Die paritätische Beitragszahlung in den gesetzlichen Krankenkassen war seit langem ein Ziel für das die SPD zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitnehmenden gekämpft hat, um die einseitige Mehrbelastungen von Arbeitnehmenden zu beenden. Dass diese Forderung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, war daher ein großer Erfolg für unsere gemeinsamen Bemühungen.
Diese Woche ist nun der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz abschließend beraten worden und wird zum 1.1.2019 in Kraft treten. Damit wird der Zusatzbeitrag wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Auch für Rentnerinnen und Rentner ist eine Regelung gelungen, hier wird die Hälfte des Zusatzbeitrages durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.
Auch Selbständige erfahren durch das Gesetz eine deutliche Verbesserung. Denn ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden halbiert und während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen gar keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden können. So werden vor allem „kleine“ Selbständige entlastet und das sorgt auch hier für eine gerechtere Beitragsstruktur.
Außerdem wird durch das Gesetz auch die bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angegangen. Wir konnten hier in den Verhandlungen erreichen, dass seit dem 15. März 2012 ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten, die älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Den Entwurf für das GKV-Versichertenentlastungsgesetz finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-19 13:59:262018-10-23 11:40:50Gleiche Beiträge für Arbeitnehmende und Arbeitgebende in der gesetzlichen Krankenversicherung
Es gibt viele Gründe für einen gewissen Zeitraum die Arbeitszeit reduzieren zu wollen, seien es Kinder, Angehörige, Weiterbildung oder einfach der Wunsch in Zukunft etwas kürzer treten zu wollen. Doch oft erweist es sich später als schwierig, wenn man von Teilzeit wieder zurück in Vollzeit wechseln will. Eine zentrale Forderung aus unserem Wahlkampf war daher einen Weg aus der „Teilzeitfalle“, die gerade Frauen besonders stark betrifft, zu bieten.
Diese Woche ging nun der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit in die abschließende Beratung. Wir bieten damit ein wichtiges Instrument zur Gleichstellung von Männern und Frauen, Bekämpfung von Altersarmut und der Sicherung von Fachkräften.
Um einen Anspruch auf eine Rückkehr von der Teilzeitstelle zur vorherigen Arbeitszeit zu haben muss sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem bis fünf Jahren beschränken, der Betrieb muss mehr als 45 Beschäftigte haben, man muss seit 6 Monaten angestellt sein und den Antrag für die Teilzeitphase schriftlich drei Monate vor der Verringerung stellen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ab dem ersten Januar 2019 ein Rechtsanspruch auf die Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit gewährleistet. So wird es für Teilzeitbeschäftigte künftig leichter ihre Arbeitszeit wieder aufzustocken, wenn sie dies wünschen.
Zusätzlich wird auch geregelt, dass Arbeit auf Abruf in Zukunft planbarer wird. Arbeitgebende werden hier verpflichtet, mindestens 80 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit auch abzurufen und falls keine bestimmte Arbeitszeit festgelegt wurde, in Zukunft 20 statt wie bisher 10 Stunden als Wochenarbeitszeit vereinbart gelten.
Den Entwurf für das Brückenteilzeitgesetz finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-19 13:57:572018-10-23 11:44:43Brückenteilzeit – Für eine moderne Arbeitswelt, die zum Leben passt
Durch steigende Mieten in Ballungsräumen, Bodenspekulationen und zu geringe Bautätigkeiten für bezahlbare Mietwohnungen ist bezahlbarer Wohnraum zur sozialen Frage unserer Zeit geworden. Die SPD hat diese Probleme erkannt und daher den Schutz der Mieterinnen und Mieter ganz oben auf die politische Agenda gesetzt. Als erstes wichtiges Instrument, dem weitere Maßnahmen folgen sollen, wird nun diese Woche das Mieterschutzgesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Es ist ein wichtiger Erfolg für die SPD und geht an vielen Stellen über die im Koalitionsvertrag verhandelten Maßnahmen hinaus.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Zukunft Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet sind, ihre Mieterinnen und Mieter vor Abschluss des Mietvertrages zu informieren, ob in ihrem Fall eine Ausnahme der Mietpreisbremse vorliegt oder nicht. Damit wird deutlich mehr Transparenz für Mieterinnen und Mieter geschaffen, da diese so schon von vornherein beurteilen können, ob die geforderte Miete rechtmäßig ist. Auch die Möglichkeiten im Falle einer trotzdem zu hohen Miete dagegen vorzugehen zu können, sind vereinfacht worden.
