Schlagwortarchiv für: Finanzen

Spürbare Verbesserung für Studierende – Die BAföG Reform

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde in Erster Lesung das Gesetz zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Freibeträge und Bedarfssätze werden zum 1. August 2016 mit sieben Prozent deutlich angehoben und das BAföG strukturell besser an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Schüler/innen und Studierenden angepasst.

Neben den Freibeträgen und Bedarfssätzen werden auch der Wohnzuschlag (250 Euro) und die Kinderbetreuungszuschläge (130 Euro) erhöht sowie die Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro angehoben. Für auswärtswohnende Studierende steigt damit der Förderungshöchstsatz von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich. Die Förderlücke zwischen Bachelor und Masterstudium wird geschlossen und die Antragsstellung entbürokratisiert. Ab 2016 wird beispielweise bundesweit eine elektronische Antragsstellung möglich sein. Auch für Flüchtlinge und Menschen mit humanitären Aufenthaltsstatus wird der Zugang zum BAföG durch eine Absenkung der Voraufenthaltsdauer erleichtert.

Durch das Reformpaket werden ab  dem Wintersemester 2016 insgesamt jährlich zusätzlich rund 825 Mio. Euro für die Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt. Mit dem geplanten BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG) übernimmt der Bund außerdem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Hochschulen und Schulen investieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für diese Verbesserungen im Interesse der Studierenden stark gemacht. Immer wenn die SPD regiert, gibt es substanzielle Verbesserungen beim BAföG. Das BAföG ist das zentrale Instrument zur Förderung von Chancengleichheit und erleichtert den Zugang zu akademischer Bildung.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das BAföG befinde ich mich derzeit in Verhandlungen, um noch weitere konkrete Verbesserungen für die Studierenden in der Gesetzesnovelle unterzubringen. Viele wichtige Anregungen dazu haben wir in einem Fachgespräch mit Studierendenorganisationen, Gewerkschaften und Verbänden in der vergangenen Sitzungswoche erhalten. Eine lebensnahe Gestaltung des BAföG durch Anregungen der Betroffenen ist der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur BAföG-Novelle können Sie sich hier ansehen:

Meine Rede zur BAFöG Reform können Sie sich hier ansehen.

Die wichtigsten Neuregelungen finden Sie hier im Überblick.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Vorzeitige Rückzahlung von Finanzhilfen durch die Republik Irland

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Zwischen 2010 und 2013 hat Irland im Rahmen des Hilfsprogramms der Europäischen Union, den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und dem Internationalen Währungsfonds insgesamt 67,5 Mrd. Euro erhalten.

Ursprünglich war vereinbart worden, dass diese Forderungen an die verschiedenen Geldgeber parallel zurückgezahlt werden. Irland beabsichtigt nun, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig einen Teil seiner Finanzhilfen zurückzuzahlen. Denn im Vergleich zu den mit dem IWF vereinbarten Konditionen kann es sich inzwischen zu günstigeren Zinsen am Kapitalmarkt Geld leihen. Eine vorzeitige teilweise Tilgung seiner Verbindlichkeiten beim IWF würde deshalb die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Irlands verbessern. Mit einem Antrag des Bundesfinanzministeriums, der am Mittwoch dieser Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet wurde, wurde die Bundesregierung ermächtigt diesem Vorschlag zuzustimmen, der Irland die vorzeitige Tilgung der IWF-Forderungen ermöglicht.

Den Antrag des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.

Kommunen stärker entlasten – Kinderbetreuung ausbauen

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Die Kommunen weiter finanziell zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, zählt zu unseren prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde,  sollen die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro erhalten.

Vorgesehen ist, dass der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich erhält. Diese kommen dann den Kommunen zugute. 2017 und 2018 will der Bund auf 100 Millionen Euro jährlich aus der Umsatzsteuer verzichten und diese den Ländern überlassen. Geplant ist außerdem, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen, was in den Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrausgaben von jährlich 500 Millionen Euro führt, was wiederum die Länder entsprechend entlastet. Der Bund erwartet dabei, dass die Länder die Entlastung an die Kommunen weitergeben, um deren Handlungsfähigkeit zu stärken.

