Das Strafverlangen der türkischen Regierung gegen den Satiriker Jan Böhmermann hat in Deutschland eine längst überfällige Diskussion über die Abschaffung des Straftatbestandes des § 103 Strafgesetzbuch („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) ausgelöst. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb vorgeschlagen, den § 103 unverzüglich und ersatzlos zu streichen.
Was auch immer man über den Skandal um das Erdogan-Gedicht denkt: Strafverfolgung von Satire wegen „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in unsere moderne Demokratie. Deshalb war es richtig, dass sich unsere Ministerinnen und Minister im Kabinett gegen die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 103 StGB ausgesprochen haben. Jetzt wollen wir den § 103 mit sofortiger Wirkung und nicht erst ab 2018 abschaffen.
Ungeachtet dessen blicken wir mit Sorge auf die zunehmende Beschränkung der Pressefreiheit und der Freiheit von Kulturschaffenden in der Türkei selbst. So sehr wir an einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit der Türkei interessiert sind, so sehr gilt, dass es keinen Rabatt in der Frage der Menschen-rechte geben darf.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2016-04-29 13:44:052016-04-29 13:44:05SPD legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestandes „Majestätsbeleidigung“ vor
Bundesbauministerin Barbara Hendricks stellte am Donnerstag ihren Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive vor. Kern ist ein 10-Punkte-Programm, das den Wohnungsneubau effektiv fördert und so den angespannten Wohnungsmarkt entlastet.
Mitte 2014 hatte die Ministerin das gemeinsame Bündnis von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie der Wohnungs- und Bauwirtschaft für bezahlbares Wohnen und Bauen als zentrales Instrument für die Intensivierung des Wohnungsbaus ins Leben gerufen. Das nun vorgestellte 10-Punkte-Programm enthält Maßnahmen zur Bereitstellung von Bauland, steuerliche Anreize, eine Vereinfachung von Bauvorschriften sowie Mittel für den sozialen Wohnungsbau.
Angesichts zu geringer Neubautätigkeit, starker Binnenwanderungen und dem Flüchtlingszuzug ist der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen mit kleinen und mittleren Einkommen nochmals gestiegen. Ziel ist es, in Zukunft jährlich mindestens 350.000 Wohnungen fertigzustellen. Dafür sollen auf allen föderalen Ebenen Hemmnisse beseitigt und Anreize gesetzt werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2016-03-18 11:04:302016-03-18 11:04:30Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen
„Es ist ein Unterschied, ob ich eine Vorlage des Bundesinnenministers lese oder mir vor Ort einen Überblick über die Flüchtlingssituation verschaffe“, erklärte SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek in der vergangenen Woche bei einem Besuch der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Bergkamen. Was in Berlin eher abstrakt ist, wurde im Gespräch mit Bergkamens Sozialdezernentin Christine Busch und den Johannitern, die die Landeseinrichtung am Wellenbad seit Mitte Oktober vergangenen Jahres betreiben, konkret: Den Helferinnen und Helfern geht es nicht allein darum, den Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf zu bieten. Sie hören den Menschen zu, sind für sie da, begleiten sie zum Amt oder zum Arzt, bieten Sprachkurse, Freizeitbeschäftigung und Kinderbetreuung an.
Beim Besuch in der Zentralen Unterbringungseinrichtung am Wellenbad in Bergkamen betonte Oliver Kaczmarek: „Wir müssen jetzt politisch dazu kommen, mehr in Integrationsmaßnahmen zu investieren.“
Die Bergkamener Notunterkunft musste – wie viele andere Einrichtungen auch – innerhalb weniger Tage aufgebaut und eingerichtet werden. Mit allen Unwägbarkeiten, die mit der Errichtung einer behelfsmäßigen Übergangswohnstätte einhergehen. „Es war eine besondere Situation, die wir alle gemeinsam gestemmt haben“, lobte Wolfgang Baumbach, Geschäftsführer des Regionalverbandes Östliches Ruhrgebiet der Johanniter-Unfall-Hilfe, die hochmotivierten Haupt- und Ehrenamtlichen.
Ursprünglich sollte die Unterkunft, in der zur Zeit rund 230 Bewohnerinnen und Bewohner aus den verschiedensten Ländern dieser Welt leben, am 31. März aufgelöst werden. Was aus Bergkamener Sicht eine fatale Entscheidung gewesen wäre, wie Sozialdezernentin Busch einräumte. Ausgehend von den ursprünglichen Verabredungen mit der Bezirksregierung Arnsberg über den Fortbestand und eine anschließende dauerhafte Unterbringungseinrichtung im Stadtgebiet sei man angewiesen auf die Kapazitäten am Wellenbad, da es an angemessenem Wohnraum fehle.