Besonders entscheidend ist, dass mit diesem Gesetzentwurf dem Geschäftsmodell eine Modernisierung zu einer extremen Mietsteigerung zu nutzen, ein Riegel vorgeschoben wird. Denn in ganz Deutschland darf die Miete nur noch um 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass extreme Mietsteigerungen nicht mehr möglich sind, es aber trotzdem noch die Möglichkeit für sinnvolle Modernisierungen gibt.
Um auf die besonders angespannte Lage in Ballungsräumen zu reagieren, dürfen hier zusätzlich statt wie bisher 11 Prozent nur noch jährlich 8 Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden. Außerdem kommt es in begehrten Lagen von großen Städten sogar zu Fällen des gezielten „Herausmodernisierens“ aus Renditegründen. Am meisten zu leiden haben hier natürlich die Anwohner, die nicht noch mehr für ihre Wohnung bezahlen können und so verdrängt werden. Das ist nicht fair und daher haben wir durchgesetzt, dass in Zukunft dieses gezielte Verdrängen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro belegt wird.
Wir werden nun alles daran setzen, dass dieser verbesserte Schutz von Mieterinnen und Mieter bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.
Dies wird nicht unsere letzte Anstrengung für bezahlbaren Wohnungsbau gewesen sein. Wir streben beispielsweise weiterhin eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Höhe von 5 Mrd. Euro, eine Erhöhung des Wohngeldes und eine verbilligte Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an Kommunen an.
Den Entwurf des Mieterschutzgesetzes finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-19 13:57:042018-10-23 11:42:04Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter
Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren und wird sich weiterhin durch die Digitalisierung stark verändern und weiterentwickeln. Umso wichtiger ist es als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer diesen Wandel mitgehen zu können. Die SPD sorgt daher dafür, dass von der Digitalisierung betroffene Beschäftigte Chancen zur Weiterbildung bekommen, unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße. Im digitalen Strukturwandel wollen wir den Schutz durch den Sozialstaat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbauen, um so auf die neuen, flexiblen Arbeitsformen zu reagieren. Daher haben wir Woche in erster Lesung das Qualifizierungschancengesetz im Bundestag beraten.
Durch das Qualifizierungschancengesetz wird ein umfassender Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Es ist damit der erste große Schritt zu einer Arbeitsversicherung und dem Umbau zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung wird durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgebaut. Besonders für diejenigen, die häufig nur in kurzen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, wird dadurch mehr Sicherheit gegeben. Denn wer innerhalb von 30 Monaten mindesten zwölf Monate Versicherungszeit nachweisen kann, hat künftig Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies war mit der zuvor geltenden Frist von 24 Monaten für viele Beschäftigte eine große Hürde.
Außerdem werden wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte senken, wodurch ab dem 1. Januar 2019 der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3% des Bruttolohns, sondern nur noch 2,5% betragen wird.
Durch diese ersten Maßnahmen ermöglichen wir bei größerer Sicherheit im digitalen Wandel den Ausbau von Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigte.
