Der Arbeitsmarkt boomt und alle sprechen von der Rekordbeschäftigung. Was dabei schnell vergessen wird, ist die Tatsache, dass immer noch rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.
Ohne die Unterstützung durch den Staat haben viele von ihnen keine wirkliche Chance auf dem primären Arbeitsmarkt. Dieser Zustand ist für uns nicht akzeptabel. Deshalb haben wir diese Woche das Teilhabechancengesetz verabschiedet, das Langzeitarbeitslosen den Zugang zu einem sozialen Arbeitsmarkt und so eine Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht. Dieser öffentlich geförderte Arbeitsmarkt hat ein Finanzierungsvolumen von 4 Milliarden Euro. Dadurch werden insbesondere zwei Instrumente gefördert: Erstens „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wodurch Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre lang Leistungen nach SGB II erhalten haben, Lohnzuschüssen für bis zu fünf Jahre für Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen erhalten. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Dabei ist es eine Errungenschaft der SPD, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientiert, damit es keinen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber gibt.
Das zweite Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ verbessert eine bereits bestehende Fördermöglichkeit. Ziel ist es, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Denn eine unserer zentralen Forderungen ist es, dass alle Menschen die Chance bekommen durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-11-09 11:26:152018-11-21 15:21:46Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch einen sozialen Arbeitsmarkt – Das Teilhabechancengesetz
Da Familien wichtige Leistungsträger unserer Gesellschaft sind, ist es ein erklärtes Ziel der Koalition, Familien zu unterstützen. Daher ist die finanzielle Stärkung, besonders von Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, ein wesentlicher Bestandteil unserer familienpolitischen Maßnahmen.
Daher wurde diese Woche das Familienentlastungsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Durch das Familienentlastungsgesetz sollen insbesondere Familien mit geringem und mittlerem Einkommen eine finanzielle Stärkung erfahren. Es beinhaltet eine Erhöhung des Kindergeldes zum kommenden Jahr, eine Erhöhung der Kinderfreibeträge und bekämpft die kalte Progression.
Es sieht insgesamt eine Entlastung in Höhe von rund 10 Milliarden Euro vor, um Familien die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder auch in Zukunft auf ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-11-09 11:25:562018-11-21 15:24:04Familien den Rücken stärken mit dem Familienentlastungsgesetz
Die SPD ist davon überzeugt, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, von ihrer Rente leben können müssen. Dafür ist es sehr wichtig, dass das Rentenniveau in den nächsten Jahren nicht weiter absinkt. Mit unserem dieswöchigen Beschluss zum Rentenpaket sorgen wir dafür, dass die Renten in Zukunft wieder wie die Löhne steigen. Das Rentenniveau wird damit bis zum Jahr 2025 auf dem Niveau von 48% festgeschrieben, wobei die Rentenbeiträge nicht über 20 Prozent steigen werden. Währenddessen stellt der Bund für die kommenden Jahre jährlich 2 Milliarden Euro für Demografierücklagen bereit, um die Beitragsobergrenze für die Auswirkungen des demografischen Wandels abzusichern. Das ist auch für die jungen Menschen eine gute Nachricht, denn sie profitieren ebenfalls davon, wenn sie wissen, dass sie sich auf die gesetzliche Rente auch in Zukunft verlassen können.
Zusätzlich werden wir ab dem 1. Januar 2019 die Erwerbsminderungsrente verbessern, um Menschen zu unterstützen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Der Schutz dieser Menschen ist für uns ein essenzieller Bestandteil der Solidargemeinschaft. Deshalb werden wir die Zurechnungszeit deutlich verlängern, wovon ab 2019 jährlich 170.000 Versicherte profitieren werden.
Müttern und Vätern, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ab dem kommenden Jahr wird ihnen ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet, was zu spürbaren Rentenverbesserungen bei circa 10 Millionen Menschen führen wird.
