Zukunftsinvestitionen auf Rekordniveau

Eine der Kernbotschaften in unserem Wahlkampf war es, dass wir uns für höhere Investitionen einsetzen werden. Dass dieses Versprechen eingehalten wird, zeigt die Tatsache, dass wir erneut einen Haushalt mit Rekordinvestitionen beschlossen haben. Während der gesamte Haushalt ein Volumen von 356,4 Milliarden Euro umfasst, werden nur im Jahr 2019 38,9 Milliarden Euro durch den Bund investiert. Dabei werden alle Spielräume genutzt, um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu fördern. So wird der Breitbandausbau in ganz Deutschland gefördert. Der Digitalpakt Schule wird mit insgesamt 5 Milliarden Euro finanziert, um unsere Schulen auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und ein Lernumfeld zu schaffen, das die Schülerinnen und Schüler auf den Arbeitsmarkt der Zukunft vorbereitet. Voraussetzung dafür ist, dass wir das Grundgesetz ändern und das Kooperationsverbot in der Bildung abschaffen. Darüber hinaus unterstützen wir mit dem Energie- und Klimafonds die Energiewende hin zu einer flächendeckenden Versorgung mit erneuerbarer Energie.  

Nicht zu vergessen ist die in der Einleitung bereits erwähnte finanzielle Entlastung der Familien in Höhe von jährlich 9,8 Milliarden Euro. Dieses Geld fließt in eine Erhöhung des Kindergelds, aber auch in die Bekämpfung der kalten Progression bei Familien mit geringen- und mittleren Einkommen.

Sicherheit und Zusammenhalt in Deutschland

Dieser Haushalt stärkt sowohl die soziale- als auch die allgemeine Sicherheit und sorgt mit gezielten Investitionen für einen stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die soziale Sicherheit stärken wir nicht nur durch das Festschreiben des Rentenniveaus, sondern auch durch die Tatsache, dass wir durch eine Rücklage von 2 Milliarden Euro pro Jahr eine Demografierücklage aufbauen, um ein stabiles gesetzliches Rentenniveau auch nach 2025 garantieren zu können.

Kaum ein anderes Thema wird momentan so häufig diskutiert wie steigende Mieten und dem Zurückgang von bezahlbarem Wohnraum. Hier investieren wir gezielt 1,5 Milliarden in den sozialen Wohnungsbau und stellen vergünstigte Grundstücke für die Kommunen bereit um diesen Trend entgegenzuwirken. Auch eine Verschärfung der bereits in der vorherigen Legislaturperiode eingeführten Mietpreisbremse werden wir durchsetzen. 

Auch in die Ordnungspolitik wird investiert. So werden bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt 3.120 neue Stellen geschaffen. Unsere Investitionen in den Zoll sorgen nicht nur dafür, dass bis 2021 über 4.700 Mitarbeiter fristlos übernommen werden, sondern auch, dass mehr Personen zur Verfügung stehen, die gegen Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen den Mindestlohn vorgehen können.

 

Wir haben erkannt, dass Reformen für den Arbeitsmarkt dringend notwendig sind und haben deshalb eine entsprechende Reform verabschiedet. Ab 2019 werden unbefristete Beschäftigungsverhältnisse endlich wieder zur Regel, da wir endlose Kettenbefristungen abschaffen und die sachgrundlose Befristung regulieren. Dies ist ein entscheidender Beitrag um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Gefühl der Sicherheit geben zu können, damit sie verlässlich für die Zukunft planen können.

Als letztes Thema möchte ich noch die Entwicklungspolitik nennen, die leider viel zu häufig vergessen wird. Wir übernehmen durch die von uns bereitgestellten 1,58 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe auch in unsicheren Zeiten internationale Verantwortung und bekämpfen Fluchtursachen. Durch die Kopplung der Ausgaben für Entwicklungshilfe an die Rüstungsausgaben sorgen wir dafür, dass beide Etats in gleichem Maße ansteigen. Dies ist ein wichtiges Zeichen für eine solidarische Gemeinschaft auch über die Grenzen von Deutschland hinaus.

Zusammenfassend kann ich selbstbewusst sagen: Dieser Bundeshaushalt setzt starke Signale. Nachhaltige Investitionen in soziale Sicherheit und Zukunftschancen für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir packen die wichtigen Dinge an. Die SPD regiert und verändert unser Land zum Besseren.

Zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 geht es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904621.pdf

Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Haushalt 2019

In meiner Rede zum Haushalt 2019 war es mir wichtig klarzustellen, dass Forschung nicht nur dafür genutzt werden soll, um die Innovationsfähigkeit dieses Landes und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu garantieren, sondern, dass wir uns von ihr auch neue Impulse und
Anregungen für eine solidarische und inklusive Gesellschaft erhoffen. Wir müssen garantieren, dass alle Menschen vom wissenschaftlichen Fortschritt profitieren und nicht nur große Technologiekonzerne wie Google oder Facebook. Deshalb sind die Äußerungen von Frau Karliczek, die sie in dieser Woche zur gleichgeschlechtlichen Ehe getätigt hat, auch so falsch, weil sie damit eine Debatte über die Vergangenheit startet, wenn wir doch so dringend über Zukunftsthemen wie den Digitalpakt, die Erhöhung des BAföG oder die Einführung der Mindestausbildungsvergütung reden müssten.

Daher habe ich zu diesen Zukunftsthemen in meiner Rede einige Impulse gesetzt. Mir war es wichtig darauf hinzuweisen, dass wir Mindestausbildungsvergütung einführen, die an Tarifverträge gekoppelt ist, damit die Menschen von diesem Lohn auch wirklich leben können. Zweitens habe ich ganz klar betont, dass der Digitalpakt jetzt endlich kommen muss, um die Schulen in unserem Land auf die Zukunft vorzubereiten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass wir endlich das Kooperationsverbot abschaffen, damit der Bund in die Schulen im erforderlichen Maße investieren kann. Wir als SPD sind bereit das Grundgesetz zu verändern und ich habe noch einmal eindringlich an die anderen Parteien appelliert, mit uns zu verhandeln und  den Weg für diese notwendigen Investitionen frei zu machen. Schlussendlich bin ich noch auf das BAföG eingegangen, das dringend novelliert werden muss. Wir benötigen hier eine Trendwende, um den fallenden Zahlen von geförderten Studentinnen und Studenten entgegenzuwirken. Dafür braucht es eine Erhöhung der Freibeträge und der Bedarfssätze und endlich eine Initiative des Bauministers um bezahlbaren studentischen Wohnraum zu schaffen.

Die SPD spricht also ganz klar über notwendige Zukunftsthemen und verliert sich nicht in Nebenschauplätzen oder Vergangenheitsdebatten. Dadurch haben wir es geschafft einen guten Haushalt zu verabschieden und gleichzeitig Zukunftsthemen zu identifizieren und offen anzusprechen.

 

Den Link zu meiner Rede finden Sie hier: https://www.bundestag.de/live?videoid=7294048#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mjk0MDQ4P3ZpZGVvaWQ9NzI5NDA0OA==&mod=mediathek

Bahnhöfe Fröndenberg-Frömern und Schwerte-Ergste: Bund finanziert barrierefreien Umbau

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Der Haushaltsausschuss des Bundestages stellt für die Jahre 2019 bis 2026 insgesamt 330 Millionen Euro für die Schaffung von Barrierefreiheit an kleinen Bahnhöfen zur Verfügung. „Davon profitieren auch die Bahnstationen in Fröndenberg-Frömern und Schwerte-Ergste“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit. Für ihren Ausbau seien jeweils 350 000 Euro vorgesehen. Voraussichtlich bis Ende 2019 sollen die Planungen abgeschlossen sein.

„Die dringend notwendige Modernisierung der Haltepunkte Frömern und Ergste ist wichtig, damit ältere Menschen, Personen mit Handicap, Familien mit Kinderwagen oder Radfahrer den öffentlichen Nahverkehr auch wirklich uneingeschränkt nutzen können“, freut sich Kaczmarek, dass die beiden Bahnsteige im Zukunftsinvestitions-programm aufgenommen worden sind.

Hintergrund: Im Rahmen des 2015 aufgelegten „Zukunftsinvestitionsprogramms“ (ZIP) hatte der Bund einen Planungsvorrat zur Umsetzung von verschiedenen Elementen der Barrierefreiheit an kleinen Bahnhöfen geschaffen. Bisher waren zwar die Mittel für die Planung der Projekte, nicht aber für die bauliche Umsetzung im Bundeshaushalt enthalten. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jetzt geändert. Dadurch wird ermöglicht, dass die Projekte von Planung bis Bau zu 100 Prozent aus dem Bundeshaushalt finanziert werden können.

Der soziale Arbeitsmarkt kommt – faire Chancen auf Arbeit für langzeitarbeitslose Menschen

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Der Deutsche Bundestag hat heute den Weg für den sozialen Arbeitsmarkt freigemacht.

