Schnellere Facharzttermine für gesetzlich Versicherte

In erster Lesung wurde diese Woche ein Gesetzentwurf beraten, der es zum Ziel hat, dass gesetzlich Versicherte schneller einen Arzttermin bekommen. Dazu sollen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung ausgebaut werden. Bislang vergeben diese Stellen nur Termine für Fachärzte und Psychotherapeuten. Zukünftig sollen sie auch ansprechbar sein für Notfälle und ambulante Versorgung. Für gesetzlich Versicherte wird auch das Mindestsprechstundenangebot erhöht. Ärzte müssen in Zukunft 25 statt 20 Stunden anbieten.

Im Zuge des Gesetzes wird auch der GKV-Leistungskatalog ausgeweitet. Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko können in Zukunft die medizinische HIV-Vorsorge PrEP (steht für „Prä-Expositions-Prophylaxe“, auf Deutsch: Vorsorge vor einem Risiko-Kontakt) in Anspruch nehmen. Krebspatienten, denen durch die onkologische Therapie ein Fruchtbarkeitsverlust droht können Ei- oder Samenzellen konservieren lassen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf

Straffreiheit für informierende Ärzte und Ärztinnen beim Schwangerschaftsabbruch

Seit zwei Ärztinnen verurteilt wurden, weil sie über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs in ihren Praxen im Internet informiert hatten, gibt es eine Debatte über die betreffende Regelung im Paragraph 219 a des Strafgesetzbuchs. Dieser untersagt eigene oder fremde Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs öffentlich anzubieten oder anzupreisen. Im Frühjahr hat sich die Koalition darauf verständigt im Herbst einen Vorschlag vorzulegen. Diese Woche hat die Verhandlungsgruppe unter Beteiligung der SPD-Ministerinnen Katharina Barley und Franziska Giffey einen tragfähigen Kompromiss vorgelegt. Mit der Definition was eine legale Information und was eine illegale Werbung ist, wird das wichtigste Ziel sichergestellt: Ärzte, die über den Schwangerschaftsabbruch informieren sind in Zukunft straffrei. Der Bundestag wird im nächsten Jahr über einen entsprechenden Gesetzentwurf abstimmen.

Dazu finden Sie hier die Mitteilung der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/besser-informiert-bei-schwangerschaftskonflikt-1560862

Den Brexit geordnet vollziehen

Mit einem Antrag zum Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird das vorliegende Vertragswerk unterstützt. Es wird die Erwartung formuliert, dass der nächste Schritt ein verbindlicher Abschluss des Abkommens ist. Eine Neuverhandlung des Ergebnisses wird abgelehnt, denn bessere und fairere Bedingungen wird es für keine der beiden Seiten geben. Nur der vertraglich geregelte Austritt kann die zukünftigen Handelsbeziehungen so eng wie möglich gestalten.

Den Antrag finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/064/1906412.pdf

Ein Sommer im Deutschen Bundestag

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In diesem Sommer ging es für mich von Kamen nach Berlin. Für mein Studium der Kommunikationswissenschaft hatte ich die Chance, ein achtwöchiges Praktikum beim Deutschen Bundestag im Büro des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) aus Kamen zu absolvieren. Eine Zeit voller neuer und interessanter Einblicke in die politische Welt in Berlin.

Anfang August hatte ich meinen ersten Arbeitstag im Deutschen Bundestag. Nach einer Vorstellungsrunde mit dem gesamten Team bekam ich einen Hausausweis ausgehändigt, der mir Zugang zu allen Gebäuden des Deutschen Bundestages gewährte. Da fühlt man sich doch etwas besonders…

In den ersten drei Tagen bekam ich von allen Mitgliedern des Teams von Herrn Kaczmarek eine Einführung in ihren jeweiligen Aufgabenbereich, hausinterne Abläufe, sowie eine Führung durch die Gebäude des Bundestages. Das Team besteht aus einem Büroleiter, einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einer Mitarbeiterin, die für die Büroorganisation zuständig ist.

