Schlagwortarchiv für: Wirtschaft

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

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Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten

Im Plenum des Deutschen Bundestages wurde in 2./3. Lesung eine Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes verabschiedet. Hierdurch sollen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht übertragen werden. Ziel ist es, die Verwendung staatlicher Informationen für Produkte und Dienstleistungen im digitalen Zeitalter zu erleichtern und so Open Data voranzubringen. Open Data bedeutet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von, meist öffentlichen, Daten. Sie beruht auf der Annahme, dass vorteilhafte Entwicklungen unterstützt werden wie Open Government, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden und damit mehr Transparenz und Zusammenarbeit ermöglichen. Dazu gehören z.B. Karten und Satellitenbilder, Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile, staatliche und Unternehmensdaten und Patentregister. Alle Informationen öffentlicher Stellen, die zugänglich sind und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – also etwa nicht personenbezogene Daten -, sollen, anders als derzeit, in Zukunft ohne Einwilligung der betreffenden Stelle weiterverwendet werden können.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. 

Fachkräfte sichern – Fortschrittsbericht der Bunderegierung

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag über das Thema Fachkräftemangel debattiert.  In einem entsprechenden Bericht kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass Deutschland nicht unter einem akuten, flächendeckenden Fachkräftemangel leidet. Jedoch treten bereits heute in Bezug auf bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen Arbeitskräfteengpässe auf.

Die Zahl der sogenannten Engpassberufe hat im Juni 2014 bei 19 Berufsgruppen gelegen. Betroffen sind insbesondere Gesundheits- und Pflegeberufe sowie technische Berufe. Zwar hat die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren und die Einwanderung der vergangenen Jahre den demografischen Rückgang der Bevölkerung bislang ausgeglichen. Aktuelle Vorausberechnungen zeigen aber, dass weiter mit einem Rückgang dieser Bevölkerungsgruppe in mehrfacher Millionenhöhe zu rechnen sei. „Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Fehlen sie in der dualen Ausbildung, so fehlen sie in den Betrieben“, mahnt die Regierung und plädiert für eine Stärkung der betrieblichen Ausbildung.

Für das Jahr 2030 erwartet die Bundesregierung die größten Engpässe bei den Gesundheitsberufen, gefolgt von Managern und Ingenieuren. Einen potenziellen Überschuss werde es hingegen bei Hilfsarbeitern und Büroberufen geben.

Im Bericht konstatiert die Bundesregierung auch einen steigenden Anteil von Frauen und Älteren im Arbeitsmarkt. Die Ziele Deutschlands seien bei Älteren bereits erreicht worden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Erwerbsbeteiligung kontinuierlich erhöht und erreichte 2012 erstmals eine Quote von 60 Prozent. „Dennoch sinkt die Teilhabe Älterer am Arbeitsmarkt weiter deutlich mit dem Alter, und Ältere bleiben deutlich länger arbeitslos als Jüngere“, führt die Regierung aus.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Regierung allerdings bei den nach wie vor hohen Teilzeitquoten und niedrigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Frauen.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier.

Mietpreisbremse und Frauenquote – Zur Sitzungswoche vom 2.-6.3.2015

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Wir konnten in dieser Woche erneut wichtige sozialdemokratische Projekte auf den Weg bringen. Im Deutschen Bundestag wurden die Mietpreisbremse und die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte verabschiedet.

Bereits am Dienstag wurde eine weitere finanzielle Entlastung der Kommunen um zusätzliche 5 Mrd. Euro beschlossen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit Erfolg für mehr Investitionen und eine höhere kommunale Entlastung eingesetzt. Nun haben wir uns mit der Union darauf verständigt, die dafür vorgesehen Mittel nochmals deutlich anzuheben. Dabei hat die SPD ihr vorrangiges Ziel erreicht: Die Investitionskraft finanzschwacher Städten und Gemeinden wird gezielt gestärkt.

Bisher war vereinbart, dass die Kommunen von 2015 bis 2017 um jeweils eine Milliarde Euro entlastet werden. Die Forderung der SPD war, diesen Betrag schon 2017 deutlich zu erhöhen. Jetzt haben wir erreicht, dass die Entlastung der Kommunen um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro in 2017 steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle Höhe erreicht. Das ist ein wichtiger Schritt um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.  Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro wird noch 2015 ein Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen eingerichtet. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm leistet der Bund auch einen Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft in unserem Land. Ich erwarte, dass hiervon insbesondere das Ruhrgebiet profitieren wird.

