliche Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung für besonders verletzliche Flüchtende (zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, Opfer von Menschenhandel und Folteropfer).

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten gibt es hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905314.pdf

SPD-Bundestagsfraktion beschließt Grundsatzpapier Kinder, Chancen, Bildung

,

Das Grundsatzpapier der SPD-Bundestagsfraktion zur Bildungs- und Familienpolitik benennt die konkreten Maßnahmen, die zur Stärkung von Kindern und Familien angegangen werden sollen. Aufbauend auf den bereits erreichten Erfolgen des Gute-Kita-Gesetzes, der Ausweitung des Elterngeldes, der Reform des Unterhaltsvorschusses, des Präventionsgesetzes zur Gesundheitsförderung von Kindern und der Einführung der Brückenteilzeit stehen dabei besonders folgende Projekte im Fokus:

  • Einführung einer Kindergrundsicherung
  • Verbesserung der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher mit einer Kita-Fachkräfteoffensive
  • Umsetzung des Digitalpakts Schule
  • Stärkung des dualen Ausbildungssystems
  • Einführung einer Mindestausbildungsvergütung
  • Erhöhung und Ausweitung des BAföG
  • Reform des Kinderzuschlags
  • Erhöhung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das gesamte Papier finden Sie hier:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-kinder-chancen-bildung-spd-20190110.pdf

Der Digitalpakt darf nicht zur Hängepartie werden

,

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion mahnt, die Grundgesetzänderungen für den Digitalpakt dürfen durch den Bundesrat nicht auf die lange Bank geschoben werden.

„Es ist legitim, dass der Bundesrat über die Details der Grundgesetzänderung im Vermittlungsausschuss noch einmal beraten möchte.

Für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt klar: Wir wollen endlich ein neues Kapitel der Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung aufschlagen. Das Kooperationsverbot muss fallen. Der Digitalpakt darf nicht zur dauerhaften Hängepartie werden. Er braucht eine verfassungsrechtliche Grundlage, weil für den Bund die unverbindliche Weitergabe von Steuermitteln nicht akzeptabel ist.“

Damit es jedes Kind packt – das Gute-Kita-Gesetz

Mit dem Gute-Kita-Gesetz möchten wir zwei Ziele erreichen. Erstens geht es darum die Qualität der Kindertagesstätten zu sichern und zweitens darum die Gebührenfreiheit auszuweiten. Familien die Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen mit dem Gesetz unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Für die Verbesserung der Qualität stellt der Bund den Ländern einen Instrumentenkasten mit zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Die Länder können damit die Mittel flexibel und bedarfsgerecht einsetzen. Für die Umsetzung stehen bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit jedem Bundesland werden Verträge geschlossen, damit das Geld da ankommt, wo es gebraucht wird.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904947.pdf