Selbstbestimmt und flexibel. So soll der Rentenübergang aussehen nach einem Gesetzesentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt haben. Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt verändern sich auch die Anforderungen an den Rentenübergang. Während es auf der einen Seite Menschen wegen der beruflichen Belastung nicht schaffen bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, gibt es auf der anderen Seite Menschen, die gerne länger arbeiten würden. Für beide Gruppen sollen neue Angebote geschaffen werden. Einerseits soll Teilzeitarbeit vor dem Renteneintritt mit einer Teilrente erleichtert werden und andererseits sollen Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Entgeltpunkte bekommen zu können.
Zusätzlich soll ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt werden. So können präventiv Risiken bei der Fortführung der Beschäftigung erkannt werden.
Am Mittwochabend trafen sich die Spitzen von SPD, CDU und CSU zum Koalitionsgipfel im Kanzleramt. Nun ist endlich der Weg frei für ein von der SPD lange gefordertes Integrationsgesetz und ein Maßnahmenplan zur Terrorismusbekämpfung.
Ziel des Integrationsgesetzes ist es, die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich Eigeninitiative einzufordern. Ganz handfeste Sofortmaßnahmen sind etwa die Regelung des Aufenthalts während einer Berufsausbildung oder die Aussetzung der Vorrangprüfung bei Beschäftigung eines Asylbewerbers oder einer geduldeten Person für den Zeitraum von drei Jahren.
Damit Integration in die Gesellschaft besser gelingen kann, sollen Länder außerdem Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilen können. Eine Verletzung der aus vielen Bundesländern geäußerten Forderung nach einer Wohnsitzzuweisung kann dann Sanktionen nach sich ziehen. Regeln zur effizienteren Steuerung des Integrationskurssystems (kürzere Wartezeiten, Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme) runden das Paket ab.
Die Koalitionspartner haben sich außerdem auf weitere Maßnahmen zur Terrorismusabwehr verständigt. Kern ist die Stärkung der Sicherheitsbehörden, etwa durch Verbesserung der präventiven Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei, der Vernetzung mit wichtigen Partnerstaaten sowie der Interoperabilität, also dem verbesserten Austausch von Daten zwischen Informationssystemen. Dazu braucht es mehr Personal und eine Erhöhung der Mittel für eine gute Ausstattung.
Auch in anderen Bereichen sind wir entscheidende Schritte weiter gekommen: Der von Andrea Nahles erarbeitete Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leih- und Zeitarbeit kann nun endlich in die Ressortabstimmung gehen. Ein wichtiger Schritt, nachdem die CSU hier das Vorankommen blockiert hatte. Auch in den Bereichen Rente, beim Bundesteilhabegesetz und der Energiepolitik wurden Verfahren zur Umsetzung geklärt. Die SPD hat klar gemacht, dass der Koalitionsvertrag gilt und die verabredeten Projekte umgesetzt werden müssen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-04-15 10:28:182016-04-15 10:28:18Ergebnisse des Koalitionsgipfels
Die schrecklichen und heimtückischen Anschläge von Paris sind ein Angriff auf uns alle gewesen: Auf unsere Freiheit, unsere Werte und unsere offene Gesellschaft. Die Attentäter wollen uns in Angst und Schrecken versetzen. Sie spekulieren darauf, dass sich unsere Gesellschaft spaltet und dadurch geschwächt wird.
Viele fragen sich: Wie lautet unsere Antwort auf den Terror?
Einen hundertprozentigen Schutz erreichen wir durch keine Maßnahme der Welt, erst recht nicht durch politische Schnellschüsse. Aber wir werden das Notwendige tun, um unsere Freiheit und unsere Sicherheit zu verteidigen. Deutschland hat bereits scharfe Anti-Terror-Gesetze. Wir haben die Sicherheitsbehörden (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz) personell verstärkt. Wer Deutschland verlassen will, um etwa in Syrien oder im Irak terroristische Organisationen zu unterstützen, macht sich schon nach geltendem Recht strafbar. Zudem haben wir einen eigenen Straftatbestand für Terrorismusfinanzierung geschaffen, um die Finanzquellen terroristischer Organisationen trocken zu legen.