Unser Kernanliegen der Förderung von Beschäftigten mit geringeren Einkommen vertritt dieses Rentenpaket auch, indem diese Beschäftigte bei den Rentenbeiträgen entlastet werden und gleichzeitig aber keine Rentenanwartschaften verlieren. Daraus folgt, dass circa 3,5 Millionen Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von bis zu 1.300 Euro mehr netto in der Tasche haben werden
Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Altersversicherung sein muss. Deshalb werden wir auch über den Zeitraum von 2025 hinaus für eine starke gesetzliche Rente mit einem hohen Rentenniveau kämpfen. Unser nächster Meilenstein sollte eine Sicherung des Rentenniveaus bis 2040 sein.
Eine qualitativ hochwertige Pflege, die unter guten Arbeitsbedingungen erbracht werden kann, ist eine wichtige Aufgabe, die mit Blick auf den demografischen Wandel an Bedeutung weiter gewinnen wird.
Daher wurde diese Woche das Pflegepersonalstärkungsgesetz abschließend beraten. Es stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege dar. Durch ein Sofortprogramm werden nun 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen, wodurch je nach Größe jede Einrichtung bis zu zwei zusätzliche Stellen erwarten kann. Außerdem werden ab 2020 die Pflegepersonalkosten von Krankenhäusern diesen direkt erstattet, wodurch kein Anreiz mehr besteht Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und Tarifsteigerungen werden zukünftig von den Krankenkassen übernommen und die Krankenhäuser verpflichtet mehr Mittel für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Somit soll hier die Situation spürbar verbessert werden.
Da Pflege jedoch nicht nur in stationären Einrichtungen stattfindet, sondern auch viele ihre Angehörigen selbst pflegen, wurden auch hier Verbesserungen erreicht. So werden in Zukunft pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen haben. Denn wer selbst auf Reha-Leistungen angewiesen ist, aber Angehörige pflegt, kann diese nur selten ambulant wahrnehmen.
In dieser Wahlperiode wurden durch den Bund bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht die Länder und Kommunen in ihren Aufgaben unterstützen, wie zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder dem sozialen Wohnungsbau. Seit 2016 übernimmt der Bund auch Verantwortung im Bereich der Integrationskosten, die auf die Länder und Kommunen seitdem verstärkt zukommen. Denn die Aufgaben die mit der Aufnahme vieler Geflüchteter einhergehen, sind nach wie vor eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Daher hat der Bund zusammen mit den Ländern im September bereits beschlossen die Bundesunterstützung für Integrationskosten um ein weiteres Jahr zu verlängern und einmalig um 435 Mio. Euro für eine verbesserte Kinderbetreuung auf rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen. Auch die Kosten für Unterkünfte und Heizungen, die die Kommunen für anerkannte Asylsuchende melden, werden vollständig vom Bund finanziert. Die Länder erhalten zusätzlich auch einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer und eine Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird in 2019 fortgesetzt. Somit kann eine solidarische Finanzierung der Integrationskosten bis Ende 2019 fortgeführt werden.
Auch im sozialen Wohnungsbau stellt der Bund den Ländern weitere finanzielle Mittel zur Verfügung. Das gerade in erster Lesung beratene Gesetz legt ab 2019 einen höheren Beitrag der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau fest. Damit beläuft sich die Bundesförderung hier bis 2021 nun auf insgesamt 5 Milliarden Euro. Zusätzlich wird ab Ende 2018 die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beendet, da dieser vollständig getilgt sein wird und ein Aspekt der Umsatzsteuerverteilung wird neu geregelt. So werden den Ländern rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-11-09 11:24:292018-11-09 11:24:29Bund unterstützt Länder und Kommunen bei Integration und sozialem Wohnungsbau
Am 9. November hat die Sitzung des Deutschen Bundestages mit einer Gedenkstunde für die Opfer der Reichspogromnacht vom 9. November 1938 begonnen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in diesem Rahmen die Gedenkrede gehalten. Gleichzeitig gedachten wir aber auch der Ausrufung der ersten deutschen Republik vor genau 100 Jahren und der Öffnung der Berliner Mauer im Jahr 1989. In der Abgeordnetenlobby wird die Ausstellung „1914/1918 – Not Then, Not Now, Not Ever“ zu besichtigen sein. An dieser Ausstellung haben renommierte Künstlerinnen und Künstler mitgearbeitet, die 100 Jahre nach dem Ende des ersten Weltkriegs ein ganz besonderes Zeichen für den Frieden setzen wollten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-11-09 11:23:042018-11-09 11:23:04Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
Rausgehen und zuhören – und das nicht nur vor Wahlen: Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, bin ich seit dem Frühjahr regelmäßig mit der AnsprechBar in Wohnquartieren, auf Wochenmärkten und vor Einkaufszentren in meinem Wahlkreis unterwegs oder klingel bei Tür zu Tür-Aktionen an Haustüren. Ich spreche mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, erfahre, welche Antworten sie von der Politik erwarten, und nehme ihre Anregungen mit nach Berlin.