Innerhalb des Büros konnte ich Aufgaben aus allen Arbeitsbereichen der drei MitarbeiterInnen übernehmen. Während ich dem Büroleiter vor allem bei Hintergrundrecherchen zu aktuellen politischen Themen oder bei der inhaltlichen Vor- und Nachbereitung von Terminen half, unterstützte ich die Wissenschaftliche Mitarbeiterin in den Themen Social Media und Öffentlichkeitsarbeit. So konnte ich Erfahrung in dem Verfassen von Beiträgen sammeln, die von der Öffentlichkeit und den Medien besonders kritisch beobachtet werden.

Zu meinen Aufgaben gehörten aber auch organisatorische Tätigkeiten, wie beispielsweise Termine im Wahlkreis oder in Berlin zu organisieren und Herrn Kaczmarek über die Teilnehmer und Inhalte informieren.
Herr Kaczmarek selbst ist etwa jede zweite Woche im Berliner Büro. Man unterscheidet bei Abgeordneten zwischen Wahlkreiswochen, in denen Herr Kaczmarek Termine im Kreis Unna wahrnimmt und Sitzungswochen, in denen er sich im Bundestag aufhält und an Terminen in Berlin teilnimmt. Während der Sitzungswochen durfte ich Herrn Kaczmarek zu vielen Terminen begleiten. Dies umfasste sowohl Termine in Ausschüssen, Arbeitsgruppen, als auch Termine mit Delegationen aus anderen Ländern oder Experten zu Bildungsthemen. Auch abends hatte ich die Möglichkeit Veranstaltungen zu besuchen, die hauptsächlich für Mitglieder des Bundestages oder deren Mitarbeiter, Wirtschaftsvertreter oder Journalisten organisiert waren. Auf diesen Parlamentarischen Abenden war es besonders interessant, hinter das politische Geschehen von Berlin zu blicken.

Nach den zwei Monaten im Praktikum hatte ich letztlich ein großes Spektrum an Aufgaben kennengelernt und konnte viele neue Kontakte knüpfen. Es war besonders spannend zu sehen, wie die politische Berichterstattung hinter den Kulissen abläuft und dass der Tagesablauf eines Abgeordneten so viel mehr umfasst, als sich morgens in das Büro oder den Plenarsaal des Bundestages zu setzen. Der Terminkalender eines Abgeordneten ist eben immer gefüllt mit spannenden Charakteren zu großen Themen. Die Zeit und die Eindrücke im Zentrum der Deutschen Demokratie werde ich definitiv nie vergessen.

 

Dieser Artikel von Marie Fuhr erschien zuerst auf www.kamen.web.de

 

Statement zur Debatte um die Grundgesetzänderung

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Oliver Kaczmarek, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

„Wir wollen ein neues Kapitel des kooperativen Bildungsföderalismus aufschlagen, damit Initiativen wie der Digitalpakt oder ein Ganztagsschulprogramm umgesetzt werden können. Es ist legitim, wenn die Länder über die Rahmenbedingungen der Finanzinvestitionen verhandeln wollen, die sich aus der im Bundestag beschlossenen Änderung des Grundgesetzes ergeben. Es dürfen jedoch nicht die zusätzlichen Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern als Ganzes in Frage gestellt werden, wie es die schwarz-grünen Ministerpräsidenten immer wieder tun. Für den Digitalpakt brauchen wir zügig die Änderung des Grundgesetzes, damit der Bund flächendeckend in die Bildungsinfrastruktur von Ländern und Kommunen investieren kann.“

Erleichterung für Mieterinnen und Mieter

Steuerliche Förderung Mietwohnungsneubau

Bereits im Wahlkampf hat die SPD sich für mehr bezahlbaren Wohnraum und mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau ausgesprochen. Gründe dafür sind unter anderem zu geringe Bautätigkeit und Bodenspekulationen, wodurch der Wohnraum knapp wird und die Mieten steigen. Mit der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA) wollen wir nun Anreize schaffen, die zur Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen führen sollen. Durch die Einführung einer steuerlichen Sonder-Abschreibung soll sowohl der Mietwohnungsneubau als auch bestehender Wohnraum im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden.

Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird. Zusätzlich zu diesem Schritt setzen wir uns natürlich verstärkt für den Schutz der Mieterinnen und Mieter ein.