Den Entwurf für des Qualifizierungschancengesetzes finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-19 13:55:412018-10-23 11:41:41Qualifizierungsoffensive bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit im Wandel der Arbeitswelt
Am Donnerstag wurde namentlich über den Antrag der Bundesregierung abgestimmt, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus zu verlängern. Es geht dabei um den Einsatz von Aufklärungs- und Tankflugzeugen im Rahmen des Anti-IS-Mandates, der bis zum 31. Oktober 2019 noch andauern soll, dann aber beendet wird. Auch das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak wurde unter Vorbehalt verlängert. Hier muss noch abgewartet werden, bis die neu gewählte irakische Regierung unter Einbeziehung des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltende Truppenvereinbarung bis zum 30. April 2019 bestätigt. Sollte dies nicht geschehen, wird auch das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 beendet werden. Damit haben wir erstmals in der Mandatierung eines Auslandeinsatzes festgelegt, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern ganz explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments gewünscht ist.
Den Antrag zur Mandatsverlängerung finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-19 13:51:402018-10-19 15:04:53Bundeswehreinsatz im Irak
Rausgehen und zuhören – und das nicht nur vor Wahlen: Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, bin ich seit dem Frühjahr regelmäßig mit der AnsprechBar in Wohnquartieren, auf Wochenmärkten und vor Einkaufszentren in meinem Wahlkreis unterwegs oder klingel bei Tür zu Tür-Aktionen an Haustüren. Ich spreche mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, erfahre, welche Antworten sie von der Politik erwarten, und nehme ihre Anregungen mit nach Berlin.
Diesen Dialog möchte ich in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt fortsetzen. Meine nächsten Haustürbesuche mache ich am Samstag, 3. November, von 12.30 bis 13.30 Uhr in Holzwickede. An der AnsprechBar treffen Sie mich bis zum Ende des Jahres an folgenden Tagen:
Donnerstag, 2. November, von 9.30 bis 10.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Unna
Mittwoch, 14. November, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bönen
Mittwoch, 5. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Schwerte
Donnerstag, 6. Dezember, von 9.30 bis 10.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bergkamen
Dienstag, 18. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Kamen
Donnerstag, 20. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Fröndenberg
Freitag, 21. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Holzwickede
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-19 13:50:302018-10-19 13:50:30Wir bleiben im Gespräch: die nächsten Termine für die AnsprechBar und Hausbesuche
In immer mehr Bundesländern organisiert die AfD Meldeportale zur Denunziation von Lehrkräften. Dazu erklären anlässlich der heutigen Tagung sozialdemokratischer Bildungspolitikerinnen und –politiker aus Bund und Ländern in Berlin Oliver Kaczmarek, MdB, Beauftragter des SPD-Parteivorstandes für Bildungspolitik und Ties Rabe, Koordinator der SPD geführten Länder in der Kultusministerkonferenz:
Nur wer über Politik diskutiert und sich eine eigene Meinung bildet, wird unsere Demokratie aktiv mitgestalten können. Schule ist kein Ort politischer Enthaltsamkeit, sondern Keimzelle demokratischer Überzeugungen. Die AfD hat scheinbar Angst davor. Schülerinnen und Schüler für parteitaktische Spielchen zu missbrauchen, ist widerlich und erinnert an dunkle Zeiten.
Die Diskussionen über den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land, in Europa und in der Welt dürfen nicht vor Schulhöfen und Klassenzimmern haltmachen. Was Politik und Gesellschaft umtreibt, muss auch an Schulen und anderen Bildungsorten diskutiert werden. Wir brauchen keine unpolitischen Lehrkräfte, sondern jene, die für Demokratie, Rechtsstaat und unsere Grundwerte eintreten.
Lehrerinnen und Lehrer, die ihren Bildungsauftrag auch darin sehen, junge Menschen zu aktiven Demokratinnen und Demokraten zu machen, können sich auf die Sozialdemokratie verlassen. Gemeinsam mit den Gewerkschaften stehen wir an ihrer Seite und wehren uns dagegen, ihre wichtige Arbeit in den Schmutz zu ziehen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/07/170682-3x2-galerie.jpg800717Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-12 15:05:122018-10-12 15:05:12Wer Schulen zu politikfreien Räumen erklären will, hat nicht verstanden, wie Demokratie funktioniert
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen des Grundgesetzes fand diese Woche eine Anhörung statt. Die Ausführungen der Sachverständigen zur Grundgesetzänderung im Bildungsbereich unterstützen den vorgelegten Entwurf.
