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Erbschaftsteuer: Verfassungsbestimmungen gestalten

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Die Debatte um eine Neuregelung der Erbschaftssteuer liegt nach dem Abschluss des Verfahrens im Vermittlungsausschuss nun wieder beim Deutschen Bundestag. Im Vorfeld hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass Steuervergünstigungen für große Unternehmen verfassungswidrig sind. Neben dem grundsätzlichen Änderungsbedarf für mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer, den die SPD seit langem einfordert, ist es nun zusätzlich wichtig, die Änderung verfassungskonform zu gestalten. Die Bewertung von Unternehmen wird mit vereinfachten Ertragswerten zu höheren Werten führen und die Vergünstigungen für Familienunternehmen wurden so geändert, dass Familienunternehmen nur noch einen Teil vom Unternehmensgewinn für sich privat nutzen können.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses finden Sie hier.