Nun kommt es darauf an, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden. Denn neue Gesetze schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit. Sondern konkrete Ermittlungserfolge und eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte über nationale Grenzen hinweg.
Wir können über Terror und Angst siegen. Indem wir weiterhin selbstbewusst unsere Vorstellung von Recht, Freiheit und Gleichheit leben. Indem wir uns nicht instrumentalisieren lassen, sondern zusammenstehen und uns jeder Form von Gewalt, egal ob von fundamentalen Islamisten oder Rechtsextremen, entschlossen entgegenstellen. Und indem wir verhindern, dass sich junge Menschen in Deutschland radikalisieren und anfällig für die Propaganda von Extremisten werden.
Deshalb haben wir zum einen die Aufstockung der Mittel für Prävention und politische Bildung im neuen Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Über weitere Schwerpunkte des Haushalts informiere ich im Info-Dienst und in meinem neuen Video unter https://www.youtube.com/watch?v=kPA2tlJIZO0.
Zum anderen hat Frankreichs Regierung Deutschland um Beistand im Kampf gegen den Terror gebeten. Vorgesehen sind die Entsendung eines Schiffes der Marine, eines Tankflugzeuges sowie die Entsendung von RECCE-Tornado-Aufklärungsflugzeugen. Zudem sind Maßnahmen zur Satellitenaufklärung angefragt. In der kommenden Woche werden wir im Bundestag über das Mandat beraten. Selbstverständlich berichte ich davon in meinem nächsten Info-Dienst.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-11-27 15:00:392015-11-27 15:00:39Bundeshaushalt 2016 und flexibler Renteneintritt – Zur Sitzungswoche vom 23.-27. November 2015
Über ein Jahr hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Unionsfraktion verhandelt, um die Übergänge in die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters und darüber hinaus flexibler als bislang zu gestalten. Nun liegen Ansätze vor, mit denen der Wechsel in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden kann. Im Ergebnis ist es gelungen, zentrale SPD-Forderungen durchzusetzen.
Mit den geplanten Neuregelungen entschärfen wir bestehende Gerechtigkeitslücken bei der Zwangsverrentung und geben älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, selbst zu wählen, in welchem Umfang sie künftig eine Teilrente und Teilerwerbstätigkeit miteinander kombinieren wollen. Um solche Teilzeitmodelle für ältere Menschen attraktiver zu machen, haben wir außerdem die bislang starren Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderungsrente flexibilisiert.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Prinzip „Prävention und Reha vor Rente“ die Grundlage dafür, dass mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Denn wir wollen, dass auch Beschäftigte, die viele Jahre unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, lange am Erwerbsleben teilhaben können. Auch angesichts drohenden Fachkräftemangels darf ihre Erfahrung und Expertise nicht ungewollt früh verloren gehen.
Wir haben ein sehr gutes Paket verhandelt, von dem viele Beschäftigte profitieren. Die Union hat ihrerseits durchgesetzt, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze befristet keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Dieser Regelung stehen wir weiterhin sehr skeptisch gegenüber. Aber wir rechnen nicht damit, dass es hierdurch zu einer signifikanten Verdrängung jüngerer Beschäftigter durch Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze kommt. Um sicher zu gehen, wird diese Regelung nach fünf Jahren evaluiert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2015-11-26 12:05:292015-11-26 12:05:29Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente
Vor gut anderthalb Monaten habe ich im Infodienst zum ersten Mal über das Rentenpaket der Großen Koalition berichtet. Am heutigen Freitag wurde das umfangreiche Maßnahmenpaket vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz, für das die SPD und besonders Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hart gestritten haben, tritt wie geplant bereits am 1. Juli in Kraft. Alle Fakten und die Antworten auf häufig gestellte Fragen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf dieser Internetseite zusammengestellt.