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Deutschlandweit sind die Mieten zwischen 2017 und 2018 um 5,4 Prozent gestiegen, während es in Ballungsräumen noch deutlich schlimmer aussieht. Um dem entgegenzuwirken, reicht eine steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus allein nicht aus, weshalb wir diese Woche das Mieterschutzgesetz verabschiedet haben, um den Mietanstieg zu bremsen und die Verdrängungen durch Luxussanierungen zu stoppen. Zukünftig werden Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, Mietern vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert über die Höhe der Vormiete oder Modernisierungsmaßnahmen Auskunft zu erteilen. Damit wird es Mieterinnen und Mietern leichter fallen zu beurteilen, ob die vom Vermieter geforderte Miete rechtmäßig ist und die allgemeine Transparenz wird erhöht. Sollte nämlich die Miethöhe nicht gerechtfertigt sein, dann fällt es so den Mieterinnen und Mietern deutlich leichter dagegen vorzugehen. Das gezielte Herausmodernisieren wird somit bekämpft und kann in Zukunft sogar mit einer Strafe von bis zu 100.000 Euro belegt werden.

Darüber hinaus schließen wir eine Schutzlücke für soziale Träger. Wohnraum, der zu sozialen Zwecken weitervermietet wird, unterliegt zukünftig nicht mehr den Regelungen des Gewerbemietrechts. Zukünftig gilt hier der Schutz des sozialen Mietrechts mit stärkerem Kündigungsschutz. Das gibt den sozialen Trägern Planungssicherheit und schützt sie vor Verdrängung.

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist ein Kernprojekt der SPD, weshalb wir neben diesen beschlossenen Maßnahmen noch fünf Milliarden Euro spezifisch in den sozialen Wohnungsbau investieren werden. Zusätzlich erhöhen wir das Wohngeld und erleichtern die Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an die Kommunen. Darüber hinaus fordern wir einen fünfjährigen inflationsgekoppelten Mietpreisstopp, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig zu entlasten.

Die entsprechenden Gesetzesentwürfe finden Sie hier:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904949.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904672.pdf

Qualifizierungsoffensive für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Herausforderungen, die die Digitalisierung mit sich bringt, sind vielfältig. Um der Angst von Jobverlusten entgegenzuwirken, haben wir im Bundestag diese Woche das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch Strukturwandel bedroht ist, Weiterbildungschancen erhalten. Dies geschieht unabhängig vom Alter, der Qualifikation oder der Betriebsgröße. Das Gesetz gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, indem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet.

Die Übernahme von Weiterbildungskosten erfolgt gestaffelt und ist abhängig von der Unternehmensgröße. Engagieren sich die Sozialpartner in Sachen Weiterbildung, so wird dies, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, bei der Höhe der Zuschüsse positiv berücksichtigt. Wir reagieren damit auf die dringende Notwendigkeit, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem neuen flexiblen Arbeitsmarkt mehr Schutz durch den Sozialstaat benötigen. Wir wollen daher den Schutz durch die Arbeitslosenversicherung ausbauen. Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur für kurze Dauer Arbeit haben, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben. In Zukunft ist es so, dass alle, die von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeit nachweisen können, zukünftig Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Tatsache, dass auch höhere Verdienste als bisher berücksichtigt werden, unterstützt dieses Konzept. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird als Sofortmaßnahme für die nächsten vier Jahre um 0,5 Prozentpunkte gesenkt, um dann langfristig gesehen um 0,4 Prozentpunkte geringer auszufallen. Damit schaffen wir eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen.

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt zur aktiven Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt und ist ein erster Schritt im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen der Qualifizierungsoffensive stellen wir die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer stärker vorausschauend agierenden Arbeitsversicherung.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904948.pdf

Zuwanderung steuern und international fair tragen – Beschluss zum UN-Migrationspakt

Mitte Dezember wird in Marokko der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) vereinbart. Dieses Abkommen ist deshalb so wichtig, weil es ein erster Schritt der internationalen Staatengemeinschaft ist, gemeinsame Ziele bei der Gestaltung von Migration zu formulieren. Migration ist eine globale Herausforderung, die eine globale Antwort verlangt. Deshalb bringen uns auch Abschottungsdebatten und nationalistische Ansätze nicht weiter. Wir haben den Entschließungsantrag zum UN-Migrationspakt diese Woche ins Parlament eingebracht und dafür auch eine Mehrheit erhalten.