Mit der Grundgesetzänderung sind konkrete politische Ziele im Bildungsbereich verknüpft. Dazu zählen an erster Stelle der Digitalpakt und die Offensive für den Ausbau von Ganztagsschulen. Wenn wir diese Ziele erreichen wollen, dann müssen wir die aktuelle Chance für mehr Kooperation von Bund und Ländern bei Bildungsinvestitionen nutzen.
Die Anhörung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Änderung des Grundgesetz-Artikels 104c soll nicht Länder-Investitionen kompensieren, sondern die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur ermöglichen. Dies gilt es bei der weiteren Beratung zu berücksichtigen.
Der Bildungsföderalismus soll erhalten bleiben. Die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe würde Zuständigkeiten unnötig vermischen und der Bundesrat hat diese Option bereits abgelehnt.
Die SPD wirbt für die Zustimmung zur Änderung des Grundgesetzes und zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung. Dies muss schnell geschehen, denn für den dringend benötigten Digitalpakt haben wir derzeit keine verfassungsrechtliche Grundlage.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-12 14:40:322018-10-18 17:05:56Digitalpakt und Grundgesetzänderung sind verbunden
Trotz der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt sind immer noch rund 800.000 Menschen in Deutschland von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Damit will sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht abfinden. Wir wissen, dass diese Gruppe auf Unterstützung angewiesen ist, damit sie eine realistische Chance hat auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Deswegen schaffen wir einen sozialen Arbeitsmarkt.
Der Bundestag hat in dieser Woche dazu den Entwurf des Teilhabechancengesetzes in erster Lesung beraten. Mit dem Gesetz wir ein öffentlich gefördert Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten geschaffen. Durch Lohnkostenzuschüsse werden in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen und Kommunen Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Insgesamt werden in den kommenden Jahren 4 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet setzen sich in den laufenden Verhandlungen dafür ein, dass die Mittel aus dem Programm stärker in die Regionen fließen, die das Geld dringender benötigen, also auch in den Kreis Unna.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-12 14:25:512018-10-12 14:26:41Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch einen sozialen Arbeitsmarkt
In dieser Woche wurde das Rentenpaket von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in 1. Lesung im Bundestag beraten. Damit garantieren wir das heutige Rentenniveau von 48 Prozent zunächst bis zum Jahr 2025. Gleichzeitig werden die Rentenbeiträge der Beschäftigten und der Arbeitgeber im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Der Bund wird dazu in den kommenden Jahren einen Demografiefonds mit jährlich 2 Milliarden Euro aufbauen, um diese Beitragsobergrenze gegen den demografischen Wandel abzusichern.
Außerdem werden ab dem 1. Januar 2019 Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer zum Beispiel auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, muss sich darauf verlassen können, dass die Solidargemeinschaft ihn oder sie schützt. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass sie Zurechnungszeit deutlich verlängert wird. Rund 170.000 Versicherte können so ab 2019 jährlich von verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung profitieren.
Eltern, die sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert und deshalb beruflich eine Pause eingelegt haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ab nächstem Jahr wird ihnen ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Für ca. 10 Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben, führt das zu einer spürbaren Verbesserung der Rente.
Beschäftigte mit geringerem Einkommen sollen außerdem stärker entlastet werden bei den Rentenbeiträgen, ohne dabei Rentenanwartschaften zu verlieren. Rund 3,5 Millionen Beschäftigte, die maximal 1.300 Euro im Monat verdienen, werden zukünftig mehr Netto übrig haben.
Diesen Weg werden wir fortsetzen und dafür kämpfen, das Rentenniveau bis 2040 zu stabilisieren. Das ist eines der zentralen Anliegen der SPD. Denn auf eine stabile Rente im Alter muss man sich verlassen können, wenn man ein Leben lang gearbeitet hat.