Diesen Dialog möchte ich in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt fortsetzen. An der AnsprechBar treffen Sie mich bis zum Ende des Jahres an folgenden Tagen:
Mittwoch, 14. November, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bönen
Mittwoch, 5. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Schwerte
Donnerstag, 6. Dezember, von 9.30 bis 10.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bergkamen
Dienstag, 18. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Kamen
Donnerstag, 20. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Fröndenberg
Freitag, 21. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Holzwickede
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-11-09 11:22:362018-11-09 11:22:36Wir bleiben im Gespräch: die nächsten Termine für die AnsprechBar und Hausbesuche
Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.
Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.
Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. „Ich freue mich, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.
Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2018-10-24 13:28:482018-10-24 13:28:48Musterklage gegen VW startet – Verbraucherinstrument gegen Macht der Konzerne
Der Bundestag hat gestern in 2./3. Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz verabschiedet. Damit wird ein Wahlversprechen eingelöst. Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
„Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt.“ so der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek.
Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher. Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. „Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden.“ bewertet der Abgeordnete Kaczmarek die Verbesserungen im GKV-VEG.
Außerdem werden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. Kaczmarek: „In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Hier werden wir am Ball bleiben und uns weiter für unsere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einsetzen.“
Die zuverlässige und vor allem jedem zugängliche Kinderbetreuung ist bis jetzt leider noch keine Selbstverständlichkeit. Die SPD setzt sich dafür ein, dass in Zukunft jedes Kind die Möglichkeit einer qualitativ hochwertigen Betreuung bekommt.
Daher ist diese Woche der Gesetzentwurf des Gute-KiTa-Gesetzes in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Für dieses Gesetz wird der Bund bis 2022 eine Summe von 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, die größte bis jetzt für Kindertagesbetreuungen. Es soll damit die Qualität der Betreuung verbessert werden und gleichzeitig die Gebührenfreiheit insbesondere für finanziell schwächere Familien ausweiten.
Die Kitagebühren werden durch den Gesetzentwurf sozial gestaffelt nach Kriterien wie Einkommen, Betreuungszeit oder Anzahl der Kinder. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, werden unbürokratisch von den Gebühren komplett befreit. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit und ein großer Erfolg für die SPD, da nun 1,2 Millionen Kinder aus einkommensschwachen Familien Anrecht auf einen gebührenfreien KiTa-Platz haben. Um die Qualität der Betreuung zu verbessern stellt der Bund den Ländern einen Katalog von zehn verschiedenen Maßnahmen, wie beispielsweise verlängerte Öffnungszeiten, ein besserer Betreuungsschlüssel oder einer stärkeren Kindertagespflege, zur Verfügung. So können die Länder die Mittel bedarfsgerecht und flexibel einsetzen.
Genauso können die Mittel auch verwendet werden, um für noch mehr Familien einen gebührenfreien KiTa-Platz zu ermöglichen. Denn Kindertagesstätten sind nicht nur Orte der Betreuung, sondern auch der frühkindlichen Bildung und damit hat der Staat unserer Meinung eine Verantwortung hier einen kostenlosen Besuch zu ermöglichen, wie er auch an Schulen und Hochschulen möglich ist. In Bundesländern in denen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten regieren wurden und werden daher Kitagebühren schrittweise abgeschafft.
Den Entwurf für das Gute-KiTa-Gesetz finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-19 14:00:132018-10-23 11:43:17Damit es jedes Kind packt – das Gute-KiTa-Gesetz
Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch einen sozialen Arbeitsmarkt – Das Teilhabechancengesetz
InfodienstDer Arbeitsmarkt boomt und alle sprechen von der Rekordbeschäftigung. Was dabei schnell vergessen wird, ist die Tatsache, dass immer noch rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.
Ohne die Unterstützung durch den Staat haben viele von ihnen keine wirkliche Chance auf dem primären Arbeitsmarkt. Dieser Zustand ist für uns nicht akzeptabel. Deshalb haben wir diese Woche das Teilhabechancengesetz verabschiedet, das Langzeitarbeitslosen den Zugang zu einem sozialen Arbeitsmarkt und so eine Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht. Dieser öffentlich geförderte Arbeitsmarkt hat ein Finanzierungsvolumen von 4 Milliarden Euro. Dadurch werden insbesondere zwei Instrumente gefördert: Erstens „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wodurch Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre lang Leistungen nach SGB II erhalten haben, Lohnzuschüssen für bis zu fünf Jahre für Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen erhalten. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Dabei ist es eine Errungenschaft der SPD, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientiert, damit es keinen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber gibt.
Das zweite Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ verbessert eine bereits bestehende Fördermöglichkeit. Ziel ist es, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Denn eine unserer zentralen Forderungen ist es, dass alle Menschen die Chance bekommen durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.
Den Entwurf zum Teilhabechancengesetz gibt es hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0366-18.pdf
Familien den Rücken stärken mit dem Familienentlastungsgesetz
InfodienstDa Familien wichtige Leistungsträger unserer Gesellschaft sind, ist es ein erklärtes Ziel der Koalition, Familien zu unterstützen. Daher ist die finanzielle Stärkung, besonders von Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, ein wesentlicher Bestandteil unserer familienpolitischen Maßnahmen.
Daher wurde diese Woche das Familienentlastungsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Durch das Familienentlastungsgesetz sollen insbesondere Familien mit geringem und mittlerem Einkommen eine finanzielle Stärkung erfahren. Es beinhaltet eine Erhöhung des Kindergeldes zum kommenden Jahr, eine Erhöhung der Kinderfreibeträge und bekämpft die kalte Progression.
Es sieht insgesamt eine Entlastung in Höhe von rund 10 Milliarden Euro vor, um Familien die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder auch in Zukunft auf ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen.
Den Entwurf für das Familienentlastungsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904723.pdf
Für eine stabile gesetzliche Rente
InfodienstDie SPD ist davon überzeugt, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, von ihrer Rente leben können müssen. Dafür ist es sehr wichtig, dass das Rentenniveau in den nächsten Jahren nicht weiter absinkt. Mit unserem dieswöchigen Beschluss zum Rentenpaket sorgen wir dafür, dass die Renten in Zukunft wieder wie die Löhne steigen. Das Rentenniveau wird damit bis zum Jahr 2025 auf dem Niveau von 48% festgeschrieben, wobei die Rentenbeiträge nicht über 20 Prozent steigen werden. Währenddessen stellt der Bund für die kommenden Jahre jährlich 2 Milliarden Euro für Demografierücklagen bereit, um die Beitragsobergrenze für die Auswirkungen des demografischen Wandels abzusichern. Das ist auch für die jungen Menschen eine gute Nachricht, denn sie profitieren ebenfalls davon, wenn sie wissen, dass sie sich auf die gesetzliche Rente auch in Zukunft verlassen können.
Zusätzlich werden wir ab dem 1. Januar 2019 die Erwerbsminderungsrente verbessern, um Menschen zu unterstützen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Der Schutz dieser Menschen ist für uns ein essenzieller Bestandteil der Solidargemeinschaft. Deshalb werden wir die Zurechnungszeit deutlich verlängern, wovon ab 2019 jährlich 170.000 Versicherte profitieren werden.
Müttern und Vätern, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ab dem kommenden Jahr wird ihnen ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet, was zu spürbaren Rentenverbesserungen bei circa 10 Millionen Menschen führen wird.
Unser Kernanliegen der Förderung von Beschäftigten mit geringeren Einkommen vertritt dieses Rentenpaket auch, indem diese Beschäftigte bei den Rentenbeiträgen entlastet werden und gleichzeitig aber keine Rentenanwartschaften verlieren. Daraus folgt, dass circa 3,5 Millionen Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von bis zu 1.300 Euro mehr netto in der Tasche haben werden
Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Altersversicherung sein muss. Deshalb werden wir auch über den Zeitraum von 2025 hinaus für eine starke gesetzliche Rente mit einem hohen Rentenniveau kämpfen. Unser nächster Meilenstein sollte eine Sicherung des Rentenniveaus bis 2040 sein.