Unterm Strich hat die SPD das seit Jahrzehnten größte Entlastungsprogramm für Kommunen auf den Weg gebracht! Gemeinsam mit dem bereits beschlossenem Mittelaufwuchs für Kindertagesstätten, für die Städtebauförderung und der Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen summieren sich die Hilfen für Kommunen zwischen 2015 und 2018 auf über 15 Milliarden Euro. Das kann noch nicht das Ende sein, aber es ist eine gute Investition in unsere Zukunft!

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Die Mietpreisbremse kommt!

2. Mehr Frauen in Führungspositionen: Die Frauenquote kommt

3. Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken

4. Für ein neues Einwanderungsgesetz – pragmatisch, modern und sozial

 

Freihandelskonferenz im Livestream

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Leidenschaftlich und kontrovers wird derzeit die Diskussion um die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA geführt. Es gibt Ängste und Sorgen. Arbeitnehmerrechte, Verbraucher- und Umweltschutzstandards oder rechtsstaatliche Verfahren und Prinzipien, die sich in Europa bewährt haben – manches davon, so die Befürchtung vieler Menschen, könne durch die Abkommen aufgeweicht werden.

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Umso wichtiger sind Transparenz und eine offene Debatte über die Abkommen. Eine Konferenz der SPD und der SPD-Bundestagsfraktion „Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken“ am Montag, 23. Februar, will hierzu einen Beitrag leisten. Mit dabei sind SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann und weitere Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion (Programm der Konferenz).

Sie diskutieren unter anderem mit der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann und dem DIHK-Präsidenten Erik Schweitzer. In Expertenhearings werden Chancen und Risiken der Abkommen für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt, beim Investorenschutz, dem Verbraucherschutz oder für die Daseinsvorsorge und Kultur diskutiert.

Beteiligen an der Debatte können sich alle – online können hier schon jetzt Fragen gestellt und von den Nutzerinnen und Nutzern bewertet werden. Die Themen, die auf das höchste Interesse stoßen, werden dann in die Diskussion eingebracht. Wie die Fachleute darauf reagieren, ist schließlich im Internet-Livestream am 23. Februar ab 14 Uhr auf SPD.de und auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion zu sehen.

Einwanderungsgesetz und Krisenprävention – Zur Sitzungswoche vom 2.-6.2.2015

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Aufgrund der Alterung unserer Gesellschaft werden uns in Deutschland in zehn Jahren rund 6 Millionen Arbeitskräfte fehlen, wenn wir nichts unternehmen. Dies stellt ein großes Risiko nicht nur für die Wirtschaft dar, sondern auch für die Sicherheit der Renten und die Bezahlbarkeit unseres Gesundheitssystems. Deshalb hat die SPD-Bundestagfraktion auf ihrer Klausurtagung im Januar die Diskussion über ein Zuwanderungsgesetz angestoßen. Es ist gut, dass die Diskussion jetzt Fahrt aufnimmt. Die bisherigen Instrumente reichen nicht aus. Gerade einmal 20.000 Spezialisten hat Deutschland auf diese Weise seit 2012 gewinnen können. Über 50 verschiedene Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland. Das ist verwirrend und bürokratisch. Wir brauchen wirksamere Instrumente. Die Diskussion muss jetzt beginnen. Wir dürfen sie nicht auf die lange Bank schieben.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Auch die Mehrheit der Bevölkerung teilt diese Ansicht. Wir brauchen Ärzte und Ingenieure, aber auch Arbeitskräfte für einfachere Tätigkeiten. Fachkräfte aus ausgewählten Berufsbranchen können schon heute unter bestimmten Voraussetzungen zu uns kommen, um hier zu arbeiten. Diejenigen, die die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, können wir nur auf den Weg des Asylrechts verweisen. Dafür ist das Asylrecht aber gerade nicht da.

Wir brauchen ein Einwanderungsrecht, das die bestehenden Einwanderungsmöglichkeiten bündelt und bewirbt, damit auch viele Menschen diese Möglichkeiten nutzen, und das mehr legale Möglichkeiten der Einwanderung schafft. Das könnte den Druck vom Asylsystem nehmen und helfen, Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen. Darüber hinaus müssen wir unsere Anstrengungen bei der Integration noch weiter verstärken. Insbesondere ein frühzeitiger Zugang zu Integrationskursen und zum Spracherwerb hilft den hier ankommenden Menschen, sich schneller in unserer Gesellschaft zurecht zu finden.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1.  Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

2.  Schutz vor islamistischem Terror

3.  Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

Gedenken an die Befreiung von Auschwitz – Zur Sitzungswoche vom 26. – 30.1.2015

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Am 70. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch Soldaten der Roten Armee gedachte der Bundestag – wie in jedem Jahr seit 1996 – der Opfer des Nationalsozialismus. 1945 fanden die Soldaten einen Ort vor, der in seinem unerträglichen Grauen zum Tatort und Symbol eines Menschheitsverbrechens wurde. Einen Ort, an dem von den fast sechs Millionen Opfern des Holocaust über eine Million Menschen in einem industriell organisierten Massenmord umgebracht wurden. Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, politische Gegner, Kriegsgefangene und Widerstandskämpfer aus ganz Europa wurden vergast und erschossen.