„Vom sozialen Arbeitsmarkt profitiert der Kreis Unna und seine Städte und Gemeinden direkt. Das haben auch die vielen Diskussionen und zuletzt der Beschluss des Kreistags gezeigt. Ich habe mich daher gemeinsam mit den SPD-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet dafür eingesetzt, dass Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit mehr Mittel für den sozialen Arbeitsmarkt erhalten. Für den Kreis Unna bedeutet das ein Plus von insgesamt 9,2 Millionen Euro für Eingliederungsmaßnahmen. Über die Aufteilung der Mittel entscheidet das JobCenter.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir durchsetzen, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientiert. Damit stärken wir die Tarifbindung und es kommt zu keinem Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Stellen. Wir haben auch die Zugangsvoraussetzung weiter gefasst. Statt sieben Jahre reichen sechs Jahre Arbeitslosigkeit, um am Programm teilhaben zu können, für besondere Gruppen sogar fünf Jahre. Insgesamt bin ich froh, dass wir dieses wichtige Instrument zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreich durchsetzen konnten.“, freut sich der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Unna I Oliver Kaczmarek.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die SPD-Bundestagsfraktion setzten damit ein zentrales Versprechen aus den Koalitionsverhandlungen um. Menschen die es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben und schon lange von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wird mit dem sozialen Arbeitsmarkt gezielt geholfen.

Mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100% in den ersten beiden Jahren werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, bei sozialen Einrichtungen und Kommune gefördert. Der Bund wendet dafür in den kommenden Jahren 4 Milliarden Euro zusätzlich auf.

Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch einen sozialen Arbeitsmarkt – Das Teilhabechancengesetz

Der Arbeitsmarkt boomt und alle sprechen von der Rekordbeschäftigung. Was dabei schnell vergessen wird, ist die Tatsache, dass immer noch rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.

Ohne die Unterstützung durch den Staat haben viele von ihnen keine wirkliche Chance auf dem primären Arbeitsmarkt. Dieser Zustand ist für uns nicht akzeptabel. Deshalb haben wir diese Woche das Teilhabechancengesetz verabschiedet, das Langzeitarbeitslosen den Zugang zu einem sozialen Arbeitsmarkt und so eine Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht. Dieser öffentlich geförderte Arbeitsmarkt hat ein Finanzierungsvolumen von 4 Milliarden Euro. Dadurch werden insbesondere zwei Instrumente  gefördert: Erstens „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wodurch Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre lang Leistungen nach SGB II erhalten haben, Lohnzuschüssen für bis zu fünf Jahre für Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen erhalten. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Dabei ist es eine Errungenschaft der SPD, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientiert, damit es keinen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber gibt.

Das zweite Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ verbessert eine bereits bestehende Fördermöglichkeit. Ziel ist es, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Denn eine unserer zentralen Forderungen ist es, dass alle Menschen die Chance bekommen durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.

Den Entwurf zum Teilhabechancengesetz gibt es hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0366-18.pdf

Familien den Rücken stärken mit dem Familienentlastungsgesetz

Da Familien wichtige Leistungsträger unserer Gesellschaft sind, ist es ein erklärtes Ziel der Koalition, Familien zu unterstützen. Daher ist die finanzielle Stärkung, besonders von Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, ein wesentlicher Bestandteil unserer familienpolitischen Maßnahmen.

Daher wurde diese Woche das Familienentlastungsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Durch das Familienentlastungsgesetz sollen insbesondere Familien mit geringem und mittlerem Einkommen eine finanzielle Stärkung erfahren. Es beinhaltet eine Erhöhung des Kindergeldes zum kommenden Jahr, eine Erhöhung der Kinderfreibeträge und bekämpft die kalte Progression.

Es sieht insgesamt eine Entlastung in Höhe von rund 10 Milliarden Euro vor, um Familien die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder auch in Zukunft auf ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen.

Den Entwurf für das Familienentlastungsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904723.pdf

Für eine stabile gesetzliche Rente

Die SPD ist davon überzeugt, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, von ihrer Rente leben können müssen. Dafür ist es sehr wichtig, dass das Rentenniveau in den nächsten Jahren nicht weiter absinkt. Mit unserem dieswöchigen Beschluss zum Rentenpaket sorgen wir dafür, dass die Renten in Zukunft wieder wie die Löhne steigen. Das Rentenniveau wird damit bis zum Jahr 2025 auf dem Niveau von 48% festgeschrieben, wobei die Rentenbeiträge nicht über 20 Prozent steigen werden. Währenddessen stellt der Bund für die kommenden Jahre jährlich 2 Milliarden Euro für Demografierücklagen bereit, um die Beitragsobergrenze für die Auswirkungen des demografischen Wandels abzusichern.  Das ist auch für die jungen Menschen eine gute Nachricht, denn sie profitieren ebenfalls davon, wenn sie wissen, dass sie sich auf die gesetzliche Rente auch in Zukunft verlassen können.  