Zudem soll im Rahmen des geplanten Gesetzes das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Mrd. Euro aufgestockt werden. Förderfähig sollen Investitionen sein, die seit dem 1. April 2014 begonnen wurden und die entweder neue Plätze schaffen oder Plätze erhalten, die ansonsten weggefallen wären. Förderfähig sind laut Gesetzentwurf auch solche Investitionen, die der gesundheitlichen Versorgung, der Inklusion von Kindern mit Behinderung sowie der ganztägigen Betreuung dienen. Genannt wird etwa die Einrichtung von Küchen und Verpflegungsräumen. Die Regierung rechnet damit, dass mit der Aufstockung des Sondervermögens zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Plätzen weitere rund 30.000 Plätze geschaffen werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Steuerzahler schützen – Banken in die Pflicht nehmen

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Haftung und Risikoverantwortung müssen im Finanzsektor wieder zusammengeführt werden. Steuerzahler sollen nicht dafür haften müssen, wenn Finanzinstitute durch eine riskante Geschäftspolitik in Schieflage geraten. Deshalb hat sich Deutschland mit seinen europäischen Partner darauf verständigt, neben der Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank einen europäischen Mechanismus zur Sanierung und geordneten Abwicklung maroder Banken einzurichten.

Bis 2016 wird ein europäischer Abwicklungsfonds geschaffen, der sich aus Abgaben der Banken speist. Der Fonds soll bis 2024 auf ein Volumen ca. 55 Mrd. Euro anwachsen. Einen Vorschlag zur konkreten Ausgestaltung der europäischen Abgabe wird die EU-Kommission bis Herbst 2014 vorlegen. Entscheidend ist: Eine klare Haftungsreglung sorgt dafür, dass privatwirtschaftliche Verluste nicht einfach auf den Steuerzahler überwälzt werden: Bei Schieflage einer Bank werden zunächst die Eigentümer und Gläubiger herangezogen und im Anschluss daran muss der durch Banken gespeiste Abwicklungsfonds in Anspruch genommen werden.

Entwurf zum Bundeshaushalt 2015 – Zur Sitzungswoche vom 8.-12. September 2014

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Am Montag war der internationale Alphabetisierungstag der Vereinten Nationen. Auf der zentralen bundesweiten Veranstaltung in Berlin hat mich der Bundesverband für Alphabetisierung und Grundbildung als Botschafter für Alphabetisierung 2014 ausgezeichnet. Ich freue mich sehr über die Auszeichnung und nahm sie stellvertretend für das gesamte Netzwerk Alphabetisierung im Kreis Unna entgegen. Vor über einem Jahr habe ich gemeinsam mit den lokalen Volkshochschulen das parteiübergreifende Netzwerk gegründet, um auf das Thema Analphabetismus in Deutschland aufmerksam zu machen und um die Angebote für Alphabetisierung vor Ort zu verbessern.

Diese Auszeichnung ist natürlich auch Motivation und Ansporn noch mehr zu erreichen. Über 7,5 Millionen Menschen in Deutschland gelten als funktionale Analphabeten. Das heißt, sie können zwar teilweise einzelne Sätze lesen oder schreiben, nicht jedoch zusammenhängende Texte wie etwa Arbeitseinweisungen, Behördenbriefe, Zeitungen oder Bücher. Menschen ohne Schulabschluss, in prekärer Beschäftigung und über 50 Jahre alt sind besonders gefährdete Risikogruppen. Die Zahlen zeigen aber auch deutlich, dass der funktionale Analphabetismus die gesamte Gesellschaft durch-dringt. Über 56 Prozent der funktionalen Analphabeten haben einen Beruf, Deutsch ist bei über 58 Prozent der Betroffenen die Muttersprache und über 70 Prozent haben ei-nen Schulabschluss.