Inhaltlich kann der Pakt einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu stärken und zugleich Migration besser zu ordnen und zu steuern. Dabei geht es zentral auch darum, Fluchtursachen zu bekämpfen, wozu sich die Vertragspartner bekennen. Die Lebensbedingungen von Geflüchteten werden insgesamt durch die Einführung höherer Standards verbessert und die Bekämpfung von Fluchtursachen wird endlich priorisiert. Der Pakt bekennt sich zudem, so wie wir, ausdrücklich zum Recht auf Asyl, das sowohl in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung als auch in unserem Grundgesetz verankert ist. Ich halte den UN-Migrationspakt für richtig und habe ihm deshalb im Bundestag zugestimmt.

Zum offiziellen Dokument der UN geht es hier:

http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

Bund unterstützt die Kommunen bei der Integration Geflüchteter

In den Jahre 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich zwei Milliarden Euro als Integrationspauschale sowie eine genau abgerechnete Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

Fest steht, dass wir als Bund die Länder und Kommunen mit der Integration von Geflüchteten auch weiterhin nicht allein lassen dürfen. Deshalb hat der Bundestag beschlossen, die Unterstützung bei den Integrationskosten um ein weiteres Jahr zu verlängern, wobei wir diese einmalig sogar um 435 Millionen Euro erhöhen, um eine verbesserte Kinderbetreuung anbieten zu können. Zusätzlich finanziert der Bund auch die 1,8 Milliarden Euro, die in den Kommunen für Unterkunft und Heizung von anerkannten Asyl- und Schutzberechtigten anfallen. Darüber hinaus fördern wir auch in diesem Zusammenhang die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit 500 Millionen Euro zusätzlich. Diese und weitere Maßnahmen ergreifen wir, um deutlich zu machen, dass wir Länder und Kommunen mit ihren komplexen und diversen Aufgaben nicht alleine lassen.

Den entsprechenden Link finden Sie hier:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/054/1905465.pdf

Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Auch die Änderung des Tierschutzgesetzes in Bezug auf die betäubungslose Ferkelkastration wurde diese Woche kontrovers diskutiert. Wir haben diesbezüglich diese Woche eine Gesetzesänderung beschlossen, die dafür sorgen wird, dass es in naher Zukunft verpflichtend ist, eine schmerzfreie Kastration von Ferkeln vorzunehmen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird durch eine zum 30. Mai 2019 vorzulegende Rechtsverordnung zum Handeln verpflichtet, nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchtenden herbeigeführt hat. Seit dem Verbot von betäubungslosen Ferkelkastrationen im Jahr 2013 hat dieses Ministerium nichts unternommen, um einfache und effektive Betäubungsmethoden anwendbar zu machen. Wir waren deshalb gezwungen, einer Verlängerung der Übergangsfrist zuzustimmen, um nicht die Existenz von vor allem kleineren und mittleren Aufzuchtbetrieben in Deutschland zu gefährden. Es ist uns zudem in dieser Gesetzesänderung gelungen, einige klare tierschutzrechtliche Verbesserungen durchzusetzen. Wir unterstützen zusätzlich Ferkelzüchtende durch Informationskampagnen und Förderungen, um neue, am Tierwohl orientierte, Betäubungsmethoden einzuführen. Mit diesem Vorgehen halten wir unmissverständlich fest, dass spätestens zum 31. Dezember 2020 Schluss ist mit betäubungloser Kastration, ohne dabei die Existenz von kleinen und mittelständischen Betrieben zu gefährden.

Ich habe zu diesem Thema auch eine persönliche Erklärung abgegeben, welche Sie unter folgendem Link auf meiner Homepage finden:

https://www.oliver-kaczmarek.de/2018/11/persoenliche-erklaerung-nach-§31-go-bt-zur-aenderung-des-tierschutzgesetzes/

Die Änderung des Tierschutzgesetzes finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905522.pdf