Inzwischen aber kann die Stadt aufatmen: Die Kommune habe die Zusage der Bezirksregierung, dass die Notunterkunft bis September weiterbetrieben und an einer Anschlusslösung gearbeitet werde, so Busch. Eine Entscheidung, die auch die Johanniter begrüßen. „Wir wollen zwar der Notnagel sein, aber unser Ziel ist Langfristigkeit“, erklärte Baumbach. Die brauche es, um die Integration der Menschen in der neuen Heimat zu unterstützen.
„Wir müssen jetzt politisch dazu kommen, mehr in Integrationsmaßnahmen zu investieren“, bestätigte auch Oliver Kaczmarek, der seit dem Frühjahr vergangenen Jahres regelmäßig Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung und ehrenamtliche Initiativen in seinem Wahlkreis besucht. Ob Kitas, Schulen oder Arbeitsmarkt – es lohne sich, heute Geld für einen zügigen Spracherwerb, für Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsmarktintegration aufzuwenden, so der Abgeordnete.
Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt wie in den letzten 15 Jahren zusammen. Das Asylpaket II, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sorgt mit zwei Gesetzen für mehr Ordnung und schnellere Verfahren.
Durch schnellere Asylverfahren soll zügiger über die Bleibeperspektive für in Deutschland schutzsuchende Menschen entschieden werden. So sieht es das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vor. Asylsuchende mit geringen Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen untergebracht, in denen sie das Asylverfahren binnen drei Wochen durchlaufen. Dort unterliegen sie einer Residenzpflicht, das heißt, sie dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Diese Regelung betrifft unter anderem Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Personen, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzudecken oder die aus schwerwiegenden Gründen ausgewiesen worden sind. Im Falle der Ablehnung des Asylgesuchs soll die Rückführung ebenfalls über die Aufnahme-Einrichtung abgewickelt werden können. Wer sich diesem Verfahren verweigert, dem droht die Einstellung des Asylverfahrens.
Darüber hinaus wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Subsidiären Schutz können Menschen beantragen, wenn sie zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, ihnen im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht. Für minderjährige Flüchtlinge kann eine Härtefallprüfung vorgenommen werden. Das Aussetzen des Familiennachzugs gilt nur für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten und nicht für diejenigen, die als Asylbewerber oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.
Wir haben folgende weitere Maßnahmen beschlossen:
Um Verzögerungen von Rückführungen und Missbrauch zu verhindern, gibt es künftig einheitliche Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste. Der Bund wird sich stärker bei der Beschaffung von Ausweispapieren einbringen, die zur Ausreise nötig sind.
Minderjährige in den Unterkünften werden besser geschützt. Personen, die dort mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung betraut sind, müssen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.
Straffällige Ausländer werden eher ausgewiesen und Asylbewerbern wird die Anerkennung als Flüchtling eher versagt.
Das Asylpaket II ergänzt die im Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Maßnahmen zur Entlastung von Kommunen und Ämtern, sowie im Bereich Wohnungsbau, Bildung und Spracherwerb. Meinen Bericht im Info-Dienst vom 16. Oktober 2015 können Sie hier nachlesen.
Mit den beiden Asylpaketen hat der Bundestag mehr Ordnung in den Verfahren und notwendige rechtliche Klarstellungen geschaffen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit der Zuwanderung durch Flüchtlinge kann nur durch internationale Anstrengungen insbesondere in der EU und durch die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern erfolgen. Was jetzt nötig ist, ist ein Integrationspaket, das Klarheit schafft über die Perspektiven der Integration der Menschen, die in Deutschland dauerhaft bleiben können. Weitere Asylrechtsverschärfungen sind aus meiner Sicht nicht notwendig.
In dieser Woche traf sich in Brüssel der Europäische Rat zu Beratungen über das britische Referendum zum EU-Austritt (sog. „Brexit“) und den Umgang mit der Flüchtlingskrise. Diese Themen standen im Zentrum der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin sowie der anschließenden Debatte am Mittwoch.