Zusätzlich werden wir ab dem 1. Januar 2019 die Erwerbsminderungsrente verbessern, um Menschen zu unterstützen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Der Schutz dieser Menschen ist für uns ein essenzieller Bestandteil der Solidargemeinschaft. Deshalb werden wir die Zurechnungszeit deutlich verlängern, wovon ab 2019 jährlich 170.000 Versicherte profitieren werden.   

Müttern und Vätern, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ab dem kommenden Jahr wird ihnen ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet, was zu spürbaren Rentenverbesserungen bei circa 10 Millionen Menschen führen wird. 

Unser Kernanliegen der Förderung von Beschäftigten mit geringeren Einkommen vertritt dieses Rentenpaket auch, indem diese Beschäftigte bei den Rentenbeiträgen entlastet werden und gleichzeitig aber keine Rentenanwartschaften verlieren. Daraus folgt, dass circa 3,5 Millionen Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von bis zu 1.300 Euro mehr netto in der Tasche haben werden 

Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Altersversicherung sein muss. Deshalb werden wir auch über den Zeitraum von 2025 hinaus für eine starke gesetzliche Rente mit einem hohen Rentenniveau kämpfen. Unser nächster Meilenstein sollte eine Sicherung des Rentenniveaus bis 2040 sein.

Den Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf

Für starke Pflege – Das Pflegestärkungsgesetz

Eine qualitativ hochwertige Pflege, die unter guten Arbeitsbedingungen erbracht werden kann, ist eine wichtige Aufgabe, die mit Blick auf den demografischen Wandel an Bedeutung weiter gewinnen wird.

Daher wurde diese Woche das Pflegepersonalstärkungsgesetz abschließend beraten. Es stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege dar. Durch ein Sofortprogramm werden nun 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen, wodurch je nach Größe jede Einrichtung bis zu zwei zusätzliche Stellen erwarten kann. Außerdem werden ab 2020 die Pflegepersonalkosten von Krankenhäusern diesen direkt erstattet, wodurch kein Anreiz mehr besteht Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und Tarifsteigerungen werden zukünftig von den Krankenkassen übernommen und die Krankenhäuser verpflichtet mehr Mittel für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Somit soll hier die Situation spürbar verbessert werden.

Da Pflege jedoch nicht nur in stationären Einrichtungen stattfindet, sondern auch viele ihre Angehörigen selbst pflegen, wurden auch hier Verbesserungen erreicht. So werden in Zukunft pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen haben. Denn wer selbst auf Reha-Leistungen angewiesen ist, aber Angehörige pflegt, kann diese nur selten ambulant wahrnehmen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/doc/btd/19/044/1904453.pdf

Bund unterstützt Länder und Kommunen bei Integration und sozialem Wohnungsbau

In dieser Wahlperiode wurden durch den Bund bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht die Länder und Kommunen in ihren Aufgaben unterstützen, wie zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder dem sozialen Wohnungsbau. Seit 2016 übernimmt der Bund auch Verantwortung im Bereich der Integrationskosten, die auf die Länder und Kommunen seitdem verstärkt zukommen. Denn die Aufgaben die mit der Aufnahme vieler Geflüchteter einhergehen, sind nach wie vor eine gesamtstaatliche Aufgabe.

Daher hat der Bund zusammen mit den Ländern im September bereits beschlossen die Bundesunterstützung für Integrationskosten um ein weiteres Jahr zu verlängern und einmalig um 435 Mio. Euro für eine verbesserte Kinderbetreuung auf rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen. Auch die Kosten für Unterkünfte und Heizungen, die die Kommunen für anerkannte Asylsuchende melden, werden vollständig vom Bund finanziert. Die Länder erhalten zusätzlich auch einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer und eine Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird in 2019 fortgesetzt. Somit kann eine solidarische Finanzierung der Integrationskosten bis Ende 2019 fortgeführt werden.

Auch im sozialen Wohnungsbau stellt der Bund den Ländern weitere finanzielle Mittel zur Verfügung. Das gerade in erster Lesung beratene Gesetz legt ab 2019 einen höheren Beitrag der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau fest. Damit beläuft sich die Bundesförderung hier bis 2021 nun auf insgesamt 5 Milliarden Euro. Zusätzlich wird ab Ende 2018 die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beendet, da dieser vollständig getilgt sein wird und ein Aspekt der Umsatzsteuerverteilung wird neu geregelt. So werden den Ländern rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905465.pdf