70 Jahre nach der Befreiung müssen wir erkennen: Der Judenhass in Europa hat sich verändert, vergangen ist er nicht. Neben nationalsozialistischem Rassenwahn ist zunehmend die Übertragung von Feindbildern aus dem Nahostkonflikt die Basis für Antisemitismus geworden. Jüdische Bürger und Einrichtungen werden wieder Opfer von Anfeindungen und Gewalt. Pöbeleien, Drohungen und tätliche Angriffe gegen Menschen, die sich offen zu ihrem jüdischen Glauben bekennen, sind auch in Deutschland nicht mehr selten. Bei Demonstrationen im vergangenen Jahr wurden auf deutschen Straßen offen antisemitische Hassparolen gebrüllt.

Hier wird unsere Verantwortung konkret, denn mehr denn je muss auch politische und gesellschaftliche Solidarität bedeuten: Die Sicherheit und Unversehrtheit jüdischen Lebens und der Kampf gegen jede Form des Antisemitismus ist selbstverständlich. Niemals wird es wieder gelingen, das Judentum aus unserer Mitte zu drängen.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche haben wir, das Team in Berlin, für Sie zusammengestellt. Oliver Kaczmarek ist Vater geworden und verbringt den Januar mit seiner Familie. Uns Mitarbeiterinnen erreichen Sie wie gewohnt in Unna und Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

 

das Mitarbeiterinnen-Team in Berlin

 

PS: Auf ein Jahr mit vielen spannenden Begegnungen und Gesprächen blickt Oliver Kaczmarek in seinen Jahresbericht 2014 zurück. Sie können den Bericht hier herunterladen oder im Wahlkreisbüro abholen.

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Die Themen:

1. Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft

2.  Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen

3.  Schutz der Türkei durch „Active Fence“ verlängern

4.  Griechenland: Solidarität braucht Verlässlichkeit

5. Konferenz: Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken

Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft

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In dieser Woche hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einer Regierungserklärung den Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung vorgestellt. Darin wurde deutlich, dass sich die deutsche Wirtschaft zurück auf dem Wachstumskurs befindet: sie ist 2014 so stark gewachsen wie schon seit 2011 nicht mehr.

Besonders erfreulich: Auf dem deutschen Arbeitsmarkt herrscht weiter Rekordbeschäftigung. Die Zahl der sozialversicherten Beschäftigten hat sich 2014 um über eine halbe Million erhöht. Das ist ein Verdienst der aktuellen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik unserer Minister Sigmar Gabriel und Andrea Nahles, aber auch langfristige Auswirkung der rot-grünen Arbeitsmarktreformen von 2003. Für 2015 bleibt der Wachstumsausblick auf diesem Niveau. Der Jahreswirtschaftsbericht macht daher deutlich, dass die Bundesregierung ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in 2015 weiter fortsetzen wird: eine Politik für gute Löhne, für gute Beschäftigungsformen auf dem Arbeitsmarkt, für stabile Energiepreise und für langfristige Investitionen in Infrastruktur und den Produktions- und Forschungsstandort Deutschland. Mitberaten wurde in der Debatte außerdem das Jahresgutachten 2014/15 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom Herbst letzten Jahres.

Den Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung finden Sie hier.

Europäischer Aufbruch für Wachstum und Beschäftigung – Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18. und 19.12. in Brüssel

Am Donnerstagmorgen fand anlässlich des bevorstehenden Europäischen Rates in Brüssel eine Debatte mit einer Regierungserklärung von Kanzlerin Merkel statt. Darin wies der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann auf die grundsätzliche Bedeutung Europas hin. Die Europäische Union sei die Antwort auf ein Jahrhundert der Kriege zwischen den Nationen. Seit Jahrzehnten sei die EU die Friedensmacht in Europa.

