Schlagwortarchiv für: Asylverfahren

Schnellere Asylverfahren möglich

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Der Bundestag hat am 5. Dezember das Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten verabschiedet. Damit können Staaten künftig per Rechtsverordnung als sicher eingestuft werden. Das bedeutet: Asylverfahren werden deutlich beschleunigt, gerade bei Anträgen aus Ländern mit sehr geringer Schutzquote. So entlasten wir Kommunen und Gerichte und schaffen mehr Kapazitäten für Menschen, die tatsächlich Schutz brauchen. Der SPD war wichtig, dass eine individuelle Prüfung bestehen bleibt: Jeder Antrag wird weiterhin sorgfältig geprüft. Wer glaubhaft macht, dass ihm Verfolgung droht, erhält Schutz. Die Voraussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ändern sich nicht, hier gibt es weiterhin klare Kriterien. Die Änderung gilt auch nur für Anträge auf internationalen Schutz. Bei der Prüfung von Asyl nach dem GG bleibt es beim alten Verfahren: Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten nur mit Bundestag und Bundesrat. Mit dieser Reform setzen wir ein klares Signal: Wir handeln pragmatisch, beschleunigen Verfahren und sichern den Schutz für die wirklich Schutzbedürftigen.

Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

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Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern im Bund, brachte diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zu beschleunigen. Damit werden verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Asylrecht umgesetzt. Durch den Gesetzentwurf sollen die derzeit langen Asylgerichtsverfahren beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Dazu sind verschiedene Erleichterungen im Asylprozessrecht vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die schnellere und bessere Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglichen sollen. Dies betrifft zum Beispiel die Nutzung von Videotechnik für Anhörungen und die Entscheidung über Asylanträge bei Nichtbetreiben des Verfahrens. Auch soll mit dem Gesetzentwurf die Regelüberprüfung von Asylentscheidungen abgeschafft werden. Zukünftig sollen Asylbescheide nur noch anlassbezogen auf Widerrufs- und Rücknahmegründe überprüft werden. Schließlich soll mit dem Gesetz eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt werden, die auch eine Rechtsberatung vorsieht und durch den Bund gefördert wird.

Den Gesetzesentwurf, der in dieser Woche diskutiert wurde, können Sie hier nachlesen: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (bund.de) .