Diese Woche steht ganz im Zeichen der anstehenden Wahlen zum Europaparlament: Die Briten, Niederländer und andere haben bereits ihre Stimmen abgegeben, in Deutschland ist es am kommenden Sonntag soweit. Die Europawahl 2014 ist deswegen besonders, weil die Bürgerinnen und Bürger Europas das erste Mal praktisch den Kommissionspräsidenten durch ihre Wahl bestimmen können. Martin Schulz hat viel Erfahrung im politischen Betrieb und die richtigen Ideen für Europa. Ich bin überzeugt, dass er der richtige Kandidat ist, um als Kommissionspräsident unsere europäische Gemeinschaft zu stärken.
In NRW ist am Sonntag außerdem Kommunalwahl. Je nach dem, wo Sie ihren Wohnsitz haben, dürfen Sie bis zu vier Kreuzchen für die Kommunalwahl machen. Die von Ihnen gewählten Personen dürfen sechs Jahre lang in der Kommune Entscheidungen treffen, die Sie direkt betreffen. Übrigens sind bei der Kommunalwahl schon Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt, einen Hauptwohnsitz in ihrer Gemeinde und eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes vorausgesetzt. Auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen finden Sie noch einmal alle Informationen zur Wahl.
Nicht zuletzt werden die Mitglieder des Integrationsrats neu gewählt: Für viele Migrantinnen und Migranten ist das Gremium eine effektive Chance, durch ihre Stimme das politische Leben in ihrer Stadt mitzubestimmen.
Demokratie lebt von der Partizipation aller. Darum bitte ich Sie ganz herzlich: Gehen Sie am Sonntag zur Wahl.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-05-24 13:00:582014-05-24 13:00:58Rentenpaket verabschiedet – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.05.2014
Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Damit wird ab dem 1. Juli Gesetz, wofür die SPD sich im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen mit aller Kraft eingesetzt hat.
Das Gesetz enthält wichtige Verbesserungen der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Millionen von Menschen profitieren. Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet haben, können ab 1. Juli abschlagsfrei mit mindestens 63 Jahren zwei Jahre früher in Rente gehen. Auch kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie, d.h. Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I, werden für die Beitragsjahre angerechnet. Dies gilt auch für freiwillige Beiträge, sofern innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Jedoch werden sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre mitgezählt, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern.
Mit der „Mütterrente“ werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente stärker angerechnet. Die Rente für die betroffenen Mütter oder Väter wird sich um einen Entgeltpunkt erhöhen – das entspricht etwa 28 Euro. Diese Leistung steht grundsätzlich allen betroffenen Müttern und Vätern zu. Sie muss nicht extra beantragt werden und wird mit einem der nächsten Rentenbescheide ausgewiesen. Mit dem Rentenpaket verbessern wir zudem die Erwerbsminderungsrente: Das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung wird künftig zwei Jahre länger angerechnet und die letzten vier Beitragsjahre nur bei positiver Wirkung auf die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Das bedeutet eine reale Verbesserung der Erwerbsminderungsrente von um die 5 Prozent. Von der Anhebung des Budgets für Rehabilitations-Leistungen um bis zu 100 Mio. Euro profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen.
Den Wünschen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommend erleichtern wir die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Mit dem Arbeitgeber kann künftig einvernehmlich vereinbart werden, das bestehende Beschäftigungsverhältnis auch über diese Altersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig fortzuführen. Mit der Union werden wir zudem weitere Wege prüfen, wie die Übergänge zwischen Arbeit und Rente flexibler gestaltet werden können. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst erste Vorschläge erarbeiten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-05-23 12:41:102014-05-23 12:41:10Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung
Das Rentenpaket ist durch. Damit können jedes Jahr etwa 200.000 Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen – ohne die bisherigen lebenslangen Abschläge hinnehmen zu müssen. 9,5 Millionen Mütter und Väter erhalten eine höhere Geldleistung in der Rente für ihre vor 1992 geborenen Kinder. 180.000 Menschen, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden zukünftig besser gestellt.
Das Rentenpaket findet hohe Zustimmung. Laut einer Umfrage des ARD-Deutschlandtrend halten 73 % aller Befragten das für einen richtigen Weg. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind das etwa zwei Drittel (64%). Dennoch wird von den Kritikern immer wieder der Vorwurf erhoben, das Rentenpaket sei nicht generationengerecht und würde die junge Generation zu stark belasten.