Neben der Verbesserung der Angebote vor Ort, will ich auch in Berlin mehr erreichen. Auf Druck der SPD wurde in den Koalitionsvertrag die Forderung nach einer nationalen Dekade für Alphabetisierung aufgenommen. Zehn Jahre lang wird die Bundesregierung ihre Maßnahmen im Kampf gegen Analphabetismus intensivieren, um die Zahl der Betroffenen deutlich zu senken.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst. Außerdem finden Sie nähere Informationen zu meiner nächsten Wanderung am 20. September in Bönen. Start ist um 14 Uhr am Förderturm. Ich würde mich freuen Sie dort zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

1. Bundeshaushalt 2015
2. Gedenkstunde zum 75. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs
3. Einladung zum Mitradeln auf der RadKultour
4. Roter Rucksack Wanderung am 20. September in Bönen

Bundeshaushalt 2015

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Solide haushalten – verantwortungsvoll gestalten
In dieser Woche haben wir in 1. Lesung den Bundesaushalt 2015 und die Finanzplanung bis 2018 beraten.
Zum ersten Mal seit 46 Jahren legen wir einen Haushalt ohne neue Schulden vor. Das ist ein großer Erfolg der SPD, auf den wir zu Recht stolz sein dürfen. Denn wir wissen, nur ein Staat, der über die notwendigen finanziellen Spielräume verfügt, kann gestalten und investieren, kann für Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich sorgen. Nur ein Staat, der handlungsfähig ist, kann in Krisen reagieren und Arbeitsplätze erhalten.

Einen ausgeglichenen Haushalt mit klugen Investitionen zu verbinden – das haben wir unseren Wählerinnen und Wählern bei der letzten Bundestagswahl versprochen und das haben wir im Koalitionsvertrag erfolgreich verankert. Unser Versprechen lösen wir jetzt ein:

• Wir stellen 6 Mrd. Euro mehr für Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ stocken wir auf 1 Mrd. Euro auf.
• Wir entlasten die Kommunen in 2015 um eine weitere Milliarde. Zudem haben unsere sozialdemokratischen Ministerinnen und Minister klar gestellt, dass wir bereits für das Jahr 2017 anstreben, die finanzielle Unterstützung der Kommunen um mindestens weitere 2 Mrd. Euro anzuheben.
• Wir investieren in dieser Legislaturperiode insgesamt 5 Mrd. Euro zusätzlich in unsere Verkehrswege.

Der Haushalt 2015 ist Ausdruck sozialdemokratischer Finanzpolitik: Gestaltungsspielräume heute sinnvoll nutzen und sie auch künftigen Generationen erhalten.


Die Eckdaten
Die Ausgaben und die Einnahmen des Bundes belaufen sich 2015 auf 299,7 Milliarden Euro.

Bildung und Forschung
Bildung, Wissenschaft und Forschung haben hohe Priorität. Insgesamt steigt der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Haushaltsjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,3 Mrd. € auf nunmehr knapp 15,3 Mrd. €.


Entwicklungszusammenarbeit
Als eine prioritäre Maßnahme sieht der Koalitionsvertrag die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit um 2 Mrd. € in dieser Legislaturperiode vor. Die Ausgaben des BMZ für Entwicklungszusammenarbeit können damit 2015 auf dem Niveau von rund 6,5 Mrd. € stabilisiert werden.


Innenpolitik
Der Einzelplan des Bundesministeriums des Innern weist für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 Ausgaben in Höhe von rund 5,73 Mrd. € auf. Der größte Anteil entfällt weiterhin auf den Politikbereich der Inneren Sicherheit, für den rund 3,6 Mrd. € vorgesehen sind.


Verteidigung
Die für den Verteidigungshaushalt vorgesehenen Ausgaben im Regierungsentwurf zum Haushalt 2015 betragen rund 32,3 Mrd. €. Im Finanzplan steigt der Plafond bis 2018 auf rund 32,9 Mrd. € an.