Gleiche Beiträge für Arbeitnehmende und Arbeitgebende in der gesetzlichen Krankenversicherung
InfodienstDie paritätische Beitragszahlung in den gesetzlichen Krankenkassen war seit langem ein Ziel für das die SPD zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitnehmenden gekämpft hat, um die einseitige Mehrbelastungen von Arbeitnehmenden zu beenden. Dass diese Forderung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, war daher ein großer Erfolg für unsere gemeinsamen Bemühungen.
Diese Woche ist nun der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz abschließend beraten worden und wird zum 1.1.2019 in Kraft treten. Damit wird der Zusatzbeitrag wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Auch für Rentnerinnen und Rentner ist eine Regelung gelungen, hier wird die Hälfte des Zusatzbeitrages durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.
Auch Selbständige erfahren durch das Gesetz eine deutliche Verbesserung. Denn ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden halbiert und während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen gar keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden können. So werden vor allem „kleine“ Selbständige entlastet und das sorgt auch hier für eine gerechtere Beitragsstruktur.
Außerdem wird durch das Gesetz auch die bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angegangen. Wir konnten hier in den Verhandlungen erreichen, dass seit dem 15. März 2012 ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten, die älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Den Entwurf für das GKV-Versichertenentlastungsgesetz finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf
Brückenteilzeit – Für eine moderne Arbeitswelt, die zum Leben passt
Allgemein, InfodienstEs gibt viele Gründe für einen gewissen Zeitraum die Arbeitszeit reduzieren zu wollen, seien es Kinder, Angehörige, Weiterbildung oder einfach der Wunsch in Zukunft etwas kürzer treten zu wollen. Doch oft erweist es sich später als schwierig, wenn man von Teilzeit wieder zurück in Vollzeit wechseln will. Eine zentrale Forderung aus unserem Wahlkampf war daher einen Weg aus der „Teilzeitfalle“, die gerade Frauen besonders stark betrifft, zu bieten.
Diese Woche ging nun der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit in die abschließende Beratung. Wir bieten damit ein wichtiges Instrument zur Gleichstellung von Männern und Frauen, Bekämpfung von Altersarmut und der Sicherung von Fachkräften.
Um einen Anspruch auf eine Rückkehr von der Teilzeitstelle zur vorherigen Arbeitszeit zu haben muss sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem bis fünf Jahren beschränken, der Betrieb muss mehr als 45 Beschäftigte haben, man muss seit 6 Monaten angestellt sein und den Antrag für die Teilzeitphase schriftlich drei Monate vor der Verringerung stellen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ab dem ersten Januar 2019 ein Rechtsanspruch auf die Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit gewährleistet. So wird es für Teilzeitbeschäftigte künftig leichter ihre Arbeitszeit wieder aufzustocken, wenn sie dies wünschen.
Zusätzlich wird auch geregelt, dass Arbeit auf Abruf in Zukunft planbarer wird. Arbeitgebende werden hier verpflichtet, mindestens 80 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit auch abzurufen und falls keine bestimmte Arbeitszeit festgelegt wurde, in Zukunft 20 statt wie bisher 10 Stunden als Wochenarbeitszeit vereinbart gelten.
Den Entwurf für das Brückenteilzeitgesetz finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903452.pdf
Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter
Allgemein, InfodienstDurch steigende Mieten in Ballungsräumen, Bodenspekulationen und zu geringe Bautätigkeiten für bezahlbare Mietwohnungen ist bezahlbarer Wohnraum zur sozialen Frage unserer Zeit geworden. Die SPD hat diese Probleme erkannt und daher den Schutz der Mieterinnen und Mieter ganz oben auf die politische Agenda gesetzt. Als erstes wichtiges Instrument, dem weitere Maßnahmen folgen sollen, wird nun diese Woche das Mieterschutzgesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Es ist ein wichtiger Erfolg für die SPD und geht an vielen Stellen über die im Koalitionsvertrag verhandelten Maßnahmen hinaus.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Zukunft Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet sind, ihre Mieterinnen und Mieter vor Abschluss des Mietvertrages zu informieren, ob in ihrem Fall eine Ausnahme der Mietpreisbremse vorliegt oder nicht. Damit wird deutlich mehr Transparenz für Mieterinnen und Mieter geschaffen, da diese so schon von vornherein beurteilen können, ob die geforderte Miete rechtmäßig ist. Auch die Möglichkeiten im Falle einer trotzdem zu hohen Miete dagegen vorzugehen zu können, sind vereinfacht worden.