Der Ukraine-Konflikt hat uns eindrücklich die Bedeutung der Europäischen Union als Friedensmacht ins Bewusstsein gebracht. Europa hat seine Fähigkeit bewiesen, geschlossen zu handeln und mit einer Stimme zu sprechen. Damit dies so bleibt, braucht Europa nach Jahren der Krise einen überzeugenden Aufbruch zu mehr Wachstum und neuen Arbeitsplätzen. Denn Europas Zukunft hängt entscheidend davon ab, ob es vor allem jungen Menschen eine überzeugende Perspektive auf Wohlstand bietet. Vom Europäischen Rat in dieser Woche erwarten wir deshalb eine überzeugende Strategie für einen nachhaltigen Weg aus der Krise. Der neue EU-Kommissionspräsident Juncker hat eine Investitionsinitiative von rund 300 Milliarden Euro angekündigt. Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB), EU-Garantien sowie weitere Beiträge sollen mithilfe privater und öffentlicher Investitionen auf diese Summe gebracht werden. Davon sind mehr als zwei Drittel für langfristige Investitionen vorgesehen, ein erheblicher Teil aber auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie für den Abbau von Investitionshemmnissen. Juncker verfolgt mit seiner Initiative das Ziel, dass private Investoren nicht nur in Länder mit allerbestem Kreditnoten gehen, sondern auch nach Frankreich, Spanien, Griechenland, Portugal, in das Baltikum und nach Südosteuropa.

Die Europäerinnen und Europäer werden zu notwendigen Veränderungen nur bereit sein, wenn die Lasten von Reformen fair verteilt sind. Zu Recht empören sich derzeit viele darüber, dass Konzerne in Europa dem Fiskus auf legale Weise Steuern in Milliardenhöhe vorenthalten können. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einsetzen, dass der schädlichen Steuerflucht auf Kosten der Gemeinschaft endlich ein Riegel vorgeschoben wird.

Alle Länder müssen Flüchtlinge aufnehmen
Die Flüchtlingspolitik war ebenfalls ein Thema in der Debatte. Denn was in Europa im Umgang mit Flüchtlingen geschieht, ist kein Ruhmesblatt. Europa darf nicht wegschauen, wenn Menschen vor Krieg und Terror flüchten. Alle EU-Länder müssen sich nach einem fairen Schlüssel an der Aufnahme beteiligen. Wir haben eine humanitäre Verpflichtung gegenüber Menschen, die mit knapper Not ihr Leben und das Leben ihrer Kinder gerettet haben. Zudem hat Deutschland wie kaum ein anderes Land auf der Welt ein ökonomisches Interesse an Einwanderung. Deshalb brauchen wir „eine Willkommenskultur“. Dies ist auch  Aufgabe der gesamten Bundesregierung und des gesamten Deutschen Bundestages.

Zur Info: Was ist der Europäische Rat?
Die Tagungen des Europäischen Rates sind Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, bei denen über allgemeine politische Zielvorstellungen und wichtige Initiativen entschieden wird. In der Regel finden jedes Jahr etwa vier Gipfeltreffen statt, die von einem ständigen Präsidenten geleitet werden. Der Europäische Rat erfüllt zwei Aufgaben: Er legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest und befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können. Der Europäische Rat nimmt zwar Einfluss auf die Festlegung der politischen Agenda der EU, er ist jedoch nicht befugt, Rechtsvorschriften zu erlassen.

Den Meisterbrief erhalten und stärken

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag einen Antrag von SPD und CDU/CSU zur Stärkung des Meisterbriefes beraten.

Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende Säule des deutschen Mittelstandes. Das Handwerk ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene. In über 130 Gewerken bilden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen aus. Jährlich werden rund 120.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen. Über 60 Prozent derjenigen, die im Handwerk eine Ausbildung genossen haben, gehen später als hochqualifizierte Fachkräfte in andere Wirtschaftsbereiche.

Für den Erfolg der dualen Ausbildung im Handwerk ist der Erwerb der Meisterqualifikation als Zugangsvoraussetzung zu den 41 reglementierten Berufen ein bestimmender Faktor. Erst der Meisterbrief befähigt Handwerker neben dem Erwerb einer hohen Fachkompetenz gleichzeitig zum erfolgreichen Unternehmer, zum Ausbilder und zur Führungsperson.

Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Handwerks im Ausbildungsbereich ist es von enormer Bedeutung, dass die meisterliche Befähigung der Betriebsleiter gesetzlich geregelt ist. Nur so werden nachhaltig die Qualität der Ausbildung, die Produkt- und Dienstleistungsqualität und der überproportional hohe Beitrag zur Fachkräftesicherung gewährleistet.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.