Verbesserung der Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch
In dieser Woche haben wir im Bundestag endlich die Änderung des §219a StGB beschlossen. Wir hatten uns zum Ziel gesetzt, die Situation der betroffenen Frauen und der Ärzteschaft zu verbessern. Das Änderungsgesetz sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte, darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber auf Ärztekammern und Behörden verweisen müssen, was alle weitergehenden Informationen angeht. Bei den genannten Stellen werden zukünftig Listen geführt, in die sich Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen durchführen, registrieren lassen können. Auch welche Methode sie für Schwangerschaftsabbrüche nutzen, können sie dort angeben. Auf der eigenen Webseite dürfen sie nur angeben, dass sie Aborte vornehmen, für weitere Informationen müssen sie auf die zuständigen Stellen verweisen. Die SPD hatte sich ursprünglich mit guten Gründen für die Abschaffung des §219a eingesetzt. In den Verhandlungen mit CDU/CSU ist ein Kompromiss erzielt worden. Nach sorgfältiger Abwägung hat die SPD-Fraktion dem zugestimmt, da es zwar nicht eine Lösung im Sinne des ursprünglichen Ansinnens der SPD ist, aber unter den gegebenen politischen Voraussetzungen mit der Union ein Kompromiss, der den betroffenen Frauen mehr Informationsrechte einräumt, Ärzten mehr Rechtssicherheit bietet und somit eine Verbesserung der Situation darstellt.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/076/1907693.pdf