In Großbritannien könnte es noch in diesem Jahr zu einem Referendum über den Verbleib des Königreichs in der EU kommen. So hat es Premierminister David Cameron angekündigt. Die Reform-Forderungen des britischen Premiers standen im Zentrum der Beratungen des Europäischen Rates diese Woche. Merkel machte in ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag deutlich, dass es die europäische Freizügigkeit und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung nicht zur Disposition stehen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann plädierte dafür, trotz grundsätzlicher Vorbehalte über Sonderregelungen für einzelne Mitgliedsstaaten die Chance für eine Einigung mit Großbritannien zu nutzen. Eine EU ohne Großbritannien würde Europa empfindlich schwächen – wirtschaftlich und politisch. Deshalb lohne sich die politische Anstrengung, mit Großbritannien einen Kompromiss zu auszuhandeln, der den Verbleib in der EU ermöglicht. Eine Einigung darf allerdings nicht um den Preis der Desintegration erzielt werden, vielmehr muss sie Europa festigen und seine Reform- und Integrationsfähigkeit erhalten.
Die Flüchtlingspolitik ist das zweite beherrschende Thema beim Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Eine europäische Lösung im Umgang mit den nach Europa flüchtenden Menschen steht noch aus. Bundeskanzlerin Merkel sprach sich in ihrer Erklärung für eine spürbare Reduzierung der ankommenden Geflüchteten aus. Dazu müssten Fluchtursachen weiter und besser bekämpft, der Schutz der Außengrenzen und die Steuerung des Zuzugs effektiver geregelt werden. Die Zusammenarbeit mit der Türkei sei hier ein zentrales Thema. Die Türkei habe in den letzten Monaten in einem Maße Flüchtlinge aufgenommen, dem jeder in Europa – und auch wir in Deutschland – großen Respekt zollen müsse, bekräftigte Thomas Oppermann. Die weitere Zusammenarbeit mit der EU stehe und falle mit der Frage, ob wir bereit sind, ihnen auch einen Teil der Flüchtlinge abzunehmen. Deshalb müsse mit der Verweigerungshaltung einiger EU-Länder, eine gemeinsame Flüchtlingspolitik zu betreiben, Schluss sein.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2016-02-19 10:53:572016-02-19 10:53:57Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und der SPD-Landtagsabgeordnete Hartmut Ganzke wurden von der Berichterstattung über die Pläne des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), auf ein Entscheidungszentrum in Unna zu verzichten, überrascht und alarmiert zugleich.
In einem Schreiben vom 13. Oktober 2015 antwortete der Vizepräsident des BAMF, Dr. Griesebeck, auf Nachfrage von MdB Oliver Kaczmarek zu den weiteren Planungen auf dem Gelände der Landesstelle Unna-Massen wörtlich: „Des Weiteren ist für Anfang des 2. Quartals 2016 geplant, ein Entscheidungszentrum auf dem Areal zu errichten.“
Das BAMF will die Bearbeitung entscheidungsreifer Asylanträge beschleunigen und hat dafür auch bereits Entscheidungszentren in Bonn, Berlin, Mannheim und Nürnberg mit jeweils 50 Sachbearbeitern eröffnet. „Das Entscheidungszentrum in Bonn sollte später nach Unna verlegt werden. Am Standort Unna-Massen sollten Kompetenzen gebündelt werden, nachdem das BAMF bereits im November eine Außenstelle eröffnet hat“, erklärt Oliver Kaczmarek.
„Das Land hat sich auf die Planungen des BAMF verlassen und umfangreiche Umbau- und Herrichtungsmaßnahmen veranlasst“, ergänzt Hartmut Ganzke. Als Landesstelle fällt die Herrichtung in die Zuständigkeit des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW.
Oliver Kaczmarek hat sich nun erneut in einem Brief an den Präsidenten des BAMF Dr. Frank-Jürgen Weise gewandt und um Klärung gebeten, ob das Entscheidungszentrum in Unna-Massen realisiert wird oder nicht. „Wir werden zunächst die Antwort des BAMF abwarten. Aber es ist erst einmal nicht einzusehen, warum diese öffentlichen Arbeitsplätze nicht auch in Unna entstehen können sollen“, so der Bundestagsabgeordnete abschließend.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2016-02-16 18:01:052016-02-16 18:01:05SPD will Unna als Standort für Entscheidungszentrum des BAMF nicht aufgeben
Bundestagsabgeordnete Kaczmarek und Thews setzen sich in der Bürgermeisterkonferenz weiter für kommunale Entlastungen ein
Zu der Debatte um die weitere Entlastung der Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen erklären die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek (Wahlkreis Unna I) und Michael Thews (Wahlkreis Unna II-Hamm):
Wenn für die Kommunen in den nächsten Monaten u.a. bei den Kosten der Unterkunft zusätzliche Belastungen durch die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen entstehen, muss der Bund sie dabei unterstützen. Wir begrüßen es, dass der Landrat und die Bürgermeister die Initiative ergriffen haben, um mit den Bundestagsabgeordneten der Region über Lösungen zu diskutieren und haben unsere Position heute in der Bürgermeisterkonferenz zum Ausdruck gebracht.