Umwelt und Bauwesen
Für den Einzelplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind 2015 insgesamt rund 3,91 Mrd. € veranschlagt. Im Politikbereich Umwelt und Klimaschutz bildet die Internationale Klimaschutzinitiative mit einem Ansatz vom rund 262,9 Mio. € einen wichtigen Schwerpunkt.


 

Wirtschafts- und Technologieförderung
Der Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird 2015 rund 7,1 Mrd. € betragen. Die Erhöhung um über 1,1 Mrd. € gegenüber dem Finanzplan ist im Wesentlichen bedingt durch die im Rahmen der Organisationsänderungen durch das BMWi übernommenen neuen zentralen Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Energiepolitik.


Verkehr
Die Ausgaben im Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur belaufen sich auf rund 23,1 Mrd. €. Dabei entfallen rund 12,8 Mrd. € (rund 55 %) auf Investitionsausgaben. Der Einzelplan 12 ist damit weiterhin der größte Investitionshaushalt des Bundes.


Renten- und Krankenversicherung
Die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung sind auch 2015 mit einer Höhe von rund 84,9 Mrd. € der größte Ausgabenposten im Bundeshaushalt.


Arbeitsmarkt
Die passiven Leistungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) und bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (BBKdU) steigen 2015 gegenüber dem geltenden Finanzplan um 1,6 Mrd. €, in der Summe auf 23,8 Mrd. €.
Die veranschlagten Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben über den gesamten Finanzplanungszeitraum auf dem 2013 erreichten Niveau von knapp 8 Mrd. €.


Familie
Auch in dieser Legislaturperiode verstärkt die Bundesregierung die familienpolitischen Leistungen. Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steigt 2015 auf 8,4 Mrd. €. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf das Elterngeld mit 5,4 Mrd. €.


Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Der Regierungsentwurf 2015 sieht für den Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Ausgaben in Höhe von rund 5,3 Mrd. € vor.
(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de; Stand: 9.9.2014)


Weiteres Verfahren
Am Freitag fand die Schlussdebatte zur Ersten Lesung des Haushaltsentwurf 2015 statt. I Im Anschluss wurde der Regierungsentwurf zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Zweite und abschließende Dritte Lesung findet in der Sitzungswoche vom 24. Bis 28. November statt.
Den Regierungsentwurf für den Haushalt 2015 finden Sie hier:

Der Bundeshaushalt 2014

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In dieser Woche standen die abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt 2014 im Mittelpunkt des parlamentarischen Geschehens. Das Haushaltsgesetz 2014 wurde am Freitag beschlossen und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Insgesamt legt das Gesetz nach der parlamentarischen Beratung die Einnahmen sowie Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014 auf 296,5 Mrd. Euro fest, 2 Mrd. Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Die Schwerpunkte des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD schlagen sich in der Ausgabenplanung bereits anteilig nieder. So konnten wir zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur einplanen, mehr Geld für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorsehen sowie mehr Geld für die Entwicklungshilfe bereitstellen. Im parlamentarischen Verfahren konnten weiterhin die Mittel für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge, die politische Bildungsarbeit und für Kultur aufgestockt werden.

Für mich als Bildungspolitiker besonders erfreulich ist die Aufstockung des Etats des Bundesbildungsministeriums, der im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 um über 300 Mio. Euro ansteigt. Gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf der Bundesregierung ist es der SPD-Fraktion in den parlamentarischen Beratungen gelungen, weitere 85 Mio. Euro in diesem Bereich zu veranschlagen. Wir investieren hier unter anderem zusätzlich in die Berufsorientierung, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern, und stellen mehr Mittel für Aufstiegsstipendien, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Forschung bereit.