Besonders entscheidend ist, dass mit diesem Gesetzentwurf dem Geschäftsmodell eine Modernisierung zu einer extremen Mietsteigerung zu nutzen, ein Riegel vorgeschoben wird. Denn in ganz Deutschland darf die Miete nur noch um 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass extreme Mietsteigerungen nicht mehr möglich sind, es aber trotzdem noch die Möglichkeit für sinnvolle Modernisierungen gibt.
Um auf die besonders angespannte Lage in Ballungsräumen zu reagieren, dürfen hier zusätzlich statt wie bisher 11 Prozent nur noch jährlich 8 Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden. Außerdem kommt es in begehrten Lagen von großen Städten sogar zu Fällen des gezielten „Herausmodernisierens“ aus Renditegründen. Am meisten zu leiden haben hier natürlich die Anwohner, die nicht noch mehr für ihre Wohnung bezahlen können und so verdrängt werden. Das ist nicht fair und daher haben wir durchgesetzt, dass in Zukunft dieses gezielte Verdrängen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro belegt wird.
Wir werden nun alles daran setzen, dass dieser verbesserte Schutz von Mieterinnen und Mieter bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.
Dies wird nicht unsere letzte Anstrengung für bezahlbaren Wohnungsbau gewesen sein. Wir streben beispielsweise weiterhin eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Höhe von 5 Mrd. Euro, eine Erhöhung des Wohngeldes und eine verbilligte Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an Kommunen an.
Den Entwurf des Mieterschutzgesetzes finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904672.pdf
Qualifizierungsoffensive bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit im Wandel der Arbeitswelt
Allgemein, InfodienstDie Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren und wird sich weiterhin durch die Digitalisierung stark verändern und weiterentwickeln. Umso wichtiger ist es als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer diesen Wandel mitgehen zu können. Die SPD sorgt daher dafür, dass von der Digitalisierung betroffene Beschäftigte Chancen zur Weiterbildung bekommen, unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße. Im digitalen Strukturwandel wollen wir den Schutz durch den Sozialstaat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbauen, um so auf die neuen, flexiblen Arbeitsformen zu reagieren. Daher haben wir Woche in erster Lesung das Qualifizierungschancengesetz im Bundestag beraten.
Durch das Qualifizierungschancengesetz wird ein umfassender Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Es ist damit der erste große Schritt zu einer Arbeitsversicherung und dem Umbau zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung wird durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgebaut. Besonders für diejenigen, die häufig nur in kurzen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, wird dadurch mehr Sicherheit gegeben. Denn wer innerhalb von 30 Monaten mindesten zwölf Monate Versicherungszeit nachweisen kann, hat künftig Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies war mit der zuvor geltenden Frist von 24 Monaten für viele Beschäftigte eine große Hürde.
Außerdem werden wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte senken, wodurch ab dem 1. Januar 2019 der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3% des Bruttolohns, sondern nur noch 2,5% betragen wird.
Durch diese ersten Maßnahmen ermöglichen wir bei größerer Sicherheit im digitalen Wandel den Ausbau von Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigte.