Niemand wird bestreiten, dass die Belastungen aus den Sozialversicherungen aufgrund der demografischen Entwicklung ansteigen werden. Es gilt, das richtige Maß zu finden. Aber Generationengerechtigkeit funktioniert nicht nur in eine Richtung. Gerecht ist es auch, Lebensleistung (finanziell) anzuerkennen. Wir reden immerhin über die Generation, die unsere Sozialversicherungen stabil gehalten hat in Zeiten der Wiedervereinigung oder der globalen Kapitalkrisen. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und Versicherungsbeiträge gezahlt hat, dem wird es nicht geschenkt, früher in Rente zu gehen – er/sie hat es verdient!
Im Interesse der jungen Generation ist es vor allem, in ihre Ausbildung zu investieren, die ihnen ein lückenloses Erwerbsleben bei guten Verdienst- und Karriereperspektiven ermöglicht. Denn eine stabile, umlagefinanzierte Rente gibt es vor allem dann, wenn es möglichst viele und gut verdienende Einzahler gibt. Nur so bleiben Rentenniveau und Beitragshöhe unter Kontrolle.
Die Kritik offenbart teils auch die soziale Lage. Ich will ein Beispiel nennen. Nach der zehnten Klasse der Gesamtschule haben sich in meiner Schulzeit die Wege vieler Mitschülerinnen und Mitschüler getrennt. Einige haben die Schule verlassen und eine Ausbildung begonnen. Andere, so wie ich, haben weiter die Schule und später die Hochschule besucht, während unsere ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie werden, wenn alles gut geht, 45 Jahre Arbeitsleben vor der Rente erreichen. Wir nicht. Deshalb ist es gerecht, dass auch meine ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler irgendwann früher in Rente gehen können als ich. Sie haben länger eingezahlt.
Mich stören die millionenschweren Kampagnen der Gegner des Rentenpakets, weil sie einen Widerspruch zwischen den berechtigten Interessen der unterschiedlichen Generationen konstruieren, statt einen Weg der Solidarität unter den Generationen zu suchen. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn sie zusammen hält. Wir müssen deshalb beides tun: Altersarmut vermeiden, Lebensleistung in der Rente anerkennen und gleichzeitig in die Zukunftsperspektiven junger Menschen investieren. Das ist generationengerecht!
Am Donnerstag beriet das Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stellte den Gesetzentwurf im Plenum vor, mit dem zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden. Das sogenannte „Rentenpaket“ umfasst im Wesentlichen vier Punkte, die vor allem dazu führen, dass Lebensarbeitszeit und Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung in Zukunft stärker gewürdigt werden.
Entlastung nach dem Arbeitsleben – Rente mit 63
Wer besonders lange gearbeitet hat, soll die Möglichkeit bekommen, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den verdienten Ruhestand zu gehen. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung. Neben den Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden auch Erziehungszeiten von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld und ähnliches angerechnet werden.
Der vorzeitige abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 Jahren soll für besonders langjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2014 möglich sein – in den kommenden Jahren wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Anerkennung von Kindererziehungszeiten
Bei der Berechnung der Renten wurden bislang jene systematisch schlechter gestellt, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Künftig erhalten diese (zumeist) Mütter für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Diese Mütter (und Väter) haben Kinder erzogen in einer Zeit, als es dabei deutlich weniger Unterstützung gab als heute. Und genau diese Kinder sind heute und in Zukunft die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die Rente.
Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente
Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit wollen wir denjenigen Menschen Anerkennung für ihre lebenslange Arbeitsleistung zukommen lassen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente sollen sie so gestellt werden, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, wollen wir zudem, dass die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern.
Erhöhung des Budgets für die Rehabilitation
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten, wenn es notwendig ist, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Darunter fallen Maßnahmen wie Kuren oder auch berufliche Qualifizierungen für einen anderen Tätigkeitsbereich.
Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation gegenüber seinem zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist. Dafür verfügen die Rentenversicherungsträger über einen begrenztes Budget.
Die Erhöhung des Reha-Budgets ist unter anderem durch die demografische Entwicklung notwendig. So erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Planungssicherheit über die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation für ihre Versicherten.
Den Gesetzentwurf zu Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-04-04 11:15:082014-04-04 11:15:08Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket
In der letzten Woche hat sich deutlich gezeigt: Die Große Koalition nimmt Fahrt auf und die SPD ist dabei die treibende Kraft. Die SPD-Ministerinnen und Minister legen los und beginnen zielstrebig mit der Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen. Den Anfang machte Andrea Nahles, die mit dem Rentenpaket den ersten großen Gesetzentwurf der neuen Regierung vorlegt. Das ist ein guter Start und das deutliche Signal: Mit der SPD in der Regierung wird es wieder gerechter zugehen in Deutschland. Wir werden halten, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben.
Dafür zu sorgen wird nicht nur Aufgabe der Regierung, sondern vor allem auch der SPD-Bundestagsfraktion sein. Nicht nur in der Regierung, auch im Parlament geht die Arbeit deswegen nun richtig los. Die Fraktion und ihre Arbeitsgruppen sind inzwischen so gut wie vollständig neu aufgestellt. Über die Wahl in den erweiterten Fraktionsvorstand am Dienstag und das Vertrauen meiner Kolleginnen und Kollegen habe ich mich sehr gefreut. Ich sehe darin nicht nur eine Wertschätzung meiner Arbeit, sondern auch eine Wertschätzung für meinen Wahlkreis und die Arbeit der SPD im Kreis Unna. Meine und unsere politischen Anliegen kann ich nun in Zukunft noch besser und direkter einbringen.
Auch die inhaltlichen Zuständigkeiten in der Fraktion wurden in der letzten Woche weitegehend verteilt und ich freue mich darauf, in Zukunft als zuständiger Berichterstatter zentrale bildungspolitische Bereiche wie das BAföG, die Bund-Länder-Initiativen zur Hochschulpolitik und die inklusive Bildung bearbeiten zu dürfen.
Dass es in diesen Bereichen in den nächsten vier Jahren viel zu tun geben wird, hat ganz aktuell der 20. Bafög Bericht gezeigt, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Das BAföG ist ein bildungspolitisches Erfolgsmodell und unverzichtbares Instrument, dass dafür sorgt, dass Bildung nicht noch mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Aber es muss dringend an hochschulrechtliche und gesellschaftliche Veränderungen angepasst werden, damit es die Situation der Studierenden substanziell verbessert. Eine erforderliche Novellierung des Bafög steht deswegen ganz oben auf meiner Agenda.
00Oliver Kaczmarekhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngOliver Kaczmarek2014-01-31 19:00:122014-01-31 19:00:12Große Koalition nimmt Fahrt auf – Zur Sitzungswoche vom 27.-31.1.2014
Bei ihrer Klausurtagung auf Schloss Meseberg hat die Koalition am 22. und 23. Januar das Programm für 2014 festlegt. Energiewende, Rentenreform und Mindestlohn, dazu die Erstellung eines Bundeshaushaltes für 2014. Das sind einige der wichtigen Projekte für die nächsten Monate, die dort diskutiert wurden.
Alle Minister der Großen Koalition sind hochmotiviert, bei den sozialdemokratischen Minister wird das besonders sichtbar. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat mit den Rentenpaket den ersten großen Gesetzentwurf der Großen Koalition vorgelegt. Damit stellt sich die Regierung den sozialpolitischen Herausforderungen und beseitigt Gerechtigkeitslücken: Wer lange gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, kann früher in Rente gehen. Wer nicht mehr kann, ist durch eine verbesserte Erwerbsminderungsrente besser abgesichert. Und mit der sogenannten ‚Mütterrente‘ wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, besser anerkannt.
Das schafft sozialen Fortschritt und ist keine Entscheidung zulasten künftiger Generationen, denn auch diese werden zukünftig von den Regelungen profitieren.