Die vom Landrat des Kreises Unna Michael Makiolla eingebrachte Forderung nach einer stärkeren Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft halten wir für einen sinnvollen Vorschlag. Damit würden insbesondere strukturschwächere Kommunen entlastet. Am Ende muss aber klar sein: wenn Flüchtlinge Ansprüche nach dem SGB II erhalten, müssen die Kommunen noch einmal durch den Bund entlastet werden.
Die anderen kommunalen Entlastungen, die der Bund seit der Regierungsbeteiligung der SPD vereinbart hat, dürfen mit diesen Aufgaben nicht vermischt werden. Denn der Bund verfolgt eine klare Strategie zur Entlastung der Kommunen, die bereits vor der Zunahme der Flüchtlingszahlen vereinbart wurde:
1. Zur allgemeinen Entlastung der Kommunen werden ihnen ab 2018 aus dem Bundeshaushalt 5 Mrd. Euro jährlich zugewiesen. In 2014 und 2015 gab es bereits 1 Mrd. Euro jährlich und in diesem Jahr mehr als 2 Mrd. Euro.
2. Zur Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit hat der Bund ein Investitionsprogramm in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aufgelegt.
3. Der Bund beteiligt sich dauerhaft und strukturell an den Kosten für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bis zum Abschluss des BAMF-Verfahrens in Höhe von 670 Euro pro Monat. Das Land Nordrhein-Westfalen stockt diese Summe auf 833 Euro auf. Zudem hat der Bund 350 Mio. Euro für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zugesagt.
4. Zu diesen bereits bestehenden drei Eckpunkten muss eine Säule kommen, die die Kommunen einerseits nach Abschluss des BAMF-Verfahrens unterstützt. Andererseits ist es dringend notwendig, endlich ein schlüssiges Integrationspaket zu schnüren, damit möglichst viele Flüchtlinge nach Klärung ihres Aufenthaltsstatus in die Lage versetzt werden, in den Arbeitsmarkt zu kommen.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2016-02-04 14:09:262016-02-04 14:09:26Entlastung für den Kreis Unna, Hilfe für Flüchtlinge
Oliver Kaczmarek: „Auch die Flüchtlingsinitiativen im Kreis profitieren vom Programm“
„Der Bund wird im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligenplätze mit Flüchtlingsbezug finanzieren.“ freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD). Er hat in einem Schreiben auch bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus seinem Wahlkreis für dieses Programm geworben.
Die 10.000 zusätzlichen Stellen stehen unter anderem auch Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit sehr guten Anerkennungschancen offen. Bei Bedarf können diese Personengruppen Intensivsprachkurse und andere einsatzbegleitende Betreuungsmaßnahmen besuchen, der sie auf den Bundesfreiwilligendienst vorbereitet.
Die Stellen des BFD können zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen oder Koordinierung des bürgerschaftlichen Engagements eingesetzt werden. „Damit kommen wir dem an mich herangetragenen Wunsch der Flüchtlingsinitiativen, die sich vor allem Hilfe bei der Organisation und Koordinierung der Flüchtlingshilfe gewünscht hatten, nach.“ so Oliver Kaczmarek.
Durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die zusätzlichen Stellen geschaffen. Das Programm startete am 24. November starten und ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Weitere Informationen sind unter www.bundesfreiwilligendienst.de verfügbar.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-12-17 18:52:182015-12-17 18:52:1810.000 neue Stellen im Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Die EU-Staats- und Regierungschefs und der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu haben sich am vergangenen Wochenende auf einen Aktionsplan zur Sicherung der EU-Außengrenzen verständigt. Ziel ist es, eine geordnete, humane und leistungsfähige Hilfe für Flüchtlinge sicherzustellen.
Bis zum Jahresende wird Deutschland über einer Million Flüchtlingen Zuflucht gewähren. Dank einer gesamtstaatlichen Anstrengung und einer überwältigend großen Hilfsbereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger hat unser Land diese Herausforderung bislang bewältigt. Jedoch stoßen viele Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenze. Damit unsere Kommunen in der Lage bleiben, Flüchtlinge aufzunehmen, müssen wir zwei Dinge schaffen: Die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verbessern und die Geschwindigkeit der Zuwanderung verringern.