Den Entwurf für des Qualifizierungschancengesetzes finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904948.pdf
Bundeswehreinsatz im Irak
Allgemein, InfodienstAm Donnerstag wurde namentlich über den Antrag der Bundesregierung abgestimmt, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus zu verlängern. Es geht dabei um den Einsatz von Aufklärungs- und Tankflugzeugen im Rahmen des Anti-IS-Mandates, der bis zum 31. Oktober 2019 noch andauern soll, dann aber beendet wird. Auch das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak wurde unter Vorbehalt verlängert. Hier muss noch abgewartet werden, bis die neu gewählte irakische Regierung unter Einbeziehung des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltende Truppenvereinbarung bis zum 30. April 2019 bestätigt. Sollte dies nicht geschehen, wird auch das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 beendet werden. Damit haben wir erstmals in der Mandatierung eines Auslandeinsatzes festgelegt, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern ganz explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments gewünscht ist.
Den Antrag zur Mandatsverlängerung finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/000/1900025.pdf
Wir bleiben im Gespräch: die nächsten Termine für die AnsprechBar und Hausbesuche
Allgemein, InfodienstRausgehen und zuhören – und das nicht nur vor Wahlen: Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, bin ich seit dem Frühjahr regelmäßig mit der AnsprechBar in Wohnquartieren, auf Wochenmärkten und vor Einkaufszentren in meinem Wahlkreis unterwegs oder klingel bei Tür zu Tür-Aktionen an Haustüren. Ich spreche mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, erfahre, welche Antworten sie von der Politik erwarten, und nehme ihre Anregungen mit nach Berlin.
Diesen Dialog möchte ich in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt fortsetzen. Meine nächsten Haustürbesuche mache ich am Samstag, 3. November, von 12.30 bis 13.30 Uhr in Holzwickede. An der AnsprechBar treffen Sie mich bis zum Ende des Jahres an folgenden Tagen:
Donnerstag, 2. November, von 9.30 bis 10.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Unna
Mittwoch, 14. November, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bönen
Mittwoch, 5. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Schwerte
Donnerstag, 6. Dezember, von 9.30 bis 10.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bergkamen
Dienstag, 18. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Kamen
Donnerstag, 20. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Fröndenberg
Freitag, 21. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in Holzwickede
Wer Schulen zu politikfreien Räumen erklären will, hat nicht verstanden, wie Demokratie funktioniert
Allgemein, Im Gespräch, Presse und Co.In immer mehr Bundesländern organisiert die AfD Meldeportale zur Denunziation von Lehrkräften. Dazu erklären anlässlich der heutigen Tagung sozialdemokratischer Bildungspolitikerinnen und –politiker aus Bund und Ländern in Berlin Oliver Kaczmarek, MdB, Beauftragter des SPD-Parteivorstandes für Bildungspolitik und Ties Rabe, Koordinator der SPD geführten Länder in der Kultusministerkonferenz:
Nur wer über Politik diskutiert und sich eine eigene Meinung bildet, wird unsere Demokratie aktiv mitgestalten können. Schule ist kein Ort politischer Enthaltsamkeit, sondern Keimzelle demokratischer Überzeugungen. Die AfD hat scheinbar Angst davor. Schülerinnen und Schüler für parteitaktische Spielchen zu missbrauchen, ist widerlich und erinnert an dunkle Zeiten.
Die Diskussionen über den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land, in Europa und in der Welt dürfen nicht vor Schulhöfen und Klassenzimmern haltmachen. Was Politik und Gesellschaft umtreibt, muss auch an Schulen und anderen Bildungsorten diskutiert werden. Wir brauchen keine unpolitischen Lehrkräfte, sondern jene, die für Demokratie, Rechtsstaat und unsere Grundwerte eintreten.
Lehrerinnen und Lehrer, die ihren Bildungsauftrag auch darin sehen, junge Menschen zu aktiven Demokratinnen und Demokraten zu machen, können sich auf die Sozialdemokratie verlassen. Gemeinsam mit den Gewerkschaften stehen wir an ihrer Seite und wehren uns dagegen, ihre wichtige Arbeit in den Schmutz zu ziehen.
Digitalpakt und Grundgesetzänderung sind verbunden
Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungIm Rahmen der parlamentarischen Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen des Grundgesetzes fand diese Woche eine Anhörung statt. Die Ausführungen der Sachverständigen zur Grundgesetzänderung im Bildungsbereich unterstützen den vorgelegten Entwurf.