Den Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf
Für starke Pflege – Das Pflegestärkungsgesetz
InfodienstEine qualitativ hochwertige Pflege, die unter guten Arbeitsbedingungen erbracht werden kann, ist eine wichtige Aufgabe, die mit Blick auf den demografischen Wandel an Bedeutung weiter gewinnen wird.
Daher wurde diese Woche das Pflegepersonalstärkungsgesetz abschließend beraten. Es stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege dar. Durch ein Sofortprogramm werden nun 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen, wodurch je nach Größe jede Einrichtung bis zu zwei zusätzliche Stellen erwarten kann. Außerdem werden ab 2020 die Pflegepersonalkosten von Krankenhäusern diesen direkt erstattet, wodurch kein Anreiz mehr besteht Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und Tarifsteigerungen werden zukünftig von den Krankenkassen übernommen und die Krankenhäuser verpflichtet mehr Mittel für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Somit soll hier die Situation spürbar verbessert werden.
Da Pflege jedoch nicht nur in stationären Einrichtungen stattfindet, sondern auch viele ihre Angehörigen selbst pflegen, wurden auch hier Verbesserungen erreicht. So werden in Zukunft pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen haben. Denn wer selbst auf Reha-Leistungen angewiesen ist, aber Angehörige pflegt, kann diese nur selten ambulant wahrnehmen.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/doc/btd/19/044/1904453.pdf
Bund unterstützt Länder und Kommunen bei Integration und sozialem Wohnungsbau
InfodienstIn dieser Wahlperiode wurden durch den Bund bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht die Länder und Kommunen in ihren Aufgaben unterstützen, wie zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder dem sozialen Wohnungsbau. Seit 2016 übernimmt der Bund auch Verantwortung im Bereich der Integrationskosten, die auf die Länder und Kommunen seitdem verstärkt zukommen. Denn die Aufgaben die mit der Aufnahme vieler Geflüchteter einhergehen, sind nach wie vor eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Daher hat der Bund zusammen mit den Ländern im September bereits beschlossen die Bundesunterstützung für Integrationskosten um ein weiteres Jahr zu verlängern und einmalig um 435 Mio. Euro für eine verbesserte Kinderbetreuung auf rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen. Auch die Kosten für Unterkünfte und Heizungen, die die Kommunen für anerkannte Asylsuchende melden, werden vollständig vom Bund finanziert. Die Länder erhalten zusätzlich auch einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer und eine Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird in 2019 fortgesetzt. Somit kann eine solidarische Finanzierung der Integrationskosten bis Ende 2019 fortgeführt werden.
Auch im sozialen Wohnungsbau stellt der Bund den Ländern weitere finanzielle Mittel zur Verfügung. Das gerade in erster Lesung beratene Gesetz legt ab 2019 einen höheren Beitrag der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau fest. Damit beläuft sich die Bundesförderung hier bis 2021 nun auf insgesamt 5 Milliarden Euro. Zusätzlich wird ab Ende 2018 die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beendet, da dieser vollständig getilgt sein wird und ein Aspekt der Umsatzsteuerverteilung wird neu geregelt. So werden den Ländern rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.
Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905465.pdf
Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
InfodienstAm 9. November hat die Sitzung des Deutschen Bundestages mit einer Gedenkstunde für die Opfer der Reichspogromnacht vom 9. November 1938 begonnen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in diesem Rahmen die Gedenkrede gehalten. Gleichzeitig gedachten wir aber auch der Ausrufung der ersten deutschen Republik vor genau 100 Jahren und der Öffnung der Berliner Mauer im Jahr 1989. In der Abgeordnetenlobby wird die Ausstellung „1914/1918 – Not Then, Not Now, Not Ever“ zu besichtigen sein. An dieser Ausstellung haben renommierte Künstlerinnen und Künstler mitgearbeitet, die 100 Jahre nach dem Ende des ersten Weltkriegs ein ganz besonderes Zeichen für den Frieden setzen wollten.