Für die SPD-Fraktion war auch wichtig, dass der Bundeshaushalt 2014 den Weg bereitet zu einem der zentralen Ziele des Koalitionsvertrages: einem Haushalt ohne neue Schulden ab 2015. Daher ist es ein richtiger Schritt, dass wir für das Jahr 2014 einen Bundeshaushalt beschlossen haben, der strukturell – das bedeutet bereinigt um konjunkturelle Sondereffekte – ausgeglichen ist. Im Jahr 2014 wird der Bund so wenig neue Schulden machen wie zuletzt vor 40 Jahren. Im kommenden Jahr wollen wir dann erstmals seit 1969 ganz ohne neue Schulden auskommen.

Die SPD wird sich auch weiterhin in der Großen Koalition dafür einsetzen, die Gestaltungsspielräume heute sinnvoll zu nutzen, sie aber gleichzeitig für künftige Generationen zu erhalten.

Eine Pressemitteilung zum Bildungs- und Forschungsetat finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/85-millionen-euro-mehr-f%C3%BCr-bildungs-und-forschungsetat

Mehr Informationen zur Debatte im Bundestag gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/haushalt-2014-ein-starkes-signal-richtung-zukunft

Ein Haushalt für die Zukunft des Landes

Diese Woche stand im Zeichen des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2014. In vielen Debatten wurden von Dienstag bis Freitag alle Einzelpläne für die verschiedenen Ministerien diskutiert. Eine bedeutende Zielvorgabe für den Haushalt hat die SPD in der letzten Großen Koalition eingeführt, indem wir die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert haben. Dies ist Ausdruck einer Finanzpolitik, die das Wohl künftigen Generationen im Blick behält. Wir wollen Gestaltungsspielräume heute sinnvoll nutzen – sie aber gleichzeitig auch künftigen Generationen erhalten.

Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg für uns, dass wir in diesem Jahr zum ersten Mal seit Jahrzehnten einen strukturell ausgeglichenen Haushalt beraten können. Im nächsten Jahr ist sogar ein Bundeshaushalt ganz ohne neue Schulden in Sicht. Das ist nur möglich, weil Deutschland heute wirtschaftlich gut dasteht.

Entscheidend ist: Ein ausgeglichener Haushalt und hohe öffentliche Investitionen sind kein Widerspruch. Im Gegenteil, auf Dauer ist das eine ohne das andere nicht machbar. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 und die Mittelfristige Finanzplanung zeigen, dass beides gleichzeitig möglich ist. Es gelingt, weil die SPD sich durchgesetzt hat und die Regierung die vorhandenen Spielräume für die richtigen Maßnahmen nutzt:

Wir investieren mehr in Bildung und Forschung und entlasten die Länder, indem wir in dieser Wahlperiode insgesamt 6 Mrd. Euro für Investitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung stellen. Zusätzlich halten wir 3 Mrd. Euro mehr für Investitionen in Forschung bereit.

Wir investieren mehr in Infrastruktur und Städtebau, wo wir insgesamt 5 Mrd. Euro mehr für Investitionen in die Verkehrs-Infrastruktur ausgeben. Die jährlichen Mittel für den Städtebau werden auf 700 Mio. Euro aufgestockt.

Wir entlasten Städte und Gemeinden: Ab 2014 übernimmt der Bund vollständig die Grundsicherung im Alter. Damit entlasten wir die Kommunen um 5,5 Mrd. Euro allein in diesem Jahr. Von dem Aufwuchs des Programms „Soziale Stadt“ um 110 Mio. Euro profitieren ganz konkret die Kommunen mit problembelasteten Stadtquartieren.

Im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes werden die Kommunen darüber hinaus im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlastet. Bis dieses Gesetz erarbeitet ist, werden die Kommunen beginnend mit 2015 bereits zusätzlich um 1 Mrd. Euro jährlich entlastet.

Klar ist: Ziel der SPD bleibt, uns zusätzliche haushaltspolitische Spielräume zu erarbeiten. Mehreinnahmen wollen wir verwenden für Bildung und Forschung, für Investitionen und Infrastruktur und für die Entlastung der Kommunen.

