Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

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Künftig wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer explizit im Grundgesetz festgeschrieben. In der Vergangenheit wurden viele Grundstücke zu hoch oder zu niedrig bewertet. Deshalb hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, die Grundsteuer neu zu regeln. Die Bundesregierung hat sich auf einen Vorschlag geeinigt, der ohne Auswirkungen auf das bisherige Einnahmeaufkommen bleibt. Das heißt die Kommunen können insgesamt mit gleichbleibenden Einnahmen rechnen und in die Lebensqualität unserer Städte und Gemeinden investieren. In Einzelfällen kann es allerdings Veränderungen geben. Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen auch in Zukunft ausreichend Gelder für die Daseinsvorsorge und Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung haben.

Bislang wurde die Grundsteuer auf Basis völlig veralteter Grundstückswerte ermittelt. Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz sieht als Bemessungsgrundlage den Wert des Bodens und die durchschnittlich gezahlte Miete am jeweiligen Standort vor. Hinzu kommt, dass Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, gemeinnützige und kommunale Wohnungsbaugesellschaften bzw. –genossenschaften durch zusätzliche Abschläge begünstigt werden sollen.

Die Länder erhalten das Recht, von den Bundesvorgaben abzuweichen, allerdings nicht zulasten der anderen Bundesländer. Wenn also die CSU für Bayern ein flächenabhängiges Berechnungsmodell zugrunde legt, das den Wert der Grundstücke unbeachtet lässt, bringt es dem Land keinen Vorteil und den anderen Ländern keinen Nachteil im Rahmen des Länderfinanzausgleichs. Dort wird die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt.

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung wurden in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten.

Den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911084.pdf

Den Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911085.pdf

Den Gesetzentwurf zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911086.pdf