Genauere Informationen über die Veranstaltung gibt es hier: https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2018/pm-181101-9-november/576472
Wir bleiben im Gespräch: die nächsten Termine für die AnsprechBar und Hausbesuche
AnsprechBar, InfodienstRausgehen und zuhören – und das nicht nur vor Wahlen: Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, bin ich seit dem Frühjahr regelmäßig mit der AnsprechBar in Wohnquartieren, auf Wochenmärkten und vor Einkaufszentren in meinem Wahlkreis unterwegs oder klingel bei Tür zu Tür-Aktionen an Haustüren. Ich spreche mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, erfahre, welche Antworten sie von der Politik erwarten, und nehme ihre Anregungen mit nach Berlin.
Diesen Dialog möchte ich in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt fortsetzen. An der AnsprechBar treffen Sie mich bis zum Ende des Jahres an folgenden Tagen:
Mittwoch, 14. November, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bönen
Mittwoch, 5. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Schwerte
Donnerstag, 6. Dezember, von 9.30 bis 10.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bergkamen
Dienstag, 18. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Kamen
Donnerstag, 20. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Fröndenberg
Freitag, 21. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Holzwickede
Musterklage gegen VW startet – Verbraucherinstrument gegen Macht der Konzerne
Presse und Co., Umwelt und Energie, Verkehr und InfrastrukturWichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.
Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.
Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. „Ich freue mich, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.
Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.
Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Arbeitnehmer werden entlastet
Allgemein, Gesundheit und Pflege, Presse und Co.Der Bundestag hat gestern in 2./3. Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz verabschiedet. Damit wird ein Wahlversprechen eingelöst. Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
„Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt.“ so der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek.
Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher. Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. „Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden.“ bewertet der Abgeordnete Kaczmarek die Verbesserungen im GKV-VEG.
Außerdem werden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. Kaczmarek: „In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Hier werden wir am Ball bleiben und uns weiter für unsere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einsetzen.“
Damit es jedes Kind packt – das Gute-KiTa-Gesetz
InfodienstDie zuverlässige und vor allem jedem zugängliche Kinderbetreuung ist bis jetzt leider noch keine Selbstverständlichkeit. Die SPD setzt sich dafür ein, dass in Zukunft jedes Kind die Möglichkeit einer qualitativ hochwertigen Betreuung bekommt.
Daher ist diese Woche der Gesetzentwurf des Gute-KiTa-Gesetzes in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Für dieses Gesetz wird der Bund bis 2022 eine Summe von 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, die größte bis jetzt für Kindertagesbetreuungen. Es soll damit die Qualität der Betreuung verbessert werden und gleichzeitig die Gebührenfreiheit insbesondere für finanziell schwächere Familien ausweiten.
Die Kitagebühren werden durch den Gesetzentwurf sozial gestaffelt nach Kriterien wie Einkommen, Betreuungszeit oder Anzahl der Kinder. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, werden unbürokratisch von den Gebühren komplett befreit. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit und ein großer Erfolg für die SPD, da nun 1,2 Millionen Kinder aus einkommensschwachen Familien Anrecht auf einen gebührenfreien KiTa-Platz haben. Um die Qualität der Betreuung zu verbessern stellt der Bund den Ländern einen Katalog von zehn verschiedenen Maßnahmen, wie beispielsweise verlängerte Öffnungszeiten, ein besserer Betreuungsschlüssel oder einer stärkeren Kindertagespflege, zur Verfügung. So können die Länder die Mittel bedarfsgerecht und flexibel einsetzen.
Genauso können die Mittel auch verwendet werden, um für noch mehr Familien einen gebührenfreien KiTa-Platz zu ermöglichen. Denn Kindertagesstätten sind nicht nur Orte der Betreuung, sondern auch der frühkindlichen Bildung und damit hat der Staat unserer Meinung eine Verantwortung hier einen kostenlosen Besuch zu ermöglichen, wie er auch an Schulen und Hochschulen möglich ist. In Bundesländern in denen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten regieren wurden und werden daher Kitagebühren schrittweise abgeschafft.
Den Entwurf für das Gute-KiTa-Gesetz finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904947.pdf