Unterm Strich tragen die Haushaltsplanungen des Bundes die Handschrift der SPD: Gesagt, Getan, Gerecht.

Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung können Sie hier aufrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800700.pdf

Berichte der SPD-Fraktion über die Haushaltsdebatten finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/ein-haushalt-f%C3%BCr-die-zukunft-des-landes

und hier: http://www.spdfraktion.de/themen/deutschlands-zukunft-investieren

SPD-Abgeordnete setzen sich für Entlastung der Kommunen ein

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Die angespannte Situation der Kommunalfinanzen im Ruhrgebiet und die geplante finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund waren Thema eines Gespräches der SPD-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet mit dem SPD-Parteivorsitzenden und Vizekanzler Sigmar Gabriel am 18. März 2014. An dem Gespräch nahm auch Oliver Kaczmarek, SPD-Abgeordneter für den Wahlkreis Unna I, teil.

Die SPD-Abgeordneten wiesen in dem Gespräch auf die dramatische Situation der kommunalen Finanzen in vielen Städten und Gemeinden des Ruhrgebiets hin, welche unter anderem durch die steigenden Ausgaben für Sozialleistungen verursacht werden. Eine Entlastung der Kommunen sei dringend geboten, damit diese auch weiterhin ihren wesentlichen Aufgaben nachkommen können.

Sigmar Gabriel sicherte zu, dass neben anderen Maßnahmen ab 2015 bis zur Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung von jährlich einer Milliarde Euro für die Städte und Gemeinden vorgesehen ist. Dieses Geld ist auch in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundesministeriums der Finanzen enthalten. Eine weitere Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe wird dann im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes erfolgen, dessen Verabschiedung die SPD für 2016 anstrebt.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Unna I, Oliver Kaczmarek, wird sich gemeinsam mit seinen SPD-Kollegen in Berlin auch weiter für die Entlastung der Kommunen stark machen: „Die SPD und ich selbst werden intensiv darauf drängen, dass ab 2015 je eine Milliarde und ab 2017 mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes fünf Milliarden Euro jährlich für die Entlastung der Kommunen zur Verfügung gestellt werden.“

Dies hatte Oliver Kaczmarek zuvor auch in einem Antwortschreiben auf einen Brief des Landrates Michael Makiolla zugesichert. Kaczmarek sieht die Entlastung der Kommunen als eine Aufgabe für die gesamte Koalition, für deren auskömmliche Finanzierung der Finanzminister Wolfgang Schäuble zu sorgen hat.

Praxistag: Einblicke in die Finanzwelt

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Wie berät ein Bankkaufmann Kunden? Was geschieht in den einzelnen Abteilungen eines Kreditinstituts? Um einen Einblick in die Welt der Finanzen zu erhalten, absolviert der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek seinen ersten Praxistag in diesem Jahr in der Volksbank Unna.

Am Freitag, 7. März, wird der Politiker von 9 bis 14 Uhr hinter die Kulissen des Geldinstituts schauen und die verschiedenen Arbeitsbereiche eines Bankers hautnah erleben.  Oliver Kaczmarek folgt damit einer Einladung von Niederlassungsleiter Peter Zahmel, der den Politiker im Sommer vergangenen Jahres ermuntert hat, den Alltagsbetrieb in der Volksbank kennenzulernen. Hintergrund sind Neuregelungen bei der Transparenz der Bankenkundenberatung, über deren Alltagstauglichkeit Kaczmarek sich informieren möchte.

Praxistage – das „Praktikum“ in der Bank ist Oliver Kaczmareks neunter Praxistag –  sind Teil der politischen Arbeit des Bundestagsabgeordneten. Sie tragen dazu bei, einen Einblick zu bekommen, wie sich politische Entscheidungen des Deutschen Bundestages auf die Institutionen und Einrichtungen seines Wahlkreises auswirken.