Der vereinbarte Aktionsplan für eine intensivere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik wird dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Denn wenn die Türkei ihre Zusagen einhält und ihre Grenzen besser sichert, dann ist die Voraussetzung erfüllt, dass Deutschland und andere europäische Partner in Abstimmung mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) Kontingente von syrischen Flüchtlingen aufnehmen können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-12-04 11:33:422015-12-04 11:33:42Einigung auf eine Zusammenarbeit von EU und Türkei zur Sicherung der EU-Außengrenzen
In dieser Woche hat der Bundestag den Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Während der Beratungen und in der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss haben die Koalitionsfraktionen wichtige Impulse setzen können.
Die Einnahmen bzw. Ausgaben für das Jahr 2016 belaufen sich auf 316,9 Milliarden Euro. Trotz der Ausgaben für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten ist es gelungen, erneut einen Haushalt ohne neue Schulden zu beschließen.
Schwerpunkte: Sozialer Wohnungsbau, Personennahverkehr und Kinderbetreuung
Die SPD-Fraktion hat dabei eine ganze Reihe Anliegen durchsetzen können, die vielen Menschen in unserem Land unmittelbar zu Gute kommen: Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir bis 2019 zwei Milliarden Euro mehr bereit. Die Mittel für den Öffentlichen Personennahverkehr werden im kommenden Jahr um 700 Mio. Euro auf insgesamt 8 Mrd. Euro aufgestockt. Und die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld werden auf unser Drängen hin nun für die Verbesserung der Kinderbetreuung verwendet – allein im kommenden Jahr sind dies fast 400 Mio. Euro.
Bewältigung der Flüchtlingskrise
Gleichzeitig gehen wir die Herausforderungen der steigenden Flüchtlingszahlen offensiv an und stellen hierfür erhebliche Mittel – insgesamt etwa 7,5 Milliarden Euro – bereit. Allein die Länder und Kommunen erhalten 3,3 Milliarden Euro als Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Finanziell gestärkt werden das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium für die Ausgaben für Beratung, Integration, Soziales und die innere Sicherheit. Daneben stellen wir mehr Mittel zur Bekämpfung von Fluchtursachen bereit.
Diese Maßnahmen gehen aber, das belegen die oben genannten Zahlen, nicht zulasten von Investitionen, von denen alle Bürgerinnen und Bürger profitieren.
Daneben konnte die SPD-Fraktion folgende Impulse setzen:
Stärkung der Kulturin Deutschland für verschiedene Projekte mit rund 120 Millionen Euro
Für die Flüchtlingsarbeitsetzen wir im Familienministerium verschiedene Leuchttürme: 15 Millionen Euro mehr für die Sprachkurse für ausländische Hochschulabsolventen, 8 Millionen Euro mehr für die Jugendmigrationsdienste, 8 Millionen Euro mehr für die Koordinierung der Ehrenamtlichen im Bereich Flüchtlinge und 6 Millionen Euro mehr für die allgemeine Flüchtlingsberatung.
Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratieim Programm „Demokratie leben!“ gibt es 10 Millionen Euro zusätzlich (insbesondere gegen Islamismus, Salafismus, Antisemitismus).
Für das Deutsch-Griechische Jugendwerkstehen 3 Millionen Euro bereit.
Für die Stärkung der digitalen Kompetenz beim Mittelstand (Industrie 4.0) gibt es nächstes Jahr 11 Millionen Euro mehr.
Für die Entwicklung der ländlichen Räumestellt der Bund 30 Millionen Euro bereit, außerdem erhält die Unfallversicherung der Landwirte einen einmaligen Zuschuss von 78 Millionen Euro.
Die THW Ortsverbändeerhalten für die Selbstbewirtschaftung 24 Millionen Euro in den Jahren 2016-2018.
Die wichtige Arbeit der Auslandsschulenwird mit mehr als 20 Millionen Euro gestärkt.
Die Bundeszentrale für Politische Bildungerhält zusätzlich 5 Millionen Euro für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Salafismus.
Insgesamt schafft die Koalition durch starke Impulse aus der SPD einen Haushalt, der Ausgabendisziplin und Nullverschuldung mit politischer Schwerpunktsetzung und einer Verstärkung der Investitionen verbindet.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-26 12:10:102015-11-26 12:10:10Bundeshaushalt 2016: Soziale Schwerpunkte, keine neuen Schulden