Mit der Grundgesetzänderung sind konkrete politische Ziele im Bildungsbereich verknüpft. Dazu zählen an erster Stelle der Digitalpakt und die Offensive für den Ausbau von Ganztagsschulen. Wenn wir diese Ziele erreichen wollen, dann müssen wir die aktuelle Chance für mehr Kooperation von Bund und Ländern bei Bildungsinvestitionen nutzen.
Die Anhörung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Änderung des Grundgesetz-Artikels 104c soll nicht Länder-Investitionen kompensieren, sondern die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur ermöglichen. Dies gilt es bei der weiteren Beratung zu berücksichtigen.
Der Bildungsföderalismus soll erhalten bleiben. Die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe würde Zuständigkeiten unnötig vermischen und der Bundesrat hat diese Option bereits abgelehnt.
Die SPD wirbt für die Zustimmung zur Änderung des Grundgesetzes und zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung. Dies muss schnell geschehen, denn für den dringend benötigten Digitalpakt haben wir derzeit keine verfassungsrechtliche Grundlage.
Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch einen sozialen Arbeitsmarkt
Arbeit und Soziales, InfodienstTrotz der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt sind immer noch rund 800.000 Menschen in Deutschland von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Damit will sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht abfinden. Wir wissen, dass diese Gruppe auf Unterstützung angewiesen ist, damit sie eine realistische Chance hat auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Deswegen schaffen wir einen sozialen Arbeitsmarkt.
Der Bundestag hat in dieser Woche dazu den Entwurf des Teilhabechancengesetzes in erster Lesung beraten. Mit dem Gesetz wir ein öffentlich gefördert Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten geschaffen. Durch Lohnkostenzuschüsse werden in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen und Kommunen Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Insgesamt werden in den kommenden Jahren 4 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet setzen sich in den laufenden Verhandlungen dafür ein, dass die Mittel aus dem Programm stärker in die Regionen fließen, die das Geld dringender benötigen, also auch in den Kreis Unna.
Den Gesetzentwurf „Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG“ gibt es hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904725.pdf
Für eine stabile gesetzliche Rente
Arbeit und Soziales, InfodienstIn dieser Woche wurde das Rentenpaket von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in 1. Lesung im Bundestag beraten. Damit garantieren wir das heutige Rentenniveau von 48 Prozent zunächst bis zum Jahr 2025. Gleichzeitig werden die Rentenbeiträge der Beschäftigten und der Arbeitgeber im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Der Bund wird dazu in den kommenden Jahren einen Demografiefonds mit jährlich 2 Milliarden Euro aufbauen, um diese Beitragsobergrenze gegen den demografischen Wandel abzusichern.
Außerdem werden ab dem 1. Januar 2019 Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer zum Beispiel auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, muss sich darauf verlassen können, dass die Solidargemeinschaft ihn oder sie schützt. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass sie Zurechnungszeit deutlich verlängert wird. Rund 170.000 Versicherte können so ab 2019 jährlich von verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung profitieren.
Eltern, die sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert und deshalb beruflich eine Pause eingelegt haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ab nächstem Jahr wird ihnen ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Für ca. 10 Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben, führt das zu einer spürbaren Verbesserung der Rente.
Beschäftigte mit geringerem Einkommen sollen außerdem stärker entlastet werden bei den Rentenbeiträgen, ohne dabei Rentenanwartschaften zu verlieren. Rund 3,5 Millionen Beschäftigte, die maximal 1.300 Euro im Monat verdienen, werden zukünftig mehr Netto übrig haben.
Diesen Weg werden wir fortsetzen und dafür kämpfen, das Rentenniveau bis 2040 zu stabilisieren. Das ist eines der zentralen Anliegen der SPD. Denn auf eine stabile Rente im Alter muss man sich verlassen können, wenn man ein Leben lang gearbeitet hat.
Den Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf